Rz. 23

Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sind. Zu den nicht zwingend in der GuV-Rechnung bzw. innerhalb des GuV-Abschnitts offenzulegenden Informationen, die sich auf die Erfolgsrechnung beziehen und welche branchenunabhängig sind, zählen:[1]

 
IAS/IFRS-Standards Angabepflichten
IAS 1
  • Überleitung zwischen Erlösen und Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (IAS 1.99 i. V. m. IAS 1.102 f.);
  • gesonderte Angabe von Ertrags- und Aufwandsposten, wenn diese Posten von einer Größe, Art oder Häufigkeit sind, dass ihre Angabe für die Beurteilung der Ertragskraft relevant ist (IAS 1.97 i. V. m. IAS 1.98);
  • außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte;
  • Restrukturierungsaufwand bzw. Auflösung der Rückstellung für Restrukturierung;
  • Abgang von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens;
  • Abgang von Finanzanlagen;
  • Beendigung von Rechtsstreitigkeiten;
  • sonstige Auflösung/Abwicklung von Rückstellungen.
IAS 2
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode verrechnet wurden (IAS 2.36d));
  • Wertminderungen auf Vorräte (IAS 2.36e));
  • Wertaufholungen auf Vorräte (IAS 2.36f)).
IAS 8
  • Effekt der Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die einzelnen Positionen der GuV-Rechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung (IAS 8.28f) und 8.29c));
  • Effekt der Änderung von Schätzungen auf die einzelnen Positionen der GuV-Rechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung (IAS 8.39 und 8.40);
  • Effekt der Korrektur von wesentlichen Fehlern auf die einzelnen Positionen der GuV-Rechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung (IAS 8.49).
IAS 12
  • Aufteilung des Steueraufwands in:
  • tatsächlicher Steueraufwand/-ertrag (IAS 12.80a));
  • periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern (IAS 12.80b));
  • Steueraufwand/-ertrag, der auf temporäre Differenzen zurückzuführen ist (IAS 12.80c));
  • Steueraufwand/-ertrag, der auf Steuertarifänderungen zurückzuführen ist (IAS 12.80d));
  • Steueraufwand/-ertrag im Zusammenhang mit Verlustvorträgen und Steuergutschriften (IAS 12.80e) und f));
  • Steueraufwand bzw. -ertrag aus der Abwertung bzw. Aufwertung eines latenten Steueranspruchs (IAS 12.80g));
  • Steueraufwand/-ertrag, der auf Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wesentliche Fehler zuzurechnen ist (IAS 12.80h)).
IAS 19
  • Komponenten des Altersversorgungsaufwands (IAS 19.141):
  • laufender Dienstzeitaufwand;
  • (Netto-)Zinsaufwand bzw. (Netto-)Zinsertrag;
  • Nachträglicher Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus der Abwicklung leistungsorientierter Pensionspläne.
IAS 20 Art und Umfang der erfassten Zuschüsse der öffentlichen Hand (IAS 20.39b)).
IAS 21 Betrag der Umrechnungsdifferenz, der im Periodenergebnis des Konzerns enthalten ist (IAS 21.52a)).
IAS 23 Betrag der in der Periode aktivierten Fremdkapitalzinsen (IAS 23.26a)).
IAS 36
  • Wertminderungsaufwendungen einschließlich Posten, in dem diese enthalten sind (IAS 36.126a));
  • Wertaufholungen einschließlich Posten, in dem diese enthalten sind (IAS 36.126b)).
IAS 37 Angabe von Zuführung, Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen; getrennt für jede Gruppe von Rückstellungen (IAS 37.84).
IAS 38 aufwandswirksam erfasste Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (IAS 38.126).
IAS 40
  • Mieteinnahmen aus Finanzinvestitionen (IAS 40.75f) (i));
  • unmittelbar den Mieteinnahmen erwirtschaftenden Finanzinvestitionen zuzurechnende betriebliche Aufwendungen (IAS 40.75f) (ii));
  • unmittelbar den in der betrachteten Berichtsperiode keine Mieteinnahmen erwirtschaftenden Finanzinvestitionen zuzurechnende betriebliche Aufwendungen (IAS 40.75f) (iii));
  • erfolgswirksam erfasste Veränderung des beizulegenden Zeitwerts beim Verkauf einer Finanzinvestition von einem Bestand, in dem das Anschaffungskostenmodell angewendet wird, an einen Bestand, in dem das Modell des beizulegenden Zeitwerts angewendet wird (IAS 40.75 f) (iv));
  • bei Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts: Nettogewinne/-verluste aus der Anpassung des beizulegenden Zeitwerts (IAS 40.76d)) sowie Gewinne/Verluste aus Abgang der Finanzinvestitionen bei (Ausnahme!) Bewertung zu fortgeführten AHK (IAS 40.78d)).
IFRS 2 Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen in der Berichtsperiode (IFRS 2.51a)).
IFRS 3 Wertminderungsaufwand auf Goodwill (IFRS 3.61 i. V. m. IFRS 3.Appendix B 67 d (v)).
IFRS 5
  • Erlöse, Aufwendungen und Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 5.33b) (i));
  • Ertragsteueraufwand auf das Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 5.33b);
  • Ergebnis, das bei Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder bei Veräußerung der Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die den aufgegebenen Geschäftsbereich darstellen, erfasst wurde (IFRS 5.33b) (iii));
  • Ertragsteueraufwand auf das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder bei Veräußerung der Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die den aufgegebenen Geschäftsbereich darstellen, erfasst wurde (IFRS 5.33b) (iv));
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