Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hochregallager

bei voll automatischer Steuerung: ja[1]; mit manuell gesteuertem Bedienungssystem: nein[2]; s. a. "Regallagerhalle".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Türen, Tore

im Allgemeinen: nein. Das gilt auch für Garagenkipptore und Scherengitter.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Regenwasserauffanganlagen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Rohrleitungen

im Allgemeinen: nein; Rohrleitungsnetz: ja; Rohrleitungen einer Tankstelle: ja[1] S. auch "Be- und Entwässerungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Entwässerungsanlagen

(Drainageanlagen): s. "Be- und Entwässerungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Spann-, Halte- und Erziehungsvorrichtungen für Rebstöcke

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Baumbestand, Obstbäume

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hotel auf Schwimmkörper

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen

die auf den Betrieb des Gewerbes (Fertigung, Lagerung usw.) ausgerichtet sind: ja.[1] S. auch "Be- und Entlüftungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lufttrockenschuppen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Spritzboxen

in Karosseriewerken und Autofabriken: ja; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wärmerückgewinnungsanlage

im Allgemeinen: nein, es sei denn, sie dient unmittelbar betrieblichen Zwecken.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hühnerstall

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Umformerstation

eines Fernwärmeunternehmens sowie Hausregelstationen: ja[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Abfahrtswege

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Rolltreppen, Rollbänder

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Massageräume

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Innenwände

die lose aufgestellt sind und Ausstellungszwecken dienen: ja; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Kanäle

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Umkleideräume

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Abfüllvorrichtungen eines Tanklagers

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sandwich-Bauweise

s. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Abstellplätze

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Kegelbahnen

allgemeine Beleuchtungsanlagen: nein; Bahnen, Kugelfang- und -rücklaufeinrichtungen, automatische Kegelaufstelleinrichtungen und Anzeigeeinrichtungen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Schallisolierungen: ja[1] , [2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Mobilhallen und -heime

bei fester Verbindung mit dem Boden oder bei auf Dauer angelegter Nutzung: nein. Bei einem Mobilheim gilt das selbst dann, wenn es zur Dauernutzung auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht, die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.[1] S. auch "Versorgungseinrichtungen für Camping- und...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tennisplätze und -hallen

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Open-Air-Hallen, Duschen usw.: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen mit Unterbau bei Freiplätzen, besondere Oberböden bei Hallenplätzen, Drainage, Bewässerungsanlagen der Spielfelder, Netz mit Haltevorrichtungen, Schiedsrichterstüh...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmbäder

(Frei- und Hallenbäder): Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen: nein; Schwimmbecken[1], Sprunganlagen, Duschen, die nicht zu den allgemeinen Duschräumen zählen, Kinderspielanlagen, Umkleidekabinen, Zuschauertribüne...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen

Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Toiletten, Umkleidekabinen usw. nein; Zuschauertribünen, soweit sie nicht als Gebäudeteil anzusehen sind, Turngeräte, Bestuhlung, Schwingböden in reinen Turn- und Sporthallen, Tribünenbestuhlung, Galerien, Emporen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Küchen- und Ausschankeinrichtungen, Bü...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sportplätze und Sportstadien

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Einfriedungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Saunen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Unterrichts- und Ausbildungsräume, Übernachtungsräume für Trainingsmannschaften: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen, Drainag...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Beleuchtungsanlagen

im Allgemeinen: nein[1] , [2]; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen". Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen und sind damit Teil des Grundstücks. S. aber "Spezialbeleuchtungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Windkraftanlage, Windpark

ja.[1] , [2] Bei einem Windpark stellt zum einen jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörenden Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, und zum anderen die externe Verkabelung einschließlich der Zuwegung ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.[3] Die einzelnen Windkraftanlagen sind zwar aus verschiedenen Gegenständen zusammengesetzt, die aber so auf...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tankstellen

im Allgemeinen: ja; Feuerwehrumfahrt sowie die Zufahrts- und Abfahrtswege zu der Füllbühne eines Tanklagers: nein, es sei denn, die Wege- und Platzbefestigungen gehören zu einer Betriebsanlage. Tanks, Zapfsäulen, Kompressor, Bodenbefestigungen, Zapfsäulenüberdachung usw.: ja; Tankwärterhäuschen und Wartungsräume: nein; Auto-Waschboxen: nein[1]; s. a. "Bodenbefestigungen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Klimaanlagen

im Allgemeinen: nein; es handelt sich um Zubehör oder Scheinbestandteile des Gebäudes[1] , [2]; dienen sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. in Küchen von Gaststätten, in Räumen mit klimaempfindlichen Geräten, z. B. Computern oder Präzisionsgeräten, oder in Chemiefaser- oder Tabakfabriken, oder zur Innenverpackung von Erzeugnissen: ja.[3] S. a. "Sammelheizung...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Arbeitsbühnen, Bedienungs- und Beschickungsbühnen, Galerien

Sind diese ausschließlich zur Bedienung und Wartung der Maschinen, Apparate usw. bestimmt: ja, soweit es sich im Einzelfall nicht um Geschossdecken handelt.[1] Das gilt auch für Zwischenebenen in Logistikzentren.[2] S. aber "Stahlbühnen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Container

ohne feste Verbindung mit dem Grund und Boden (z. B. Baustellencontainer): ja[1]; bei fester Verbindung oder bei individueller Zweckbestimmtheit zur dauernden Nutzung, z. B. Büro: nein.[2] Bürocontainer die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fundamenten, sondern z. B. auf lose verlegten Kanthölze...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hallen

Markt-, Industrie-, Bahnsteig- und ähnliche Hallen werden als Gebäude angesehen, wenn auch die übrigen Gebäudemerkmale vorliegen. Traglufthallen z. B. über Tennisplätzen, sind nicht ausreichend standfest und deshalb keine Gebäude.[1] S. auch "Container", "Turn-, Sport- und Festhallen", "Zelthallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Eissportstadien, -hallen, -zentren

Unterböden z. B. der Eislaufflächen, der Eisschnelllaufbahnen, der Eisschießbahnen, der Umgangszonen und des Anschnallbereichs, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageraum, Sanitätsraum: nein; Oberböden von Eislaufflächen, von Eisschnelllaufbahnen und von Eisschießbahnen, Schneegruben, Kälteerzeuger, Not...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Trennwände

nein; das gilt sowohl für tragende Wände, als auch für Schranktrennwände in Großraumbüros oder für – verschieb- und versetzbare – Trennwände z. B. in Ställen für Schweinebuchten in Schweineställen, für Pferdeboxen in Reitställen. Gleiches gilt für vom Mieter in eine Halle eingebauten Glastrennwände[1]; Isolierwände von nicht zum Aufenthalt geeigneten Räumen: ja S. auch "Konst...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sprinkleranlagen

soweit sie dem Schutz des Gebäudes dienen: nein[1]; wenn vom Produktionsvorgang eine unmittelbare Brandgefahr ausgeht (Funkenflug) oder hoch explosive und leicht entzündbare Produkte (Feuerwerkskörper) produziert oder gelagert werden: ja[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Reithallen

Stallungen, einschließlich Boxenaufteilungen und Futterraufen, Futterböden, Nebenräumen, allgemeinen Beleuchtungsanlagen, Galerien, Emporen: nein; spezielle Reithallenböden einschließlich der Befeuchtungseinrichtungen für diese Böden, Bande an den Außenwänden, spezielle Beleuchtungsanlagen, Tribünen, Richterstände, Pferdewaschanlage und -solarium, automatische Pferdebewegung...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Be- und Entlüftungsanlagen

Be- und Entlüftungsanlagen, wie z. B. in Verkaufs- und Ausstellungsräume eines Möbeleinzelhandelsgeschäfts oder in einer Tiefgarage oder in Parkhäusern: nein[1], es sei denn, die Anlage dient ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. wenn sie in ein als Friseursalon genutztes Gebäude nachträglich vom Eigentümer eingebaut wurde und dem Schutz von Personal und Kunden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG . Relevant für die GewSt sind bei Anwendung des Bundesmodells nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 243 BewG und die Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 BewG. Abweichungen hinsichtlich der Bestimmung des Grundbesitzes können sich ergeben, soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Es gilt die bundesgesetzliche Regelung in § 243 BewG.[2] Hiervon abweichende landesgesetzliche Regelungen aufgrund der Öffnungsklausel gelten im Rahmen der erweiterten Kürzung nicht.[3] Dem gesetzgeberischen Willen dürfte dies...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Treuhänderische Tätigkeit

Wird eine grundbesitzende Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft in Bezug auf (zuvor übertragene) Betriebsvorrichtungen verdeckt treuhänderisch tätig, ist dies nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG schädlich. FG Berlin-Bdb. v. 8.7.2025 – 6 K 6040/22, EFG 2025, 1447, Rev. eingelegt, A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.3.1 Betriebsvorrichtungen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben

Betriebsvorrichtungen sind steuerlich als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzustufen, auch wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Zu den Betriebsvorrichtungen gehören somit Photovoltaikanlagen, Arbeitsbühnen, Bedienungsbühnen, Beschickungsbühnen und Galerien aller Art, die ausschließlich zur Bedienung und Wartung ...mehr