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Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen
Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte, Optionen oder Swapgeschäfte untergliedert werden:
- Termingeschäfte oder Terminkontrakte: Werden auch als Future (standardisierter Vertrag) oder Forward (nicht standardisierter Vertrag) bezeichnet. Futures werden zwischen zwei Parteien vereinbart. Der Halter erwirbt von dem sog. Stillhalter das Recht und die Pflicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, das sog. Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Es gibt unterschiedlichste Basisobjekte, dies können z. B. Währungen, Rohstoffe oder Kryptowerte sein. Zwar wird der Preis des Basisobjekts auf Grundlage des jeweils aktuellen Kurses bestimmt, der Zeitpunkt des Kaufes liegt aber in der Zukunft. Inhaltlich regeln die Parteien, dass eine bestimmte Anzahl von Kryptowerten zu im vorhinein vereinbartem Preis und vereinbarter Laufzeit gekauft oder verkauft werden. Ist jedoch der Vereinbarungsinhalt nicht die "physische" Lieferung eines Gegenstands, wird die Differenz durch einen Barausgleich geliefert. Der Barausgleich ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Futures (sog. Kontrakt) und dem Wert des Basisobjekts (z. B. Bitcoin) bei Fälligkeit des Futures. Das Basisobjekt können bei Futures im Krypto-Ökosystem nicht nur Bitcoin oder Ethereum sein, sondern auch Stablecoins oder Security Token. Im Gegensatz zu Optionen, muss die zuvor vereinbarte Transaktion ausgeführt werden.
- Optionen: Der Halter hat das Recht, innerhalb eines Zeitraums oder zu einem festen Zeitpunkt das Basisobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben (sog. Call) oder zu verkaufen (sog. Put). Eine rechtliche Verbindlichkeit ist nicht entstanden.
- Swapgeschäft: Zwei Vertragsparteien verpflichten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt zwei Basisobjekte zu tauschen.
Terminkontrakte können mit unterschiedlichen weiteren Funktionen versehen werden, z. B. zu Spekulationen oder Arbitrage. Bei Futures können auch Hebel eingesetzt werden. Sog. Contracts for Differences (CFD) ermöglichen es Anlegern mit sog. Hebeln in unterschiedlichste Werte, z. B. Kryptowährungen, zu investieren. Mit Hebeln können allgemein höhere Margen erzielt werden, weil nur ein Teil des Kapitals eingesetzt werden muss und gleichzeitig dadurch der Gewinn erhöht wird. Demgegenüber steht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Daneben existieren sog. Perpetual Futures. Es handelt sich um einen Terminkontrakt, der nicht befristet ist. Dementsprechend erfolgt kein Barausgleich nach einer bestimmten Zeit. Bei einem Perpetual Future muss am Anfang eine Sicherheitsleistung ("Initial Margin") geleistet werden. Die Preise eines Perpetual Futures sind häufig in der Nähe der Preise einer Kryptowährung auf dem Spotmarkt, aufgrund der grundsätzlich geringen Laufzeit – die aber rollierend in einen neuen Vertrag verwandelt wird (sog. "roll-over"). Hat jedoch eine andere Partei bereits aktiv die Position gekauft, kommt es zum sog. "Funding", also der Ausgleichszahlung zwischen den Parteien. Trotz der unterschiedlichen Abwicklung des Kontrakts, handelt es sich um ein Termingeschäft.
Wie man in "Abbildung 12: Entwicklung Bitcoin Futures" am Beispiel von Bitcoin Futures erkennen kann, orientiert sich der Futures-Markt an den Kursentwicklungen des zugrundeliegenden Basiswerts (hier: Bitcoin).
Quelle: Angelehnt an: https://www.theblock.co/data/crypto-markets/futures, abgerufen am 14.4.2025.
Abbildung 12: Entwicklung Bitcoin Futures
Steuerlich werden Futures als Termingeschäft behandelt. Es können 3 unterschiedliche Formen bei Krypto-Futures unterschieden werden:
- Variante: Der Differenzausgleich erfolgt nicht durch eine anerkannte staatliche Währung (FIAT), sondern unmittelbar durch eine fest vereinbarte Menge an Kryptowerten.
- Variante: Der Barausgleich erfolgt durch eine anerkannte staatliche Währung (FIAT).
- Variante: Der Barausgleich erfolgt nicht durch FIAT, sondern durch einen variablen Ausgleich mit Kryptowerten (die Anzahl der Kryptowerte ist flexibel).
Bei der steuerlichen Einordnung von Termingeschäften spielt die Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften gegenüber Kapitaleinkünften eine Rolle. Maßgeblich zur Qualifikation als Kapiteleinkünfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG bei diesem Finanzprodukt ist nicht die Lieferung der Kryptowährung, sondern der sog. Differenzausgleich in einer staatlich anerkannten Währung (s. 2. Variante). Ist das Termingeschäft auf die Lieferung einer Kryptowährung gerichtet, liegen keine Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG vor, sondern es kann sich eher um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln (s. 1. Variante), wenn die Veräußerung bzw. der Ausgleich des Kontrakts innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. In der...