Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1.4 Mobilien- bzw. Immobilien-Leasing

Diese Leasingart orientiert sich am Gegenstand des Leasingvertrags. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern spricht man von Mobilien-Leasing. Die häufigste Form des Mobilien-Leasings ist das Kfz-Leasing, das sowohl von Privat- als auch von Geschäftsleuten in Anspruch genommen wird. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Leasingvertrags um unbewegliche Wirtschaftsgüter, spricht man ...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1 Einordnung der E-Ladestation

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie die E-Ladestation einzuordnen ist. In Frage kommt die Zuordnung zum Betriebsvermögen, als Betriebsvorrichtung, als Mietereinbau oder als zum Gebäude zählender Bestandteil bzw. als selbstständiger Gebäudeteil. 1.1 E-Ladestation als Betriebsvermögen Wird die E-Ladestation auf dem Grundstück oder an dem Gebäude des Betriebs errichtet, handel...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.4 E-Ladestation als zum Gebäude zählender Bestandteil bzw. selbstständiger Gebäudebestandteil

Handelt es sich bei der E-Ladestation weder um eine Betriebsvorrichtung noch um ein Mietereinbau, kann es sich unter Umständen noch um einen zum Gebäude zählenden Bestandteil oder einen selbstständigen Gebäudebestandteil handeln. Liegt ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Gebäude und der E-Ladestation vor, zählt sie als Bestandteil des Gebäudes. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5.2 Kürzungen

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um ein Grundstück, kann der wirtschaftliche Eigentümer eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG vornehmen. Diese beträgt bis 2024 1,2 % des Einheitswerts. Bedingt durch die Grundsteuerreform musste auch § 9 Nr. 1 GewStG geändert werden. Daher gilt ab dem 1.1.2025, dass die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Ein zentrales Thema des Umsatzsteuerrechts ist der Vorsteuerabzug. Wegen der erheblichen Bedeutung für den Unternehmer sind zahlreiche Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen der Finanzgerichte hierzu ergangen. Was ist als Vorsteuer abziehbar? Vorsteuer ist diejenige Umsatzsteuer, die dem Unternehmer bei der Inanspruchnahme von Leistungen (Vorleistungen) durch andere Unterne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6.3 Gesamtumsatz

Der Gesamtumsatz ist u. a. bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten [1] und bei der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG von Bedeutung. Was gehört dazu? Zum Gesamtumsatz gehören gem. § 19 Abs. 3 UStG alle steuerbaren Umsätze (im Inland) einschließlich der durch Verzicht auf eine Steuerbefreiung steuerpflichtig gewordenen Umsätze. Dies sind z. B. Umsätze aus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Keine Doppelbelastung Nach § 4 Nr. 9a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen – also grunderwerbsteuerbar sind – von der Umsatzsteuer befreit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bestellung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 28.11.1967, II 1/64; BFH-Urteil v. 28.11.1967, II R 37/66) Übertragung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 5.12.1979, II R 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

Beispiel Nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG sind bestimmte Vermietungs- und Verpachtungsumsätze von der Steuerfreiheit ausgenommen. Es handelt sich hierbei um die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden, die Vermietung von Parkplätzen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, die Vermietung von Betriebsvorrichtu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2 Überlassung von Grundstücken zur Nutzung

Vermietung und Verpachtung, Nutzungsüberlassung etc. Nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a bis c UStG sind folgende Vermietungen steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken: Hierunter fällt die Überlassung von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken (z. B. Wohn- oder Geschäftsgebäuden) sowie landwirtschaftlichen Flächen. Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 4.2 Abs 5 EStR 2012 und H 4.2 Abs 5 EStH 2022; Gleichlautende Ländererlasse v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 (Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen). Rn. 527 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Alarmanlage, BFH BStBl II 1993, 544; anders (Betriebsvorrichtung) bei Einbruchsmeldeanlage einer Bank (BFH BFH/NV 1999, 360); Bäder und Duschen eines Hotels, BFH BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Reitsportanlagen

Tz. 61 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die selbstständige Nutzungsfähigkeit

Rn. 1330 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der eigentliche Problembereich der Rechtsnorm liegt in der "selbstständigen Nutzungsfähigkeit" und damit in den Abgrenzungsregeln des § 6 Abs 2 S 2 und 3 EStG. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass der StPfl zur Gewährleistung der Sofortabschreibung ein einheitliches WG etwa bei der Anschaffung (insb) künstlich in verschiedene Bestand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Grundvermögen

Rz. 21 Die Legaldefinition zum Grundvermögen findet sich in § 176 Abs. 1 BewG. Demnach gehören zum Grundvermögen soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Verm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Selbständige Überlassung

Tz. 75 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen, die durch die selbständige Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reit- bzw. Turnierplatz) erzielt werden, sind, wenn die Voraussetzungen für eine Dauervermietung (langfristige Vermietung) vorliegen und es sich um keinen Vertrag besonderer Art handelt, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs "Vermögensverwaltung" zu erfassen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Bewertungsobjekt "Gebäude": Bestandteile und Abgrenzungen

Rn. 524 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das Gebäude ist zunächst v Grund und Boden als selbstständiges WG abzugrenzen (GrS BFH BStBl II 1969, 108; s Rn 637). Beide stellen ein eigenständiges WG der bürgerlich-rechtlichen Gesamtheit "Grundstück" dar. Deshalb existiert bilanzrechtlich auch ein WG "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" (abgesehen v Gebäude auf einem Erbbaugrundstück)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Tz. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Tz. 37 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Definition Wirtschaftsgut

Rn. 67 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Verwirklichung des Einzelbewertungsgrundsatzes bedarf es zweierlei (s Rn 40): einer Einzelerfassung des konkreten WG (Mengengerüst), konkrete Wertzuordnung zu dieser Mengenkomponente. Rn. 68 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das Bewertungssubstrat wird weder im HGB noch im EStG definiert. Es bedarf der sinnvollen Gesetzesauslegung. Diese hat zur n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 612 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wegen der idR relativ schnellen Abschreibung entsprechend dem Werteverzehr nach § 7 EStG stellt sich häufig die Frage einer Teilwertabschreibung wegen des ohnehin schon verminderten Buchwertes nicht (s Rn 512). Die Frage ist dann, wann eine "dauernde Wertminderung" iSd § 253 Abs 3 S 5 HGB und iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG vorliegt. Das BMF v ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.2 Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen

Rz. 23 In Grundstücken und Gebäuden sind regelmäßig erhebliche stille Reserven enthalten. Schon deshalb gehören sie regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das ist insbesondere der Fall bei einem Produktionsunternehmen. Bei diesem rechnen auch die Betriebsvorrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Praxis-Beispiel Bei einem Produktionsunternehmen sind ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.3 Produktionsmaschinen

Rz. 25 Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen können Wirtschaftsgüter auch dann gehören, wenn sie keine erheblichen stillen Reserven enthalten. Das ist bei Produktionsmaschinen der Fall, wenn ohne sie die Produktion ausgeschlossen ist.[1] Praxis-Beispiel Die A & B KG betrieb in X einen Fabrikationsbetrieb. Im Jahr 01 errichtete sie einen Zweigbetrieb in Y. Sie veräußerte im J...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Umfang des Grundvermögens und Bewertung

Wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens – in § 70 Abs. 1 BewG unterschiedslos als "Grundstück" bezeichnet – sind nicht nur die Grundstücke im eigentlichen Sinn, also "der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör"[1], sondern auch das Erbbaurecht[2] sowie das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.2 Wiederaufleben des Verpächterwahlrechts

Rz. 96 Das Verpächterwahlrecht lebt nach der Rechtsprechung und Literatur in folgenden Fällen wieder auf, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts vorliegen:[1] Eine Betriebsaufspaltung entfällt, z. B. wegen Wegfalls der personellen Verflechtung. (Bei Wegfall der sachlichen Verflechtung, z. B. Verkauf der verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlage, lebt d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 232 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 55 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Ein Fettabscheider steht der erweiterten Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Leitsatz Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG vermietete ausschließlich eine größere Gewerbeimmobilie. Dazu gehörten auch an mehrere Gastronomiebetriebe vermietete Räumlichkeiten. In der Gewerbesteuererklärung hatte die Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend gemacht, da sie ausschließlich eigenen Grundbesitz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.1 Grundvermögen

Rz. 31 Das Grundvermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten ist (Rz. 11). Begriff und Umfang des Grundvermögens werden in § 243 BewG definiert. Die Vorschrift bildet die bisherige Begriffsdefinition des Grundvermögens in der Einheitsbewertung gem. § 68 BewG nach....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Rohertragsminderung

Rz. 16 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt voraus, dass gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG der normale Rohertrag (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 GrStG bleibt offen, um welche Referenzgröße der normale Rohertrag zu mindern ist, um das Ausmaß der Minderung des Rohertrags zu ermitteln. Erst anhand de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Benutzbare Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 180 Abs. 1 Satz 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht inhaltlich dem § 74 Satz 1 BewG. Danach sind bebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wie die Bestimmung des Begriffs "unbebautes Grundstück" in § 178 BewG daran anknüpft, dass sich auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden, liegt umg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 180 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 181 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ganz zum G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 58 [Autor/Stand] Zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehören der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör. Nicht einzubeziehen sind hingegen Bodenschätze, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (vgl. § 176 BewG sowie die dazugehörige Kommentierung). Rz. 59 [Autor/Stand] Der Grund und Boden umfasst die bebaute Fläche und die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 3.2 Betriebsvorrichtungen

Rz. 46 Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind des Weiteren Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. Dies gilt selbst dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder des Gebäudes i. S. d. § 93ff. BGB sind (Rz. 33, 34). Betriebsvorrichtungen sind nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG Maschinen und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.2 Gebäude

Rz. 25 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ist ein Gebäude ein Bauwerk, dass Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist.[1] Für die bewertungsrechtliche Einordnung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 2 Standortflächen für Windenergieanlagen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 4 Rückausnahme für doppelfunktionale Bauteile (Abs. 3)

Rz. 50 Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. In Form einer Rückausnahme ordnet § 243 Abs. 3 BewG jedoch an, dass Verstärkungen von Decken und die nicht ausschließlich zu einer Betriebsanlage gehörenden Stützen und sonstige Bauteile wie Mauervorlagen und Verstrebungen in das Grundvermögen einzubeziehen sind. Doppelfu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 2.2 Grundvermögen (S. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Der Begriff des Grundvermögens wird in § 243 BewG bestimmt. In negativer Abgrenzung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (s. Rz. 8) ordnet § 243 Abs. 1 BewG in enumerativer Aufzählung bestimmte Vermögensgegenstände dem Grundvermögen zu. Soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach §§ 232-242 BewG handelt, gehören hiernach der Grund und B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 12 Das Grundvermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten sind. Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, die Grundstücke, sind gem. § 219 Abs. 1 BewG Grundsteuerwerte festzustellen. In § 243 BewG wird der Begriff und der Umfang des Grundvermögens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 3 Ausnahmen vom Grundvermögen (Abs. 2)

Rz. 43 In § 243 Abs. 2 BewG wird angeordnet, dass Bodenschätze und Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind. 3.1 Bodenschätze Rz. 44 Bodenschätze sind nach § 243 Abs. 2 Nr. 1 BewG explizit nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. Ein Grundstück erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Erdkörper unter der Oberfläche (Rz. 24). Die Vorschrift schließt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Nach § 232 Abs. 1 und 2 BewG gehören zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die diesem dauernd zu dienen bestimmt sind. Dienen Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile im Feststellungszeitpunkt tatsächlich anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken gehören sie gemäß § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG nicht zum Betrieb ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 233 BewG regelt für bestimmte Sonderfälle die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen. Die Vorschrift in § 233 Abs. 1 BewG regelt lex specialis gegenüber den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen in § 232 und 243 BewG die Zurechnung von Standortflächen der Winde...mehr