Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
aaaasdasda
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kassenbestand

Rz. 249 [Autor/Zitation] Der Kassenbestand umfasst das am Abschlussstichtag in der Hauptkasse und sämtlichen Nebenkassen befindliche Bargeld einschließlich ausländischer Sorten. Zu erfassen sind ferner nicht verbrauchte Markenbestände (zB Brief-, Steuer-, Gerichtskosten- und ähnliche Marken) sowie in Automaten befindliche Münzen (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 H... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2025, Der digitale ... / I. Einleitung

Die fortschreitende Digitalisierung prägt zunehmend die Abwicklung eines Nachlasses. Nahezu jeder besitzt heute E-Mail-Adressen und Social-Media-Profile. Nicht wenige investieren in Kryptowährungen. Diese digitalen Inhalte gewinnen nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Relevanz. Allein in der EU wurde die Datenwirtschaft 2023 auf rund 544 Milli... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2025, Der digitale ... / 2. Zivilrechtliche Grundlagen im österreichischen ABGB

Die zivilrechtlichen Grundlagen für die Vererbung nach österreichischem Recht charakterisieren sich wie folgt: Das Erbrecht des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) regelt, dass alle grundsätzlich nicht höchstpersönlichen Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen als Teil seiner Verlassenschaft vererblich sind (§ 531 ABGB).[27] Zitat Verlassenschaft... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kryptowerte: Mitwirkungs- &... / Hintergrund

Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der sog. Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Eine Blockchain ist hingegen eine in der Regel keiner zentralen Kontrolle unterliegende Datenbank mit mehreren Beteiligten, die die Distrib... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spekulationsgeschäfte

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erheblich ausgeweitet. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. v. § 23 EStG (Anhang 10) sind als sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 2 EStG (Anhang 10) zu erfassen. Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Ab... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / b) BFH

Ertragsteuerlich – i.R.d. Prüfung einer Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen nach § 23 EStG – hat der BFH ausgeführt, den Currency Token (wie z.B. Bitcoin, Ether und XMR) sei gemein, dass sie – wirtschaftlich betrachtet – als "Zahlungsmittel" anzusehen seien[2]. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / d) Eigene Stellungnahme

Meines Erachtens sprechen substantielle Argumente gegen die Erfassung von Kryptowährungen als Finanzmittel. Der Begriff der Finanzmittel i.S.d. § 13b ErbStG umfasst gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG zwar Zahlungsmittel, Bankguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen. Die Bezeichnung Krypto-”Währung” ist insoweit irreführend, als es sich bei diesen Krypto Assets nicht ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / a) Finanzverwaltung

Die ErbStR stellen Kryptowährungen ("z.B. Bitcoin") den Zahlungsmitteln und Forderungen gleich (R E 13b.23 Abs. 2 letzter Spiegelstrich ErbStR). Beachten Sie: Die Einordnung als Zahlungsmittel wird von der Finanzverwaltung auch ertragsteuerlich sowie i.R.d. AStG bestätigt.[1] mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
aaaasdasda
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1.3 Bitcoin – virtuelle Wertanlage, dezentrale Speicherung, digitale Zahlung

Der Bitcoin ist ein umfangreiches Konzept, welches mehrere Teilbereiche kombiniert bzw. verschiedene Technologien miteinander verbindet: 1) Erschaffung virtueller Wertanlagen, 2) dezentrale Speicherung und 3) digitale Abwicklung der Zahlungen. Dieses Verfahren ist der wichtigste Unterschied zu den bekannten Fiat-Währungen. Der Begriff Bitcoin beschreibt dabei aber nicht nur di... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1.1 Trump-Wahl schürt die Hoffnung auf goldene Zukunft des Bitcoin

Die Kursentwicklungen zahlreicher Kryptowährungen wurden zum Ende des Jahres 2024 durch die erneute Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten geprägt. Dem früheren und zukünftigen Herren im Weißen Haus wird zugebilligt Kryptowährungen und der Blockchaintechnologie aufgeschlossen gegenüberzustehen und beides fördern zu wollen. Beispielsweise der Bitcoin erreichte zwischenzeitli... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1 Ursprung der Blockchain beruht auf dem Bitcoin

1.1 Trump-Wahl schürt die Hoffnung auf goldene Zukunft des Bitcoin Die Kursentwicklungen zahlreicher Kryptowährungen wurden zum Ende des Jahres 2024 durch die erneute Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten geprägt. Dem früheren und zukünftigen Herren im Weißen Haus wird zugebilligt Kryptowährungen und der Blockchaintechnologie aufgeschlossen gegenüberzustehen und beides för... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 1.2 Ursprung der Blockchain und somit des Bitcoins während der Finanzkrise

Der Ursprung der Kryptowährungen liegt im Jahr 2008, der Zeitpunkt, an dem die Weltwirtschaft mit den Folgen der Finanzkrise zu kämpfen hatte, die US-Investmentbank Lehman Brothers Inc. Insolvenz gem. des amerikanischen Chapter 11-Verfahrens beantragte und das Vertrauen in das globale Bankensystem verletzt war. Das digitale Zahlungssystem des Bitcoins, losgelöst von zentraler... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.5 Limitierung der Anzahl an Bitcoins

Das umfassende Prinzip des Bitcoins beruht auf der Generierung neuer Blöcke in der Blockchain, womit neue Bitcoins erschaffen und in den Kreislauf eingeführt werden. Das System sieht jedoch vor, dass es immer schwieriger und energieintensiver wird, den passenden Block zu minen und es werden immer weniger Bitcoins als Entlohnung an Miner ausgeschüttet. Die kontinuierliche Abn... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.3 Wallet als digitale Geldbörse

Möchte ein Teilnehmer eine Transaktion mit einer Kryptowährung tätigen, benötigt er lediglich ein sog. Wallet, denn die Kryptowährung existiert rein digital. Das Wallet ist eine digitale Geldbörse und kann auf einem Computer, Smartphone, Tablet oder bestimmten USB-Sticks gesichert werden. Bei diesem Wallet verfügt der Inhaber, vergleichbar mit den Sicherheitsvorkehrungen des... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.2 Dezentralität und Proof-of-Work

Die Blockchain dient als Register, in dem alle jemals getätigten Transaktionen an mehreren Orten gleichzeitig, dezentral gespeichert werden. Dies birgt den Vorteil, dass die Blockchain schwer zu manipulieren ist und nicht durch einen Ausfall eines Teilnehmers – beispielsweise eines Rechners oder Servers – beeinträchtigt wird. Da aber jeder Teilnehmer der Blockchain dieses Re... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 3.1 Ethereum als bekanntester Altcoin

Durch die Tatsache, dass die Technologie öffentlich verfügbar ist, ist es möglich, das System zu kopieren und ein eigenes Kryptosystem zu erstellen. Diese Entwicklung neuer Digitalwährungen wird bereits zahlreich genutzt, um von Schwächen des Bitcoin-Systems zu profitieren, diese zu eliminieren sowie individuelle Eigenschaften zu ergänzen. Solche neuen Währungen oder Systeme wer... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.4 Zahlungen in einer Kette diverser Blöcke

Um einen einheitlichen Konsens und die Praktikabilität zu gewährleisten, wird diese Transaktion mit zahlreichen weiteren Blöcken zusammengefasst und in die Blockchain eingefügt. Damit solch ein Block erschaffen und in die Blockchain eingefügt werden kann, muss der jeweilige Netzwerkteilnehmer eine gewisse, nicht unbeträchtliche Rechenleistung aufbringen. Teilnehmer, welche üb... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 4 Regulierung kann weitere Anleger anziehen

Es bleibt abzuwarten, wie einzelne Staaten und jeweilige Zentralbanken mit diesem Thema zukünftig grundsätzlich umgehen – weitere Regulierungsvorhaben sind geplant oder befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. Die beschriebenen Maßnahmen, welche mit der Trump-Präsidentschaft in Verbindung gebracht werden, können jedoch eine grundsätzliche Zäsur der bisherigen Vorgehenswe... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 2.1 Was genau ist eine Blockchain?

Wie schon beschrieben, basiert das Bitcoin-System auf mehreren Teilbereichen: der Zahlungs- und Wertaufbewahrungseinheit – diese beiden Aspekte ähneln den volkswirtschaftlichen Geldfunktionen sämtlicher Fiat-Währungen – und der digitalen Neuerung in Form der Blockchain, dem Protokoll und Netzwerk der jeweiligen Kryptowährung. mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / 5.3 Zukunft der digitalen Währungen

Sicher scheint derzeit jedoch die Feststellung, dass der Bitcoin und zahlreiche weitere – wenn auch sicher nicht alle – Kryptowährungen deutlich mehr als eine reine Modeerscheinung sind. Der Weg des Erwachsenwerdens der digitalen Währungen ist noch lange nicht beendet. Sie sind derzeit noch zu volatil, zu wenig skalierbar, zu gering kapitalisiert, genießen eine zu geringe Ane... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Blockchain: Gekommen um zu ... / Zusammenfassung

Überblick Neben Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum und zahlreichen weiteren, vereint das gesamte Spektrum der Kryptowährungen in Summe eine Marktkapitalisierung von etwa 3,5 Bio. US-Dollar bzw. ca. 3,4 Bio. EUR (Stand: Januar 2025). Jede Kryptowährung beruht auf ihrer eigenen Blockchain und ist individuell ausgestaltet. Die Eigenschaften der jeweiligen Digitalwährung we... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Einkommensteuerliche Behandlung von Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten als sonstige Einkünfte

Leitsatz Das Finanzgericht Nürnberg bestätigt, dass Kryptowerte wie Bitcoin, Ether etc. als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einzuordnen sind. Gewinne aus deren Veräußerung innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig. Auch Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen können zur Besteuerung führen - unabhängig vom "Auscashen" in Euro. Erträge aus Staking oder Airdrops sind - soweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht - als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Derivate auf Kryptowährungen

Rn. 118 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Initial Coin Offerings (ICOs) sind Finanzierungsformen, bei denen Krypto-Assets in Form von Token an Investoren ausgegeben werden, die Einträge in einer Blockchain darstellen und weiter in Unterformen klassifiziert werden können (vgl. ausführlich hierzu Scharpf/Schaber (2022), S. 749f., m. w. N.). Sog. "Virtuelle Währungen", wie bspw. Bitcoi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
P / 23 Polizeiliche Ermittlungen [Rdn 3861]

Rdn 3862 Literaturhinweise: Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht – Zugleich erste Erkenntnisse aus einem EU-Projekt –, StV 2021, 126 Arzt, Verbunddateien des Bundeskriminalamts – Zeitgerechte Flurbereinigung, NJW 2011, 351 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Analoge Kunst versus Krypto... / 3. Technische Grundlagen von Kryptokunst

"Kunst-Token" sind Einträge in einer Blockchain , durch die der "Besitzer" dieses Token mit einem bestimmten digitalen Kunstwerk verbunden wird[37]. Kryptokunst basiert also auf der Blockchain-Technologie. Es gibt verschiedene Blockchain-Modelle mit z.T. gravierenden Unterschieden hinsichtlich des Einsatzgebiets und der Funktionsweise[38]. Für den Handel mit digitalen Kunstwe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 15 Der digitale Nachlass ... / 1. Grundlegendes

Rz. 37 Kryptowerte wie der Bitcoin sind digitale Repräsentationen unterschiedlichster Vermögenswerte. Um eine Transaktion über Kryptowerte durchzuführen, muss der transferierende Nutzer die Adresse eines Empfängers angeben und die zu übertragende Menge bestimmen. Die Adresse des Empfängers ist ähnlich zu einer IBAN oder Kontonummer. Sie leitet sich aus dessen öffentlichem Sc... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.3 [Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäft) → Zeilen 30–55]

In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen. Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 30 bis 40 betreffen Grundstücke, die Sie innerhalb v... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeck... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.4.2 Bitcoins

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich sog. Krypto- und Fiat-Währungen, zu denen insbesondere Bitcoins zählen, stellt sich die Frage nach der Kategorisierung als Zahlungsmittel, finanzieller Vermögenswert oder immaterieller Vermögenswert. Auch wenn kein Zweifel an der Eigenschaft als Vermögenswert besteht, ist die Zuordnung innerhalb des House of IFRS nicht eindeutig.... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 8.1.2 IFRS

Rz. 1130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Handelsbilanz als Guthaben bei Kreditinstituten bezeichnet, verwendet das IASB gemäß IAS 1.54(i) die Postenbezeichnung "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". In IAS 32 ist dagegen von "flüssigen Mitteln" die Rede. Definitionsgemäß umfassen Zahlungsmittel dabei Barmittel und Sichteinlagen, die ohne Wertabschlag täglich abrufb... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einführung und Definitionen

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der auch steuerlich relevante Markt für Kryptowährungen hatte bereits 2021 einen Wert von 3 Billionen US-Dollar erreicht, ist insgesamt jedoch stark schwankend. Kryptowährungen (oder Kryptowerte bzw. Krypto-Assets) sind digital dargestellte Werteinheiten von "Währungen", die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garan... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Virtuelle Währungen als Spende

Tz. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Werden Einheiten virtueller Währungen einer steuerbegünstigten Körperschaft gespendet, ist eine Zuwendungsbestätigung nach dem für Sachspenden geltenden amtlichen Muster (Anlage 2 zu BMF-Schreiben IV C 4 – S 2223/07/0018:005 vom 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333) auszustellen. Aufzunehmen sind Informationen zum Wert sowie, soweit verfügbar, zur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 10/2024, Arglistige Täu... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Cyber-Versicherung geltend. Die Kl. betreibt in Norddeutschland an 16 Standorten einen Holzgroßhandel mit der Möglichkeit einer Online-Bestellung für ihre ausschließlich gewerblichen Kunden. Mit Wirkung ab 12.3.2020 schloss die Kl. eine Cyber-Versicherung bei der Bekl. ab. Die Angaben des auf Seiten der Kl. tätigen Mitarbeiter... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 49 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Für die Folgebewertung muss zunächst zwischen monetären und nicht monetären Posten differenziert werden (zu den Begriffen vgl. Tz. 17). Zu den monetären Posten gehören grundsätzlich Forderungen und sonstige Vermögenswerte, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Allerdings müssen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rüc... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / I. Welche Krypto Assets (Kryptowährungen, NFT, Airdrops) sind Wirtschaftsgüter?

Krypto Assets [1] können – je nach ihrer Beschaffenheit und Nutzung – als Wirtschaftsgüter (WG) eingestuft werden. WG-Eigenschaft bejaht: Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind aufgrund ihrer Eigenständigkeit und Handelbarkeit als WG zu betrachten.[2] Gleiches gilt mit Blick auf das weite Verständnis des BFH vom Vorliegen eines WG[3] für Non-Fungible Tokens (NFTs), welc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Achtung Risikofragen! Zur Anfechtung von Cyber-Policen wegen Angaben "ins Blaue hinein"

Zusammenfassung Knapp ein Jahr nach dem "ersten Cyber-Urteil" des LG Tübingen entschied das LG Kiel am 23.5.2024, dass der Cyberversicherer eine Police wirksam wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Versicherungsnehmer die vorvertraglichen Risikofragen "ins Blaue hinein" falsch beantwortet. Sachverhalt Die Klägerin schloss im März 2020 bei der Beklagten eine Cybe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Kryptowährungen (sie zählen zu den Finanzmitteln vgl. ErbStR R E 13b.23 Abs. 2; ferner Delp, DB 2019, 2148, 2153 f.) und Token sind allgemein auf dem Vormarsch und werden immer beliebter. Es existieren eine Vielzahl von Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ether, Binance Coin (zur ertragsteuerlichen Behandlung BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, dazu Knittel, ErbStB ... mehr