Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen ergeben sich aus den §§ 232 und 243 BewG. In § 233 BewG wird die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und Grundvermögen für bestimmte Sonderfälle geregelt. Zu diesen Sonderfällen gehören Standortflächen für Windenergieanlagen, i...mehr

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Roscher, BewG § 248 Begriff... / 2.1 Benutzbare Gebäude (§ 248 S. 1 BewG)

Rz. 10 Nach § 248 S. 1 BewG liegt ein bebautes Grundstück vor, wenn sich auf dem Grundstück – bereits oder noch – benutzbare Gebäude befinden. Die Annahme eines benutzbaren Gebäudes setzt voraus, dass einerseits das Bauwerk den Gebäudebegriff erfüllt (§ 243 BewG Rz. 25ff.) und anderseits das Gebäude benutzbar ist. Die Benutzbarkeit eines Gebäudes beginnt mit dessen Bezugsfert...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 233 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Anzumerken ist, dass § 233 Abs. 1 BewG innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens präzisier gefasst wurde. Während der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei der Regelung noch auf die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.3.1.1 Gebäude und Bestandteile des Gebäudes

Rz. 34 Gebäude gehören gem. § 94 Abs. 1 S. 1 BGB als fest mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Sie werden in § 243 Abs. 1 Nr. 1 BewG explizit dem Grundvermögen zugerechnet (Rz. 25ff.). Hierzu gehören auch die mit einem Gebäude verbundenen Anbauten (z. B. Wintergärten).[1] Zu den wesentlichen Bestandteilen des Gebäude...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 5 Zuschlag bei Flächen der Windenergieerzeugung (Abs. 2)

Rz. 18 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 233 BewG Rz. 9ff.). Zur Erfassung d...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.1 Grund und Boden (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Grund und Boden umfasst i. S. d. § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BewG insbes. die Oberfläche und den Untergrund von Äckern (Ackerland), Grünland, die Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen. Als sonstige zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Flächen kommen z. B...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Rz. 9 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zivilrechtlich oder wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gebäude i. S. d. § 95 BGB Scheinbestandteil des Grund und Bodens ist oder wenn dem Nutzungsberechtigten (Nutzer des Gebä...mehr

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Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 3 Zuschlag bei gärtnerischen Nutzung unter Glas und Kunststoffen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Bei den gärtnerischen Nutzungsteilen werden zur Abgeltung ertragswerterhöhender Umstände Zuschläge für die Ertragssteigerung bei Flächen unter Glas und Kunststoffen erfasst.[1] Bei der Ermittlung der Reinerträge für die gärtnerischen Nutzungsteile nach § 237 Abs. 5 BewG wird einer Bewirtschaftung der Flächen im Freiland unterstellt (§ 237 BewG Rz. 23). Wenn in einem gä...mehr

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Roscher, BewG § 246 Begriff... / 2 Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Unbebaute Grundstücke sind nach § 246 Abs. 1 S. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Diese Begriffsbestimmung korrespondiert mit dem Begriff der bebauten Grundstücke in § 248 BewG, der im Gegensatz zu § 246 BewG gerade das Vorliegen von benutzbaren Gebäuden voraussetzt. Die §§ 246, 248 BewG fungieren insoweit gleichzeitig als Abgrenzun...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Miete, Raumkosten und Instandhaltungen: Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand abgrenzen

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 9 Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, die sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungs-grundlage für die Grunderwerbsteuer, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grun...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.2 Gegenstand der Zwangsversteigerung

Rz. 11a Gegenstand der Zwangsversteigerung sind in erster Linie Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts. Gegenstand einer Zwangsversteigerung können auch Miteigentumsanteile an Grundstücken[1] unter Beachtung des § 864 Abs. 2 ZPO sein, wonach der Bruchteil in dem Anteil eines Miteigentümers besteht oder sich der Anspruch des Gläubigers auf ein Recht gründet, mit dem der Bru...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistungen eines Dritten. Zur Gegenlei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 27 § 157 Abs. 2 BewG regelt die Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die entsprechenden Grundbesitzwerte sind für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG un...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 3.2 Rohertragsminderung bei bebauten Grundstücken

Die Ertragsminderung der bebauten Grundstücke ist unabhängig davon zu ermitteln, in welchem Bewertungsverfahren der Grundsteuerwert ermittelt wurde.[1] Die Minderung des normalen Rohertrags ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag aus dem normalen Rohertrag zu Beginn des Erlasszeitraums, d. h. der nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums geschätzten üblichen Jahresro...mehr

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Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2.2 Besonderheiten bei der Grundsteuerwertfeststellung

Rz. 45 Im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung sind einige Besonderheiten zu beachten, die – abweichend zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer – bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gem. § 220 Abs. 2 BewG zu berücksic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.2 Abgrenzung Betriebsvorrichtung und unselbstständiger Gebäudeteil nach der Verwaltungsauffassung

Zur Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil hat die OFD Rheinland[1] eingehend Stellung genommen. Danach gilt Folgendes: Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich ertragsteuerlich grundsätzlich nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.3.2006. Danach zählen zu Betriebsvo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4 Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil

4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei den Aufwendungen für Solaranlagen kommt es darauf an, ob sie Gebäudebest...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 14.2 Was als Bauleistung zählt

Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist gesetzlich nicht definiert. Jedoch ist dieser Begriff nach dem BMF-Schreiben vom 27.12.2002 weit auszulegen.[1] Bisher vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, die Montage einer Photovol...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Gebäudebestandteil Betriebsvorrichtung Grunderwerbsteuer Steuerbefreiungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 15 Sonderfall: Vorsteuerabzug aus Dachreparatur im Zusammenhang mit Installation einer Photovoltaikanlage

Eine Dachreparatur, die im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage durchgeführt wird und die nicht der Steuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegt, kann nicht zu 100 % dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zugeordnet werden. Die Vorsteuer ist nach dem Verhältnis der fiktiven Umsätze zu ermitteln. Praxis-Beispiel Aufteilung der Vorsteuer für eine Photovo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 5 Nur lineare Abschreibung für die Solaranlage und Photovoltaikanlage möglich

Es kommt nur die lineare Abschreibung in Frage: Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer kann der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden. Nach der zurzeit gültigen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage 10 Jahre und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Computer / 3.4.1 Abgrenzung zwischen materiellem und immateriellem Wirtschaftsgut

Bei der Software muss unterschieden werden, ob es sich um ein materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut handelt. Diese Abgrenzung hat z. B. Bedeutung für die Frage, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG handelt. Des Weiteren ist zwischen Anschaffung und Herstellung zu differenzieren, da im Falle einer Herstellung das Aktivierungsv...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Errichtung einer Photovoltaikanlage

Unternehmer Hans Groß lässt auf einem seiner Betriebsgrundstücke im Januar 01 eine Photovoltaikanlage errichten. Diese wird auf eine Trägerkonstruktion montiert. Die gewonnene Energie dient sowohl dem Energiebedarf seines Unternehmens als auch der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Firma Müller Solaranlagen (Kreditorenkonto 81543) stellt 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt in...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 6 Für den künftigen Erwerb einer Photovoltaikanlage kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Den Investitionsabzugsbetrag können Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten:mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 8 Bauabzugsteuer

Unternehmerisch tätige Auftraggeber – dies ist auch ein Betreiber einer Photovoltaikanlage – müssen als Leistungsempfänger von Bauleistungen grundsätzlich einen Steuerabzug i. H. v. 15 % aus dem zu zahlenden Rechnungsbetrag einbehalten und an das Finanzamt überweisen (§§ 48 - 48d EStG). Denn die Errichtung oder eine Reparatur an der Photovoltaikanlage gilt stets als Bauleist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 7 Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer wird für Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wird ein Grundstück veräußert, stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach §§ 93 - 96 BGB gehören zum Grundstück sämtliche Bestandteile. Daraus ergibt sich für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 2.4 Verpachtungs- und Vermietungsleistungen (insbesondere von Grundstücken)

Die langfristige Vermietung eines betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsgegenstands, z. B. ab 12 Monaten, unterliegt der Regelbesteuerung (keine Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG).[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Gerät auf unbestimmte Dauer mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit vermietet wird. Unter die Regelbesteuerung (also nicht unter § 24 UStG) fällt die Verpachtung/N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind solche Umsätze, die im Gefolge dieses Betriebs vorkommen, ohne dessen eigentlicher Gegenstand zu sein.[1] Rz. 235 Für Hilfsumsätze gelten die vorgenannten Grundsätze. Deshalb unterliegen nach Abschn. 24.2 Abs. 6 UStAE und Abschn. 24.3 Abs. 9 UStAE die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.3 Vorsteuerberichtigung

Rz. 303 Der Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung und umgekehrt bewirkt nach § 15a Abs. 7 UStG eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG und kann somit unter den übrigen Voraussetzungen der Norm zu Berichtigungen des Vorsteuerabzugs führen.[1] Für Zwecke der Vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 4 Allgemeines: Betriebsvermögen oder unselbstständiger Gebäudebestandteil

Strom für den Betrieb Je nachdem wie die Fotovoltaikanlage genutzt wird, kann es sich um Betriebsvermögen oder ein unselbstständiges Gebäudeteil handeln. Als Betriebsvorrichtungen gelten dabei alle Vorrichtungen, die dem Gewerbebetrieb dienen. Eine Fotovoltaikanlage, die ihren Strom für den Gewerbebetrieb erzeugt, ist als solche zu bezeichnen. Die steuerlichen Folgen hieraus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG: Mitvermietung eines Lastenaufzugs

Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs ist eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG unschädliche Überlassung einer Betriebsvorrichtung, wenn der Lastenaufzug als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen ist. FG Münster v. 28.8.2024 – 2 K 1046/22 G, NZB eingelegt, Az. des BFH: III ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Haufe Finance Office Platin... / 2.3 Ausgewählte Veranstaltungen

Um Ihnen die Wahl Ihrer Veranstaltung zu erleichtern, haben wir eine Auswahl an Veranstaltungen aus den Bereichen Rechnungswesen und Controlling für Sie zusammengestellt (alphabetisch sortiert): Anhang und Lagebericht: Grundlagen, Anforderungen, Gestaltung Bilanzierung kompakt: Aktuelles Wissen für Buchführung und Bilanzierung nach HGB ChatGPT im Controlling: Datenanalyse mit K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebautes Erbbaurecht

Rz. 57 [Autor/Stand] Sofern sich auf dem Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet, handelt es sich um ein unbebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück. In diesem Fall besteht der Gesamtwert nur aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, also aus dem Wert des Grund und Bodens. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann ein, wenn nicht bereits im Jahr der Bestellung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sowie Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gebäude

Rn. 216 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG umfasst auch Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme von zum BV gehörenden (Wohn- und Betriebs-)Gebäuden, wobei unbeachtlich ist, ob sich die Gebäude auf eigenem oder fremdem Grund und Boden befinden. Die Einnahme bzw die Entnahme ist bei Zufluss bzw im Wj der Entnahme zu erfassen, während der Buchwertabgang ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nicht zur Miete gehörende Beträge

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach den ausdrücklichen Anweisungen in R B 186.1 Abs. 1 Satz 4 ErbStR 2019[2] sind insb. folgende Beträge nicht in das Entgelt einzubeziehen: Rz. 39 [Autor/Stand] • Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden. Die als Umlage gezahlten Betriebskosten ursprünglich iS des § 27 II. BV bzw. nunmehr des § 2 BetrKV vom 25.11.2003[4], die neben der ...mehr