Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 161a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Gebäude ist mit allen Bestandteilen, die zu seiner Herstellung und Nutzung erforderlich sind, grds ein einheitliches unteilbares WG (BFH v. 22.08.1966, GrS 2/66 BStBl III 1966, 672; BFH v. 26.11.1973, GrS 5/71 BStBl II 1974, 132), aber s Rn 165. Für die Frage, welche Bestandteile zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt sind, kommt es ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Grundstücke und Gebäude

Rn. 74a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Notwendiges Sonder-BV I liegt auch dann vor, wenn der Gesellschafter der PersGes unmittelbar zur Nutzung überlassenen Grundbesitz von Dritten gemietet und gepachtet hat (BFH BStBl II 1986, 304 mit Anmerkung Söffing, FR 1986, 109; BFH BStBl II 1977, 150/52). Wegen des umgekehrten Falles s Rn 75 zu (2). Hat der Gesellschafter ein Grundstück de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bilanzielle Teilbarkeit von WG

Rn. 153 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Teilbarkeit unbeweglicher WG: Ein einheitlich genutztes unbewegliches WG bildet grds mit allen unselbstständigen Bestandteilen ein einheitlich zu bilanzierendes WG. Ob ein beweglicher Gebäudebestandteil (Bsp Betriebsvorrichtung, s Rn 162 oder Scheinbestandteil, s Rn 163) oder ein unbeweglicher Gebäudebestanteil (Bsp Ladeneinbau, s Rn 163a) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Selbstständige Wirtschaftsgüter vs unselbstständige Bestandteile/Eigenschaften von Wirtschaftsgütern

Rn. 624 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB iVm § 5 Abs 1 S 1 EStG, § 6 Abs 1 S 1 EStG) verlangt den Ansatz und Bewertung einzelnen WG, s Rn 397. Erforderlich ist daher die Abgrenzung zwischen selbstständigen WG und – nicht eigenständig aktivierungsfähigen – unselbstständigen Bestandteilen bzw bloßen Eigenschaften übergeordneter WG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück: Zivilrechtliche Einheit versus bilanzielle WG-Mehrheit

Rn. 159 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zivilrechtlich ist ein Grundstück gem §§ 93, 94 Abs 1 BGB eine einheitliche unbewegliche Sache, die aus Grund und Boden und wesentlichen Bestandteilen besteht, dh aus fest verbundenen Sachen, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass ein Bestandteil zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Zu den wesentlichen Bestandteile...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Bilanzierung von Nutzungsmöglichkeiten an im Miteigentum stehenden Gebäuden u Gebäudeteilen, BB 1980, 197; Kolbinger, Mietereinbauten/Mieterumbauten in der StB des Mieters, BB 1982, 82; Rudolph, Bilanzsteuerliche Behandlung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Einrichtungen und Mietereinbauten, 1985; Weyand/Reiter, INF 1995, 646; Neufang, INF 1998, 65; Sauren, DStR 1998, 706;...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Umsatzsteuer

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Sportstätten auf kurze Dauer an Mitglieder und Nichtmitglieder s. "Vermietung für sportliche Zwecke".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welche Einnahmen sind nicht dem Tätigkeitsbereich "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen?

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind: der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerpflichtiger wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 651 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bewegliche WG sind: bewegliche Sachen iS § 90 BGB; Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind (R 7.1 Abs 3 S 2 EStR 2012, zur Abgrenzung s Rn 162), einschließlich Photovoltaikanlagen, unabhängig davon, ob es sich um Aufdach- oder dachintegrierte Anlagen handelt (R 4.2 Abs 3 S 4 EStR 2012 iVm R 7.1 Abs 3 ES...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen sind

Tz. 78 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Dem Bereich der "sportlichen Veranstaltungen" (Zweckbetrieb i. S. v. § 67a AO, Anhang 1b) sind folgende Einnahmen zuzuordnen: Eintrittsgelder anlässlich von Sportveranstaltungen (Leichtathletikwettkämpfen, Fußballspielen, Handballspielen, Meisterschaften, Punktspielen, Turnieren usw.); Startgelder, Melde- und Teilnehmergebühren; Einnahmen aus d...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Grundbesitzbewertung, §§ 176 ff. BewG

Rz. 5 Grundbesitz wird ebenso mit dem gemeinen Wert bewertet (§ 177 BewG). Die Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens befinden sich in den §§ 176 bis 198 BewG. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung von Sportgeräten

Tz. 82 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei der Überlassung von beweglichen Sportgeräten, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten oder Betriebsvorrichtungen entgeltlich erfolgen, handelt es sich um ein so genanntes Hilfsgeschäft; dieses teilt als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Die Zweckbetriebseigenschaft bestimmt sich danach, ob die Sportgeräte Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 189 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bewegliche WG sind insb Sachen (§ 90 BGB), dh körperliche WG, die nicht in bilanziellem Sinne unbeweglich sind. Da körperliche WG sich abschließend in bewegliche und unbewegliche teilen lassen, kann die Abgrenzung in negativem Sinne zu unbeweglichen WG (s Rn 159ff) erfolgen. Von WG völlig unkritischer beweglicher Natur abgesehen (Bsp Pkw, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. "Nackter" Grund und Boden

Rn. 50 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der ertragsteuerliche Begriff "Grund und Boden" ist enger als der zivilrechtliche Begriff des Grundstücks. Ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne kann einkommensteuerlich aus mehreren WG bestehen, nämlich aus dem Grund und Boden einerseits und anderen selbstständigen WG andererseits (BFH vom 24.08.1989, BStBl II 1989, 1016). Rn. 51 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Ausgleichsfonds darf (durch Entnahme der entsprechenden Geldmittel) entsprechend § 3 Abs 3 Nr 1 FAG in Anspruch genommen werden zur Ergänzung der durch eine Einschlagsbeschränkung geminderten Erlöse. Die Frage, in welcher Höhe dem Forstwirt durch die Einschlagsbeschränkung Mindereinnahmen entstehen bzw entstanden sind, wird wohl dahingeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 151 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG findet Anwendung auf die Veräußerung bestimmter WG des AV, die Abs 1 (sowie Abs 10) abschließend benennt. Zu diesen Anlagegütern gehören Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV gehören, Gebäude, Binnenschiffe bei Veräußerungen ab dem 01.01.2006, Anteile an K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grund und Boden

Rn. 160 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das WG "Grund und Boden" umfasst abweichend vom zivilrechtlichen Grundstücksbegriff (s Rn 159) lediglich den im Grundbuch zu einer Einheit zusammengefassten ("nackten") Grund und Boden ohne aufstehende Gebäude oa Bauwerke und Anlagen, auch wenn diese zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (BFH v 14.03.1961, I 17/60 S, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Systematik

Rn. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Regelzurechnung zum zivilrechtlicher Eigentümer: Voraussetzung für den Ansatz von WG u Schulden in der Bilanz ist, dass sie dem StPfl persönlich zuzurechnen und in sachlicher Hinsicht seinem BV (s Rn 49ff) zuzuordnen sind. Der Kaufmann hat gemäß § 242 Abs 1 HGB "sein" Vermögen und "seine" Schulden zu bilanzieren. Ausgangspunkt der personelle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsätze

Rn. 161b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige WG (BFH v 26.11.1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132). Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung besteht nicht, wenn ein Gebäudeteil der Gebäudenutzung gegenüber besond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fallgruppen: Differenzierung nach Wirtschaftsgut(sub-)gruppen

Rn. 151 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein zivilrechtlicher Nichteigentümer ist wirtschaftlicher Eigentümer, das betreffende WG ihm damit zuzurechnen, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede(n) die mit dem jeweiligen WG verbundenen wesentlichen Rechte, soweit sie wirtschaftlich von Wert und damit zurechnungsrelevant sind, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen k...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.2 Abgrenzung Betriebsvorrichtung und unselbstständiger Gebäudeteil nach der Verwaltungsauffassung

Zur Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil hat die OFD Rheinland[1] eingehend Stellung genommen. Danach gilt Folgendes: Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich ertragsteuerlich grundsätzlich nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.3.2006. Danach zählen zu Betriebsvo...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4 Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil

4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind b...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei den Aufwendungen für Solaranlagen kommt es darauf an, ob sie Gebäudebest...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 14.2 Was als Bauleistung zählt

Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist gesetzlich nicht definiert. Jedoch ist dieser Begriff nach dem BMF-Schreiben vom 27.12.2002 weit auszulegen.[1] Bisher vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, die Montage einer Photovol...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Gebäudebestandteil Betriebsvorrichtung Grunderwerbsteuer Steuerbefreiungmehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 15 Sonderfall: Vorsteuerabzug aus Dachreparatur im Zusammenhang mit Installation einer Photovoltaikanlage

Eine Dachreparatur, die im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage durchgeführt wird und die nicht der Steuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegt, kann nicht zu 100 % dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zugeordnet werden. Die Vorsteuer ist nach dem Verhältnis der fiktiven Umsätze zu ermitteln. Praxis-Beispiel Aufteilung der Vorsteuer für eine Photovo...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Errichtung einer Photovoltaikanlage

Unternehmer Hans Groß lässt auf einem seiner Betriebsgrundstücke im Januar 01 eine Photovoltaikanlage errichten. Diese wird auf eine Trägerkonstruktion montiert. Die gewonnene Energie dient sowohl dem Energiebedarf seines Unternehmens als auch der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Firma Müller Solaranlagen (Kreditorenkonto 81543) stellt 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt in...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 5 Nur lineare Abschreibung für die Solaranlage und Photovoltaikanlage möglich

Es kommt nur die lineare Abschreibung in Frage: Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer kann der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden. Nach der zurzeit gültigen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage 10 Jahre und ...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 6 Für den künftigen Erwerb einer Photovoltaikanlage kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Den Investitionsabzugsbetrag können Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten:mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 105 Bewegliche Wirtschaftsgüter sind Sachen i. S. d. § 90 BGB, Tiere gem. § 90a BGB, Scheinbestandteile[1], Schiffe und Flugzeuge, selbst wenn sie in ein Schiffsregister oder eine Flugzeugrolle eingetragen sind, also nur körperliche Gegenstände. Hierzu gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände sowie Betriebsvorrichtungen. [2] ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.2 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 106 Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören der Grund und Boden (aber nicht abnutzbar), Gebäude, Gebäudeteile und sonstige unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Außenanlagen, Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen bei Betriebsgrundstücken, wenn sie nicht ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sind, sonstige Mieterein- und -umbauten.[1] Bei den sonst...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.2 Technische Anlagen und Maschinen (Abs. 2 A. II. 2.)

Rz. 45 Die technischen Anlagen und Maschinen umfassen alle Betriebsvorrichtungen, die direkt und dauerhaft der Leistungserstellung dienen. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um bewegliche VG handelt oder um solche, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden und somit rechtlicher Bestandteil des Grundstücks sind (§ 94 BGB). Vielmehr ist im Wesentlichen die Zweckbest...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / II. Grundlegendes zur Vermögensart und zur Bodenwertermittlung (Rz. 1 bis 4)

"Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, sind dem Grundvermögen zuzurechnen. Eine Windkraftanlage ist wie eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage regelmäßig als Betriebsvorrichtung gem. § 176 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG nicht in das Grundvermögen einzubeziehen (vgl. u. a. ‚Fotovoltaikanlage‘ und ‚Windkraftanlage‘ im Abgren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Umfasst werden Räume im Betriebsvermögen, solche, die zur Berufsausübung notwendig sind, sowie Räume des Privatvermögens. Werden Teile der Privatwohnung betrieblich genutzt (z. B. Arbeitszimmer, Praxis, o. Ä.), handelt es sich bei diesen um solche des betrieblichen Vermögens. Zu den nach § 99 AO betretbaren Objekten zählen: Grundstücke, d. h. begrenzte Teile der Erdober...mehr