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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Vicki Irene Commer, Andre Naumann
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Rz. 644

Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Prüfung bzw. Regulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen.

Die Bandbreite der unterschiedlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen lässt sich komprimiert nur in wenigen Grundzügen darstellen. Besonderes Augenmerk sollte deshalb stets auf die genaue Tatsachenerfassung, also die Tätigkeitsbeschreibung und die spezifischen Einschränkungen, sowie auf die genaue Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen gelegt werden.

 

Rz. 645

 

Hinweis

Im Schadensfall geht es häufig auch um die Frage einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Regelmäßig wird dabei um die Gesundheitsangaben im Antrag gestritten. Diese Fälle lassen sich prinzipiell anhand der allgemeinen Grundsätze zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bearbeiten. Spezifische Besonderheiten können sich aber aus den Regelungen im konkreten Vertrag, dem Beratungsprotokoll etc. ergeben, deshalb sind diese genau zu prüfen.

 

Rz. 646

 
Hinweis

Checkliste: Ausgangslage im Mandat

 
Welche gesundheitliche Beeinträchtigung liegt vor? (…)  
Wurde der Schaden schon gemeldet? □ ja □ nein
Liegt Schriftwechsel mit VR vor? □ ja □ nein
  Was fehlt? (…)  
Hat VR BU anerkannt? □ ja □ nein
  Eingeschränkt? □ nein □ ja und zwar (…)
  Zeitliche Begrenzung? □ nein □ ja und zwar (…)
Hat VR etwas gezahlt? □ nein □ ja und zwar (…)
Gibt es weitere (Zusatz-) Verträge? □ nein □ ja bei (…)

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