Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / VI. Fazit

Im Rahmen der Auswertung des ersten Datenpakets sind steuerstrafrechtliche Krypto-Fälle regelmäßig im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige erledigt worden, ohne den strafrechtlichen Vorwurf abschließend zu ermitteln. Hintergrund war das erste Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen an Krypto-Börsen. Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO: Die Informationen aus diese...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / III. Veröffentlichte Rechtsansicht zur Besteuerung von Krypto

Für die Ausgangsfrage ist damit zu klären, wann eine Rechtsauffassung begründet wurde, wonach Krypto-Werte der Besteuerung zu unterwerfen sind. Die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Steuerbarkeit bzw. zur Einordnung von Krypto-Werten als Wirtschaftsgut erging am 14.2.2023 [7]. Davor gab es vereinzelte uneinheitliche Entscheidungen von Finanzgerichten, die zum...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currenc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / 1. Ausgangsfrage: Fallen NFTs unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 b) UStG?

Als Kryptowerte werden digitale Darstellungen eines Wertes oder eines Rechts verstanden, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.[1] Der Überbegriff Kryptowerte umfasst dabei sowohl herkömmliche Kryptowährungen (sog. Currency Token) als auch sonstige Token wie die str...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 9 Steuerliche Behandlung von Kryptowerten – Grundlagen

Die verschiedenen Kryptowerte Das BMF hat in seinem Schreiben vom 6.3.2025 (BMF, Schreiben v. 6.3.2025, IV C 1 – S 2256/00042/064/043, BStBl 2025 I S. 658) ausführlich zur Besteuerung von Kryptowerten Stellung genommen. Danach können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten zu Einkünften aus allen Einkunftsarten führen, insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 33 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[241]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 251) können auc...mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld[*] Die Besteuerung von Kryptowerten hat bedingt durch die enormen Wertentwicklungen von Bitcoin & Co. in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Während im Bereich der Steuerdeklaration inzwischen viele Grundfragen als geklärt gelten, sind legale Steuergestaltungen bislang wenig erforscht. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 8 Die Vorschrift erfasst nicht Gegenleistungen (Entgeltzahlungen) für Lieferungen oder sonstige Leistungen. Eine solche Geldzahlung oder Geldüberweisung ist keine Leistung i. S. d. Umsatzsteuerrechts und unterliegt deshalb nicht § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG. Das Umsatzsteuerrecht erfasst Leistungen im Rechtssinne nur dann, wenn es sich auch um Leistungen im wirtschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Veräußerungserlöse als Betriebseinnahmen (Tz. 51), Berücksichtigung der individuellen, ggf. fortgeführten Anschaffungskosten der veräußerten Kryptowerte (Tz. 51). Das BMF 2022 hat noch darauf hingewiesen, dass aufgrund des Rückwärtsbezuges jedes Transaktionsoutputs eine Zuordnung und Identifizierung von Kryptowerten i.d.R. bis hin zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.7 Kryptowährungen und Bitcoins

Rz. 126 Kryptowährungen und Bitcoins stellen taugliche Zuwendungsgegenstände dar. Die Bewertung erfolgt gem. § 9 BewG mit dem Gemeinen Wert, i. d. R. der Gegenwert in Euro. Befinden sich Kryptowährungen im Betriebsvermögen, behandelt sie die FinVerw als Finanzmittel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG (s. LfSt Bayern vom 14.01.2019, DStR 2019, 387; RE 13b.23 Abs. 2 a. E. ErbStR; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB)

Rz. 1898 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 mit Wirkung ab 1.7.2017[2] wurde die Vermögensabschöpfung umfassend reformiert.[3] Unter anderem wurden der Verfall nach §§ 73 ff. StGB und die Einziehung nach §§ 74 ff. StGB im Hinblick auf das internationale Strafrecht im neuen § 73 StGB zur Einziehung zusammengefasst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 1874 [Autor/Stand] Der Kauf bzw. Verkauf einer Kryptowährung stellt einen Tausch in bzw. von einer konventionellen Währung dar und ist somit als eine Dienstleistung und eine steuerbare sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG einzuordnen.[2] Rz. 1875 [Autor/Stand] Der EuGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 (Hedqvist)[4] entschieden, dass der Umtausch einer Kryptowährung in eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), weshalb die Bekä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind grds. nach § 247 Abs. 2 HGB arg. e.c. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Einzelne Zuwendungsgegenstände

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Treuhandverhältnisse im Erbschaftsteuerrecht, NWB-EV 2019, 130; Höne, Der Treuhanderlass, NWB-EV 2010, 428; Richter/Fürwentsches, Unentgeltliche Übertragung von Kommanditanteilen, DStR 2010, 2070; Stein/Lupberger, Bitcoins in der Erbschaftsteuer – Gibt es am Ende eine Bitcoin-GmbH?, DStR 2019, 311; Wälzholz, Die neuen Treuhanderlasse vom 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbliches Mining

Rz. 1873 [Autor/Stand] Wenn das sog. Mining, also das Schürfen von Bitcoins, in einem solchen Umfang ausgeübt wird, dass es als gewerblich eingeordnet werden kann (s. zur Abgrenzung Rz. 1864 ff.), handelt es sich um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. Zu den steuerlichen Auswirkungen s. Bahn, Blank/Christ, Drabke, Heuel/Matthey, PinkernellRichter/Augel, Ronig, Steger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tatbestandsmerkmale

Rz. 1891 [Autor/Stand] Taugliches Tatobjekt der Geldwäsche ist jeder vermögenswerte Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Vortat herrührt.[2] Der Gegenstandsbegriff ist dabei sehr weit zu verstehen, so dass auch Kryptowährungen hierunter zu fassen sind.[3] In Rahmen des Merkmals des "Herrührens" stellt sich die äußerst umstrittene Frage der Kontamination bei Vermischung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.6.2 Finanzmittel

Rz. 209 Unter Finanzmitteln versteht man den Bestand an Geschäftsguthaben, Zahlungsmitteln, Geldforderungen sowie sonstigen Forderungen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG). Diese sind per se kein Verwaltungsvermögen, können aber zu Verwaltungsvermögen führen, soweit nach dem Finanzmitteltest schädliche Finanzmittel verbleiben. Rz. 210 Es sind nur die positiven Zahlungsmit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Weitere Ermittlungsmöglichkeiten

Rz. 1905 [Autor/Stand] Als weitere Ermittlungsmöglichkeiten wird u.a. die Telekommunikationsüberwachung bei Bitcoins nach § 100a StPO diskutiert.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einleitung

Rz. 1906 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob bei einem Grenzübertritt Meldepflichten bestehen. Da Kryptowährungen nur virtuell bzw. digital existieren, stellt sich vorab schon die Frage, wann überhaupt ein Grenzübertritt stattfindet. Die Coins liegen meist in einer Wallet bzw. auf einer Exchange, auf Servern im Ausland und der Inhaber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tausch gegen andere Kryptowährungen

Rz. 1860 [Autor/Stand] Beim Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoins gegen IOTA) innerhalb eines Jahres nach Anschaffung handelt es sich ebenfalls um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, da der Erhalt der Coins der anderen Währung den entgeltlichen Erwerb eines anderen Wirtschaftsguts darstellt.[2] Es hande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Sammelauskunftsersuchen

Rz. 1894 [Autor/Stand] Für die Finanzbehörden besteht zunächst die Möglichkeit der Ermittlung und Überprüfung von Kryptowährungsinhabern mithilfe von Sammelauskunftsersuchen.[2] Hierbei handelt es sich um eine Anfrage von Informationen zu Steuerpflichtigen gegenüber einem Dritten, wobei bei Personengruppen durch bestimmte Kriterien eingegrenzt werden. In vielen Branchen gesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC)/Kryptowerte

Virtuelle Zahlungsmittel werden national und international unterschiedlich bezeichnet. Verwendet werden z. B. die Begriffe virtuelle, digitale, alternative oder Krypto-Währungen, Geld oder Devisen. Beispiele dafür sind Bitcoin, Litecoin oder Ripple. Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten hat das BMF in einem umfassenden Schreiben beantwortet.[1] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin)

Kryptowährungen oder virtuelle Währungen wie z. B. Bitcoin sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Charakteristisch für virtuelle Währungen ist die Idee der nicht staatlichen Ersatzwährung, d. h., im Gegensatz zu den Währungen der Noten- und Geschäftsbanken erfolgt die Schöpfung virtueller Währungseinheiten über private Computernetzwerke.[1] Die Bundesanstalt für Finanzdienst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4 Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

8.4.1 Allgemeines Bereits im Jahr 2022 hatte das BMF die Konkretisierung der Mitwirkungs- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten angekündigt. Mit dem BMF-Schreiben v. 6.3.2025 greift das BMF die damaligen Entwurfsinhalte weitgehend auf und konkretisiert erstmals, welche steuerlichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen die Steuerpflichtigen zu erfüllen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.2 Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Grundsätzlich gilt: Rechtsquellen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kommen aus AO, StAbwG sowie Einzelsteuergesetzen, z. B. UStG, EStG. § 140 AO: Außersteuerliche Pflichten (v. a. HGB/GoB) gelten auch steuerlich. Aufbewahrungspflichten: Alle für die Besteuerung wichtigen Unterlagen – analog und elektronisch (Daten, Datensätze, eDokumente). Auch Nachweise, wie die Ordnungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] , [4] Grundstücksgleiche Rechte[5] unterliegen im Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.3 Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten im Privatvermögen

Allgemeine Mitwirkung: Auch im Privatvermögen gelten die Mitwirkungs­pflichten.[1] Das Finanzamt kann Nachweise anfordern, z. B. per Fragebogen. Steuerreports & Nachweise: Plausible Steuerreports helfen der Nachvollziehbarkeit. Die Behörde darf die zugrunde liegenden Dateien/Unterlagen (Transaktionsübersichten, CSVs) und bei Bedarf Screenshots aus Wallets/CEX-Accounts anfordern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.1 Originärer Erwerb oder Mining

Beim sog. Mining wird die virtuelle Währung erst erzeugt. Dabei ist zwischen dem sog. "proof of work" und dem sog. "proof of stake" zu unterscheiden. Kurz gefasst bedeutet Mining, dass die Betreiber von (Groß-)Rechnern für ihren Einsatz an Rechnerkapazität im Rahmen einer Blockchain – das ist eine dezentrale Datenbank, die eine wachsende Liste von Transaktionsdatensätzen, ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.3 Token

Token sind digitale Werte, die Ansprüche oder Rechte verkörpern und deren Funktion variieren kann.[1] Sie dienen z. B. als Belohnung für im Netzwerk erbrachte Dienstleistungen. Alternativ werden die Token unabhängig von der Zurverfügungstellung von Rechenleistung erzeugt. Hier erfolgt die Zuteilung der Token zentral von einem Projektinitiator. Eine solche Zuteilung kann auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.2 Derivativer Erwerb

Typischerweise wird bereits vorhandene virtuelle Währung auf Onlinebörsen, z. B. im Gegenzug für andere virtuelle oder gegen staatliche Währungen, getauscht. Soweit Kryptowährungen nicht im Betriebsvermögen erworben und veräußert werden, stellen derartige Veräußerungen Tatbestände i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.1 Allgemeines

Bereits im Jahr 2022 hatte das BMF die Konkretisierung der Mitwirkungs- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten angekündigt. Mit dem BMF-Schreiben v. 6.3.2025 greift das BMF die damaligen Entwurfsinhalte weitgehend auf und konkretisiert erstmals, welche steuerlichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen die Steuerpflichtigen zu erfüllen haben.[1] Wichtig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 7.2 Bitcoins und andere Crypto Assets

Nicht nur für den Ausweis, sondern unter Umständen auch für die Folgebewertung spielt die Frage, welche Art von Vermögenswerten Crypto Assets sind eine Rolle. Nicht fungible Kryptowerte (Avatare, virtuelle Grundstücke im Metaverse, digitale Kunstwerke), also sog. Non Fungible Token (NFTs) sind ohne Zweifel immaterielles Vermögen. Bei Zuordnung zum Anlagevermögen (langfristig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 6 Wertaufholung und Neubewertung

IAS 16, IAS 36 und IAS 38 unterscheiden zwei Fälle der Zuschreibung: Wertaufholung nach vorangegangener außerplanmäßiger Abschreibung (IAS 36.99), Neubewertung (revaluation) zwecks Ansatzes eines über den fortgeführten historischen Anschaffungskosten liegenden Zeitwerts (IAS 16.31 und IAS 38.64). Die erste Variante entspricht dem Handelsrecht (§ 253 Abs. 5 HGB). Die zweite Vari...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erträge aus Krypto-Lending

Leitsatz Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielte unter anderem Einkünfte aus der vorübergehenden entgeltlichen Nutzungsüberlassung des Kryptowertes Bitcoin im Wege des sogenannten Krypto-Lendings. Dazu stellte er seine Bitcoin-Werte anderen Personen auf entsprechenden Plat...§ 22 Nr. 3 EStGmehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Sonstige Wertpapiere (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 94 Als sonstige Wertpapiere werden alle verbrieften Wertpapiere ausgewiesen, die der kurzfristigen Geldanlage von flüssigen Mitteln dienen und keine Anteile an verbundenen Unt darstellen. Hierzu zählen z. B. Aktien, Pfandbriefe, Industrieobligationen oder öffentliche Anleihen. Wertpapiere werden immer dann unter diesem Posten ausgewiesen, wenn ein speziellerer Posten nic...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände (Abs. 2 B. II. 4.)

Rz. 84 Der Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" dient als Sammelposten. Dieser Posten umfasst jene VG des UV, die keinem anderen Posten des UV zugeordnet werden können. Eine separate Nennung als Davon-Vermerk oder im Anhang ist nur bei wesentlichen Positionen erforderlich.[1] Zu diesem Posten zählen verallgemeinernd Forderungen aus Geschäften, die nicht aus Umsatzerlösen r...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.5 Wertpapiere des Anlagevermögens (Abs. 2 A. III. 5.)

Rz. 60 Wertpapiere des AV sind verbriefte Wertpapiere, die übertragbar und verwertbar sind und bei denen keine Beteiligungsabsicht bzw. -vermutung nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB gegeben ist. Vielmehr steht die Eigenschaft als langfristige Kapitalanlage im Mittelpunkt.[1] Die Wertpapiere des AV umfassen sowohl Eigenkapitalanteile als auch verbriefte Fremdkapitalanteile. Praxis-...mehr