Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Grundstücksunternehmen und Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Bei einem nach seiner objektiv-funktionalen Beschaffenheit nicht auf eine bestimmte Nutzung – und damit nicht auf einen bestimmten Mieterkreis – zugeschnittenen Grundstück liegt in der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (im Streitfall einer fest mit dem Grundstück verbundenen Fahrzeugwaage und eines fest mit dem Grundstück verbundenen Waschplatzes) nicht bereits deshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 2.3 Sonstige Mietereinbauten und -umbauten

Aufwendungen des Mieters für Mietereinbauten und -umbauten, durch die weder ein Scheinbestandteil noch eine Betriebsvorrichtung entsteht, sind als sonstige Mietereinbauten oder -umbauten Aufwendungen für die Herstellung eines materiellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer [1] der von ihm geschaffenen sonstigen Mietereinbau...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 2.3.2 Besondere betriebliche oder berufliche Zwecke des Mieters

Aufwendungen des Mieters für Einbauten oder Umbauten können zur Entstehung materieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens führen, wenn diese selbstständige Wirtschaftsgüter sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Ein- oder Umbauten unmittelbar den besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 5 Prüfschema für die steuerliche Behandlung von Baumaßnahmen

Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Baumaßnahmen des Mieters oder Pächters kann nach folgendem Schema geprüft werden:[1] Liegt Erhal­tungs­aufwand vor? Für den Fall, dass die Baumaß­nahmen des Mieters/Pächters zu Erhal­tungs­aufwand führen, liegt kein Mieter­einbau vor. Die Aufwen­dungen sind sofort als Betriebs­aus­gaben abzugs­fähig. Ist jedoch vertraglich vereinbart, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 3.6 Immaterielles Wirtschaftsgut

Sofern die Mietereinbauten und Mieterumbauten keine Scheinbestandteile oder Betriebsvorrichtungen und auch keine sonstigen materiellen Mietereinbauten sind, handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu qualifizieren sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht wirtschaftlicher Eigentümer der durchgeführten Maß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 10 Als Bemessungsgrundlage für die GrESt kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, der sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die GrESt, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grundstück gleichzeitig mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Textor , Gebührenpflicht bei verbindlicher Auskunft – ausgewählte Rechtsfragen zu § 89 Abs. 3 AO, DStR 2026, 1321; Prinz , Antrag auf Buchwertfortführung in Umwandlungsfällen – neue Entwicklungen, FR 2026, 537; Bilsdorfer/Kaufmann , Umsatzsteuerjahreserklärung oder korrigierte Voranmeldungen – Die Qual der Wahl bei der Selbstanzeige, DStR 2026, 1498; Zapf , Update zur erweitert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 4 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Bemessungsgrundlage der Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Dabei knüpft das Grunderwerbsteuerrecht dem Grunde nach an die Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] i. S. einer Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird an, modifiziert diese Betrachtung ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 31 Mit dem Verweis in § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG auf § 157 Abs. 2 BewG gelangt man zu den §§ 158 BewG und den besonderen Regelungen zur Ermittlung der Grundbesitzwerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Was zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört, wird in § 158 Abs. 3 BewG beschrieben bzw. in § 158 Abs. 4 BewG negativ ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Rechner: Geschäftswagen Unternehmer ABC der Betriebsvorrichtungen Lohn- und Gehaltsrechner AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Lohn- und Gehaltsrechner Rechner: Geschäftswagen Unternehmer ABC der Betriebsvorrichtungen AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bei gewerblicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Eigener Grundbesitz wird verwaltet und genutzt, wenn er zum Zwecke der Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz durch Vermietung und Verpachtung eingesetzt wird – auch, wenn der Mieter auf dem gemieteten Grundbesitz einen Gewerbebetrieb ausüben will. Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG ist ausgeschlossen, wenn die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes die Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / 3. Betriebsvorrichtungen

Dauerbrenner in Streitverfahren ist die (unbewusste) Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Auch fest im Gebäude verbaute Anlagen für den gewerblichen Gebrauch sind im Ausgangspunkt GewSt-kürzungsschädlich, da solche Betriebsvorrichtungen – abweichend vom Zivilrecht – nicht wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes bzw. Grundstücks, sondern im Steuerrecht selbständige Wirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / IV. Gestaltungsüberlegung "Schmutzgesellschaft"

Um Streitfälle zu vermeiden, bietet es sich in der Gestaltungsberatung an, potentiell GewSt-kürzungsschädliche Tätigkeiten und Wirtschaftsgüter (z.B. Betriebsvorrichtungen) auf eine weitere (Schwester-)Gesellschaft auszulagern, so dass die Immobilien-GmbH selbst als reine Grundbesitzgesellschaft die erweiterte GewSt-Kürzung ungefährdet in Anspruch nehmen kann. In die gewerbli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasingvertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers am Leasinggegensta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / III. Klassische Fallstricke

Aufgrund des "Alles oder nichts-Prinzips" der erweiterten GewSt-Kürzung werden die Tätigkeiten von Immobilien-GmbHs von der Finanzverwaltung – etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen – kritisch überprüft und sind häufig Gegenstand von Steuerstreitverfahren. In der Praxis werden insbesondere folgende Fallgruppen aufgegriffen: Grundstücksüberlassung an Gesellschafter Photovoltaik Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / V. Fazit

Die erweiterte GewSt-Kürzung macht eine Immobilien-GmbH steuerlich attraktiv, ist aber äußerst streitanfällig. Dementsprechend hat sich eine umfangreiche Kasuistik gebildet, wobei der BFH zu einer strengen Auslegung tendiert und auch geringste Überschreitungen der reinen Grundstücksverwaltung schädlich sein können. Erfreulicherweise zeigen die Rechtsprechung (insbesondere bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.2 Rücklage nach § 3 ForstSchAusglG

Rz. 566 Stpfl., die Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG beziehen und bei denen der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können nach § 3 Abs. 1 ForstSchAusglG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Entsprechendes gilt für natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.48 Grund und Boden

Riepolt, Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei Immobilienerwerb – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 7.10.2025 – IX R 26...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Meier, Status quo der bilanziellen Behandlung von Pfandgeldern in der Getränkeindustrie – mittlerweile ein Dauerbrenner, DStR 13/2026, S. 740; Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.82 Miet- und Pachtverhältnisse

Hofele, Green Lease – Nachhaltigkeit im Gewerberaummietrecht – Auswirkungen (vor allem) der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf Geschäftsraummietverträge, NWB 50/2025, S. 3480; Marx, Bilanzierungsfragen bei Ein- und Umbauten von Mietern – Ein Überblick über die Rechtsprechung und Verwaltungsgrundsätze, StuB 11/2024, S. 409; Bender, Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

Cremer, Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung – Überblick über Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasingvertrags sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / b) Neubauten und Baugrundstücke

Keine Aufteilung einer einheitlichen Leistung und daher nur eingeschränkte Anwendung des Grundstücksbegriffs nach GrEStG: Wird eine Immobilie vor dem Erstbezug oder ein Baugrundstück geliefert, könnte es sich anders verhalten als bei Bestandsimmobilien oder unbebauten Grundstücken, die keine Baugrundstücke sind. Denn für jene Fälle lässt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / a) Bestandsimmobilien und unbebaute Grundstücke

Steuerfreie Grundstückslieferung auch bei Mitübertragung von nicht der GrESt unterliegenden Gegenständen: Die Lieferung eines Grundstücks mit Bestandsimmobilie bzw. eines unbebauten Grundstücks, das kein Baugrundstück ist, ist insgesamt steuerfrei. Aufgrund der Definition des Grundstücksbegriffs nach der Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung gehören auch Maschinen und Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 4. Lieferung eines Grundstücks mit nicht grunderwerbsteuerbaren Bestandteilen

Steuerbefreite Grundstückslieferung gegeben? Wird im Rahmen einer einheitlichen Leistung ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteilen (z.B. forstwirtschaftlicher Baumbestand) geliefert, stellt sich die Frage, inwieweit die umsatzsteuerliche Befreiung für Grundstückslieferungen Anwendung findet. Der Gesetzeswortlaut allein hilft dem Rechtsanwender hierbei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 2. Grunderwerbsteuerliche Aspekte

Verpflichtungsgeschäft als Anknüpfungspunkt: Im Grunderwerbsteuergesetz sucht man vergeblich nach umsatzsteuerlichen Lieferungen und Leistungen. Die Grunderwerbsteuer knüpft als Rechtsverkehrsteuer grundsätzlich an das Verpflichtungsgeschäft an, während nach dem Umsatzsteuergesetz demgegenüber das Erfüllungsgeschäft besteuert wird.[9] Trotz dieser Inkongruenz gehören offenku...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 5. Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie

Nach den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich dazugehörigen Grund und Bodens sowie unbebaute Grundstücke von der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht vor dem Erstbezug geliefert werden bzw. sofern es sich nicht um Baugrundstücke handelt.[19] Für Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung

Zusammenfassung Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 2.6 Standfestigkeit des Gebäudes

Das Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden.[1] Der Annahme eines Gebäudes steht nicht entgegen, wenn die Umschließung ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stützen, Mauervorlagen und Verstrebungen erhält, die auch einer Betriebsvorrichtung dienen.[2] Standfest ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 4 Verstärkungen der ­Decken, Fundamente und Mauern­

Decken und Wände sind stets den Gebäuden zuzurechnen, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen stärker als üblicherweise ausgelegt sind. Schallschutzmaßnahmen können in Ausnahmefällen Betriebsvorrichtungen sein, wenn z. B. in einem Gewerbebetrieb in besonderem Maße starker Lärm entsteht.[1] Schallschutzvorrichtungen in einem Badepark, die in besonderer Beziehung zur Raumnutzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 7 Be- und Entwässerungsanlagen­

Solche Anlagen gehören im Allgemeinen zum Gebäude. Dienen sie überwiegend dem Betriebsvorgang, wie z. B. bei Färbereien, sind sie Betriebsvorrichtungen. Das gilt auch für die Abwasseranlage einer Brauerei, wenn die Anlage überwiegend unmittelbar der Produktion dient. Die Motive, die zum Bau der Anlage geführt haben, sind nicht maßgebend.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich auch um Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. Der Begriff der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der Auslegung des Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.3 Grundsteuer

Betriebsvorrichtungen unterliegen nicht der Grundsteuer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1 Steuerliche Auswirkungen­

Die zutreffende Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen und Grundbesitz ist in vielen steuerlichen Bereichen von Bedeutung. 1.1 Ertragsteuern Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 9 Abgrenzung zu den Außenanlagen

Ob Bauwerke als Außenanlagen (stets beim Grundstück zu erfassen) oder als Betriebsvorrichtung anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Wege und Platzbefestigungen, Tore, Stützmauern, Gartenanlagen und Umzäunungen sind regelmäßig als Außena...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 3 Abgrenzung zu Gebäudeteilen sowie Gebäudezubehör

Ob einzelne Bestandteile des Gebäudes nach Bewertungsrecht als Gebäudeteile oder als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zum Gewerbebetrieb stehen. In das Bauwerk eingebaute Anlagen sind nur dann Bestandteil des Bauwerk...mehr