Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 192 Falls der Arbeitnehmer dauerhaft leistungsunfähig ist, hat er grds. kein schützenswertes Interesse an der Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig überwiegt dann das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des sinnentleerten Vertragsverhältnisses (BAG v. 28.2.1990 – 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Auch besondere persönliche Ums...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Zuordnung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Betrifft der Übergang nur einen Betriebsteil, so gehen nur solche Arbeitsverhältnisse über, die diesem Betriebsteil zuzuordnen sind, nicht aber die übrigen Arbeitsverhältnisse, die zu den entweder stillgelegten oder beim bisherigen Arbeitgeber verbliebenen Betriebsteilen gehören (BAG v. 13.11.1986 – 2 AZR 771/85). Hierbei ist in erster Linie auf die Eingliederung des ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Leistungen an Hinterbliebene

Rz. 17 Als Hinterbliebene werden regelmäßig die auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versorgten Hinterbliebenen vorgesehen. Dies sind die Witwe bzw. der Witwer, Kinder i.S.d. § 32 Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 EStG, frühere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen (namentliche Benennung, gemeinsamer Wohnsit...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 9. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 441 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die das Ruhestandsverhältnis betreffen, sind die ArbGe zuständig (so bereits: BAG v. 27.10.1967 – 5 AZR 578/59, DB 1961, 71). Dies gilt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG auch für Streitigkeiten mit dem PSV in seiner Funktion als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Einzige Ausnahme sind Rechtsstreitigkeiten mit solchen Sozialeinri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Treuepflichtverletzungen

Rz. 577 Ein Ausnahmefall, bei dem ein Widerruf oder eine Kürzung von Versorgungsleistungen nach der Rspr. zulässig sein kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Treuepflichtverletzung des Versorgungsberechtigten. Rz. 578 Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen hat das BAG seit seiner Entscheidung v. 18.10.1979 (3 AZR 550/78, NJW 1980, 1127) in einer Vielzahl von ...mehr

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§ 32 Abwicklung / 5. Neuausstellung eines Zeugnisses

Rz. 307 Eine von den Arbeitsvertragsparteien über den Inhalt eines Zeugnisses geführte außergerichtliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzung darf aus der Fassung des Zeugnisses nicht zu entnehmen sein. Eine Bezugnahme auf das Urteil, das dem Arbeitgeber die Zeugnisberichtigung aufträgt, ist daher im Zeugnis ebenso wenig erlaubt wie eine Andeutung, dass außergerichtlich ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ii) Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum (= ein Jahr)

Rz. 216 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Voraussetzung ist, dass die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum (VZ) zu erfassen seien und durch diese Zusammenballung erhöhte steuerliche Belastungen entstünden, die insoweit abgemildert würden. Zusammenballung bedeu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 195 Seiner Beweislast für das Vorliegen des Entgeltfortzahlungsanspruches genügt der Arbeitnehmer grds. durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG v. 15.7.1992, NZA 1993, 23 = DB 1992, 2347). Die Überprüfung der Richtigkeit der vom Arbeitnehmer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat unter entsprechender Anwendung der Grundsätze zu erfolgen, die zur...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung

Rz. 427 Die Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung kann ohne vorherige Abmahnung eine fristgerechte oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG v. 29.7.2016 – 2 AZR 47/16,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (6) Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders

Rz. 738 Der Arbeitnehmer hat gerade im Hinblick auf die Vergütungspflicht seiner Diensterfindung seinem Arbeitgeber ggü. sowohl aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wie auch kraft des dem Arbeitsverhältnis speziell innewohnenden Fürsorgeaspektes einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Auskunftserteilung oder gar, und damit weite...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Unternehmensbezug

Rz. 600 Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall eines Arbeitsplatzes verursacht haben, können eine Kündigung weiterhin nur dann sozial rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Rz. 601 Dies ergibt sich in erster Linie aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b) KSchG, der in seinem Wortlaut über § 1 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Erlassvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 256 [Autor/Stand] Der Entwurf des BayGrStG vom 10.5.2021[2] sah keine eigenen Aussagen zu einem Erlass vor. Da das BayGrStG nur insoweit Geltung beansprucht, als es vom Grundsteuerrecht des Bundes abweicht, gelten die sachlich begrenzten Befreiungs- und Minderungsmöglichkeiten der §§ 32 ff. GrStG (sowie die Billigkeitsvorschriften der §§ 163, 227 Abgabenordnung) unmittel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Nachholende und nachträgliche Anpassung

Rz. 343 Wurde in der Vergangenheit kein voller Geldwertausgleich gewährt, ist bei Folgeprüfungen der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen (nachholende Anpassung). Das folgt aus dem Zweck des § 16 BetrAVG. Diese Bestimmung soll durch den Ausgleich des Kaufkraftverlustes dazu beitragen, die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung für die Dauer des Rent...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Berufsbild (Berufsbezeichnung)

Rz. 114 Die Berufsbezeichnung ist im Zeugnis stets zu erwähnen, genügt aber keineswegs als Ersatz für eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, vgl. LAG Hamm v. 4.11.1999 – 4 Sa 960/97, n.v. Das Zeugnis ist nach Form und Stil objektiv abzufassen, wobei der Verkehrssitte Rechnung zu tragen ist, die in Zeugnissen bestimmter Arbeitnehmergruppen die Attestierung gewisser Eigensc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Außenauftritt – Visitenkarten/Laptop/E-Mail-Account/Tagessätze – Unterscheidbarkeit zu fest angestellten Arbeitnehmern

Rz. 794 Der Außenauftritt unter dem Logo/Brand des Auftraggebers in Kombination mit der Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers stellen gewichtige Indizien für die Annahme eines Arbeitnehmerstatus dar (vgl. LAG Hamm v. 14.5.2012 – 2 Ta 668/11). Dies ist vor allem dann praxisrelevant, wenn die "Freien Mitarbeiter" mit Laptop und Visitenkarten des Auftraggebers ausgerüste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Regelungsinhalt der Anrufungsauskunft

Rn. 45 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Gegenstand der Anrufungsauskunft entspricht dem der Anfrage, ausführlich dazu s Rn 26. Die Auskunft stellt mit Bindungswirkung gegenüber den Beteiligten (ausführlich dazu s Rn 18) fest, wie das LSt-Recht auf den konkreten Einzelfall iRd Vorauszahlungsverfahrens anzuwenden ist. Wie Vorschriften über die ESt im Veranlagungsverfahren anzuwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / kk) Ausnahmen von der Zusammenballungspflicht bei sozialer Fürsorge – Lockerungen bei weniger als 50 % (= mehr als ein Jahr/sog. Übergangszeit)

Rz. 221 Weitere Lockerungen gibt es, soweit es sich um ganz bestimmte Hinzuleistungen handelt. Nach der Rspr. des BFH bleibt eine Entlassungsentschädigung auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge (vgl. BFH v. 29.5.2008, BFH/NV 2008, 1666, BFH v. 14.4.2005, BFH/NV 2005, 1772) für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleis...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Pflichten des Ausbildenden

Rz. 26 Die Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus den §§ 14 bis 16 BBiG. Seine Hauptpflicht ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Durchführung der Ausbildung, sodass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die sachliche Ausbildung umfasst in erster Linie eine geordnete Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntn...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IX. Freistellung nicht generell freigestellter Betriebsratsmitglieder zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 554 Zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Betriebsratsaufgaben ist das Betriebsratsmitglied kraft Gesetzes von seiner Arbeitspflicht gem. § 37 Abs. 2 BetrVG befreit. Die Arbeitsbefreiung wird – anders als bei der Vollfreistellung nach § 38 BetrVG – nicht durch den Arbeitgeber erteilt und bedarf auch nicht seines Einverständnisses (BAG v. 15.7.1992 – 7 AZR 466/91, juris...mehr

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§ 16 Vertragstypen / s) Checkliste Arbeitsrecht mit Erläuterungen

Rz. 809 Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Freier-Mitarbeiter-Eigenschaft sind in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Dienste weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt (vgl. BAG v. 27.6.201...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.4 Beispiel 4: Wann Ein- und Umbauten als sonstige Mietereinbauten zu behandeln sind

Ein- und Umbauten sind als sonstige Mietereinbauten zu behandeln, wenn es sich weder um Betriebsvorrichtungen noch um Scheinbestandteile handelt. Beim Vorliegen von sonstigen Mietereinbauten hängt die weitere Beurteilung davon ab, ob der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer oder kein wirtschaftlicher Eigentümer der Ein- und Umbauten ist. Ein- und Umbauten sind wirtschaftliches ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeit im Dienste eines anderen

Rz. 82 Der Arbeitnehmerbegriff erfordert weiterhin, dass die Arbeit im Dienst eines Anderen geleistet wird. Das BAG stellt hier wesentlich darauf ab, ob die Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbracht wird (BAG v. 9.10.2002 – 5 AZR 405/01, NJOZ 2003, 1578; BAG v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, NJW 2020, 3802). Insoweit greift das BAG auf die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Beispiele aus der Rechtsprechung

Rz. 887 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat zu unterrichten über:mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 38 Gem. § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um einen Unterhaltszuschuss, welcher eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung sein soll und den Nachwuchs an Fachkräften sichern soll (Litterscheid, NZA 2006, 639; Leinemann/Taubert/Leinem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einvernehmen mit dem FA

Rn. 53 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einvernehmen mit dem FA bedeutet Zustimmung bzw nachträgliche Genehmigung durch das FA. Zwar verwendet das Gesetz in § 4a Abs 1 S 2 Nr 2 S 2 EStG den Terminus "Einvernehmen" und in § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 2 EStG "Zustimmung", dh abweichende Formulierungen. Gleichwohl gelten nach gefestigter Rspr in beiden Fällen dieselben Maßstäbe (BFH v 24.01...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Vertrag als Ausgangspunkt – kein "Etikettenschwindel"

Rz. 893 Rechtlicher Ausgangspunkt der Prüfung, ob die Tätigkeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, sind die maßgeblichen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BSG v. 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R, juris Rn 12; BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, Rn 22; BSG v. 27.4.2021 – B 12 R 16/19 R, juris Rn 14; BSG v. 7...mehr

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zfs 08/2023, Fortbestehen d... / 2 Aus den Gründen:

Die Krankentagegeldversicherung des Klägers endete nicht wegen Eintritts von Berufsunfähigkeit. Der Kläger war bis einschließlich zum 30.9.2020 arbeitsunfähig und hat dementsprechend einen Anspruch auf weitere Krankentagesgeldzahlungen abzüglich der hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Beitragsforderungen der Beklagten. A. Die Krankentagegeldversicherung endete nicht zum 20....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsschutz gegen eine erteilte Anrufungsauskunft

Rn. 84 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf inhaltliche Überprüfung der durch das Betriebsstätten-FA erteilten Anrufungsauskunft, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15. Nach früherer BFH-Rspr (BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996) und überwiegender Auffassung in der Literatur hat das Gericht den Inhalt der erteilten An...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Abschließende Interessenabwägung

Rz. 141 In der dritten Prüfungsstufe ist zur Beurteilung der sozialen Berechtigung der Kündigung eine abschließende Interessenabwägung erforderlich. Dabei ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigung der betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegen (BAG v. 20.1.2000 – 2 AZR 378/99, EzA § 1 KSchG Krankh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche LSt-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG vom 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Berufsmäßigkeit der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 367 Arbeitnehmer können nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mehr verdienen, wenn sie nicht berufsmäßig in der geringfügigen Beschäftigung tätig sind. Der Begriff der Berufsmäßigkeit in diesem Zusammenhang ist nicht einfach zu verstehen. Achtung: Das BSG hat in seiner Entscheidung v 31.3.2017 – B 12 KR 16/14 R darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung des Umfangs beitragspflich...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / a) Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Rz. 70 Die Auflösungsentscheidung nach § 9 KSchG und die damit zusammenhängende Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer angemessenen Abfindung setzt zunächst voraus, dass das Gericht zu der Feststellung gelangt, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Nur dann, wenn das Gericht zumindest auch die Sozialwidrigkeit der Kündigung feststellt, kann das Arbeitsverh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 14. Diebstahl

Rz. 490 Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Anrechnung anderweitigen Verdiensts – Zwischenverdienst – Sprinterklausel

Rz. 130 Für die Frage, ob nach einer Arbeitgeberkündigung mit unwiderruflicher Freistellungserklärung während des nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses anderweitiges Arbeitseinkommen auf die Entgeltfortzahlung anzurechnen ist, gilt nach der Rechtsprechung des BAG Folgendes: Soweit der Arbeitnehmer während einer einseitig vom Arbeitgeber erklärten unwiderruflichen Freistell...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensart

Rz. 670 Anwaltskosten, die dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Durchsetzung seiner Vergütungs- oder Kostenerstattungsansprüche gem. §§ 37, 40 BetrVG entstehen, sind grds. als erforderliche Betriebsratskosten vom Arbeitgeber zu tragen (§ 40 BetrVG); sie sind aber nicht einschränkungslos erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten hängt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Unterrichtung, Anhörung, Erörterung

Rz. 127 Nach § 81 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu unterrichten (Einzelheiten zu den Unterrichtungsgegenständen und Checkliste vgl. z.B. Richardi/Thüsing, § 81 Rn 5 ff.)mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 781 Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung auch daraus ergeben, dass die Klausel nicht klar und verständlich ist. Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist Bestandteil der Inhaltskontrolle. Die Anwendbarkeit des Transparenzgebotes setzt damit eine wirksam in den Vertrag einbezogene Klausel ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr