Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Gewerbliche Einkünfte / 6.2.3 Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Betriebsverpachtung

Gewerbebetriebe, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder daneben bestimmte andere erlaubte Tätigkeiten ausüben, können gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auf Antrag anstelle der Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG den gesamten Ertrag aus der Grundstücksverwaltung vom Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG abziehen. Soweit ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, vorliegt,...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 6.2.4 Zusammenfassung der Rechtsfolgen bei Betriebsverpachtung durch eine GmbH & Co. KG

Die aktuelle BFH–Rechtsprechung festigt die gewerbliche Prägung der GmbH & Co. KG auch bei Betriebsverpachtung. Um die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer weiterhin als steuerlich attraktives Instrument nutzen zu können, ist die strikte Einhaltung der Voraussetzungen unabdingbar. Hinweis Zusammenfassender Überblick Eine GmbH & Co. KG bleibt nach neuer BFH–Rechtsprechung auch ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.48 Grund und Boden

Riepolt, Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei Immobilienerwerb – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 7.10.2025 – IX R 26/24, StuB 2/2026, S. 47; Lüdenbach, Bilanzierung eines Erbbaurechts inklusive Erschließungsbeiträgen, PiR 5/2025, S. 161; Jüttner, Planen, bauen, bewerten und bilanzieren – Abgrenzung von Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen, b+b 10/2024, S. 32; Antonakopoulo...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

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Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz, DK 9/2025, S. 340; Wulff, Der beizulegende Wert börsennotiert...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.82 Miet- und Pachtverhältnisse

Hofele, Green Lease – Nachhaltigkeit im Gewerberaummietrecht – Auswirkungen (vor allem) der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf Geschäftsraummietverträge, NWB 50/2025, S. 3480; Marx, Bilanzierungsfragen bei Ein- und Umbauten von Mietern – Ein Überblick über die Rechtsprechung und Verwaltungsgrundsätze, StuB 11/2024, S. 409; Bender, Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.7.3 Vermietung von Sportanlagen

Bei der Vermietung von Sportanlagen zur stundenweisen Nutzung für sportliche Zwecke liegt eine insgesamt steuerpflichtige Leistung des Vermieters vor. Eine Aufteilung in eine zum Teil steuerfreie Grundstücksvermietung und eine teilweise steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] nicht gegeben. Lediglich bei der Verpachtung ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.3 Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 301 Zu den beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zählen vornehmlich Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (Rz. 281), sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Schiffe sind bewegliche Wirtschaftsgüter, auch wenn sie in einem Schiffsregister eingetragen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.4 ABC der Herstellungskosten

Rz. 241 Abbruchkosten Rz. 286ff Abfindungen an Mieter oder Pächter Rz. 288 AfA als Teil der Herstellungskosten Rz. 220 Allgemeine Verwaltung Rz. 221 Anschaffungsnaher (Herstellungs-)Aufwand Rz. 140ff., 238 Bauherrenmodell Rz. 296f. Baumängel Rz. 292 Beginn der Herstellung Rz. 288 Betriebliche Altersversorgung Rz. 219 Betriebsvorrichtungen Rz. 281, 301 Drittaufwand Rz. 295 Ehegattengrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.2.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 451 Nur bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt. Dazu gehören körperliche Gegenstände, Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände sowie neu und gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter, nicht aber immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Unterscheidung zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern ist wesentli...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Nebenleistungen / 3.1 Grundstücke und Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich ein steuerfreier Umsatz.[1] Davon ausgenommen ist aber u. a. die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.[2] Der EuGH [3] musste entscheiden, ob die Verpachtung eines Putenstalls (Grundstück) mit einer darin befindlichen Putenfütterungsanlage (Betriebsvorrichtung) zu einem einheitlichen Pachtzins zu einer Auftei...mehr

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Nebenleistungen / 4 Weitere Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.3 Gebäude

Rz. 51 Einkommensteuerrechtlich können Grund und Boden und aufstehende Gebäude als jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter ein getrenntes Schicksal erleiden.[1] Davon geht auch § 6b EStG aus, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden wegen deren kürzerer Nutzungsdauer nicht aufgrund und Boden übertragen werden dürfen.[2] Für den Begriff des Gebäudes sind die Abgrenzungs...mehr

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Nebenleistungen / 3.2 Übernachtungsleistungen

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.[1] Ausdrücklich davon ausgenommen sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.[2] Auch hier war strittig, ob der Gesetzgeber ...mehr

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Nebenleistungen / 3 Nebenleistungen und Aufteilungsgebote

Besonders zu beachten sind die Nebenleistungen in Abgrenzung zu den sog. gesetzlichen Aufteilungsgeboten. Ein Aufteilungsgebot liegt vor, wenn dem Grunde nach eine Nebenleistung vorliegt, der Gesetzgeber aber trotzdem unterschiedliche rechtliche Konsequenzen aus diesen Leistungselementen zieht. Solche Aufteilungsgebote können vorliegen bei: Vermietung von Grundstücken und Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeichnerische Darstellung der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden

Rz. 347 [Autor/Stand] Der AbgrenzE[2] enthält folgende Zeichnungen: (1) Allseitig offene Halle Gebäude: Das Bauwerk umschließt einen Raum und schützt dadurch gegen Witterungseinflüsse (Rz. 137, Tz. 2.3). (2) Tanksäulenüberdachung Betriebsvorrichtung: Es fehlt ein Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung (Rz. 137, Tz. 2.3). Mit der Tanksäulenüberdachung wird da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen (Tz. 1.3 AbgrenzE)

Rz. 123 [Autor/Stand] „Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG oder nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG-DDR können nur einzelne Bestandteile und Zubehör Betriebsvorrichtung sein. Zu den Betriebsvorrichtungen gehören nicht nur Maschinen und maschinenähnliche Vorrichtungen. Unter diesen Begriff fallen vielmehr alle Vorrichtungen, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird (BFH vom 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen bei Einzelsteuern

Rz. 84 [Autor/Stand] Die zunächst in § 68 BewG verortete Regelung über die Abgrenzung zwischen dem Grundvermögen und den Betriebsvorrichtungen sollte sicherstellen, diejenigen Gegenstände und Rechte, die nicht der Grundsteuer unterworfen werden sollen, nicht im Einheitswert zu erfassen. Nur die Grundstücke selbst sollten der Grundsteuer unterworfen werden. Diese Regelung ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsvorrichtungen bei Verkehrsunternehmen

Rz. 66 [Autor/Stand] Mit A 243.2 AEBewGrSt 2025[2] hat die Finanzverwaltung zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Betriebsgrundstücken der öffentlichen Verkehrsunternehmen Stellung genommen, wobei die Auffassung der Finanzverwaltung – mit Ausnahme des Abs. 3 Satz 3 geteilt werden kann. A 243.2 AEBewGrSt 2025 hat folgenden Wortlaut: „(1) Betriebsvorrichtungen und da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Betriebsvorrichtungen (§ 68 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass bewertungsrechtlich zum Grundvermögen auch Bestandteile und das Zubehör gehören, gilt für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Für diese Gegenstände hat sich in der Praxis die Bezeichnung "Betriebsvorrichtungen" herausgebildet, die durch das BewÄndG 1965 in § 68...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen (Abs. 2 Nr. 2)

1. Systematik des Abgrenzungserlasses vom 5.6.2013 Rz. 60 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen von wesentlicher Bedeutung. Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art einer Betriebsanlage (Betriebsvorrichtungen). Das gilt auch dann, wenn sie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Bäder, Fotovoltaikanlagen (Tz. 3.6 AbgrenzE)

Rz. 270 [Autor/Stand] „Beleuchtungsanlagen gehören grundsätzlich zum Gebäude (BFH vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988 S. 440). Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, sind jedoch Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für Kraftstromanlagen, die ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen. Sammelheizung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Standfestigkeit (Tz. 2.7 AbgrenzE)

Rz. 222 [Autor/Stand] „Ein Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden (BFH vom 13. Juni 1969, BStBl II S. 612; vgl. Zeichnung 5). Einer besonderen Prüfung der Standfestigkeit bedarf es bei Bauwerken, bei denen die Umschließungen ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Aufenthalt von Menschen (Tz. 2.4 AbgrenzE)

Rz. 149 [Autor/Stand] „Das Bauwerk muss durch normale Eingänge, z. B. Türen, betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege genügen nicht. Darüber hinaus muss das Bauwerk so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen oder ähn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Sonstige Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden (Tz. 3.7 AbgrenzE)

Rz. 294 [Autor/Stand] „Nicht zum Gebäude rechnen Kühleinrichtungen, Absaugevorrichtungen, Bewetterungsanlagen, Entstaubungsanlagen und dergleichen. Stahltüren, Stahlkammern und Stahlfächer von Tresoranlagen sind ebenso wie die dazugehörigen Alarmanlagen Betriebsvorrichtungen. Sprinkleranlagen sind regelmäßig Gebäudebestandteile, da sie der Gebäudenutzung dienen. Ihre Einordnun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenschätze und Betriebsvorrichtungen (Abs. 2)

I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Keine Einbeziehung von Betriebsvorrichtungen (§ 176 Abs. 2 Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 77 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass bewertungsrechtlich zum Grundvermögen auch Bestandteile und das Zubehör gehören, gilt für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Für diese Gegenstände hat sich zunächst in der Praxis die Bezeichnung "Betriebsvorrichtungen" herausgebildet, die bereits...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- und Entwässerungsanlagen sowie Rampen (Tz. 4.2 AbgrenzE)

Rz. 311 [Autor/Stand] „Einfriedungen stehen grundsätzlich in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb. Sie gehören deshalb als Außenanlagen zum Grundstück. Das gleiche gilt für Bodenbefestigungen (Straßen, Wege, Plätze). Sie sind im Allgemeinen zur besseren Befahrbarkeit des Bodens geschaffen; eine besondere Beziehung zu einem auf dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Aufzüge und ähnliche Anlagen (Tz. 3.5 AbgrenzE)

Rz. 262 [Autor/Stand] „Personenaufzüge dienen überwiegend der Benutzung des Gebäudes. Sie sind in mehrgeschossigen Gebäuden zur raschen und sicheren Abwicklung des Personenverkehrs allgemein üblich. Auch Rolltreppen und Rollsteige, die zur Bewältigung des Publikumsverkehrs dienen, sind aus diesem Grund dem Gebäude zuzurechnen (BFH vom 5. März 1971, BStBl II S. 455). Lastenauf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zweckbestimmung des Bauwerks nicht maßgeblich

Rz. 107 [Autor/Stand] Die Auffassung, die Umschließung einer Betriebsvorrichtung sei immer dann wirtschaftlicher Teil der Betriebsvorrichtung und damit ebenfalls als Betriebsvorrichtung anzusehen, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Umschließung und Betriebsvorrichtung so eng ist, dass die Betriebsvorrichtung ohne die Umschließung ihren Zweck für den Betrieb nur u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Aufteilung innerhalb von Gebäuden (Tz. 3.2 AbgrenzE)

Rz. 241 [Autor/Stand] „Bauten im Innern von größeren Werkhallen (Meisterbüros, Materiallager, Schalträume und dergleichen) sind bei der Abgrenzung der Gebäudebestandteile von den Betriebsvorrichtungen grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen, weil der insgesamt vorhandene Gebäuderaum durch diese Einbauten lediglich unterteilt wird. Die Frage, ob die Umschließung Schutz gegen Wit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Allgemeine Abgrenzungsgrundsätze (Tz. 1.2 AbgrenzE)

Rz. 120 [Autor/Stand] „Bei der Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffs vor, kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N.). Ist das Bauwerk kein Gebäude, liegt nicht zwin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Baltromejus, Ertragsteuerliche Aspekte des Betriebs eines Blockheizkraftwerks, NWB 2016, 172-178; Birgel, Bedarfsbewertung: Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen gegenüber Grundbesitz, UM 2004, 104; Boegeholz, Betriebsvorrichtungen oder Grundvermögen (Abgrenzung der Wirtschaftsgüter mit Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen), StBp. 1977, 109; Brick, Abgrenzung Gebäude/Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit des Gebäudebegriffs

Rz. 92 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition der Begriffe "Gebäude" und "Betriebsvorrichtung" sowie eine Normierung der davon abhängigen Regeln über die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen enthält das Bewertungsgesetz nicht. Rechtsprechung und Verwaltung gehen bei dieser Abgrenzung aus systematischen Gründen vom Gebäudebegriff aus, weil Gebäude grundsätz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Verstärkungen der Decken, Fundamente und Mauern (Tz. 3.3 AbgrenzE)

Rz. 248 [Autor/Stand] „Decken sind stets den Gebäuden zuzurechnen, auch wenn sie stärker sind, als dies im Allgemeinen der Fall ist. Ebenso gehören zum Gebäude die Verstärkungen von Fundamenten und Wänden, wenn die Fundamente und Wände nicht ausschließlich für Betriebsvorrichtungen bestimmt sind. In Betracht kommen z. B. Mauervorlagen, besondere Stützen und Unterzüge in den W...mehr