Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / m) Bewirtschaftungskosten nach Anlage 40 zu § 255 BewG

Ein Blick in die Anlage 40 zur Ermittlung der pauschalierten Bewirtschaftungskosten zeigt, dass die vorstehend ermittelte (gewogene) Restnutzungsdauer von 26 Jahren in das Spektrum von 20-39 Jahren fällt, und entsprechend der Grundstücksart "Einfamilienhaus" die Bewirtschaftungskosten pauschal mit 25 % des Rohertrags anzusetzen sind. Vor diesem Hintergrund relativiert sich me...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / h) Mindestrestnutzungsdauer

§ 253 Abs. 2 BewG bestimmt aber, dass die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes mindestens 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer beträgt, deshalb ist für das Haus eine Restnutzungsdauer von 24 Jahren anzusetzen. Wäre hier meiner unter Buchstabe d) geäußerten Kritik folgend die Gesamtnutzungsdauer aus Anlage 22 zu § 185 BewG von nur 70 Jahren anzuwenden, käme...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / 2

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / III. Zwischenergebnis

Der ermittelte Grundbesitzwert i.H.v. 187.646 EUR und der ermittelte Grundsteuerwert i.H.v. 161.500 EUR weichen um 26.146 EUR voneinander ab. Ich versichere an dieser Stelle, dass es auch dann eine Abweichung gegeben hätte, wenn ich nicht mit fiktiven Zahlen, sondern mit den tatsächlich im Grundstücksmarktbericht veröffentlichen Zahlen gerechnet hätte. Bei dieser Abweichung ist ...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / f) Unterschiedliches Alter des Hauses und der Garage

Es bestehen keine Bedenken, das Alter des Gebäudes durch Abzug des Jahres der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (Baujahr) vom Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts zu bestimmen (A 253 Abs, 1 S. 2). Bei dem hier zu bewertenden bebauten Grundstück ist aktenkundig, dass das Gebäude schon 1932 bezugsfertig war, wogegen die Betonfertiggarage erst im Jahr 2002 aufgestellt wurde.mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / 2. Rohertrag des Grundstücks nach § 254 BewG

Der jährliche Rohertrag des Grundstücks ergibt sich aus der in Anlage 39 zu § 254 BewG nach Land, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes angegebenen monatlichen Nettokaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche einschließlich der in Abhängigkeit der Mietniveaustufen festgelegten Zu- und Abschläge. Das hier zu bewertende Einfamilienhaus befindet sich im Bundesland Bremen und ...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / l) Kritik an der gewogenen Restnutzungsdauer

Weshalb sich dadurch, dass auf einem Grundstück für ein Reihenendhaus im Laufe der Jahre noch eine Betonfertiggarage aufgestellt wird, für das Haus die ohnehin fiktiv und m.E. zu lang angesetzte Restnutzungsdauer verlängert, vermag ich nicht nachzuvollziehen. In meinem hier gerechneten Beispiel beträgt die Restnutzungsdauer für die Garage "nur" noch 60 Jahre, weil sie am Sti...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / II. Berechnung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022

Grundsteuerwerte werden nach § 221 Bewertungsgesetz (BewG) in Zeitabständen von sieben Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für das neue Recht ist der 1.1.2022. Für diese Hauptfeststellung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, d.h. die Verhältnisse am 1.1.2022, zugrunde zu legen (§ 221 Abs. 2 BewG). Die Grundste...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / e) Kritik zur unterschiedlichen Länge der wirtschaftlichen Gesamtnutzugsdauer

An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, warum für ein und dasselbe Objekt, nämlich für ein Einfamilienhaus, die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer im Rahmen der Feststellung des sog. Grundstückswerts für schenkungsteuerliche oder erbschaftssteuerliche Zwecke nach Anlage 22 zu § 185 BewG nur 70 Jahre beträgt,[11] während dieselbe wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für Zweck...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / i) Besondere Kritik an der langen Gesamtnutzungsdauer bei Fällen, in denen die Mindestrestnutzungsdauer zur Anwendung kommt

Gerade bei Fällen wie diesem, in dem nämlich mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer als fiktive Restnutzungsdauer ansetzen sind, also bei alten Gebäuden, halte ich eine unterstellte Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren für zu hoch angesetzt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil alte Einfamilienhäuser ganz überwiegend noch mit Gas oder Öl beheizt werden und sich diese Heizungsa...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / I. Berechnung des Grundstückswerts auf den 1.1.2022

Im ersten Schritt soll der Bedarfswert nach §§ 151 ff. BewG berechnet werden. Würde ein Bedarfsfall nach § 151 BewG vorliegen, wäre der Grundbesitzwert i.S.v. § 157 BewG und R B 151.1 Abs. 1 ErbStR 2019 durch das Lagefinanzamt gesondert festzustellen. Hier soll nun ermittelt werden, welchen Grundbesitzwert das Lagefinanzamt auf den 1.1.2022 feststellen würde: Vorliegend handelt...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / Einführung

Nach § 12 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) i.V.m. den §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 157 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Bewertungsgesetz (BewG) sind, wie sicher bekannt, für die Erbschaftsteuer ab 1.1.2009 die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der §§ 159 und 176-198 BewG zu ermit...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / 8. Ermittlung des Bodenrichtwerts

Der Begriff "Bodenrichtwert" stammt aus dem Baugesetzbuch (BauGB). Bodenrichtwerte werden nach § 193 Abs. 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt. In § 196 Abs. 1 BauGB heißt es dazu: Zitat "Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittlic...mehr

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zfs 07/2022, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[10] B. Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. [11] I. Das Landgericht hat zu Unrecht dem Kläger lediglich einen Schadensersatz in Höhe von 13.748,70 EUR zugesprochen und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz verneint. [12] 1. Unstreitig hat der Kläger unfallbedingt ein schweres Po...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das Rechtsmittel hatte Erfolg, soweit es sich gegen die Bewertung des Verfahrens als kostenrechtlich unterdurchschnittliche Angelegenheit gewendet hat. Dagegen ist die Terminsgebühr nur i.H.d. Mittelgebühr erhöhten Terminsgebühr zu Recht unterblieben. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn keine Umstände erkennbar sind, die eine Erhöhung oder Ermäßigung rechtfertigen, dem V...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Evaluierung und fortgesetzter Handlungsbedarf

Rz. 25 Es erscheint nach aktuellem Stand äußerst zweifelhaft, ob die für das Jahr 2022 erwartete Evaluierung eine positivere Bewertung bringen wird. Vielmehr wurde die in der 1. Auflage dieses Werks bereits geäußerte Sorge, dass Unternehmen durch die Reform zu Scheinarbeitnehmerüberlassungsverträgen gezwungen werden, bestätigt. Die Risikoverlagerung zu Lasten der Unternehmen...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Bußgelder

Rz. 326 Nach § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG vorsätzlich oder fahrlässig einen Leiharbeitnehmer tätig werden lässt. Die Bußgeldvorschrift richtet sich demnach (nur) gegen den Entleiher, der Leiharbeitnehmer einsetzt. Der Leiharbeitnehmer begeht als notwendiger Teilnehmer keine Ordnungswidrigkeit.[735] Da auch der fahrlässige V...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots

Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung der beteiligten Akteure verfehlt die Reform ihr gewünschtes Ziel, die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern zu verbessern. So wurde bereits im Herbst 2018 eine Petition seitens des Betriebsrates eines großen deutschen Personaldienstleistungsunternehmens zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer gestartet.[53] Gut nachvollziehbar wird in ...mehr

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zfs 07/2022, Berücksichtigu... / Leitsatz

1. Hat der Geschädigte bestimmte Verletzung bei einem Verkehrsunfall nur deshalb erlitten, weil er entgegen § 21a Abs. 1 S. 1 StVO nicht angeschnallt war, so darf das darin liegende Mitverschulden nicht in der Weise berücksichtigt werden, dass bei der Bewertung der Schadensersatzansprüche sämtliche Verletzungen außer Betracht gelassen werden, die der Geschädigte nicht erlitt...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Gesetz

Rz. 75 Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt nicht über § 611a BGB,[114] sondern über den Beschäftigtenbegriff in § 7 Abs. 1 SGB IV : Beschäftigung ist danach die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschä...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Umfang des Equal Treatment

Rz. 164 Zwar haben Leiharbeitseinsätze, welche tatsächlich auf Basis des Equal Treatment Grundsatzes abgewickelt werden, in der Praxis Seltenheitswert. Die Entscheidung des BAG aus Dezember 2010,[372] mit welcher die fehlende Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP)" festgestellt wurde, hat jedoch z...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Offenlegungspflicht

Rz. 207 Seit dem 1.4.2017 ist gesetzlich geregelt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Dies ist nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG zunächst in dem Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher vorzusehen.[432] Praxishinweis Mit dieser Neuregelung schließt sich der Gesetzgeber der nach alter Rechtslage von einer Mindermeinung in ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung (typologische Methode)

Rz. 29 Führt die rechtliche Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Annahme eines Werk- oder Dienstvertrages oder lässt sie zumindest Raum für eine entsprechende Auslegung, so ist in einem zweiten Schritt zu überprüfen, ob die tatsächliche Durchführung des Vertrages auch im Einklang mit diesen Vorgaben erfolgt. Wie bereits dargele...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Prüfung der vorliegenden Umstände nach ihrer Indizwirkung (Bewertungstabelle)

Rz. 36 Für die Prüfung sollten dem Rechtsanwender die Abgrenzungskriterien der Bundesagentur für Arbeit [78] bekannt sein, die nach der Neuregelung in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG neugefasst wurden, aber im Wesentlichen den bisherigen Kriterien entsprechen. So sehen die Fachlichen Weisungen folgende Positivkriterien für die Einordnung als Werkvertrag vor:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

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zfs 07/2022, Abgrenzung ein... / 3 Anmerkung:

Einmal tief durchatmen und dann hinein in die Details. Manchmal muss man eine eingesandte Entscheidung auch deshalb auswählen und besprechen, weil sie inhaltlich schlicht falsch ist. Zunächst einmal sind die Behauptungen des OLG zum Rotlichtverstoß nicht zutreffend und auch das KG ist falsch zitiert. Denn dort heißt es (nur und zudem zutreffend), dass es für einen einfachen R...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO in Verb. mit § 11 RPflG zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet … II. Der Rechtspfleger hat die vom Kläger in Ansatz gebrachten Privatsachverständigenkosten zu Recht festgesetzt. Die hiergegen erhobenen Einwendungen der Beklagten geben zu einer abweichenden Bewertung keinen Anlass. Aufgrund des vom Landgericht Bonn am 3.9...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Risiko der ungewollten Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 55 Kreative und moderne Formen der Zusammenarbeit sind aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken. Dies umfasst nicht allein die in den Gesetzesmaterialien zum reformierten AÜG angesprochenen Projektarbeiten von Beratungsunternehmen und IT-Dienstleistern.[91] Auch außerhalb der IT- und Beratungsindustrie besteht in Unternehmen ein Bedürfnis, Betriebsmittel und Ar...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge?

Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich verboten, es sei denn, der...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Checkliste für die rechtssichere Handhabung

Rz. 39 Die obigen Ausführungen sowie die Kriterientabelle zur Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes macht deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung vom Fremdpersonaleinsatz durch Werkvertrag durch vertragliche Gestaltung deutlicher und ggf. einfacher abgegrenzt werden kann als der Fremdpersonaleinsatz auf der Grundlage eines ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Abgrenzung der Solo-Selbstständigen zum Arbeitnehmer

Rz. 68 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte[107], Steuerberater, und auch für die Gerichte, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach der Rechtsprechung des BSG keine Berechtigu...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) UStG und LStDV

Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV . D...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 379 "Leiharbeitnehmer wählen, zählen aber nicht"– dies war der vom BAG in ständiger Rechtsprechung entwickelte Grundsatz,[854] nach dem Leiharbeitnehmer zwar im Entleiherbetrieb bei der Wahl eines Betriebsrats mitwählen dürfen,[855] aber bei den Schwellenwerten der Betriebsverfassung nicht zu berücksichtigen sind, sondern nur Stammbeschäftigte, z.B. bei der Bestimmung de...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Leitsatz 1. Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i.S. von § 17 EStG beteiligt ist (Bestätigung des BFH-Urteils vom 05.06.2008 – IV R 73/05, BFHE 222, 277, BStBl II 2008, 965). 2. Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 17 Maßgeblich ist jeweils der "volle wirkliche Wert", also der Verkehrswert.[1] Für ein im Endvermögen vorhandenes Unternehmen eines Ehegatten bedeutet dies, dass eine Unternehmensbewertung nach anerkannten Grundsätzen (z. B. IDW S 1) vorzunehmen ist. Nach Ansicht des BGH sind hierbei latente Steuern als wertmindernde Belastung zu berücksichtigen.[2] Angesichts des Strei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Ableitung einer Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung aus Ausweis- und Angabepflichten

Rz. 27 Auf Basis der Ausweis- und der Angabepflichten für die IFRS-GuV-Rechnung leitet sich folgende Struktur für die IFRS-GuV-Rechnung ab:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sind. Zu den nicht zwingend in der GuV-Rechnung bzw. innerhalb des GuV-Abschnitts offenzulegenden Informationen, die sich auf die Erfolgsrechnung beziehen und welche branchenunabhängig sind, zählen:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Rz. 92 Nach IAS 1.82 c) sind – analog zu den entsprechenden Bilanzwerten – die Ergebnisbeiträge der at Equity bewerteten Beteiligungen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gesondert in der GuV-Rechnung zu zeigen. Der separate Ausweis dieses Postens in der GuV-Rechnung ist zwingend.[1] Da IAS 1.82 kein festes GuV-Gliederungsschema enthält, sondern nur ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Gesetzliche Grundlage

Rz. 110 Im Abkommenswege haben Deutschland und Frankreich den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft vereinbart.[1] Das Abkommen ist am 1.5.2013 in Kraft getreten. Im BGB wurde hierzu § 1519 BGB neu eingefügt. Es handelt sich um den "vierten" Güterstand (neben Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft). Rz. 111 Die Vorschriften des Abkommens sind gem. § 1519 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Nachhaltigkeit und Klimasch... / 3 Einbindung von Klimaschutzzielen in die Unternehmenssteuerung

Auch wenn die regulatorischen Mechanismen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aktuell nur für eine eingeschränkte Gruppe an Unternehmen direkt zum Tragen kommt, sind alle Unternehmen gut beraten, sich jetzt mit dem Aspekt des CO2-Risikos proaktiv auseinanderzusetzen. Denn das regulatorische Umfeld im Hinblick auf Maßnahmen zur CO2-Emissionsminderung ist sehr dynamisch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.4 Ehevertragliche Modifikationen

Rz. 18 Die Vorschriften über die Berechnung der Ausgleichsforderung sind dispositiv, d. h. sie können durch ehevertragliche Regelung modifiziert werden..[1] Dies gilt nicht nur für die Bewertung selbst, sondern auch den Bewertungsstichtag und den Umfang des Anfangsvermögens.[2] Entscheidend ist damit der im Ehevertrag festgelegte Wert.mehr

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Nachhaltigkeit und Klimasch... / 4 Fazit

Unternehmen sehen sich weltweit mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert und die regulatorischen Eingriffe mit Blick auf CO2-Emissionen und Energieverbräuche nehmen stetig zu. Die nationale CO2-Bepreisung soll die Klimaschutzaktivitäten in der Industrie weiter antreiben und bei den Unternehmen entsprechende CO2-Minderungsanstrengungen auslösen. Betrachtet man die a...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.2.3 Altbausanierungen

Rz. 403 Auch dann, wenn ein Veräußerer vertraglich Bauleistungen schuldet, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, ist von einem Bauträgervertrag zu sprechen. Wann bei einer Sanierung eines Altbaus die Arbeiten nach "Umfang und Bedeutung" Neubauarbeiten vergleichbar sind, ist Frage des Einzelfalls und einer Bewertung aller Umstände.[1] Vergl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der GuV-Rechnung sind gemäß IAS 1.82 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dü...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 133 vorläufig frei Rz. 134 vorläufig frei Rz. 135 vorläufig frei Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl...mehr