Rz. 23
Nach bisheriger Bewertung der beteiligten Akteure verfehlt die Reform ihr gewünschtes Ziel, die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern zu verbessern. So wurde bereits im Herbst 2018 eine Petition seitens des Betriebsrates eines großen deutschen Personaldienstleistungsunternehmens zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer gestartet.[53] Gut nachvollziehbar wird in der sowohl von Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite unterstützen Petition darauf hingewiesen, dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie das Equal-Pay-Gebot nach neun Monaten nicht zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer beiträgt. Stattdessen werde der Druck auf die Leiharbeitskräfte erhöht, indem Leiharbeitnehmer ihre Einsatzbetriebe nach 18 Monaten verlassen müssen, obwohl sie gerne bleiben würden. Damit verbunden sind finanzielle Nachteile und die Notwendigkeit, sich bei einem neuen Kunden wieder einarbeiten zu müssen. Auch führe die Höchstüberlassungsdauer nicht zu einer dauerhaften Anschlussbeschäftigung, sondern zu einer deutlichen Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen. So ergab eine Befragung von Leiharbeitnehmern, dass ⅔ der von Einsatzunternehmen übernommenen Leiharbeitnehmer lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag erhielten.[54] Im Gegenzug müssen die Leiharbeitnehmer ihre i.d.R. unbefristeten Arbeitsverhältnisse[55] bei den Zeitarbeitsfirmen aufgeben sowie ggfs. für sie ungünstigere tarifvertragliche Ansprüche hinnehmen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon aus, dass die Regelung zur Höchstüberlassungsdauer kaum Wirkung entfaltet, da nur ein sehr geringer Teil der Leiharbeitnehmer die Überlassungsdauer von 18 Monaten oder länger überhaupt erreicht. Schon die Einführung des Equal-Pay-Gebots nach neun Monaten setze Anreize, Leiharbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist durch neue Leiharbeitnehmer zu ersetzen.[56]
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