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Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 2024 / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters

Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann (BFH, Urteil v. 14.2.2022, VIII R 32/19, BFH/NV 2022 S. 1227).

Sonstiger Bezug aus Aktien

Die Nutzungsüberlassung von Ferienwohnungen einer AG an ihre Aktionäre ("Hapimag") ist ein sonstiger Bezug aus Aktien gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, der mit dem Vergleichsmietpreis zu bewerten ist (FG Münster, Urteil v. 2.7.2013, 11 K 4508/11 E, EFG 2013 S. 1659).

Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben kann, sind die Kapitaleinnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ertragsteuerlich dem Anteilseigner zuzurechnen (BFH, Urteil v. 14.2.2022, VIII R 29/18, BFH/NV 2022 S. 959).

Kapitallebensversicherungen

Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt:

  • Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist.
  • Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden.
  • Unter die Steuerpflicht fallen alle Beträge, die dem Versicherungsnehmer zu Lebzeiten ausgezahlt werden, also insbesondere Zahlungen nach Ablauf der Versicherung...

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