Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 13 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, und zwar der Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist (unbebaute Grundstücke, §§ 72 und 73 BewG), sowie der Grund und Boden einschließlich der Gebäude, wenn er bebaut ist (bebaute Grundstücke, § 74 BewG). Zum Grundvermögen gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern auch die sonstigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. "Nutzungs- und Funktionszusammenhang" nicht maßgebend

Rz. 110 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Beurteilung des Begriffs Grundvermögen ist allein die Vorschrift des § 176 BewG maßgebend. Die ertragsteuerliche Betrachtung hierzu ist an diese Vorschrift nicht gebunden. Dementsprechend kommen die Entscheidungen des Großen Senats des BFH zum Ertragsteuerrecht und die anschließende Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Anwendung

Rz. 343 [Autor/Stand]"Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder. Er tritt an die Stelle der gleich lautenden Erlasse vom 15. März 2006 (BStBl I S. 314) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden." Rz. 344 [Autor/Stand] Der AbgrenzE[3] ersetzt die zuvor geltenden gleich lautenden Erlasse vom 15.3.2006[4] und gilt n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresunterg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Bewertungsobjekt "Gebäude": Bestandteile und Abgrenzungen

Rn. 524 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Gebäude ist zunächst vom Grund und Boden als selbstständiges WG abzugrenzen (GrS BFH BStBl II 1969, 108; s Rn 637). Beide stellen ein eigenständiges WG der bürgerlich-rechtlichen Gesamtheit "Grundstück" dar. Deshalb existiert bilanzrechtlich auch ein WG "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" (abgesehen v Gebäude auf einem Erbbaugrundstüc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 243 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG[2] eingeführt worden und gilt bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Die Umschreibung der Vermögensart Grundvermögen entspricht im Wesentlichen den Vorschriften der §§ 68 und 176 BewG. Zur Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Definition Wirtschaftsgut

Rn. 67 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zur Verwirklichung des Einzelbewertungsgrundsatzes bedarf es zweierlei (s Rn 40): einer Einzelerfassung des konkreten WG (Mengengerüst), konkrete Wertzuordnung zu dieser Mengenkomponente. Rn. 68 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Bewertungssubstrat wird weder im HGB noch im EStG definiert. Der steuerrechtliche Begriff des WG ist weit zu fassen und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Scheinbestandteile

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob eine mit dem Grund und Boden verbundene Sache als Scheinbestandteil nicht zum Grundvermögen i.S. des § 176 BewG gehört, ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt für Gebäude und für (unmittelbar einem Grundstück eingefügte) Außenanlagen nach denselben Grundsätzen.[2] Keine Bestandteile, sondern nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 612 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wegen der idR relativ schnellen Abschreibung entsprechend dem Werteverzehr nach § 7 EStG stellt sich häufig die Frage einer Teilwertabschreibung wegen des ohnehin schon verminderten Buchwertes nicht (s Rn 512). Die Frage ist dann, wann eine "dauernde Wertminderung" iSd § 253 Abs 3 S 5 HGB und iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG vorliegt. Das BMF v ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Aufhebung mit Wirkung vom 1.1.2025

Rz. 1 [Autor/Stand] § 68 BewG war vor dem 1.1.2025 bei der Einheitsbewertung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 maßgebend. Nachdem die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung festgestellt wurde, ist § 68 BewG durch Art. 2 GrStRefG[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der Grundsteuerwerte im Rahmen der Hauptfeststellung auf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Errichtung von Anlagen

Rz. 16 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen (Abschn I Nr 1 ATE). Anlagen sind ortsgebundene technische Objekte; dafür kommen in Betracht Fabriken und Bauwerke wie Gebäude, Staudamm, Hafen- und Krananlagen, Schleusen, Flugplätze, städtebauliche Vorhaben, Straßen, Schienenwege, Kanäle, Bohrinseln, Pipelines, Win...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufteilungsgebot bei Leistungen im Zusammenhang mit kurzfristiger Beherbergung

Sachverhalt EuGH, Urteil v. 5.3.2026, C-409/24, C-410/24, C-411/24. Bei den Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 10.1.2024, XI R 11/23 (XI R 34/20), C-409/24 (J-GmbH), vom 10.1.2024, XI R 13/23 (XI R 7/21), C-410/24 (D) und vom 10.1.2024, XI R 14/23 (XI R 22/21), C-411/24 (D-GmbH) ging es um die Steuersatzermäßigung für Beherbergungsleistungen und das gesetzliche Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG. Die Überlassung eines Frühstücks, die Parkplatzgestellung sowie Fitness- und Wel... § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.5 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rz. 264 § 7 EStG betrifft nur abnutzbare Wirtschaftsgüter, wobei das Wirtschaftsgut selbst abnutzbar sein muss. Bedeutsam für die Vornahme der AfA ist die Differenzierung zwischen abnutzbaren beweglichen und abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind für die Anwendung von § 7 EStG aufzuteilen in unbewegliche Wirtschaftsgüter, die Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 EStG können nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auch über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a EStG weniger als 33 Jahre, in den Fällen § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG weniger als 50 Jahre und in den Fällen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 350 Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig, wenn diese nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Auf den Verlauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Nach § 9a EStDV ist für das Jahr der Anschaffung maßgeblich...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / III. Kritik und Fazit

Keine sachliche Notwendigkeit: Das Festhalten des Verordnungsgebers an § 8 EStDV verwundert. Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 besteht kein sachlicher Grund mehr, Grundstücksteile von untergeordnetem Wert zu privilegieren.[27] Seitdem ist anerkannt, bei einem einheitlichen zivilrechtlichen Grundstück steuerlich zwischen durch die jeweilige Nutzung b...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / c) Bestimmung der 30 m2-Flächengrenze und Umfang der absoluten Wertgrenze?

§ 8 S. 1 EStDV n.F. formuliert als statische Grenze für einen Grundstücksteil eine Fläche von 30 m2. Fraglich ist, wie diese Flächengröße zu bestimmen ist. Ebenso wenig ist ersichtlich, welche Grundstücksteile in die Berechnung der maßgeblichen Wertgrenze i.H.v. 40.000 EUR eingehen. Die Verordnungsgeber verhält sich in der Begründung hierzu nicht. Unbebaute Grundstücke: Sind ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Maschinen und sonstige Vorrichtungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 19 Der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff erfährt grunderwerbsteuerrechtlich durch § 2 Abs. 1 S. 2 GrEStG eine Korrektur. So werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zu den Grundstücken gerechnet;[1] sie sind demzufolge von der Besteuerung ausgenommen. Die zu einer Betriebsanlage gehörenden Vorrichtungen müss...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2 Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 10 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören gem. § 94 Abs. 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Die Abgrenzung zwischen beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden richtet sich nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts, das seinerseits auf die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Stützen

die nicht ausschließlich für eine Betriebsvorrichtung bestimmt sind: neinmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Schallschutzdecke

Auch eine in einer Bar eingebaute Schallschutzdecke ist grundsätzlich keine Betriebsvorrichtung[1]; Schallschutzmaßnahmen können aber in Ausnahmefällen Betriebsvorrichtungen sein, wenn z. B. in einem Gewerbebetrieb in besonderem Maße starker Lärm entsteht.[2] S. auch "Decken", "Konstruktionselemente".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Vorbemerkung

Wenn keine weiteren Ausführungen angefügt sind, bedeutet bei den nachfolgenden Beispielen ein "ja" hinter den Beispielsfällen, dass es sich regelmäßig um eine Betriebsvorrichtung handeln wird; ein "nein", dass regelmäßig keine Betriebsvorrichtung anzunehmen sein dürfte.[1] Eine abschließende Entscheidung wird jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls abhängen.mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Wallbox

Ist eine Wallbox oder E-Ladestation nur eine zusätzliche Abgabeeinrichtung für eine Fotovoltaikanlage, gehört sie grds. zum Wirtschaftsgut Fotovoltaikanlage und ist für die Frage, ob es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt, zu behandeln wie die Anlage selbst. Wird die Wallbox erst nachträglich installiert, kann es sich um eine Betriebsvorrichtung handeln. Kann die Wallbox...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Be- und Entwässerungsanlagen

gehören im Allgemeinen zum Gebäude; nur wenn sie überwiegend dem Betriebsvorgang dienen, wie z. B. bei Färbereien, Zellstoff-Fabriken, Brauereien, Molkereien, Tankstellen und Autowaschhallen, sind sie Betriebsvorrichtungen.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-)Gräben zur Be- oder Entwässerung (Drainagen) kann keine Betriebsvorrichtung sein; es fehlen die für den "Maschinenc...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Druckluftanlage

Eine Druckluftanlage, die aus einer Druckluftzentrale mit Kompressoren sowie aus einer sog. Ringleitung besteht, kann eine Betriebsvorrichtung sein.[1]mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Konstruktionselemente

grds.: nein. Doppelfunktionale Konstruktionselemente, wie z. B. Decken, Wände, Fußböden, sind vorrangig als Gebäudeteil und nicht als Betriebsvorrichtung zu bewerten.[1] s. auch "Hof-, Wege- und Platzbefestigungen".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Güllekeller

im Allgemeinen: nein; Gülleentnahmestelle, Spaltböden, Liegeboxen und deren Stützwände oberhalb der Sohlplatte sind Betriebsvorrichtung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Beförderungsanlagen

für Güter (Förderbänder, Elevatoren, Hängebahnen, Krananlagen): ja; für Personen (Rollbänder, Rolltreppen): nein. Bei einer Paletten-Förderanlage in einer 2-geschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Rampen

nein. Sie zählen regelmäßig zum Gebäude oder zu den Außenanlagen. Freistehende Rampen können im Einzelfall Betriebsvorrichtung sein.[1]mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Coil-Lagerplatz

Ein besonders befestigter, mit einem Schienennetz versehener Platz zur Lagerung von 17 bis 20 Tonnen schweren, in Rollen transportierten, zur Weiterverarbeitung bestimmten Eisen- oder Stahlteilen ("Coils") kann eine Betriebsvorrichtung darstellen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Filmtheater, Kino

einschl. Bildwerferraum, Kassenraum und Fußbodenschräge: nein.[1] In einem auf Dauer eingerichteten Film- oder Lichtspieltheater ist die Kinobestuhlung Betriebsvorrichtung.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Brücken

die dem üblichen Verkehr dienen: nein. Dient die Brücke als Schienenweg (Bahnunterbau) für eine werkseigene Bahn, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung.[1] Sog. Bandbrücken eines Kalksteinlagers sind Betriebsvorrichtungen.[2] Bei Wasserkraftwerken gehören Brücken regelmäßig zu den Betriebsvorrichtungen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Silo, Silobauten

im Allgemeinen: nein. Eine Siloanlage für Getreide kann, auch wenn es sich um ein einheitliches Bauwerk handelt, durch eine gedachte Trennlinie in einen Gebäudeteil und eine Betriebsvorrichtung aufgeteilt werden. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Bodenbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie sind regelmäßig den Außenanlagen zuzurechnen. Bodenbefestigungen der Tankstellenbetriebe bei besonderer, auf den Zweck abgestellter Ausgestaltung, oder Platzbefestigungen des Umspannwerks eines Elektrizitätsunternehmens, die der Wartung der Anlage dienen: ja[1] Eine für Lastwagen befahrbare Bodenbefestigung kann nur dann eine Betriebsvorrichtung im ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC

Zusammenfassung Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstü...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Grundstücke, Gebäude

Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich grds. nach dem Bewertungsrecht.[1] Das gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.[2] , [3] ., [4] Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" in Abgrenzung zur Betriebsvorrichtung richtet sich EU-einheitlich nach Artikel 13b MwStVO. Danach handelt es si...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bauwerke

Kleine Bauwerke, die Betriebsvorrichtungen enthalten und nicht mehr als 30 qm Grundfläche haben und einen nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestatten: ja. S. a. "Kassenhäuschen", "Pumpenhäuschen", "Rohrnetzstationen", "Transformatorenhäuschen", "Wartehäuschen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wand- und Deckenverkleidungen

im Allgemeinen nein; bei sog. Reinräumen können sie zu den Betriebsvorrichtungen gehören.[1] S. a. "Isolierelemente", "Isolierwände".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bedienungsvorrichtungen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Aufzüge, Rolltreppen

Entscheidend ist, ob Anlagen dieser Art zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen.[1] Der Aufzug einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebene...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Klimageräte

die fest mit dem Gebäude verbunden sind: nein.[1] Anders das von einem Zahnarzt in der Außenmauer seines Behandlungsraumes installierte Klimagerät. Dessen Zweckbestimmung liegt nicht darin, das Gebäude nach außen abzuschließen, wie es bei einer Wand, einer Tür oder einem Fenster der Fall ist, sondern es hat die Aufgabe, das Behandlungszimmer mit frischer Luft zu versorgen. Es...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lastenaufzüge

ja.[1] S. auch "Aufzüge, Rolltreppen". Hinweis Anhängiges Verfahren beim BFH Beim BFH ist die Frage anhängig, ob es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG i. V. m. § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG ausschließt, handelt oder ob sich der Betrieb und die Überlassung des L...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hof-, Wege- und Platzbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie dienen grundsätzlich der Erschließung des Grundstücks.[1]; Platzbefestigungen von Tankstellen, Start- und Landebahnen von Flughäfen, Teststrecken von Automobilfabriken: ja; s. a. "Eissportstadien", "Golfplätze", "Schwimmbäder". Auf das Verhältnis der befestigten Flächen zur gesamten Grundstücksfläche kommt es nicht an. Platzbefestigungen, die bei ei...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Hallenboden

im Allgemeinen: nein. Auch ein mit besonderer Tragfähigkeit ausgestatteter Hallenboden eines Logistikbetriebes ist keine Betriebsvorrichtung, sondern Teil des Gebäudes, wenn er zwar nicht das Fundament für die umschließenden Wände darstellt, aber – anders als im Fall der Verlegung eines Spezialfußbodens auf einem vorgegebenen Fundament – das Gebäude nach unten vor Witterungs...mehr