Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 2019, 241; Ba... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB)

Rz. 1898 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 mit Wirkung ab 1.7.2017[2] wurde die Vermögensabschöpfung umfassend reformiert.[3] Unter anderem wurden der Verfall nach §§ 73 ff. StGB und die Einziehung nach §§ 74 ff. StGB im Hinblick auf das internationale Strafrecht im neuen § 73 StGB zur Einziehung zusammengefasst... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 1874 [Autor/Stand] Der Kauf bzw. Verkauf einer Kryptowährung stellt einen Tausch in bzw. von einer konventionellen Währung dar und ist somit als eine Dienstleistung und eine steuerbare sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG einzuordnen.[2] Rz. 1875 [Autor/Stand] Der EuGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 (Hedqvist)[4] entschieden, dass der Umtausch einer Kryptowährung in eine... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), weshalb die Bekä... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind grds. nach § 247 Abs. 2 HGB arg. e.c. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbliches Mining

Rz. 1873 [Autor/Stand] Wenn das sog. Mining, also das Schürfen von Bitcoins, in einem solchen Umfang ausgeübt wird, dass es als gewerblich eingeordnet werden kann (s. zur Abgrenzung Rz. 1864 ff.), handelt es sich um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. Zu den steuerlichen Auswirkungen s. Bahn, Blank/Christ, Drabke, Heuel/Matthey, PinkernellRichter/Augel, Ronig, Steger... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tatbestandsmerkmale

Rz. 1891 [Autor/Stand] Taugliches Tatobjekt der Geldwäsche ist jeder vermögenswerte Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Vortat herrührt.[2] Der Gegenstandsbegriff ist dabei sehr weit zu verstehen, so dass auch Kryptowährungen hierunter zu fassen sind.[3] In Rahmen des Merkmals des "Herrührens" stellt sich die äußerst umstrittene Frage der Kontamination bei Vermischung v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schimmelschmidt/Chai, Die Besteuerung von Vollrisikozertifikaten nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2008, 1711; Weissbrodt/Michalke, Die sonstige Kapitalforderung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, DStR 2012, 1533; Nothnagel, StPfl von Erstattungszinsgen gem § 233a AO, HFR 2014, 316; Stahl, Die Abzinsung bei zinslosen Kapitalforderungen im PV in ESt und Schenkungssteuer, DStR 201... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einleitung

Rz. 1906 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob bei einem Grenzübertritt Meldepflichten bestehen. Da Kryptowährungen nur virtuell bzw. digital existieren, stellt sich vorab schon die Frage, wann überhaupt ein Grenzübertritt stattfindet. Die Coins liegen meist in einer Wallet bzw. auf einer Exchange, auf Servern im Ausland und der Inhaber ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Weitere Ermittlungsmöglichkeiten

Rz. 1905 [Autor/Stand] Als weitere Ermittlungsmöglichkeiten wird u.a. die Telekommunikationsüberwachung bei Bitcoins nach § 100a StPO diskutiert.[2] mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tausch gegen andere Kryptowährungen

Rz. 1860 [Autor/Stand] Beim Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoins gegen IOTA) innerhalb eines Jahres nach Anschaffung handelt es sich ebenfalls um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, da der Erhalt der Coins der anderen Währung den entgeltlichen Erwerb eines anderen Wirtschaftsguts darstellt.[2] Es hande... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Sammelauskunftsersuchen

Rz. 1894 [Autor/Stand] Für die Finanzbehörden besteht zunächst die Möglichkeit der Ermittlung und Überprüfung von Kryptowährungsinhabern mithilfe von Sammelauskunftsersuchen.[2] Hierbei handelt es sich um eine Anfrage von Informationen zu Steuerpflichtigen gegenüber einem Dritten, wobei bei Personengruppen durch bestimmte Kriterien eingegrenzt werden. In vielen Branchen gesc... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erträge aus Krypto-Lending

Die vorübergehende entgeltliche Überlassung von Kryptowerten (im Streitfall: Bitcoin) an dritte Personen (sog. Krypto-Lending) stellt eine Leistung dar, die "um des Entgelts willen" erbracht wird, so dass das dabei erzielte Entgelt eine Gegenleistung darstellt, die durch die Leistung veranlasst ist – und somit zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führt. Keine Kapitale... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Currency Token

Steuerbefreite sonstige Leistung gem. § 4 Nr. 8 b) UStG: Ausgangspunkt der umsatzsteuerlichen Einordnung von Kryptowerten ist die Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist.[13] Danach stellt der Umtausch von Bitcoin in Fiatwährungen und umgekehrt eine steuerbare sonstige Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 24 MwStSystRL dar, die nach Art. 135 Abs. 1 ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / I. Einleitung und Grundlagen

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine disruptive Dynamik entfaltet, die weit über ihren ursprünglichen Anwendungsbereich – den dezentralen Zahlungsverkehr mit Bitcoin – hinausreicht.[1] Längst existiert ein vielfältiges Ökosystem aus Currency Token, Security Token, Utility Token, Non Fungible Token (NFTs) und komplexen DeFi-Protokollen, das neue Formen de... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Krypto-Exchanges und Handelsplattformen

Kryptobörsen nehmen im Ökosystem eine Schlüsselrolle ein. Stellt der Betreiber den Marktteilnehmern seine Plattform als technischen Marktplatz zur Verfügung, kann für die erhobenen Gebühren die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 lit. b UStG in Betracht kommen, wenn der Betreiber entweder selbst als Vertragspartei eingreift oder die Order in einer Vermittlerrolle zusammenführt.[7... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / V. Fazit, Handlungsempfehlungen und Ausblick

Die vorstehende Untersuchung zeigt ein ernüchterndes Bild: Nahezu zehn Jahre nach der Hedqvist-Entscheidung des EuGH befindet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten noch immer in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Die einzige höchstrichterlich geklärte Frage – die Steuerbefreiung des Umtauschs von Bitcoin in Fiatwährungen – betrifft den simpelsten ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 5. Mining, Staking und Forging

Die Finanzverwaltung nimmt an, dass die Leistungen der Miner nicht in einem Leistungsaustauschverhältnis erbracht werden.[39] Begründet wird dies damit, dass die Transaktionsgebühren freiwillig gezahlt werden und der Block Reward durch das System selbst – nicht durch einen identifizierbaren Leistungsempfänger – gewährt wird.[40] In der Literatur wird diese Auffassung differe... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswerte. ... mehr

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(Zu) strenge Anforderungen ... / b) Keine Akzeptanz bei anderen Transaktionen

Das zweite Argument (2) differenziert zwischen "echten" und unechten Gegenständen und Dienstleistungen. In Bezug auf Gegenstände lässt sich zwischen in der realen Welt und rein virtuell – in der digitalen Welt – existierenden Gegenständen differenzieren. Beispielsweise ein historisches Ritterschwert aus Stahl als Gegenstück zu einem rein digitalen Schwert in einem Videospiel... mehr

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(Zu) strenge Anforderungen ... / 2. Begriff der "virtuellen Währung" in der Rechtsprechung des EuGH

Der EuGH verwendet den Begriff der "virtuellen Währung" (Rz. 2). In der Rs. Hedqvist hatte der EuGH diesen Begriff bereits für Kryptowährungen verwendet (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14, UR 2015, 864). Seinerzeit gab der EuGH zunächst wieder, dass das vorlegende Gericht aus Schweden zur Definition des Begriffs auf einen Bericht der Europäischen Zentralbank Bezug genommen... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Besonderheiten von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sog. virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum/Krypto-Spezialgesetz:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Becker, Steuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen, UStB 2010, 278. Behrens, Vorsteuerabzug aus Transaktionskosten auch dann möglich, wenn der Anteilsverkauf umsatzsteuerbar und nach § 4 Nr. 8e) bzw. f) steuerfrei ist, BB 2010, 229. Behrens, Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf, UVR 2010, 174. Bustorff, Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistern, 1. Auflage, 2019. Busto... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Leistungsaustausch

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der USt die Lieferungen (zum Begriff vgl. Rz. 35 ff.) und sonstigen Leistungen (zum Begriff vgl. Rz. 38 ff.), die ein Unternehmer (zum Begriff vgl. Rz. 48) im Inland (zum Begriff vgl. Rz. 49 und Rz. 200 ff.) gegen Entgelt (zum Begriff vgl. Rz. 50 ff.) im Rahmen seines Unternehmens (zum Begriff vgl. Rz. 6... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Kryptowerte

Rz. 18 In der Literatur ist ersichtlich noch nicht diskutiert worden, wie mit Kryptowerten zu verfahren wäre, die in die Verwahrung gegeben werden sollen. Ein praktisches Bedürfnis dazu besteht anders als im Erbrecht wohl nicht. Mögliche Anwendungsfälle sind reduziert, da sowohl bei Immobiliengeschäften als auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen u... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kryptowährungen

Rn. 192a Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Kryptowährungen, wie bspw. Bitcoin und Ethereum, sind digitale Währungen, die auf einer Blockchain-Technologie basieren (vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 139df.). Diese sind i. d. R. keine gesetzlichen Zahlungsmittel und insofern nicht unter der Position B. IV. "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" auszuw... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.6 Virtuelle Währungen / Kryptowerte

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmitte... mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG: Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge bei Termingeschäften mit Währungen (Tz. 36.40c–36.40d)

Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge sind Gewinne aus der Veräußerung von Währungen, bei denen die zugrunde liegenden obligatorischen Geschäfte eine zeitlich verzögerte Erfüllung vorsehen, die aber keine Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG sind, § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG. In diesem Zusammenhang ist nach BMF v. 17.10.2025 bei Termingeschäften mit Währunge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Anschaffungspreis

Rn. 161 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Grundlage für die Bestimmung des Anschaffungspreises ist der Kaufvertrag gem § 433 BGB mit dem dort genannten Preis. Dieser umfasst nicht die abziehbare Vorsteuer, die als Forderungsrecht gegenüber dem Fiskus ein eigenständiges WG darstellt. Erwerbspreise in Fremdwährung sind in Euro zum Zeitpunkt des Erwerbs und nicht der Bezahlung umzu... mehr

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Einkünfte aus Krypto-Lending von Bitcoins

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Köln hat entschieden, dass Erträge aus dem Verleihen von Bitcoins über sogenannte Krypto-Lending-Plattformen als "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern sind. Sie gelten nicht als Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und unterliegen daher dem persönlichen Einkommensteuersatz. Hintergrund Der Kläger erzielte im Stre... mehr

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Einkünfte aus Krypto-Lendin... / Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Köln hat entschieden, dass die Erträge aus dem Krypto-Lending von Bitcoins als sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG zu behandeln sind und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfasst Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Gemeint sind Forderungen, die auf... mehr

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Einkünfte aus Krypto-Lendin... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Köln hat entschieden, dass Erträge aus dem Verleihen von Bitcoins über sogenannte Krypto-Lending-Plattformen als "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern sind. Sie gelten nicht als Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und unterliegen daher dem persönlichen Einkommensteuersatz. mehr

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Einkünfte aus Krypto-Lendin... / Hintergrund

Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus dem sogenannten Krypto-Lending von Bitcoins. Der Prozess beim Krypto-Lending läuft das vereinfacht so ab: Der Inhaber von Kryptowerten (hier: Bitcoins) stellt seine Coins auf einer speziellen Plattform zur Verfügung. Andere Nutzer können diese Coins zeitweise nutzen. Für diese Nutzung erhält der Inhaber eine vereinbarte Vergütung (... mehr

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Einkünfte aus Krypto-Lendin... / Ausblick

Die Revision zum Bundesfinanzhof ist anhängig (Az. VIII R 22/25). Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt daher noch nicht vor. mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins

Zusammenfassung Erträge aus der entgeltlichen Überlassung von Kryptowerten wie Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, sondern sind mit dem individuellen persönlichen Steuersatz zu versteuern. So entschied das Finanzgericht (FG) Köln. Hintergrund Beim Krypto-Lending stellen Anleger ihre Kryptowährungen über spezielle Plattformen ... mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Zusammenfassung

Erträge aus der entgeltlichen Überlassung von Kryptowerten wie Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, sondern sind mit dem individuellen persönlichen Steuersatz zu versteuern. So entschied das Finanzgericht (FG) Köln. mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Hintergrund

Beim Krypto-Lending stellen Anleger ihre Kryptowährungen über spezielle Plattformen anderen Nutzern zeitweise zur Verfügung und erhalten dafür eine Vergütung. Steuerlich war bislang umstritten, ob diese Erträge – ähnlich wie Zinsen – als Kapitaleinkünfte mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz zu versteuern sind oder der regulären Einkommensteuer unterliegen. Im Streitfall erz... mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Entscheidung

Das Finanzgericht Köln bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich beim Krypto-Lending nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, da keine Kapitalforderung auf Zahlung von Geld überlassen wird. Kryptowährungen seien – zumindest im Streitjahr – kein gesetzliches Zahlungsmittel gewesen und müssten von Gläubigern nicht allgemein akzeptiert w... mehr

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Blockchain-Testamente und S... / [Ohne Titel]

RAin Ann-Kristin Gruner, LL.M. / StB Dipl.-Finw. (FH) Matthias Borgmeier, LL.M.[*] Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verte... mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 1. Einleitung

Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verteiltes Testamentsregister zu schaffen, das eine zuverlässige Aufzeichnung der Wünsc... mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit eines Stichentscheids. Mangelhaftigkeit eines Bitcoin-Wallet

VVG § 128; BRAO § 3 Abs. 1; BORA § 1 Abs. 3; ARB 2000 § 18 Leitsatz 1. Form und Umfang der Begründung eines Stichentscheids und der Berücksichtigung der Bedenken des Rechtsschutzversicherers hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von der Komplexität des Streitstoffs, vom Stand der vorangegangenen Korrespondenz mit dem Versicherer und von dem Stadium der Interessenwahrnehmung. 2... mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt als VN von der Bekl. als Rechtsschutzversicherer Rechtsschutzdeckung für die Inanspruchnahme eines Herstellers von Bitcoin-Wallets wegen Sachmängelhaftung, Erstattung der Kosten eines Stichentscheids und Feststellung der künftigen Schadensersatzpflicht der Bekl. wegen verweigerter bzw. verzögerter Deckung. Er erwarb am 1.12.2020 ein Hardware-Wallet "Ledger Na... mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

Zutreffend hat das LG entschieden, dass die Deckungsklage auch begründet ist. Der Kl. hat Anspruch auf die begehrte Feststellung, da die Bekl. ihm gegenüber zur Deckung verpflichtet ist. Sie ist bedingungsgemäß an den Stichentscheid gebunden. Auf die weiteren Einwände kommt es nicht entscheidend an, da ein bindender Stichentscheid vorliegt. Auf die Frage, ob … die Bekl. eine... mehr