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Solaranlagen/Photovoltaikanlagen / 5 Nur lineare Abschreibung für die Solaranlage und Photovoltaikanlage möglich

Michele Schwirkslies, Jean Bramburger-Schwirkslies
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Es kommt nur die lineare Abschreibung in Frage:

  • Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
  • Die Nutzungsdauer kann der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden.
  • Nach der zurzeit gültigen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage 10 Jahre und einer Photovoltaikanlage 20 Jahre.
 
Praxis-Beispiel

Lineare AfA einer Photovoltaikanlage

Bei der angeschafften Photovoltaikanlage von netto 15.000 EUR verteilt auf 20 Jahre ergibt dies eine Jahres-AfA von 750 EUR. Allerdings ist zu beachten, dass monatsgenau abgeschrieben werden muss, wobei der Monat der Anschaffung mitzählt. Also unabhängig davon, ob ein Anlagegut am Monatsanfang oder am Monatsende angeschafft wurde, zählt der Anschaffungsmonat immer mit.

Im Ausgangsfall hat Hans Groß die Photovoltaikanlage im Januar 01 angeschafft. Also kann er für 01 die volle Jahres-AfA in Anspruch nehmen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 750 0280/0470 Betriebsvorrichtungen 750

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