Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

Dr. iur. Robert Müller
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5

Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen

Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte, Optionen oder Swapgeschäfte untergliedert werden:[1]

  • Termingeschäfte oder Terminkontrakte: Werden auch als Future (standardisierter Vertrag) oder Forward (nicht standardisierter Vertrag) bezeichnet. Futures werden zwischen zwei Parteien vereinbart. Der Halter erwirbt von dem sog. Stillhalter das Recht und die Pflicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, das sog. Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Es gibt unterschiedlichste Basisobjekte, dies können z. B. Währungen, Rohstoffe oder Kryptowerte sein. Zwar wird der Preis des Basisobjekts auf Grundlage des jeweils aktuellen Kurses bestimmt, der Zeitpunkt des Kaufes liegt aber in der Zukunft. Inhaltlich regeln die Parteien, dass eine bestimmte Anzahl von Kryptowerten zu im vorhinein vereinbartem Preis und vereinbarter Laufzeit gekauft oder verkauft werden. Ist jedoch der Vereinbarungsinhalt nicht die "physische" Lieferung eines Gegenstands, wird die Differenz durch einen Barausgleich geliefert. Der Barausgleich ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Futures (sog. Kontrakt) und dem Wert des Basisobjekts (z. B. Bitcoin) bei Fälligkeit des Futures. Das Basisobjekt können bei Futures im Krypto-Ökosystem nicht nur Bitcoin oder Ethereum sein, sondern auch Stablecoins oder Security Token. Im Gegensatz zu Optionen, muss die zuvor vereinbarte Transaktion ausgeführt werden.[2]
  • Optionen: Der Halter hat das Recht, innerhalb eines Zeitraums oder zu einem festen Zeitpunkt das Basisobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben (sog. Call) oder zu verkaufen (sog. Put). Eine rechtliche Verbindlichkeit ist nicht entstanden.
  • Swapgeschäft: Zwei Vertragsparteien verpflichten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt zwei Basisobjekte zu tauschen.

Terminkontrakte können mit unterschiedlichen weiteren Funktionen versehen werden, z. B. zu Spekulationen oder Arbitrage. Bei Futures können auch Hebel eingesetzt werden. Sog. Contracts for Differences (CFD) ermöglichen es Anlegern mit sog. Hebeln in unterschiedlichste Werte, z. B. Kryptowährungen, zu investieren. Mit Hebeln können allgemein höhere Margen erzielt werden, weil nur ein Teil des Kapitals eingesetzt werden muss und gleichzeitig dadurch der Gewinn erhöht wird. Demgegenüber steht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Daneben existieren sog. Perpetual Futures. Es handelt sich um einen Terminkontrakt, der nicht befristet ist. Dementsprechend erfolgt kein Barausgleich nach einer bestimmten Zeit. Bei einem Perpetual Future muss am Anfang eine Sicherheitsleistung ("Initial Margin") geleistet werden. Die Preise eines Perpetual Futures sind häufig in der Nähe der Preise einer Kryptowährung auf dem Spotmarkt, aufgrund der grundsätzlich geringen Laufzeit – die aber rollierend in einen neuen Vertrag verwandelt wird (sog. "roll-over"). Hat jedoch eine andere Partei bereits aktiv die Position gekauft, kommt es zum sog. "Funding", also der Ausgleichszahlung zwischen den Parteien. Trotz der unterschiedlichen Abwicklung des Kontrakts, handelt es sich um ein Termingeschäft.

Wie man in "Abbildung 12: Entwicklung Bitcoin Futures" am Beispiel von Bitcoin Futures erkennen kann, orientiert sich der Futures-Markt an den Kursentwicklungen des zugrundeliegenden Basiswerts (hier: Bitcoin[3]).

Quelle: Angelehnt an: https://www.theblock.co/data/crypto-markets/futures, abgerufen am 14.4.2025.

Abbildung 12: Entwicklung Bitcoin Futures

Steuerlich werden Futures als Termingeschäft behandelt. Es können 3 unterschiedliche Formen bei Krypto-Futures unterschieden werden:

  1. Variante: Der Differenzausgleich erfolgt nicht durch eine anerkannte staatliche Währung (FIAT), sondern unmittelbar durch eine fest vereinbarte Menge an Kryptowerten.
  2. Variante: Der Barausgleich erfolgt durch eine anerkannte staatliche Währung (FIAT).
  3. Variante: Der Barausgleich erfolgt nicht durch FIAT, sondern durch einen variablen Ausgleich mit Kryptowerten (die Anzahl der Kryptowerte ist flexibel).

Bei der steuerlichen Einordnung von Termingeschäften spielt die Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften gegenüber Kapitaleinkünften eine Rolle. Maßgeblich zur Qualifikation als Kapiteleinkünfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG bei diesem Finanzprodukt ist nicht die Lieferung der Kryptowährung, sondern der sog. Differenzausgleich[4] in einer staatlich anerkannten Währung (s. 2. Variante). Ist das Termingeschäft auf die Lieferung einer Kryptowährung gerichtet, liegen keine Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG vor, sondern es kann sich eher um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln (s. 1. Variante), wenn die Veräußerung bzw. der Ausgleich des Kontrakts innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. In der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Crypto Assets: Crypto Assets als Finanzinstrumente? Klassifizierung gem. den technischen ESMA-Regulierungsstandards
Kryptowährung Bitcoin Münzen
Bild: RODNAE Productions

Der zweite Teil des Entwurfes der technischen Regulierungsstandards für die Regulierung des Handels mit Crypto Assets der ESMA befasst sich mit den Kriterien zur Erfassung von Crypto Assets als Finanzinstrumente. Dies erscheint insb. hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Crypto Assets interessant.


Weiterentwicklung des Internets: Metaverse: Dezentrale Plattformen, Web 3.0-Transaktionen und steuerliche Fragestellungen
Metaverse Frau Zimmer VR-Brille Laptop
Bild: AdobeStock

Für viele ist das Konzept des sog. Metaverse noch eine abstrakte Zukunftsvision. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Weiterentwicklung des Internets, die ein noch tieferes Eintauchen in virtuelle Realitäten ermöglicht. Das ist jedoch keine reine Spielerei, vielmehr eröffnen sich dadurch auch völlig neue Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Leistungen zu vermarkten. Das wirft natürlich auch steuerliche Fragestellungen auf.


Markets in Crypto-Assets Verordnung (MiCA-VO): Bewertung der Vermögenswertreserve nach der MiCA-VO – Bestimmung der Marktpreise von Crypto Assets
Blockchain Token Tokenisierung
Bild: Gerd Altmann/Pixabay

Mit der sog. Markets in Crypto Assets-Verordnung (kurz MiCA-VO) schafft die EU konkrete Regelungen für bestimmte Kryptowerte sowie Dienstleister, deren Geschäftsmodelle auf bestimmten Kryptowerten basieren. Interessant in diesem Rahmen ist auch die Bewertung des Reservevermögens, welches u.a. für die Bilanzierung künftig Bedeutung haben dürfte.


Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von Kryptowährungen und mehr
Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von Kryptowährungen und mehr

Zusammenfassung Überblick Die Blockchain-Technologie ist in der Wirklichkeit und einer kontinuierlich breiteren Öffentlichkeit angekommen. Die Blockchain-Technologie nur auf die Kryptowährung Bitcoin zu reduzieren, wird ihr nicht gerecht und verschränkt den ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren