Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fahrzeuggruben

als Vertiefungen des Hallenbodens einer Kfz-Prüfstelle: nein.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Alarmanlage

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schaltanlagenbauwerk eines Kraftwerks

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Arbeitszimmer

nein[1]; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Blockheizkraftwerk, das der Wärmegewinnung und Wasserversorgung eines Gebäudes dient

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tanks

der Mineralölraffinerien: ja, ebenso Weintanks[1]; in Bauwerken, z. B. Sammelheizungsanlagen usw.: neinmehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Ober- und Unterbau von Schienenbahnen

(Schienen, Schwellen, Bettung, Aufschüttungen, Befestigungen der Dämme, Einschnitte usw.), ggf. einschließlich Brücken: jamehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Inventar

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Kläranlagen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wasserkraftanlage

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schieberkammern

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bootshäuser, Bootsstege

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tankstellenüberdachung einschl. Blitzschutzdraht

nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Teststrecken

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Laderampen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schaukästen

und Vitrinen einschließlich des Sockels: ja[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Außenjalousien

an Bürogebäuden: nein.[1] Das gilt auch für die Markise einer Schneiderboutique.[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schießstände

allgemeine Einfriedungen: nein; Anzeigevorrichtungen, Zielscheibenanlagen, Schutzvorrichtungen, Einfriedungen als Sicherheitsmaßnahmen: ja[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Brandmeldeanlage

in einem Lagergebäude: im Allgemeinen: nein; anders, wenn von den eingelagerten Materialien selbst eine besondere Brandgefahr ausgeht, z. B. Stoffe, bei denen die Gefahr der Selbstentzündung besteht oder aus denen feuergefährliche Gase entweichen können.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tiefkühllager

nein;[1] s. aber "Kühleinrichtungen", "Kühlzellen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Warmwasserversorgungs-, Dampfheizungs-, Sammelheizungs- und Klimaanlagen

nein[1] ; s. a. "Sammelheizungs-, Klima- und Warmwasseranlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Parkplatz

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schutzdach

Freistehende schmale Überdachungen und vergleichbare Schutzdächer sind keine Gebäude, wenn ihre Breite nicht mindestens die doppelte mittlere lichte Höhe aufweist. Bei Überdachungen in leichter Bauausführung ist ein Schutz durch räumliche Umschließung nicht gewährleistet, wenn die überdachte Fläche, unabhängig von der Höhe, nicht mehr als 30 qm beträgt. S. auch "Tennisplätze...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Umschließungen

der nicht zum Aufenthalt von Menschen geeigneten Räume innerhalb von Gebäuden, wie z. B. Zellen oder Kammern, einschl. Isolierungen (Wand-, Decken- und Bodenisolierungen), Isolierwände: jamehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Gräben

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Toilettenhäuschen

öffentliches Toilettenhäuschen, das mit dem Untergrund fest verbunden ist: nein; die Toilette und die Reinigungstechnik der fest montierten öffentlichen Toilette: ja[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zuwegung zu einer Windenergieanlage

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Küchen- und Ausschankeinrichtungen

s. "Eissportstadien", "Golfplätze", "Turn-, Sport- und Festhallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Ladenumbauten

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Contracting-Anlagen

(Betreibermodelle in der Energiewirtschaft): ja[1] , [2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen

Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Toiletten, Umkleidekabinen usw. nein; Zuschauertribünen, soweit sie nicht als Gebäudeteil anzusehen sind, Turngeräte, Bestuhlung, Schwingböden in reinen Turn- und Sporthallen, Tribünenbestuhlung, Galerien, Emporen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Küchen- und Ausschankeinrichtungen, Bü...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sportplätze und Sportstadien

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Einfriedungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Saunen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Unterrichts- und Ausbildungsräume, Übernachtungsräume für Trainingsmannschaften: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen, Drainag...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Windkraftanlage, Windpark

ja.[1] , [2] Bei einem Windpark stellt zum einen jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörenden Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, und zum anderen die externe Verkabelung einschließlich der Zuwegung ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.[3] Die einzelnen Windkraftanlagen sind zwar aus verschiedenen Gegenständen zusammengesetzt, die aber so auf...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tankstellen

im Allgemeinen: ja; Feuerwehrumfahrt sowie die Zufahrts- und Abfahrtswege zu der Füllbühne eines Tanklagers: nein, es sei denn, die Wege- und Platzbefestigungen gehören zu einer Betriebsanlage. Tanks, Zapfsäulen, Kompressor, Bodenbefestigungen, Zapfsäulenüberdachung usw.: ja; Tankwärterhäuschen und Wartungsräume: nein; Auto-Waschboxen: nein[1]; s. a. "Bodenbefestigungen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Klimaanlagen

im Allgemeinen: nein; es handelt sich um Zubehör oder Scheinbestandteile des Gebäudes[1] , [2]; dienen sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. in Küchen von Gaststätten, in Räumen mit klimaempfindlichen Geräten, z. B. Computern oder Präzisionsgeräten, oder in Chemiefaser- oder Tabakfabriken, oder zur Innenverpackung von Erzeugnissen: ja.[3] S. a. "Sammelheizung...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Container

ohne feste Verbindung mit dem Grund und Boden (z. B. Baustellencontainer): ja[1]; bei fester Verbindung oder bei individueller Zweckbestimmtheit zur dauernden Nutzung, z. B. Büro: nein.[2] Bürocontainer die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fundamenten, sondern z. B. auf lose verlegten Kanthölze...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hallen

Markt-, Industrie-, Bahnsteig- und ähnliche Hallen werden als Gebäude angesehen, wenn auch die übrigen Gebäudemerkmale vorliegen. Traglufthallen z. B. über Tennisplätzen, sind nicht ausreichend standfest und deshalb keine Gebäude.[1] S. auch "Container", "Turn-, Sport- und Festhallen", "Zelthallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Eissportstadien, -hallen, -zentren

Unterböden z. B. der Eislaufflächen, der Eisschnelllaufbahnen, der Eisschießbahnen, der Umgangszonen und des Anschnallbereichs, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageraum, Sanitätsraum: nein; Oberböden von Eislaufflächen, von Eisschnelllaufbahnen und von Eisschießbahnen, Schneegruben, Kälteerzeuger, Not...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Trennwände

nein; das gilt sowohl für tragende Wände, als auch für Schranktrennwände in Großraumbüros oder für – verschieb- und versetzbare – Trennwände z. B. in Ställen für Schweinebuchten in Schweineställen, für Pferdeboxen in Reitställen. Gleiches gilt für vom Mieter in eine Halle eingebauten Glastrennwände[1]; Isolierwände von nicht zum Aufenthalt geeigneten Räumen: ja S. auch "Konst...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sprinkleranlagen

soweit sie dem Schutz des Gebäudes dienen: nein[1]; wenn vom Produktionsvorgang eine unmittelbare Brandgefahr ausgeht (Funkenflug) oder hoch explosive und leicht entzündbare Produkte (Feuerwerkskörper) produziert oder gelagert werden: ja[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Be- und Entlüftungsanlagen

Be- und Entlüftungsanlagen, wie z. B. in Verkaufs- und Ausstellungsräume eines Möbeleinzelhandelsgeschäfts oder in einer Tiefgarage oder in Parkhäusern: nein[1], es sei denn, die Anlage dient ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. wenn sie in ein als Friseursalon genutztes Gebäude nachträglich vom Eigentümer eingebaut wurde und dem Schutz von Personal und Kunden ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Mobilhallen und -heime

bei fester Verbindung mit dem Boden oder bei auf Dauer angelegter Nutzung: nein. Bei einem Mobilheim gilt das selbst dann, wenn es zur Dauernutzung auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht, die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.[1] S. auch "Versorgungseinrichtungen für Camping- und...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tennisplätze und -hallen

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Open-Air-Hallen, Duschen usw.: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen mit Unterbau bei Freiplätzen, besondere Oberböden bei Hallenplätzen, Drainage, Bewässerungsanlagen der Spielfelder, Netz mit Haltevorrichtungen, Schiedsrichterstüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmbäder

(Frei- und Hallenbäder): Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen: nein; Schwimmbecken[1], Sprunganlagen, Duschen, die nicht zu den allgemeinen Duschräumen zählen, Kinderspielanlagen, Umkleidekabinen, Zuschauertribüne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG . Relevant für die GewSt sind bei Anwendung des Bundesmodells nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 243 BewG und die Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 BewG. Abweichungen hinsichtlich der Bestimmung des Grundbesitzes können sich ergeben, soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Es gilt die bundesgesetzliche Regelung in § 243 BewG.[2] Hiervon abweichende landesgesetzliche Regelungen aufgrund der Öffnungsklausel gelten im Rahmen der erweiterten Kürzung nicht.[3] Dem gesetzgeberischen Willen dürfte dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Treuhänderische Tätigkeit

Wird eine grundbesitzende Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft in Bezug auf (zuvor übertragene) Betriebsvorrichtungen verdeckt treuhänderisch tätig, ist dies nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG schädlich. FG Berlin-Bdb. v. 8.7.2025 – 6 K 6040/22, EFG 2025, 1447, Rev. eingelegt, A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr