Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.2.1 Teilwertabschreibung der Gesellschaftsanteile

Hält ein GmbH-Gesellschafter seine Anteile an der GmbH im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens, besteht die Möglichkeit, die Anteile auf ihren Teilwert abzuschreiben. Da die Verluste der GmbH i. d. R. den Wert der Anteile bis hin zu ihrer völligen Wertlosigkeit mindern, können die Anteile in der Bilanz der Einzelfirma auf ihren niedrigeren Teilwert[1] abgeschrieben wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 103 Ab Erstanwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte sind – Wesentlichkeit vorausgesetzt –[1] zusätzlich zu den unter den Abschn. 4.2.1–4.2.3 aufgeführten Positionen folgende weitere Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten als eigene GuV-Posten im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung separat auszuweisen: Gewinne/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6 Auslegung eines Erbvergleichs über Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch

Rz. 104 Bei der Auslegung eines Erbvergleichs über den Zugewinnausgleichs- und den Pflichtteilsanspruch sind neben dem Wortlaut der Willenserklärungen alle Begleitumstände, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Vertrags sowie der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die bestehende Interessenlage zu berücksichtigen. Aus dem Umstand, dass nur der geltend gemachte Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.4 Zusätzliche GuV-bezogenene Anhangangaben

Rz. 165 ED-IFRS X schreibt zusätzlich 3 wesentliche (Typen von) Anhangangaben mit GuV-Bezug vor: Untergliederung der bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach der Funktion untergliederten Aufwendungen (der betrieblichen Kategorie) nach Arten: Weitgehend identisch zum bisherigen Vorgehen[1] hat das Unternehmen die Entscheidung zwischen Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Überblick

Rz. 1 Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Laut der aktuellen Studie des Art Basel Market Report aus dem Jahr 2018 besitzen ca. 60 % der HNWI[2] (durchschnittlich) weniger als zehn Kunstwerke. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzelne Kunstwerke, die auf dem Lebensweg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Besonderheiten bei der Erbschaftsteuer

Rz. 33 Der Testamentsvollstrecker muss sich regelmäßig mit der Erbschaftsteuer befassen, da dieser nach § 31 Abs. 5 ErbStG zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet ist. Entsprechend ist eine Bewertung auch für Münzen und Medaillen, für welche nicht die Bewertung für Zahlungsmittel anzuwenden ist, im Nachlass vorzunehmen. Hierfür sieht R B 9.5 der ErbStR 2019 vor,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Die Straßenbahn ist ein i. d. R. elektrisch betriebenes, öffentliches und schienengebundenes Personennahverkehrsmittel im Stadtverkehr. Die Gleise wurden in den Anfangsjahren des Straßenbahnbetriebes unmittelbar auf oder neben den Straßen verlegt. Mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Fahrgeschwindigkeit und damit der Zugfolge erhielten die Straßenbahnen eigene Gleiskörp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die verbleibenden Gesellschafter

Rz. 87 Auch im Bereich der Personenhandelsgesellschaften kommt es aufgrund der seit dem 1.1.2009 geltenden ertragswertorientierten Neuregelungen bei der Bewertung von Betriebsvermögen vermehrt zu steuerrelevanten Tatbeständen, sofern die gesellschaftsvertraglichen Regelungen nur Abfindungen unter den so ermittelten Steuerwerten zulassen. Der sich aus Sicht der verbleibenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / aa) Auseinandersetzung nach billigem Ermessen?

Rz. 11 Die Vorschrift des § 2048 S. 3 BGB nimmt auf die Regelung in § 2048 S. 2 BGB Bezug und gilt darum nur im Fall einer Anordnung des Erblassers, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen solle. Bei einem solchen Dritten kann es sich zwar auch um den Testamentsvollstrecker handeln.[8] Eine Ermächtigung des Testamentsvollstreckers, die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / VI. Übersicht: Wesentliche steuerliche Unterschiede zwischen Vollmachts- und Treuhandlösung bei der Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / E. Fahrzeuge im Nachlass

Rz. 35 Fahrzeug ist nicht gleich Fahrzeug. Eine Differenzierung erfolgt bereits nach der Altersklasse. Grundsätzlich können vier Kategorien unterschieden werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Bauordnungsrecht

Rz. 75 Während die Bestimmungen des BauGB und der BauNVO die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben generell regeln, bestimmen die Landesbauordnungen, in welchen Verfahren die Zulässigkeit zu prüfen und ggf. eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Die Verfahrensregeln sind in den Bundesländern in der Regel gleich. Danach ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 18.5.2016 verstarb die mit letztem Wohnsitz in Brühl (bei Köln) ansässige Frau Else Erpel unter Hinterlassung eines notariellen Testamentes vom 30.7.2010.[1] Darin wurde Testamentsvollstreckung wie folgt angeordnet: Zitat "Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Walter Wichtig. Er ist von allen Beschränkungen befreit, von denen ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / III. Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker

Rz. 3 Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker (Anordnung der Testamentsvollstreckung)[3] Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Bewirkung der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Vorüberlegungen

Rz. 40 Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, die im Zuge der Abwicklung veräußert werden soll, bedeutet dies zunächst, dass der Testamentsvollstrecker grundsätzlich auf Kosten des Nachlasses einen Sachverständigen zur Bewertung der Immobilie einschalten darf. Da der Testamentsvollstrecker aufgrund von § 2219 Abs. 1 BGB den Erben gegenüber persönlich für einen etwaigen Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 4. Renditepotenzial

Rz. 53 Vermietete Immobilien, wie z.B. Mehrfamilienhäuser, werden in der Regel zur Kapitalanlage erworben. Kaufinteressenten haben meist eine konkrete Renditevorstellung und orientieren sich daran, wenn es um die Kalkulation eines aus ihrer Sicht angemessenen Kaufpreises geht. Um die Wirtschaftlichkeit einer zu veräußernden Immobilie kalkulieren zu können, ist es für Kaufint...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / XIV. Praxismuster für Zeitvergütung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerrechtliche Beha... / IV. Token als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG

Werden dem Arbeitnehmer Token verbilligt oder unentgeltlich überlassen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG oder ein Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegt. Die Bewertung eines Sachbezugs erfolgt mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Token,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerbsbezogenheit

Rz. 4 § 16 ErbStG knüpft an den konkreten steuerpflichtigen Erwerb der jeweiligen Person an. Von diesem sind die persönlichen Freibeträge abzusetzen, um den letztendlich zu versteuernden Erwerb zu definieren. Gegenüber jeder Person und gegenüber jedem Erwerb einer Person wird ein Freibetrag gewährt. Der Erwerbsbegriff des ErbStG ist ein eigenständiger und definiert sich gegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Erhöhung der Freibeträge durch das Erbschaftsteuerreformgesetz/Jahressteuergesetz 2010

Rz. 5 Die persönlichen Freibeträge wurden mit der Erbschaftsteuerreform 2008 durchweg erhöht. Sie sollen – entsprechend der bisherigen Rechtslage – kleinere Vermögenserwerbe völlig von der Steuer freistellen. Die Anhebung der nach Steuerklassen gegliederten Freibeträge dient gleichzeitig der Verwaltungsökonomie, da sich die FinVerw nicht mit einer Vielzahl unbedeutenderer Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 3 Bewertung im Ertragswertverfahren (Abs. 2)

Rz. 11 In § 250 Abs. 2 BewG wird bestimmt, dass im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG ausschließlich die Grundstücksarten Einfamilienhäuser (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BewG, s. § 249 BewG Rz. 18ff.), Zweifamilienhäuser (§ 249 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BewG, s. § 249 BewG Rz. 23), Mietwohngrundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BewG, s. § 249 BewG Rz. 25) und Wohnungseigent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 2 Verfahren zur Bewertung der bebauten Grundstücke (Abs. 1)

Rz. 9 In § 250 Abs. 1 BewG werden zunächst die Bewertungsverfahren bzw. Bewertungsmethoden bestimmt, die – in Abhängigkeit von der Grundstücksart – zur Ermittlung des Grundsteuerwerts für bebaute Grundstücke heranzuziehen sind. In Anlehnung an die Regelungen der Einheitsbewertung nach § 76 BewG ist der Grundsteuerwert von bebauten Grundstücken nach dem Ertrags- oder Sachwert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke

1 Allgemeines Rz. 1 Aufbauend auf der Differenzierung der Grundstücksarten bebauter Grundstücke nach § 249 BewG wird in § 250 BewG bestimmt, für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist. Nach den allgemein anerkannten Vorschriften für die Verkehrswertermittlung von bebauten Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs sind die Wertermittlungsverfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 Bewertung im Ertragswertverfahren

1 Allgemeines Rz. 1 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 258–260 BewG). In den §§ 252–257 BewG wird das Ertragswertverfahren geregelt. Das Ertragswertverfahren gehört neben den Vergleichs- und Sachwertverfahren zu den klassischen Wertermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertung des unbebauten Grundstück

1 Allgemeines Rz. 1 § 247 BewG enthält vornehmlich die Vorschriften zur Bewertung der unbebauten Grundstücke i. S. d. § 246 BewG. Die Vorschrift erlangt darüber hinaus aber auch Bedeutung bei der Bewertung der bebauten Grundstücke und der sog. Sonderfälle.[1] So wird bei der Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts im Ertragswertverfahren (§§ 252 S. 1, 257 Abs. 1 S. 1 BewG), Boden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 258 Bewertung im Sachwertverfahren

1 Allgemeines Rz. Rz. 1 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG in Abhängigkeit von der Grundstücksart entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren. In den §§ 258–260 BewG wird das Sachwertverfahren geregelt. Das Sachwertverfahren gehört neben dem Vergleichs- und Ertragswertverfahren zu den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 4 Bewertung im Sachwertverfahren (Abs. 3)

Rz. 13 In § 250 Abs. 3 BewG wird bestimmt, dass im Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ausschließlich die Grundstücksarten Geschäftsgrundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 7 BewG, s. § 249 BewG Rz. 31), gemischt genutzte Grundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8 BewG, s. § 249 BewG Rz. 33), Teileigentum (§ 249 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 6 BewG, s. § 249 BewG Rz. 29) und sonstige beba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des Grundvermögens

Rz. 2 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 muss die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet.[1] Die Grundsteuer knüpft an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an. Da sie die wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 § 247 BewG hat eine zentrale Stellung innerhalb der Bewertung des Grundvermögens ( §§ 243, 244 BewG ). § 247 BewG enthält vornehmlich Vorschriften zur Bewertung der unbebauten Grundstücke i. S. d. § 246 BewG . Die Vorschrift erlangt darüber hinaus aber auch Bedeutung bei der Bewertung der bebauten Grundstücke und der sog Sonderfälle ( §§ 261, 262 BewG ).[1] So wird bei der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 247 BewG enthält vornehmlich die Vorschriften zur Bewertung der unbebauten Grundstücke i. S. d. § 246 BewG. Die Vorschrift erlangt darüber hinaus aber auch Bedeutung bei der Bewertung der bebauten Grundstücke und der sog. Sonderfälle.[1] So wird bei der Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts im Ertragswertverfahren (§§ 252 S. 1, 257 Abs. 1 S. 1 BewG), Bodenwerts im Sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 258–260 BewG). Das Ertragswertverfahren findet gem. § 250 Abs. 2 BewG bei der Bewertung der sog. Wohngrundstücke nach § 249 Abs. Nr. 1–4 BewG (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG in Abhängigkeit von der Grundstücksart entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 258 – 260 BewG). Das Sachwertverfahren findet gemäß § 250 Abs. 3 BewG bei der Bewertung der sog. Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, Teileigentum un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 4 Typisierungen im Ertragswertverfahren

Rz. 36 Das Ertragswertverfahren nach §§ 252ff. BewG wurde zwar in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art verfügt der Gesetzgeber über einen – zugestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 247 BewG wird vornehmlich die Bewertung der unbebauten Grundstücke i. S. d. § 246 BewG geregelt (Rz. 1). Zu diesem Zweck wird in Abs. 1 der Vorschrift zunächst die Bewertungsmethode zur Bewertung der unbebauten Grundstücke bestimmt. Nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift ermittelt sich der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke regelmäßig durch Multiplikation der Grundstü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.1 Produkt aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (Abs. 1 S. 1)

Rz. 14 Nach § 247 Abs. 1 S. 1 BewG ermittelt sich der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke regelmäßig durch Multiplikation der Grundstücksfläche (Rz. 15) des zu bewertenden Grundstücks mit dem jeweiligen Bodenrichtwert nach § 196 des BauGB (Rz. 16ff.). Durch die Heranziehung der Bodenrichtwerte, die von den Gutachterausschüssen nach § 14 Abs. 1 S. 1 ImmoWertV auf der Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In den §§ 252–257 BewG wird das Ertragswertverfahren geregelt, dass gem. § 250 Abs. 2 BewG zur Bewertung der sog. Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) anzuwenden ist. Als Eingangsnorm zum Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG bestimmt § 252 S. 1 BewG, dass sich der Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 258 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingeführt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 258 BewG ausschließlich auf das i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 252 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 252 BewG ausschließlich auf das in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 250 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 250 BewG ausschließlich auf das Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.2.1 Grundgedanke des Ertragswertverfahrens

Rz. 25 Auch bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks im typisierten Ertragswertverfahrens nach den §§ 252–257 BewG geht es im Kern darum, den auf den Bewertungsstichtag bezogenen Barwert (Gegenwartswert) aller zukünftigen Reinerträge aus dem Grundstück zu ermitteln (Rz. 10). Hierbei ist zu beachten, dass die Lebensdauer (Nutzungsdauer) eines Gebäudes – im Gegensatz zum "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In den §§ 258–260 BewG wird das Sachwertverfahren geregelt, dass gemäß § 250 Abs. 3 BewG zur Bewertung der sog. Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke) und gemischt genutzten Grundstücke anzuwenden ist. Als Eingangsnorm zum Sachwertwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG bestimmt § 258 BewG den Ablauf bzw. die Systematik...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 247 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Im Ergebnis eines längeren intensiven Diskurses zwischen Bund und Ländern (Rz. 5-6) wurde in § 247 Abs. 1 BewG im Wege des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021[2] ein S. 2 angefügt, in dem geregelt wird, dass bei der Ermittlung des Produkts aus Grundstücksfläche und dem je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.2 Abweichungen zwischen Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Ein Bodenrichtwert i. S. d. § 196 BauGB (Rz. 16) ist regelmäßig nicht nur ein Wert (eine Zahl), sondern das dem jeweiligen Bodenrichtwert zugrundeliegende Bodenrichtwertgrundstück ist untrennbar mit bestimmten wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen verknüpft. Nach § 13 Abs. 1 ImmoWertV ist der Bodenrichtwert bezogen auf 1 m² Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.2 Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG

2.2.1 Grundgedanke des Ertragswertverfahrens Rz. 25 Auch bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks im typisierten Ertragswertverfahrens nach den §§ 252–257 BewG geht es im Kern darum, den auf den Bewertungsstichtag bezogenen Barwert (Gegenwartswert) aller zukünftigen Reinerträge aus dem Grundstück zu ermitteln (Rz. 10). Hierbei ist zu beachten, dass die Lebensdauer (Nutzun...mehr