Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafprozessuale Aspekte/Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden

a) Einleitung Rz. 1892 [Autor/Stand] Kernprobleme für die Anwendbarkeit klassischer Ermittlungsmethoden auf Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen erwachsen zum einen aus der Dezentralität und der Pseudnoymität/Anonymität sowie aus der unklaren Rechtsnatur von Kryptowährungen.[2] Zwar lassen sich Transaktionen bei den meisten Coins bis zur Entstehung des Coins durch das Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung im Betriebsvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Geldwäsche (§ 261 StGB)

a) Allgemeines Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Kryptowährungen und Einfuhrbestimmungen

a) Einleitung Rz. 1906 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob bei einem Grenzübertritt Meldepflichten bestehen. Da Kryptowährungen nur virtuell bzw. digital existieren, stellt sich vorab schon die Frage, wann überhaupt ein Grenzübertritt stattfindet. Die Coins liegen meist in einer Wallet bzw. auf einer Exchange, auf Servern im Ausland und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung im Privatvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1857 [Autor/Stand] Bei Erträgen aus Kryptowährungen im Privatvermögen handelt es sich – mangels Fremdwährungscharakter, s. Rz. 1853.2 – nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG.[2] Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sind, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.3 Tausch von Kryptowährungseinheiten

Der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt ist laut EuGH eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b) UStG umsatzsteuerfrei ist.[1] Virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währung...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC)

Neuartige Zahlungsmittel werden national und international unterschiedlich bezeichnet. Verwendet werden beispielsweise die Begriffe virtuelle, digitale, alternative oder Krypto-Währungen, Geld oder Devisen. Beispiele dafür sind Bitcoin, Litecoin oder Ripple. Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token hat das BMF in ein...mehr

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Sachbezüge-ABC / Virtuelle Währungen

Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Damit besitzen sie nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld. Trotzdem werden sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsätze – und deren Vermittlung – von gesetzlichen Zahlungsmitteln (§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG)

Rz. 82 Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln, d. h. von inländischen und ausländischen Banknoten und Münzen, sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Ausgenommen davon sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S. 2 UStG gesetzliche Zahlungsmittel, die nicht als solche, sondern wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts umgesetzt werden. Diese Einschränkung bezweckt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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AGS 07/2023, Bemessung des ... / II. Gegenstandswertwertsetzung

1. Betäubungsmittel Den Gegenstandswert der eingezogenen Betäubungsmittel hat das AG auf 0 EUR festgesetzt. Betäubungsmittel haben nach Ansicht des AG keinen Verkehrswert. Sie seien nicht verkehrsfähig. Die Herkunft sei unklar. Ein (legaler) Weiterverkauf wäre dem Verurteilten nicht möglich gewesen. Der Verurteilte habe zudem sein Einverständnis mit einer außergerichtlichen E...mehr

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AGS 07/2023, Bemessung des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Anzumerken ist Folgendes: 1. Betäubungsmittel a) Illegale Betäubungsmittel Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die eingezogenen Betäubungsmittel auf 0 EUR ist zutreffend. Das entspricht der h.M. in der Rspr. (BGH, Beschl. v. 2.9.2022 – 5 StR 169/21, AGS 2022, 460; KG RVGreport 2005, 390 = NStZ-RR 2005, 358 = JurBüro 2005, 531 = Rpfleger 2005, 698; OLG Frankfurt RVGreport ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.1 Hard-Forks

Bei einem Hard Fork[1] stellt sich die Frage, ob der Bezug der neuen Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt, ob und ggf. ab wann die neuen Coins als angeschafft i. S. d. § 23 EStG gelten und wie mit den Anschaffungskosten der alten Coins umzugehen ist, ob diese also zum Teil auf die neuen Coins überspringen. Bei dem Bitcoin Fork im Jahre 2017 hat der Inhaber beispielsweise seine Bitc...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.1 Mining

Mining (mining = engl. für "schürfen") ist eines von zahlreichen Themen im Bereich der Behandlung von Kryptowährungen. Zu jeder Zeit werden Bitcoins über das Bitcoin-Netzwerk transferiert. Das Bitcoin-Netzwerk wickelt diese Transaktionen ab, indem es alle Transaktionen eines bestimmten Zeitraums sammelt und in einer Liste zusammenfügt. Ein Miner bestätigt diese Transaktionen...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 1 Definitionen

Schwierig für Steuerrechtler ist der Umgang mit der Terminologie und den technischen Abläufen bei Kryptowährungen, sofern diese für die zutreffende steuerliche Einordnung von Belang sind. Sofern die Terminologie und die technischen Abläufe verstanden bzw. entmystifiziert sind, unterscheiden sich die dahinterstehenden steuerlichen Fragen nicht wesentlich von denen, mit denen ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.1 Kryptowährungen als Fremdwährungen?

Es wird in jüngerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob Kryptowährungen Fremdwährungen[1] darstellen: Bis 2019 ist dies nicht der Fall, da Kryptowährungen nicht mehr als ein kryptografischer Schlüssel sind. Ab 2020 können im Schweizer Kanton Zug Steuern in Bitcoin und Ether bezahlt werden. Es handelt sich aber nicht um eine staatlich anerkannte Währung. Bitcoin und Ether haben nur ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1 Fungible Tokens (FT)

Die rechtliche Beurteilung von FT stützt sich vorwiegend auf die Entscheidung des Vorabentscheidungsverfahrens des EuGH[1] in der Rechtssache "Hedqvist", zu der anschließend das BMF im Jahr 2018 ein Schreiben veröffentlicht hat.[2] Der EuGH-Entscheidung "Hedqvist" lag die Frage zugrunde, ob ein Umtausch von Bitcoin in eine konventionelle Währung eine steuerbare und steuerpfli...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.2 Anschaffungsvorgang

Die Veräußerung ist nur steuerbar, wenn ihr die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsguts vorausgegangen ist. Die Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist, abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für selbst errichtete Gebäude, unbeachtlich.[1] Anschaffung ist bei wirtschaftlicher Betrachtung jeder entgeltliche Vorgang, der a...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.10 Tools zur Ermittlung der Einkünfte aus Kryptowährungen

Zur Ermittlung etwaiger Einkünfte nach § 23 EStG können spezielle Plattformen oder Tools im Internet genutzt werden. Beispiele sind Cointracking, Cryptotax, Accointing, Koinly u. a.[1] Hierbei ist ein manueller Eintrag oder das Einspielen der Transaktionen über Schnittstellen (API-Schnittstelle oder Excel-Export im CSV-Format) möglich. Insbesondere bei vielen Trades sind die...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.4 Klassifizierung der Kryptowährungen

Umgangssprachlich wird meist der Begriff Kryptowährungen verwendet, womit "virtuelle Währungen" gemeint sind.[1] Dieses Verständnis ist aber nur dann zutreffend, wenn damit Kryptowährungen gemeint sind, denen eine Zahlungsersatzfunktion zukommt bzw. diese Zahlungsersatzfunktion überwiegt, es sich also um währungsähnliche Wirtschaftsgüter handelt. Bei sog. Currency Token (wie...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.1 Überblick über Rechtsprechung und Literaturauffassung

a) Aktuelle Rechtsprechung Der EuGH hat – allerdings im Hinblick auf die Umsatzsteuer – mit Urteil vom 22.10.2015[1] entschieden, dass es sich bei dem Umtausch von Coins einer Kryptowährung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt um Dienstleistungen handelt, die jedoch nach Art. 135 Abs. 1 lit. e MwStSystRL steuerfrei sind, da die Umsätze mit einem herkömmlichen Währungsum...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / Zusammenfassung

Kryptowährungen und sonstige Tokens sind spätestens seit der Kurssteigerung des Bitcoin mit Höchstwerten in 2021 in aller Munde und mittlerweile auch ein relevanter Teil des Kapitalmarktes, jedoch (umsatz-)steuerrechtlich nach wie vor ein bisher weitgehend ungeklärtes Feld. Währungen wie Bitcoins, Ethereum etc. rücken zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung und in der Fo...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1.3 Privatvermögen

Im Privatvermögen betreffen grds. nur Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr betragen, die besonderen Aufbewahrungsvorschriften des § 147a AO.[1] Demnach sind die bestehenden Aufzeichnungen und Unterlagen 6 Jahre aufzubewahren und, sofern ein Datenverarbeitungssystem oder eine spezielle Software zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.9 Anschaffung und Veräußerung beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung

U. E. kann mit guten Argumenten die Auffassung vertreten werden, dass eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht vorliegt und der Zufluss und damit die Steuerpflicht erst beim Auscashen in Fiat-Währung, d. h. in konventionelle Zahlungsmittel, wie z. B. Euro oder Dollar, erfolgt. Hier lässt sich zunächst anfüh...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.2 Erträge

Bei den Erträgen handelt es sich im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), i. d. R. um sonstige Erträge gem. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Dies entspricht der vom BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022 vertretenen Auffassung.[3] Anders als in diesem BMF-Schreiben angenommen[4], muss u. E. aber wie beim Mining[5] zwischen dem Erhalt de...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / Zusammenfassung

Überblick Investitionen in Kryptowährungen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen ist steuerlich teilweise noch Neuland, aber mit den bestehenden steuerlichen Regelungen weitgehend handhabbar. Die Frage, ob und wie Erträge aus Kryptovermögen zu versteuern sind, ist in den zurückliegenden Jahren von einigen Anlegern vernac...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.4 Pool-Mining/Cloud-Mining

Die vorstehenden Ausführungen zum Mining gelten auch dann, wenn sich mehrere Miner in einem Pool-Mining oder zum Cloud-Mining zusammenschließen und anteilig ihren Beitrag an der Gesamtrechnerleistung erbringen.[1] Beim Pool-Mining erfolgt eine Bündelung der jeweiligen Rechnerkapazitäten mehrerer Teilnehmer über einen zentralen Dienstleister. Beim Cloud-Mininig[2] erfolgt der ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1 Problematik

Kryptowährungen stellen heute einen festen Bestandteil des (digitalen) Finanzsektors dar. Es wird geschätzt, dass die 10 größten Kryptowährungen eine Marktkapitalisierung von 879 Mrd. US-Dollar erreichen und damit ca. die der 10 größten Dax Konzerne.[1] Dabei existieren verschiedenste Arten und Ausgestaltungen von digitalen oder virtuellen Währungen bzw. Fungible Tokens (wie ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.6 Verwendungsreihenfolge bei Teilverkäufen

Sofern Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- und wieder verkauft werden, muss festgelegt werden, welche konkreten Coins wieder verkauft wurden, sofern der Verkauf nicht alle vorhandenen Coins umfasst (sog. Teilverkäufe). Hinweis Wahl der günstigsten Methode Bei entsprechend hohen Transaktionsvolumina und einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen bi...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.3 Handelsplattformen

Ursprünglich waren Handelsplattformen für Kryptowährungen durch die Finanzverwaltung als Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung eingestuft worden, womit eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG grundsätzlich nicht in Frage kam.[1] Eine Befreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG sollte aber in Betracht kommen, soweit der Plattformbetreiber als Mittelsperson i...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3 Spezialfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen gibt es auch spezielle (Anschaffungs-) Vorgänge. Im Folgenden sollen einige Spezialfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen näher dargestellt werden. Hinweis Besonderheiten einzelner Kryptowährungen beachten Zwischen den einzelnen Kryptowährungen bestehen große Unterschiede und auch Bezeichnungen werden unterschiedlich verwendet, sodass jede...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.1 Coins aus dem ICO

Die Coins sind also zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht gemint[1] und damit noch nicht existent. Der Anleger erhält diese Coins zu einem späteren Zeitpunkt. Es besteht mithin eine Diskrepanz zwischen Zeichnung der Coins und dem Erhalt der Coins. Da § 23 EStG – wie bereits ausgeführt – auf das schuldrechtliche Geschäft abstellt, beginnt die Frist zu laufen, bevor der Anleger...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4 Lending, Staking, Minting, Masternodes, Yield Farming

Steuerlich ist zwischen der Besteuerung der Erträge aus dem Lending, Staking, Minting, Yield Farming oder als Masternode[1] und der möglichen Auswirkung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auf die in das Lending oder Staking hingegebenen Coins[2] zu unterscheiden.[3] Insbesondere bei Masternodes ist – wie beim Mining[4] stets zu prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vor...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3 Bezug von Coins über Werbemaßnahmen: Airdrop, Faucet, Candy, Bounty

Bei einem Krypto Airdrop oder Faucet/Candy/Bounty[1] [2] werden der Krypto-Community im Rahmen einer Werbemaßnahme zur Steigerung des Bekanntheitsgrades diese Coins kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Airdorps werden die Coins automatisch an bestimmte Empfänger verteilt, meist an die Inhaber bestimmter Coins in ihren Wallets. Faucet, Candy und Bounty werden meis...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 2.1 Beurteilung FT

Werden FTs wie Zahlungsmittel verwendet, sind sie i. d. R. auch so zu behandeln und es liegen umsatzsteuerneutrale Vorgänge vor. Die Entscheidung des EuGH[1] wurde von der deutschen Finanzverwaltung aufgegriffen.[2] Auf das deutsche Umsatzsteuerrecht übertragen bedeutet das, dass der Umtausch von FT in eine konventionelle Währung eine steuerbare sonstige Leistung gem. § 1 Abs...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.1 Handel mit NFTs

U. E. ist der Handel mit NFTs steuerlich wie der Handel mit dem abgebildeten Wirtschaftsgut selbst zu bewerten. Wenn über einen NFT also ein Kunstwerk "abgebildet" wird, dann erfolgt die Besteuerung wie der Handel mit dem Kunstwerk selbst, womit in den meisten Fällen wieder die Vorschriften des § 23 EStG anzuwenden sind. Gleiches gilt für den Handel mit virtuellem Land. Gera...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.3 Kauf/Verkauf von NFTs

Beim Kauf/Verkauf von NFTs sind die einzelnen Leistungsbeziehungen sauber zu trennen. Einerseits besteht eine Leistungsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer; ob diese umsatzsteuerrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Davon zu unterscheiden ist die Beziehung, die die beiden Vertragsparteien mit der jeweiligen Plattform haben, so...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.1 Grundlegendes

Rund um die Erstellung und den Verkauf von bzw. Handel mit NFTs sind diverse unterschiedliche Leistungsbeziehungen denkbar. Das können z. B. der Erwerb von Rechten bzgl. des Bezugsobjektes, die Erstellung eines Bezugsobjektes (und Einräumung der notwendigen Rechte) durch einen Künstler, die Abwicklung der NFT-Erstellung durch ein spezialisiertes Unternehmen (z. B. Agentur, K...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.1 Bezug der Coins

Der Erwerb der neuen Coins kann im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), einen steuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) darstellen. Sofern Kunden sich für die Teilnahme zum Bezug neuer Coins anmelden und Daten von sich aus preisgeben müssen, die über die Informationen hinausgehen, die für...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.2 Erträge aus dem Mining

Erträge aus dem Mining stellen nach dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 Einkünfte aus "sonstigen Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG dar, sofern sie keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können.[1] Nach Auffassung des BMF ist nicht zwischen den im Wege des Mining erlangten Einheiten (sog. Block-Reward) einer virtuellen Währung und den Transaktionsgebühren zu unterscheiden....mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.2 Wallets

Wallets (engl. für "Geldbörse") sind Anbieter, die dem Nutzer (i. d. R. B2C) den Zugriff auf sein Portfolio von FT ermöglichen und die teilweise auch als Handelsplattformen (siehe unten) fungieren. Der Anbieter betreibt dabei eine Webseite (geläufig sind auch Smartphone-Apps), die die Verwaltung eines Krypto-Portfolios erlaubt. Die eigentliche Währung – die FTs – sind dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.2 Zum Erwerb eingesetzte Coins

Meist erfolgt der Erwerb der noch zu erschaffenden neuen Coins durch die Verwendung von bereits vorhandenen Coins einer anderen Kryptowährung. Die Besteuerung dieser für den Erwerb eingesetzten Coins, erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie der Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen (sog. Trading) bzw. der Tausch gegen andere Kryptowährungen.[1] Maßgeblich für die Fristberec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.3 Rechtsfolge

Nach § 2 Abs. 1 AStG ist der Steuerpflichtige für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seinem Wegzug und dem Ausscheiden aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht über die beschränkte Steuerpflicht hinaus erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht auslä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 6 Veräußerung von ­privatem Vermögen

Auch private Vermögensgegenstände können steuerlich relevant sein und ihre Veräußerung damit der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere für: die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Durch das UntStRefG 2008 wurde dieser Besteuerungsbereich umfangreich ausgebaut und damit die Erträge – unabhängig von einer Haltedauer d...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.9 Teilwert von liquiden Mitteln

Rz. 52 Geldbestände in EUR sind – als Bargeld oder Buchgeld – mit ihrem Nennbetrag (sog. face value) zu bewerten. Ein abweichender Teilwert ist hier denklogisch ausgeschlossen. Bei ausländischen Geldbeständen ist eine Umrechnung in EUR notwendig, sodass bei einem gesunkenen Kurs der Fremdwährung (= steigender Kurs des EUR) eine Teilwertabschreibung (handelsrechtlich: Abschre...mehr