Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Das Vergleichswertverfahren (hier: Vergleichspreisverfahren) ist bei der Bewertung des Erbbaurechts nicht (mehr) anzuwenden. Es wurde aus "Praktikabilitätsgründen" ausgeschlossen (BR-Drucks. 457/22, 139). a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG) Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks.mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 4. Restnutzungsdauer (§ 185 Abs. 3 Satz 3 ff. BewG)

a) Grundsatz Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich aus der Gesamtnutzungsdauer lt. Anlage 22 zum BewG abzgl. dem Gebäudealter am Bewertungsstichtag (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG). Das Gebäudealter ergibt sich durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Bewertungsstichtags (§ 185 Abs. 3 Satz 4 BewG). Die Vereinfachungsregelung aus R B 185.3 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019 wurde ins...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 3. Alterswertminderungsfaktor (§ 190 Abs. 6 BewG)

a) Grundsatz Die Alterswertminderung verläuft weiterhin linear. Sie erfolgt nunmehr mittels Alterswertminderungsfaktor (vgl. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 38 ImmoWertV). Der Faktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG (§ 190 Abs. 6 Satz 1 BewG). Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 5. Wertzahlen (§ 191 BewG i.V.m. Anlage 25)

Die Wertzahlen der Anlage 25 zum BewG wurden an das aktuelle Marktniveau angepasst. a) Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohnungseigentum nach § 181 Abs. 1 Nr. 3 BewGmehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / V. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 177 Abs. 4 BewG)

Im Rahmen der typisierten Regelbewertung bleiben besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG; § 8 Abs. 3 ImmoWertV) unberücksichtigt. Zu den boG zählen bspw. grundstücksbezogene Rechte und Belastungen oder Baumängel und Bauschäden. Es handelt sich um eine klarstellende Änderung (BR-Drucks. 457/22, 134). Beraterhinweis BoG können i.R.d. § 198 BewG berücksichtigt werde...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Regionalfaktor (§ 190 Abs. 5 BewG)

Die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes entsprechen dem bundesdurchschnittlichen Baukostenniveau. Durch den Regionalfaktor wird das regionale Baukostenniveau abgebildet (§ 36 Abs. 3 ImmoWertV). Es ist der Regionalfaktor anzuwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Sachwertfaktors verwendet hat (§ 190 Abs. 5 Satz 2 BewG). Der Regionalfaktor betr...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / cc) Zinssätze für die Kapitalisierung (§ 193 Abs. 4 BewG)

Der Unterschiedsbetrag aus dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks und dem vereinbarten jährlichen Erbbauzins ist zu kapitalisieren. Getreu dem Grundsatz der Modellkonformität ist für die Kapitalisierung der Zinssatz zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Erbbaurechtsfaktors zugrunde gelegt hat. Stehen keine ents...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / IX. Sachwertverfahren (§§ 189 bis 191 BewG)

Der Ablauf des Sachwertverfahrens im BewG wurde an den Ablauf der ImmoWertV angeglichen. Hierzu wurde ein Regionalfaktor eingeführt und die Alterswertminderung erfolgt nun mittels Alterswertminderungsfaktor. Die gesetzlichen Wertzahlen wurden überarbeitet, der Ansatz von Außenanlagen und die Ermittlung der Restnutzungsdauer wurden konkretisiert. 1. Ablauf des Verfahrens (ohne ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / VI. Anpassung des Wohnungsbegriffs (§ 181 Abs. 9 BewG)

Der Begriff der Wohnung wurde an die Rechtsprechung des BFH angepasst (BFH v. 4.12.2014 – II R 20/14, Rz. 11, 13, BStBl. II 2015, 610 = ErbStB 2015, 157 [Grootens]). In Anlehnung an den Wohnungsbegriff der Grundsteuerwertermittlung (§ 249 Abs. 10 BewG) soll eine Wohnung mindestens 20 qm groß sein. Bisher mussten es mindestens 23 qm sein; die Mindestwohnfläche ist faktisch en...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Bewertung des Erbbaugrundstücks (§ 194 BewG)

Das Vergleichswertverfahren (hier: Vergleichspreisverfahren) ist bei der Bewertung des Erbbaugrundstücks nicht (mehr) anzuwenden. Das Erbbaugrundstück wird vorrangig ausgehend vom Bodenwert des unbelasteten Grundstücks bewertet. Nachrangig ist das Erbbaugrundstück ausgehend vom finanzmathematischen Wert des Erbbaugrundstücks zu bewerten. a) Ausgangspunkt: Bodenwert des fiktiv ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Liegenschaftszinssätze (§ 188 BewG)

Die Definition von Liegenschaftszinssätzen wurde an § 21 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV angepasst (§ 188 Abs. 1 BewG). Vorrangig sind weiterhin die Liegenschaftszinssätze der Gutachterausschüsse anzuwenden. Liegen keine (geeigneten) Liegenschaftszinssätze der Gutachterausschüsse vor, sind gesetzliche Liegenschaftszinssätze zu verwenden. Diese wurden an das aktuelle Marktniveau angep...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / VIII. Ertragswertverfahren (§§ 184 bis 188 BewG)

Der Ablauf des Verfahrens (s. H B 184 ErbStH 2019) ist unverändert. Der Ansatz der Bewirtschaftungskosten und die gesetzlichen Liegenschaftszinssätze wurden überarbeitet, die Ermittlung der Restnutzungsdauer konkretisiert. Der Ansatz von Außenanlagen wurde ausgeschlossen. 1. Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG i.V.m. Anlage 23) Die Gutachterausschüsse haben bei der Ableitung de...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / X. Bewertung in Erbbaurechtsfällen (§§ 192 bis 194 BewG)

Die §§ 48 bis 52 ImmoWertV beschreiben die Bewertung des Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks für die Verkehrswertermittlung. Regeln zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen enthielt die ImmoWertV vor dem 1.1.2022 nicht. Der Wert des Erbbaurechts kann nach § 49 Abs. 1 ImmoWertV insb. ermittelt werden aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaurechte, ausgehend vom finanzmathematische...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Verfahrensablauf

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Ablauf des Verfahrens (ohne besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen)

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Grundsatz

Die Alterswertminderung verläuft weiterhin linear. Sie erfolgt nunmehr mittels Alterswertminderungsfaktor (vgl. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 38 ImmoWertV). Der Faktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG (§ 190 Abs. 6 Satz 1 BewG). Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich aus der Gesa...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewertung des Gebäudes auf fremden Grund und Boden

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (3) Gesetzlich vorgegebene Unterbewertung?

Durch die Anwendung der Mindest-Restnutzungsdauer kommt es – wie schon nach der Rechtslage vor dem 1.1.2023 (vgl. BT-Drucks. 16/11107, 20 und 21; s.a. 2. Beispiel in H B 193 (7) ErbStH 2019) – in den Fallgestaltungen, in denen die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen übersteigt und keine vollständige Entschädigung vereinbart wurde, regelm...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Grundsatz

Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich aus der Gesamtnutzungsdauer lt. Anlage 22 zum BewG abzgl. dem Gebäudealter am Bewertungsstichtag (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG). Das Gebäudealter ergibt sich durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Bewertungsstichtags (§ 185 Abs. 3 Satz 4 BewG). Die Vereinfachungsregelung aus R B 185.3 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019 wurde ins Gesetz aufg...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / XII. Ausblick

Durch die Angleichungen des BewG an die ImmoWertV wird die modellkonforme Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüsse und somit eine marktkonforme Bewertung sichergestellt. Kommt ein Gutachterausschuss seinem gesetzlichen Auftrag, Marktdaten abzuleiten (§ 193 Abs. 5 BauGB), nicht nach, wird eine verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung durch die Anpassung der gesetzlichen...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausnahme: Verlängerung und Verkürzung der Restnutzungsdauer

Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die Restnutzungsdauer wesentlich verlängern, ist von einer entspr. längeren Restnutzungsdauer auszugehen (§ 190 Abs. 6 Satz 4 BewG). Bislang war im Sachwertverfahren nicht von einem entspr. späteren Baujahr auszugehen (§ 190 Abs. 4 Satz 3 BewG a.F.). Die Ausführungen zum Ertragswertverfahren gelten hier e...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Bewertung des belasteten Grundstücks

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Erbbaurechtskoeffizienten

Erbbaurechtskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem Wert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie gehören zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten und sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. Werten der unbelasteten Grundstücke zu ermitteln (§ 23 Abs. ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 194 Abs. 3 i.V.m. § 193 Abs. 5)

Ein, bei Ablauf des Erbbaurechts, nicht zu entschädigender Wertanteil ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks werterhöhend zu berücksichtigen (§ 194 Abs. 3 Satz 2 BewG). Die Werterhöhung bestimmt sich nach § 193 Abs. 5 BewG. Die Ausführungen zur Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen der baulichen Anlagen bei der Bewertu...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausnahme: Verlängerung und Verkürzung der Restnutzungsdauer

Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die Restnutzungsdauer wesentlich verlängern, ist von einer entspr. längeren Restnutzungsdauer auszugehen (§ 185 Abs. 3 Satz 5 BewG). Der Begriff "wesentlich" ist gesetzlich nicht definiert. Laut der Gesetzesbegründung führen insb. Modernisierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Verlängerung der Restnutzungs...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden

Verbleibt bei Ablauf des Erbbaurechts ein Gebäudewert und geht dieser (anteilig) entschädigungslos auf den Erbbaurechtsgeber über, ist dem Erbbauberechtigten am Bewertungsstichtag nicht der volle Gebäudewert zuzurechnen. Es ist davon auszugehen, dass Entschädigungsvereinbarungen jeglicher Art nicht (hinreichend) durch Erbbaurechtskoeffizienten abgebildet werden können. "Für de...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (1) Regelungen bei der Verkehrswertermittlung

Für die Verkehrswertermittlung enthält § 50 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV eine zunächst vergleichbare Regelung. Bei einer, über die Restlaufzeit des Erbbaurechts hinausgehenden, Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts der, bei Zeitablauf nicht zu entschädigende, Wertanteil der baulichen Anlagen abzuzinsen und a...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / c) Anwendung der Wertzahlen

Die Wertzahl bestimmt sich durch lineare Interpolation, sofern der vorläufige Sachwert und der Bodenrichtwert oder der abgeleitete Bodenwert zwischen den Tabellenwerten liegt. Für Werte, die außerhalb der Tabellenwerte liegen, gilt der nächstgelegene vorläufige Sachwert bzw. Bodenrichtwert oder abgeleitete Bodenwert. Es ist keine Extrapolation durchzuführen (Anlage 25 zum Be...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / I. Einleitung

Mit Art. 19 des JStG 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294 [2312]) wurde die Grundbesitzbewertung an die novellierte ImmoWertV v. 14.7.2021 (BGBl. I 2021, 2805) angepasst. Hierdurch soll eine modellkonforme Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüsse sichergestellt werden (BR-Drucks. 457/22, 132). Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen....mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / III. Novelle der ImmoWertV

Die ImmoWertV-Novelle v. 14.7.2021 trat am 1.1.2022 in Kraft (§ 54 ImmoWertV). Gleichzeitig wurden die BRW-RL v. 11.1.2011, die SW-RL v. 5.9.2012, die VW-RL v. 20.3.2014, die EW-RL v. 12.11.2015 und die WertR 2006 v. 1.3.2006 gegenstandslos (BAnz AT 31.12.2021, B11). Die ImmoWertV dient insb. dem Ziel, die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB und § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.2 Anträge der Beteiligten

Rz. 23 Die Beteiligten können im Besteuerungsverfahren die Zuziehung eines oder mehrerer Sachverständiger beantragen. Da die Finanzbehörden verpflichtet sind, alle der Wahrheitsfindung dienlichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen, können sie nicht einfach über den Antrag des Beteiligten hinweggehen bzw. dessen Beweisangebot ohne jegliche Begründung ablehnen. Die Beteiligten ha...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besondere Vorschriften im Zweiten Teil des BewG (Abs. 2 Alt. 1)

Rz. 51 [Autor/Stand] Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes gelten gem. § 1 Abs. 2 BewG nicht, soweit besondere Bewertungsvorschriften im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes enthalten sind. Die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des BewG regeln neben der Einheitsbewertung, die Bewertung des sonstigen Vermögens, die Ermittlung des Gesam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des BewG auf Vorschriften außerhalb des Steuerrechts

Rz. 76 [Autor/Stand] § 1 BewG enthält keine ausdrückliche Regelung der Anwendung des BewG auf außersteuerliche Vorschriften, insbesondere zivilrechtliche Gesetze (z.B. BGB, HGB). Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, die Vorschriften des BewG auf gesetzliche Regelungen außerhalb des BewG – sowie auch besonderer Steuergesetze – in entsprechender Weise anzuwenden.[2] Alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verweis auf §§ 1, 2 BewG

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 1 BewG ist ohne praktische Bedeutung[2], denn die Vorschrift regelt allein den Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes. Rz. 11 [Autor/Stand] Aber auch die Bezugnahme auf § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit) ist ohne Relevanz[4], weil insb. ein Nachlass keine wirtschaftliche Einheit in diesem Sinne ist.[5] Zudem regeln eine Fülle von Sonderv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonderte Feststellungen erfolgen, ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendung

Rz. 27 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 ist nach Art. 2 des ErbStRG vom 24.12.2008[2] für Schenkung- und Erbschaftsteuerfälle die Bewertung von Erbbaurechten in §§ 192, 193 BewG und von Erbbaugrundstücken in §§ 192, 194 BewG im eingeführten Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes geregelt. Allerdings bestand nach Art. 3 des ErbStR...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 1 Geltungsbereich

A. Ursprung und Grundaussagen der Vorschrift I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Fassung des § 1 BewG 1935 galten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für die "Steuern des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, soweit sich nicht aus den Steuergesetzen oder dem Zweiten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorabüberlegungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2009 ist nach § 148 Abs. 1 Satz 3 (bis 2006) BewG und § 148 Abs. 6 BewG das Recht auf den Erbbauzins weder als Bestandteil des Grundstücks noch als gesonderter Anspruch bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs anzusetzen. Auch die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses kann weder bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verweis auf §§ 4 bis 8 BewG

Rz. 15 [Autor/Stand] Bei der Erbschaftsteuer sind die Vorschriften zur Behandlung bedingter Erwerbe (§§ 4 und 5 BewG) und Lasten (§§ 6 und 7 BewG) dann anwendbar, wenn der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände oder die Belastung durch Nachlassverbindlichkeiten von einer Bedingung oder Befristung abhängt. Ist der gesamte Erwerb aufschiebend bedingt, findet § 9 Abs. 1 Nr. 1a Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verweis auf § 3 BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] § 3 BewG findet tatbestandlich immer dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut mehreren zuzurechnen ist (s. § 3 BewG Rz. 7). Erbschaft-/schenkungsteuerliche Anwendungsfälle dieser Verweisnorm ergeben sich, wenn der Erblasser/Schenker an dem Nachlass-/Zuwendungsgegenstand vermögensmäßig nur anteilig (als Bruchteils- oder Miteigentümer bzw. Gesamthänder) bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 28.1 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [3] nachgekommen, so dass sich die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 12 verweist in Absatz 1 auf den "Ersten Teil des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften)". Es gelten für die Bewertung der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Erwerbe im Grundsatz daher die allgemeinen Bewertungsvorschriften des BewG, also §§ 1 bis 16 BewG. Dieser Grundsatz wird jedoch durchbrochen, soweit in § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG anderes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 244 Grundstück

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Vorschrift des § 244 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Konzeption durch das JStG 1997

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung von Grundstücken, an denen ein Erbbaurecht bestellt wurde, ist in § 148 Abs. 1 (bis 2006) BewG geregelt. Sowohl das belastete Grundstück als auch das Erbbaurecht werden als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens behandelt. Für das belastete Grundstück ist das 18,6-fache des nach den vertraglichen Bestimmungen am Bewertungsstichtag zu zah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 239 Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Schmitte, Potentielle Auswirkungen der neuen Grundsteuerwerte auf die Höfeordnung, AUR 2020, 167. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des ...mehr