Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 5. Parken/Ladebordwand waagerecht/Anhänger/Kran/Gabelstapler

Rz. 1337 Rz. 1338 OLG Hamm [1249] Die Betriebsgefahr eines Pkw (2) tritt vollständig hinter der erhöhten Betriebsgefahr eines Lkw (1) zurück, wenn der Pkw gegen die ohne Absicherung 2 m weit in den Verkehrsraum ragende und waagrecht angehobene Ladebordwand eines in zweiter Reihe parkenden Lkw fährt. Der Unfall wurde überwiegend durch den Lkw verursacht. Die Laderampe war in ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebautes Erbbaurecht

Rz. 57 [Autor/Stand] Sofern sich auf dem Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet, handelt es sich um ein unbebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück. In diesem Fall besteht der Gesamtwert nur aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, also aus dem Wert des Grund und Bodens. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann ein, wenn nicht bereits im Jahr der Bestellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sowie Rz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Getrennte Berechnung für einzelne Gebäudeteile

Rz. 63 [Autor/Stand] Grundsätzlich ergibt die Berechnung den umbauten Raum einheitlich für das ganze Gebäude. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, den umbauten Raum für einzelne Gebäudeteile getrennt zu berechnen. Beispiele: Die Grundfläche eines oder mehrerer Geschosse weicht von der Grundfläche des Erdgeschosses ab. Für die Räume sind Raummeterpreise anzusetze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Hat e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Heizungsanlagen

Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 165 ff.). Rz. 402 [Au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 9 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB). Sofern dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung geg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 5 Zuschlag bei Flächen der Windenergieerzeugung (Abs. 2)

Rz. 18 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 233 BewG Rz. 9ff.). Zur Erfassung d...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 3 Zuschlag bei gärtnerischen Nutzung unter Glas und Kunststoffen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Bei den gärtnerischen Nutzungsteilen werden zur Abgeltung ertragswerterhöhender Umstände Zuschläge für die Ertragssteigerung bei Flächen unter Glas und Kunststoffen erfasst.[1] Bei der Ermittlung der Reinerträge für die gärtnerischen Nutzungsteile nach § 237 Abs. 5 BewG wird einer Bewirtschaftung der Flächen im Freiland unterstellt (§ 237 BewG Rz. 23). Wenn in einem gä...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 2 Standortflächen für Windenergieanlagen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wol...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 233 BewG regelt für bestimmte Sonderfälle die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen. Die Vorschrift in § 233 Abs. 1 BewG regelt lex specialis gegenüber den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen in § 232 und 243 BewG die Zurechnung von Standortflächen der Winde...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen ergeben sich aus den §§ 232 und 243 BewG. In § 233 BewG wird die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen für bestimmte Sonderfälle geregelt. Zu diesen Sonderfällen gehören Standortflächen für Windenergieanlagen, i...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 233 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Anzumerken ist, dass § 233 Abs. 1 BewG innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens präzisier gefasst wurde. Während der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei der Regelung noch auf die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Nach § 232 Abs. 1 und 2 BewG gehören zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die diesem dauernd zu dienen bestimmt sind. Dienen Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile im Feststellungszeitpunkt tatsächlich anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken gehören sie gemäß § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG nicht zum Betrieb ...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.1 Grund und Boden (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Grund und Boden umfasst i. S. d. § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BewG insbes. die Oberfläche und den Untergrund von Äckern (Ackerland), Grünland, die Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen. Als sonstige zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Flächen kommen z. B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.14 Bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 73 § 10 Abs. 1 Nr. 14 enthält 3 Ausnahmefälle, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt ist. Die ersten beiden Varianten gehen auf den früheren § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO zurück. Durch die Schaffung der Ausnahmetatbestände der Alternativen 1 und 2 nimmt der Gesetzgeber auf wirtschaftliche Gesichtspunkte Rücksicht. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Unternehmer dur...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Betriebsvorrichtungen

Das sind Vorrichtungen, mit denen das Unternehmen unmittelbar betrieben wird. Sie sind selbst dann selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.[1] Die Frage, ob ein Bauwerk als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung zu beurteilen ist, kann nur unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden.[2] Nicht ausrei...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Aufzug

(Personen-)Aufzüge einschl. Rolltreppen, z. B. in einem Warenhaus oder in einem Hotel, gehören nicht zu den dem Warenhausbetrieb oder dem Hotel dienenden Betriebsvorrichtungen, sondern sind – wie im Übrigen auch feste Treppen – Bestandteile des Gebäudes. Anders ein Lastenaufzug: Dieser gehört unmittelbar zur gewerblichen Tätigkeit des Betriebs, der ihn zum Transport seiner W...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beleuchtungsanlagen

Beleuchtung: die Neonbeleuchtung (Leuchtstoffröhren) einer Fabrik ist eine Sachgesamtheit. Die Beleuchtungsanlage eines Hauses gehört zu allen Räumen, in denen Menschen sich dauernd aufhalten sollen. Nach ihrem Einbau kann eine solche Anlage darum nicht mehr als selbstständige bewegliche Sache betrachtet werden. Sie ist Gebäudebestandteil geworden. Die Lichtbänder zur Beleuch...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Windpark

Betriebsvorrichtungen: Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazu gehörenden Transformator einschließlich der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zu...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Außenanlagen

Außenanlagen wie Einfriedungen (Zaun und Tor) bei Betriebsgrundstücken sind Bestandteile des Grund und Bodens. Schutzgitter innerhalb des Betriebsgeländes sowie Platzbefestigungen, die der Wartung betrieblicher Anlagen dienen, wie z. B. Schalterstraßen, Trafostraßen, Umkehrplätze, sind Betriebsvorrichtungen.[1] Hofbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen sind mit dem G...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Fahnenmasten

Unmittelbar Werbezwecken dienende Fahnenmasten auf dem Außengelände z. B. eines Lebensmittelmarkts sind als Betriebsvorrichtungen selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beschallungsanlagen

Beschallungsanlagen zur eigenen Nutzung z. B. in Kinos, Sälen und Stadien sind in der Regel Betriebsvorrichtungen und nicht einzeln nutzbar.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Bestuhlung

Die Bestuhlungen in Kinos und Theatern sind regelmäßig besonders angepasst. Sie sind Betriebsvorrichtungen und nicht einzeln nutzbar.[1] Die Zuordnung von gleichartigen Bestuhlungen zur eigenen Nutzung in Sälen oder Stadien zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von den Umständen im Einzelfall ab.[2]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.2.1 Materielle Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter sind körperliche Gegenstände, wie z. B. Sachanlagen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, maschinelle Anlagen, Kraftfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geschäftsausstattungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ohne Bedeutung ist, ob es sich dabei zivilrechtlich um Sachen, Bestandteile von Sachen oder Zubehör handelt.[1] Auch die sog. Finanzwerte werden a...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.2 Abgrenzung Betriebsvorrichtung und unselbstständiger Gebäudeteil nach der Verwaltungsauffassung

Zur Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil hat die OFD Rheinland[1] eingehend Stellung genommen. Danach gilt Folgendes: Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich ertragsteuerlich grundsätzlich nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.3.2006. Danach zählen zu Betriebsvo...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4 Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil

4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind b...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei den Aufwendungen für Solaranlagen kommt es darauf an, ob sie Gebäudebest...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 14.2 Was als Bauleistung zählt

Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist gesetzlich nicht definiert. Jedoch ist dieser Begriff nach dem BMF-Schreiben vom 27.12.2002 weit auszulegen.[1] Bisher vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, die Montage einer Photovol...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Gebäudebestandteil Betriebsvorrichtung Grunderwerbsteuer Steuerbefreiungmehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 15 Sonderfall: Vorsteuerabzug aus Dachreparatur im Zusammenhang mit Installation einer Photovoltaikanlage

Eine Dachreparatur, die im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage durchgeführt wird und die nicht der Steuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegt, kann nicht zu 100 % dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zugeordnet werden. Die Vorsteuer ist nach dem Verhältnis der fiktiven Umsätze zu ermitteln. Praxis-Beispiel Aufteilung der Vorsteuer für eine Photovo...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Errichtung einer Photovoltaikanlage

Unternehmer Hans Groß lässt auf einem seiner Betriebsgrundstücke im Januar 01 eine Photovoltaikanlage errichten. Diese wird auf eine Trägerkonstruktion montiert. Die gewonnene Energie dient sowohl dem Energiebedarf seines Unternehmens als auch der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Firma Müller Solaranlagen (Kreditorenkonto 81543) stellt 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt in...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 5 Nur lineare Abschreibung für die Solaranlage und Photovoltaikanlage möglich

Es kommt nur die lineare Abschreibung in Frage: Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer kann der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden. Nach der zurzeit gültigen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage 10 Jahre und ...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 6 Für den künftigen Erwerb einer Photovoltaikanlage kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Den Investitionsabzugsbetrag können Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten:mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 1. Einleitung – Keine umsatzsteuerfreie Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen aus deutscher Sicht

Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt dies aufgrund der Regelung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG nach ständiger Verwaltungsauffassung[1] ausdrücklich nicht für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des vermieteten Grundstückes sind. Die entsprechen...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 4. Betriebsvorrichtungen als Grundstücksbestandteile nach der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Zum 1.1.2017 trat Art. 13b Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (MwSt-DVO) in Kraft. In diesem Artikel wird der Grundstücksbegriff für Zwecke der Anwendung der MwStSystRL beschrieben. Nach Art. 13b Buchst. d MwSt-DVO umfasst dieser Grundstücksbegriff auch "Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, un...mehr

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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen in der Umsatzsteuer – EuGH-Entscheidung steht bevor (USTB 2023, Heft 3, S. 81)

Robert C. Prätzler / Reglindis Müller-Adams[*] Der folgende Beitrag nimmt einen aktuellen Schlussantrag in einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vor dem EuGH zum Anlass, die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerlich zu betrachten und einen möglichen Ausblick auf die Entscheidung des EuGH zu liefern. 1. Einleitung – Keine umsatzsteuerfreie Mitvermietung von B...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / a) Der Sachverhalt

Der Kläger erzielte u.a. Umsätze aus der auf Dauer angelegten Verpachtung von Stallgebäuden inklusive Betriebsvorrichtungen zur Putenaufzucht und -haltung. Nach den Feststellungen des Gerichtes bestanden die Betriebsvorrichtungen in speziell entwickelten Ausstattungselementen zur Fütterung und Aufzucht der Tiere wie besonderen Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Sicherstellung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitvermietung von Betriebsv... / 7. Auswirkungen einer geänderten Auslegung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG auf Vermietungsumsätze

Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Vermieter auf die Steuerfreiheit von Grundstücksvermietungen grundsätzlich verzichten, falls an einen Unternehmer für sein Unternehmen vermietet wird. Diese Möglichkeit wird bei gewerblichen Grundstücksvermietungen wegen der wirtschaftlich positiven Effekte aufgrund des so erlangten Vorsteuerabzuges bezüglich der den Vermietungsumsätzen zuzuordn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitvermietung von Betriebsv... / [Ohne Titel]

Robert C. Prätzler / Reglindis Müller-Adams[*] Der folgende Beitrag nimmt einen aktuellen Schlussantrag in einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vor dem EuGH zum Anlass, die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerlich zu betrachten und einen möglichen Ausblick auf die Entscheidung des EuGH zu liefern.mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / b) Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Keine Aufteilung zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung u. steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen: Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich der Überlassung von Sport- und anderen Anlagen an Endverbraucher von einer einheitlichen steuerpflichtigen Leistung aus und nimmt keine Aufteilung zwischen einer steuerfreien Grundstücksvermietung und einer steuerpfli...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 8. Zusammenfassung

Die deutsche Finanzverwaltung sieht ein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen grundsätzlich als vorrangig vor einer Betrachtung als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung an. Dies hat zur Folge, dass die Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei ist, während die Vermietung von B...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 2. Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 11.6.2020

a) Der Sachverhalt Der Kläger erzielte u.a. Umsätze aus der auf Dauer angelegten Verpachtung von Stallgebäuden inklusive Betriebsvorrichtungen zur Putenaufzucht und -haltung. Nach den Feststellungen des Gerichtes bestanden die Betriebsvorrichtungen in speziell entwickelten Ausstattungselementen zur Fütterung und Aufzucht der Tiere wie besonderen Heizungs- und Lüftungsanlagen ...mehr