Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Familienpool: Rechneris... / B. Fallstricke bei Gestaltungen von Familienpool

Rz. 20 Die Gestaltung eines Familienpools erfordert sowohl rechtlich als auch steuerlich ein umfangreiches Wissen. Um bei der Gestaltung keine bösen Überraschungen zu erleben, sind im Folgenden mögliche Fallstricke aufgeführt, die es bei der Beratung und Gestaltung zu verhindern gilt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rz. 86 Mangels einer gesetzlichen Vorgabe zur Abgrenzung zwischen Bewertungsobjekten im Handelsrecht obliegt dem Kfm. dabei die Verantwortung zur – im Zweifelsfall einzelfallbezogenen – sachgerechten Trennung dieser.[1] Die Abgrenzung zwischen einzelnen VG und Schulden beschränkt sich auf die Klärung wirtschaftlicher Aspekte.[2] Allerdings kommt den rechtlichen Abgrenzungskr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.1 Komponentenansatz

Rz. 192 Mit Blick auf den Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB ließe sich begründen, dass eine Differenzierung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungseinheiten handelsrechtlich nicht vorgesehen und ein planmäßig abzuschreibender VG nach einem einheitlichen Plan insgesamt einheitlich abzuschreiben sei.[1] Rz. 193 Dennoch h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.2 Technische Anlagen und Maschinen (Abs. 2 A. II. 2.)

Rz. 45 Die technischen Anlagen und Maschinen umfassen alle Betriebsvorrichtungen, die direkt und dauerhaft der Leistungserstellung dienen. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um bewegliche VG handelt oder um solche, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden und somit rechtlicher Bestandteil des Grundstücks sind (§ 94 BGB). Vielmehr ist im Wesentlichen die Zweckbest...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Grunderwerbsteuer: Grundstü... / 1.2 Wesentliche Bestandteile/Scheinbestandteile

Wesentliche Bestandteile (§§ 93, 94, 96 BGB) sind: die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen[1], z. B. Gebäude, Mauern, Brücken, in fester Verbindung mit dem Boden stehende Einzäunungen, die Erzeugnisse des Grund und Bodens, solange sie mit ihm zusammenhängen wie Bäume, Sträucher, alle Arten von Pflanzen im Boden (s. aber unten: Beispiel zu Scheinbestandteilen), Früc...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2 Gebäudeabschreibung

Die Unterscheidung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Gebäudeteilen wird nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang getroffen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, hat jedes dieser besonderen Wirtschaftsgüter eine eigenständige AfA-Bemessungsgrundlage, für die eine eigenständi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Von materiellen Wirtschaftsgütern

1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Autor/Stand] Materielle Wirtschaftsgüter. Der Begriff des Wirtschaftsguts ist gesetzlich nicht definiert. Nach ständiger Rspr. sind Wirtschaftsgüter Sachen (§ 90 BGB), Rechte und tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile, die einer selbständigen Bewertung zugänglichen sind, einen wesentlichen mehrjäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere 1. materielle Wirtschaftsgüter , 2. immaterielle Werte einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter , 3. Beteiligungen und 4. Finanzanlagen. Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften Aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Rz. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anwen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Anlagevermögen

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.1 Zielsetzung und Anwendungsvoraussetzung

Durch das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" wird die Möglichkeit der wahlweisen Anwendung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz mit einem Abschreibungsprozentsatz von 30 % für solche Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.1 Begriff

Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen, wie z. B. Hochöfen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des Betriebsgrundstücks sind.[1] Voraussetzung ist, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht. Daher können nur solche Gegenstände als Betriebsvorrichtungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.2 Unbewegliches Sachanlagevermögen

Zum unbeweglichen Sachanlagevermögen gehören Grundstücke (Grund und Boden), grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf eigenem Grund und Boden und Bauten auf fremdem Grund und Boden. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Gebäudeteile sind je nach ihren unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen selbstständige Wirtschaftsgüter. Für die Zuordnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 105 Bewegliche Wirtschaftsgüter sind Sachen i. S. d. § 90 BGB, Tiere gem. § 90a BGB, Scheinbestandteile[1], Schiffe und Flugzeuge, selbst wenn sie in ein Schiffsregister oder eine Flugzeugrolle eingetragen sind, also nur körperliche Gegenstände. Hierzu gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände sowie Betriebsvorrichtungen. [2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.2 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 106 Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören der Grund und Boden (aber nicht abnutzbar), Gebäude, Gebäudeteile und sonstige unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Außenanlagen, Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen bei Betriebsgrundstücken, wenn sie nicht ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sind, sonstige Mieterein- und -umbauten.[1] Bei den sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.6 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Bauten auf fremdem Grund und Boden sind Bauwerke, die der Hersteller aufgrund eines Erbbaurechts oder eines Nutzungsrechts im eigenen Interesse und ohne Zuwendungsabsicht errichtet hat.[1] Handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, gehören sie – unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum – zu den Sachanlagen.[2] Dem Hersteller steht regelmäßig bei Beendigung der Nutzung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Betriebsvorrichtungen

Das sind Vorrichtungen, mit denen das Unternehmen unmittelbar betrieben wird. Sie sind selbst dann selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.[1] Die Frage, ob ein Bauwerk als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung zu beurteilen ist, kann nur unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden.[2] Nicht ausrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Aufzug

(Personen-)Aufzüge einschl. Rolltreppen, z. B. in einem Warenhaus oder in einem Hotel, gehören nicht zu den dem Warenhausbetrieb oder dem Hotel dienenden Betriebsvorrichtungen, sondern sind – wie im Übrigen auch feste Treppen – Bestandteile des Gebäudes. Anders ein Lastenaufzug: Dieser gehört unmittelbar zur gewerblichen Tätigkeit des Betriebs, der ihn zum Transport seiner W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beleuchtungsanlagen

Beleuchtung: die Neonbeleuchtung (Leuchtstoffröhren) einer Fabrik ist eine Sachgesamtheit. Die Beleuchtungsanlage eines Hauses gehört zu allen Räumen, in denen Menschen sich dauernd aufhalten sollen. Nach ihrem Einbau kann eine solche Anlage darum nicht mehr als selbstständige bewegliche Sache betrachtet werden. Sie ist Gebäudebestandteil geworden. Die Lichtbänder zur Beleuch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Windpark

Betriebsvorrichtungen: Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazu gehörenden Transformator einschließlich der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Außenanlagen

Außenanlagen wie Einfriedungen (Zaun und Tor) bei Betriebsgrundstücken sind Bestandteile des Grund und Bodens. Schutzgitter innerhalb des Betriebsgeländes sowie Platzbefestigungen, die der Wartung betrieblicher Anlagen dienen, wie z. B. Schalterstraßen, Trafostraßen, Umkehrplätze, sind Betriebsvorrichtungen.[1] Hofbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen sind mit dem G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Beschallungsanlagen

Beschallungsanlagen zur eigenen Nutzung z. B. in Kinos, Sälen und Stadien sind in der Regel Betriebsvorrichtungen und nicht einzeln nutzbar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Fahnenmasten

Unmittelbar Werbezwecken dienende Fahnenmasten auf dem Außengelände z. B. eines Lebensmittelmarkts sind als Betriebsvorrichtungen selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Bestuhlung

Die Bestuhlungen in Kinos und Theatern sind regelmäßig besonders angepasst. Sie sind Betriebsvorrichtungen und nicht einzeln nutzbar.[1] Die Zuordnung von gleichartigen Bestuhlungen zur eigenen Nutzung in Sälen oder Stadien zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von den Umständen im Einzelfall ab.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.2.1 Materielle Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter sind körperliche Gegenstände, wie z. B. Sachanlagen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, maschinelle Anlagen, Kraftfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geschäftsausstattungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ohne Bedeutung ist, ob es sich dabei zivilrechtlich um Sachen, Bestandteile von Sachen oder Zubehör handelt.[1] Auch die sog. Finanzwerte werden a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.5 Betriebsvorrichtungen

Rz. 142 Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist aus § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG entnommen. Danach sind Betriebsvorrichtungen Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Betriebsvorrichtungen dienen in erster Linie und unmittelbar dem in einem Gebäude befindlichen Betrieb, nicht dagegen dem Gebäude als solchem. Die Erwähnung der Maschinen in § 68...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.1 Gebäude als einheitliches Wirtschaftsgut

Rz. 114 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und damit "ortsfest" ist sowie von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit ist.[1] Rz. 115 Die räumliche Umschließung setzt nicht voraus, dass das Bauwerk nach all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.4 Mit dem Grundstück verbundene sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 141 Im Zusammenhang mit dem Grundstück vorgenommene Aufwendungen können zu selbstständig bewertbaren Einheiten führen, denen daher der Charakter von Wirtschaftsgütern beizulegen ist. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Aufwendungen dazu dienen, das Grundstück benutzbar zu machen. Sie stehen nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.4 Mietereinbauten

Rz. 127 Aufwendungen eines Mieters oder Pächters eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils oder Grundstücks/Grundstücksteils führen zu einem selbstständigen, vom Mieter/Pächter zu aktivierenden Wirtschaftsgut, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, zu Betriebsvorrichtungen oder zu einem Gebäudeteil führt, der im wirt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Mitvermietung von Hochregalen

Die Mitvermietung von Hochregallagern ist bei einer Logistikhalle als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen und erfüllt damit das qualitative Kriterium für eine kürzungsunschädliche Nebentätigkeit. Hinsichtlich des quantitativen Kriteriums hält das FG Münster den Umfang einer derartigen Nebent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenbuchführung / 1 Die Anlagenbuchführung gehört zum Rechnungswesen

Die Finanzbuchführung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Bei der Anlagenbuchführung handelt es sich um eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung. Bedeutsame betriebswirtschaftliche Vorgänge, die für das Anlagevermögen von Bedeutung sind, werden hier separat aufgezeichnet. D. h.: Alle unternehmensbezogenen Vorgänge des langlebigen Anlagevermögens werden sachlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3.4 Unbewegliche und bewegliche Anlagen

Bei den abnutzbaren Anlagegegenständen müssen noch die unbeweglichen und die beweglichen Anlagegegenstände unterschieden werden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.1 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden usw.

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 a) EStG umfasst die Veräußerung oder Entnahme folgender Wirtschaftsgüter: Grund und Boden: Es handelt sich um den nackten Boden einschließlich der Grasnarbe bei Weideland. Nicht zu Grund und Boden gehören beispielsweise Gebäude, Bodenschätze (soweit als Wirtschaftsgut bereits entstanden).[1] Dazugehöriger Aufwuchs: Es handelt sich u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.2 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 b) EStG umfasst die übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die Tiere. Betroffen sind lediglich Veräußerungs- oder Entnahmevorgänge, bei denen der Veräußerungspreis oder Entnahmewert einschließlich Umsatzsteuer den Betrag von 15.000 EUR überschreitet. Übriges Anlagevermögen: Hierzu gehören Betriebsvorrichtungen und alle bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.5 Nicht zum Grundvermögen gehörende Wirtschaftsgüter (§ 176 Abs. 2 BewG)

Rz. 514 Nach § 176 Abs. 2 BewG sind in das Grundvermögen nicht einzubeziehen Bodenschätze, die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Bodenschätze, die sich zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert haben, sind je nachdem, ob sie zum Betriebs- oder Pri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.4 Finanzierungsvorteile

Erhebliche Finanzierungsvorteile ergeben sich bei Maßnahmen, die langlebige bewegliche Anlagegüter oder den Geschäftswert betreffen. Beispiele: Wird ein Fabrikschornstein (Betriebsvorrichtung), der nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 oder nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 hergestellt wurde bzw. wird, mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 Jahren nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Grundvermögen

Rz. 501 Der Begriff des Grundvermögens wird durch § 176 BewG inhaltlich übereinstimmend mit § 68 BewGgeregelt. Nach § 176 Abs. 1 S. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum sowie das Wohnungs- und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.5 Umfang der wirtschaftlichen Einheit (§ 31 Abs. 2 BewG)

Rz. 630 Nach § 31 Abs. 2 S. 1 BewG sind bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen. Dies entspricht grundsätzlich den für die Bewertung inländischen Grundvermögens geltenden Grundsätzen.[1] Anders als bei inländischem Grundbesitz[2] werden Betriebsvorrichtungen nicht aus dem Zubehör ausgeschlossen. Sie sind deshalb bei der Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr