Rz. 165

ED-IFRS X schreibt zusätzlich 3 wesentliche (Typen von) Anhangangaben mit GuV-Bezug vor:

  • Untergliederung der bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach der Funktion untergliederten Aufwendungen (der betrieblichen Kategorie) nach Arten: Weitgehend identisch zum bisherigen Vorgehen[1] hat das Unternehmen die Entscheidung zwischen Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren danach zu treffen, welches Verfahren die nützlichsten Informationen in Bezug auf die Haupteinflussgrößen der Profitabilität des Unternehmens gewährt.[2]

    Hinsichtlich der nach ED-IFRS X.72 geforderten Untergliederung der nach Funktionsbereichen in der GuV dargestellten Aufwendungen nach Arten bietet sich beispielsweise eine matrixförmige Darstellung der Aufwendungen (Untergliederung nach der Funktion und nach der Art als die beiden Achsen der Matrix) an.[3] Begründet wird diese allein die das Umsatzkostenverfahren in der GuV anwendenden Unternehmen betreffende Anforderung mit Rückmeldungen von Abschlussnutzern nach besseren Prognosemöglichkeiten künftiger Ergebnisse und einer besseren Vergleichbarkeit der in der Kapitalflussrechnung enthaltenen Informationen.[4]

     
    Praxis-Beispiel

    [5] Ein Industrieunternehmen erstellt seine IFRS-GuV-Rechnung nach dem Umsatzkostenverfahren, welches die nützlichsten Informationen hervorbringt (ED-IFRS X. 68). Die Umsatzerlöse betragen 1.350.000 GE. Der Aufwand der Periode setzt sich aus folgenden 4 Aufwandsarten zusammen, die in der Fertigungsstufe I, Fertigungsstufe II, in der Verwaltung oder im Vertrieb anfallen:

     
    (in GE) insgesamt Fertigungsstufe I Fertigungsstufe II Verwaltung Vertrieb
    Materialaufwand 310.000 300.000     10.000
    Personalaufwand 460.000 250.000 150.000 25.000 35.000
    Planmäßige Abschreibungen 220.000 90.000 110.000 7.000 13.000
    sonstiger betrieblicher Aufwand 210.000 80.000 110.000 12.000 8.000
    Summe 1.200.000 720.000 370.000 44.000 66.000

    Abb. 12: Aufgliederung der in der Berichtsperiode angefallenen Gesamtkosten auf die Funktionsbereiche

    Im Personalaufwand für die Verwaltung und den Vertrieb ist ein Altersversorgungsaufwand i. H. von 5.000 GE und 4.000 GE enthalten. Dieser setzt sich im Verwaltungsbereich aus 4.500 GE Dienstzeitaufwand und 500 GE Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und im Verwaltungsbereich aus 3.700 GE Dienstzeitaufwand und 300 GE Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen zusammen.

    Zudem weist das Industrieunternehmen folgende Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten auf:

     
    (in GE) Anfangsbestand Endbestand
    unfertige Erzeugnisse 100.000 115.000
    fertige Erzeugnisse 240.000 135.000

    Abb. 13: Veränderung der Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in der Berichtsperiode

    Es ist davon auszugehen, dass

    • die den Herstellungskosten der Bestandserhöhungen an unfertigen Erzeugnissen zugrunde liegenden Aufwandsarten sich in derselben Relation zusammensetzen wie die auf der Fertigungsstufe I angefallenen Aufwendungen und
    • die Herstellungskosten der Bestandsverminderungen an fertigen Erzeugnissen zugrunde liegenden Aufwandsarten sich in derselben Relation zusammensetzen wie die in der laufenden Periode auf beiden Fertigungsstufen angefallenen Aufwendungen.

    Aufgrund der klaren Trennung der Aufwendungen und Erträge in die einzelnen Kategorien sind die Zinsanteile auf die Pensionsrückstellun­gen aus den Verwaltungs- und Vertriebskosten zu eliminieren, da diese in der Finanzierungskategorie zu erfassen sind. Der betriebliche Gewinn/Verlust nach dem Umsatzkostenverfahren stellt sich für die Berichtsperiode wie folgt dar:

     
    Umsatzerlöse   1.350.000 GE

    Umsatzkosten

    (= Kosten der Fertigungsstufen I und II: 1.090.000 GE + Bestandsverminderung fertige Erzeugnisse: 105.000 GE – Bestandserhöhungen unfertige Erzeugnisse: 15.000 GE)
    1.180.000 GE
    = Bruttoergebnis vom Umsatz 170.000 GE

    Vertriebskosten

    (= Gesamtkosten der Kostenstelle Vertrieb: 66.000 GE – Zinsaufwand auf Pensionsrückstellung: 300 GE)
    65.700 GE

    allgemeine Verwaltungskosten

    (= Gesamtkosten der Kostenstelle Verwaltung: 44.000 GE – Zinsaufwand auf Pensionsrückstellung: 500 GE)
    43.500 GE
    = betrieblicher Gewinn/Verlust 60.800 GE

    Im Anhang sind die in der GuV im betrieblichen Bereich nach den Funktionsbereichen aufgegliederten Kosten auch nach ihren Arten darzustellen (ED-IFRS X. 72):

     
    (in GE) Materialaufwand Personalaufwand Planmäßige Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand Summe

    Umsatzkosten

    - angefallene Kosten in der Berichtsperiode
    300.000 400.000 200.000 190.000 1.090.000
    Bestandsverminderung fertige Erzeugnisse + 28.899 + 38.532 + 19.266 + 18.303 + 105.000
    angefallene Aufwendungen auf Fertigungsstufe I (nachrichtlich) 300.000 25.000 90.000 80.000 720.000
    Bestandserhöhung unfertige Erzeugnisse - 6.250 - 5.208 - 1.875 - 1.667 - 15.000
    Umsatzkosten (externer Ausweis) 322.649 433.324 217.391 206.636 1.180.000
    Vertriebskosten (externer Ausweis) 10.000 34.700 13.000 8.000 65.700
    Verwaltungskosten (externer Ausweis)   24.500 7.000 12.000 43.500

    Abb. 14: Aufgliederung der Funktionskosten nach Koste...

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