Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 474 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 475 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandat mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 1. Effiziente und konkrete Beratung

Rz. 20 Aus der vorstehend dargestellten Checkliste (siehe Rdn 15) ist ersichtlich, wie unterschiedlich die Problemstellung des Betroffenen zum Erhalten, Behalten oder Wiedererhalten der Fahrerlaubnis sein kann. mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 480 Für ein genaues Vorgehen ist die Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen nötig. Die ausufernden individuellen Besonderheiten in den Bedingungen der Versicherer oder Zusatzvereinbarungen von Maklern kann man kaum noch komplett wiedergeben. Deshalb ist die genaue Prüfung im Einzelfall unumgänglich. Ob eine Verbesserung zu Basisbedingungen oder eine Leistungsvereinbar... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Ermittlung des Ist-Zustands

Rz. 608 Eine Gefährdung entsteht, wenn Gefährdungsfaktoren mit dem Menschen im Arbeitsprozess zusammentreffen. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA enthält im Anhang 2 eine Übersicht der wesentlichen Gefährdungsfaktoren (Muster Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Ziffer 2.2.; Rdn 631). Im... mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / I. Konkordanzprüfung

Rz. 10 Falls die Konkordanzprüfung Abweichungen ergibt, ist eine Inhaltsänderung erforderlich, wozu Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte mitwirken müssen. Die Eintrag... mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / III. Gleichzeitige Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Grundstücken

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§ 6 Personenversicherung / 2. Feststellungen zum Vertrag

Rz. 186 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung sind vertraglicher Natur. Ohne Kenntnis der vertraglichen Grundlagen (insb. Police und Versicherungsbedingungen) ist deshalb jede Fallbearbeitung unmöglich. Dies umso mehr, als die Bedingungen der einzelnen Lebensversicherer keineswegs in allen Punkten identisch sind und nicht immer den in den einschlägigen Kommentierungen z... mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Bisherige Übertragungen, Vereinbarungen und letztwillige Verfügungen, Vorsorgeregelungen

Rz. 20 Ob das bei der Testamentserrichtung angestrebte Ziel des Mandanten erreicht werden kann, hängt auch von seiner Verfügungsfreiheit ab. Ein erhebliches Problem können bindende, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge sein. Helfen können Pflichtteilsverzichtserklärungen und lebzeitige Zuwendungen, bei denen die Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt wurde. Andere l... mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 2. Teilung des Grundstücks

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§ 1 Einführung / I. Mandatsvorbereitung

Rz. 1 Das versicherungsrechtliche Mandat betrifft regelmäßig eine streitige Auseinandersetzung zwischen Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer (VR) zu einem Schaden- oder Leistungsfall bzw. zu einem Vertrag. Neben den spartenspezifischen Fragen, die in den folgenden Kapiteln getrennt voneinander besprochen werden, sind allgemeine Fragestellungen rund um den Leistungs- oder... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 644 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Prüfung bzw. Regulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Die Bandbreite der unterschiedlichen Berufsunfähig... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Sozialpunkteregelung (einseitig)

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 579 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei Streitigkeiten zur Schadenhöhe handelt es sich häufig um medizinische Fragen. Die AKB des konkreten Vertrags sind auf die jeweiligen genauen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Diese können sehr unterschiedlich sein (zu den Leistungsarten vgl. auch Rdn 482 f.). Bei der Anspruchsprüfu... mehr

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§ 1 Einführung / B. Der Versicherer als Mandant

Rz. 17 Die VR bedienen sich fast überwiegend in gerichtlichen Klageverfahren eines Anwalts. Nach der Einführung von § 215 VVG klagen VN meist an ihrem Wohnort, anders als vor der VVG-Reform. Viele VR betrauen regelmäßig spezialisierte Kanzleien, die dann überregional tätig werden. Andere VR beauftragen gerade auch bei amtsgerichtlichen Klageverfahren vermehrt ortsansässige An... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 118 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage machen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 119 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandat mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Rz. 511 Da das Gesetz selbst keine materiellen Vorgaben für die Ausgestaltung eines BEM gibt, wurden hierzu von verschiedenen Institutionen Vorschläge unterbreitet. Zunächst ist hier auf die Vorschläge des BIH)[1471] näher einzugehen. Da bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen muss, besteht das Risi... mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Allgemeines

Rz. 486 Die meisten Streitigkeiten drehen sich um die Invaliditätsleistung. Zum einen werden bei kurzfristig fälligen Leistungsarten nur relativ geringe Zahlungen fällig und viele VR zahlen dann die Beträge lieber unter Vorbehalt oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, als eine teure Prüfung vorzunehmen. Zum anderen wird bei der Invaliditätsleistung zur Feststellung der v... mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / II. Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 1. Zulässigkeitsprüfung

Rz. 13 Zulässigkeitsprüfung orientiert am Inhalt des Erbbaurechtsvertrages und an der Beschaffenheit des Grundstücks: mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 3. Teilung des Erbbaurechts

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Auswahlrichtlinie Sozialpunkteregelung

Rz. 89 Bei der Auswahl aus dem Kreis der betroffenen Mitarbeiter sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderung wie folgt zu berücksichtigen:[131] Checkliste mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 577 Für ein weiteres Vorgehen ist die Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen nötig. Die konkret vereinbarten Bedingungen des VR mit eventuellen Zusatzvereinbarungen müssen genau geprüft werden. Auch welche Leistungsarten mit welcher Summe versichert sind, steht im Versicherungsschein. Rz. 578 Hinweis Checkliste: Vertragliche Vereinbarungen und Leistungen mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 92 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 647 Für das Vorgehen im Mandat ist die genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich. Unterlagen, die der Mandant nicht direkt vorlegt, sollten nachgereicht oder beim VR angefordert werden. Rz. 648 Hinweis Checkliste: Vertragliche Vereinbarungen mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Allgemeines

Rz. 584 Für die Anmeldung der Todesfallleistung sollten gedanklich zwei Schritte berücksichtigt werden. Zum einen die Frage nach dem Anspruchsberechtigten; hier sind nach den allgemeinen Regeln eine Bezugsberechtigung und ggf. die Erbfolge festzustellen. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, ob überhaupt ein unfallbedingter Tod nachgewiesen werden kann. Es kann für den N... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Grundinformationen zu den Gesundheitsdaten

Rz. 11 Im Rahmen der Regulierung macht der VR regelmäßig konkrete Vorgaben, welche Unterlagen er gerne einsehen möchte, für welche weitere Prüfung erforderlich ist oder welche Ärzte für eine Befragung von der Schweigepflicht entbunden werden sollen. Dieses Stadium ist im anwaltlichen Mandat meist bereits vorbei. Daher ist es erforderlich, sich einen genauen Überblick darüber... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Praxistipps

Rz. 70 Die oben aufgeführte Checkliste (vgl. Rdn 45 ff.) ist bei Mandatsübernahme erst ab Klageverfahren ebenso sinnvoll. Der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers muss ebenso wie der des Versicherers den Vortrag der anderen Partei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Rz. 71 Nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist über die allg... mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 2. Absprachen in Verkehrsstrafsachen

Rz. 11 In Verkehrsstrafsachen kann es jedenfalls zu einer eingeschränkten Verständigung kommen. I.d.R. wird es sich nicht um "geeignete Fälle" i.S.v. § 257c Abs. 1 StPO handeln, da meist keine umfangreichen und schwierigen Beweisaufnahmen durchzuführen sind, die durch eine Verständigung abgekürzt werden könnten. Die Regelung ist über die §§ 46, 71 OWiG zudem grds. auch im Bu... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Leistungen, Leistungsausschlüsse und Fälligkeit

Rz. 192 Regulärer Eintritt des Versicherungsfalles ist in der Lebensversicherung der Tod der versicherten Person und – bei kapitalbildenden Lebensversicherungen – das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Dann wird grundsätzlich die Leistung fällig. Leistungsausschlüsse gibt es in der Lebensversicherung nur wenige. Rz. 193 Hinweis Checkliste Leistungen, Leistungsausschlüss... mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zwei Hemisphären

Rz. 9 Für das Wohnungs- und Teilerbbaurecht gelten die Vorschriften des WEG entsprechend, § 30 Abs. 3 S. 2 WEG i.V.m. §§ 1–29 WEG, weshalb "doppelte Rechtsbeziehungen"[42] zu konstatieren sind, zwei Hemisphären. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten, also Bestimmungen, die sich aus dem Erbbaure... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 649 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei der Anspruchsprüfung sind die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen. Hinweis Checkliste: Berufsunfähigkeitsversicherung mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Formalia

Rz. 260 Die äußere Form des Zeugnisses spiegelt die dem Arbeitnehmer entgegengebrachte Wertschätzung wider. Daher ist das Zeugnis auf haltbares Papier guter Qualität, regelmäßig auf DIN-A4-Geschäftspapier des Arbeitgebers ohne Ausbesserungen, Flecken oder Beschädigungen abzufassen.[447] Grundsätzlich nicht zu beanstanden ist es, wenn das Zeugnis zweimal gefaltet wird, um es ... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigung mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 191 Abgesehen von dem Eintritt des Versicherungsfalles (siehe dazu Rdn 192) und einer einvernehmlichen Aufhebung kann die Lebensversicherung vorzeitig aus sehr unterschiedlichen Gründen enden. Die jeweiligen Rechtsfolgen unterscheiden sich. Hinweis Checkliste Beendigung der Lebensversicherung mehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Besonderheiten der Kreditlebensversicherung

Rz. 194 Als Kreditlebensversicherung oder Restschuldversicherung werden Verträge bezeichnet, die zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen von Verbraucherdarlehen abgeschlossen werden. Es sind typische Massenverträge zu Verbraucherkrediten der Banken, Finanzierungs- und Leasingverträgen im Autohandel und anderen Branchen, zu Kreditkarten usw. Vermittelt werden die Verträge... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ... mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / F. Kündigung

Rz. 42 Möchte der VN einen Versicherungsvertrag nicht weiter fortführen, dann muss man genau prüfen, wie dies am besten geschehen soll und welche Nachteile dadurch entstehen. Gelegentlich ist ein Festhalten am Vertrag auch anzuraten, wenn die Aussicht auf einen neuen Vertrag bei einem anderen VR realistischerweise nicht oder nicht mehr zu vergleichbaren Konditionen abgeschlo... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 661 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage vorab zu prüfen. Üblicherweise hat sich der VR bereits positioniert, bevor ein Anwalt aufgesucht wird. Die entsprechenden Begründungen des VR sind genau zu prüfen. Ggf. müssen weitere Nachweise beigebracht werden. Ein besonder... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 ArbSchG

(1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640]... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Maßgebliche gesetzliche Vorschriften über den Gesundheitsschutz

aa) Allgemeiner Teil des Arbeitsschutzes: ArbSchG Rz. 562 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden müssen.... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG Rz. 575 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Mitbestimmung im Gefährdungsbeurteilungsprozess des ArbSchG

aa) Kreislauf des ArbSchG und die Mitbestimmung des Betriebsrats Rz. 601 Die Beschlüsse des BAG vom 13.8.2019, 19.11.2019 und vom 7.12.2021[1579] klären die Integration der Mitbestimmung des Betriebsrats in die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA definiert den Begriff Gefährdungsbeurteilu... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Besondere Anforderungen an die Fachkunde

Rz. 621 Die Vielfalt der Gefährdungsfaktoren und die Komplexität ihres Zusammenwirkens erfordert eine besondere Fachkunde der Personen, die von dem Arbeitgeber mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt werden. Ausdrücklich wird dies in verschiedenen Vorschriften betont. Der Gesetzgeber definiert:[1613] Fachkundig ist, wer über die zur Ausübung einer in diese... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640] der Mitbestimmung des Betriebsrates im Gesundheitsschutz. Rz. 633 Auch im Geltungsbereich de... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Allgemeine Auswahlgrundsätze

Rz. 635 Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Grundsätze des § 4 ArbSchG einzuhalten.[1644] Die Gefährdung ist möglichst zu vermeiden. Soweit dies nicht geschehen kann, ist die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen (§ 4 Nr. 1 und 2 ArbSchG). Dieser Ansatz zielt auf die Arbeit und die Bedingungen, unter denen sie ausge... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeiner Teil des Arbeitsschutzes: ArbSchG

Rz. 562 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden müssen. mehr