Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außenanlagen / 3.3.4 Gleisanlagen und Brücken

Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das Gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dgl.) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außenanlagen / 3.3.1 Beleuchtungsanlage

Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außenanlagen / 3.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung

Aufwendungen für die Erstellung von Außenanlagen stellen aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar. Eigene Außenanlagen sind daher auf der Aktivseite beim Anlagevermögen zu bilanzieren. Auch der Mieter oder Pächter eines Grundstücks, der eine Außenanlage auf eigene Kosten errichtet, hat diese wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den Herstellungskosten zu aktivieren.[1] A...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des Rohertrags

Rz. 245 Ausgangsgröße für den Rohertrag ist grundsätzlich die jährlich vereinbarte Miete ohne Berücksichtigung von Umlagen zur Deckung von Betriebskosten (§ 186 Abs. 1 BewG). Sofern keine Miete vereinbart wurde, d.h. insbesondere bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Grundstücken, wird die übliche Miete angesetzt. Der Ansatz der üblichen Miete kommt...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / b) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 17 Als wesentliche Betriebsgrundlage kommt nach den dargestellten Grundsätzen zunächst ein bebautes Grundstück in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihm ermöglicht, sein Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zu Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Brennerei

Leitsatz Die Überlassung der Brenntechnik, der Brennrechte und der Zahlungsansprüche/Prämienrechte aus dem EU-Agrarfonds sind eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Sachverhalt Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit eigenen sowie weiteren gepachteten Ackerflächen und einer Verschlussbrennerei als Nebenbetrieb. Den gesamten Betrieb hat er an ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter‐)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann je...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreie Wohnraumvermietung: Lieferung des (selbsterzeugten) Stroms vom Vermieter an den Mieter umsatzsteuerpflichtig?

Leitsatz Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen. Sachverhalt Der Kläger hatte ein Mehrfamilienhaus und ein Doppelhaus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mieteinnahmen und sonstige ... / 2 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Bezeichnung ist nicht entscheidend Für die steuerliche Zuordnung von Einnahmen zu der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es nicht auf die Bezeichnung der von den Beteiligten geschlossenen Verträge an, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt. Stellt sich die erhaltene Zahlung ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Leistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inländisches Grundvermögen (Nr. 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 121 Nr. 2 BewG ist als Rechtsgrundverweisung aufzufassen, die in Bezug auf den Begriff des Grundvermögens auf § 176 BewG verweist. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet worden sind (Nr. 6)

Rz. 416 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen werden auch Wirtschaftsgüter gerechnet, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet sind, soweit sie nicht bereits unter § 121 Nrn. 1, 2 oder 5 BewG fallen (§ 121 Nr. 6 BewG). Erfasst werden durch diese Vorschrift vor allem Wirtschaftsgüter beschränkt steuerpflichtiger Gewerbetreibender...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bestandteile und Zubehör bei ausländischem Grundbesitz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BewG sind bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz ausdrücklich auch Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen, d.h. diese sind stets in die Bewertung des ausländischen Grundbesitzes einzubeziehen. Unter Rückgriff auf § 19 Abs. 1 BewG lässt sich das Tatbestandsmerkmal Grundbesitz als Oberbegriff für das land- und forstw...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer kommunalen Mehrzweckhalle mit Parkplatz

Leitsatz Die jeweils kurzfristige Vermietung einer kommunalen Mehrzweckhalle mit öffentlichem Parkplatz durch eine Gemeinde ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Wird auf die Steuerbefreiung teilweise verzichtet, ist ein Vorsteuerabzug teilweise möglich. Sachverhalt Die Klägerin hatte als Gemeinde eine Halle errichtet und diese sowohl für Sport- und Übungsz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.2 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 807 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Betriebsvorrichtungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Betriebsvorrichtungen, die nach bürgerlichem Recht wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, werden aus der Bewertung des Grundvermögens eliminiert. Das sind einzelne Bestandteile und Zubehör, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[2] Für die Annahme einer Betriebsvorrichtung genügt es nicht, dass eine Anlage für die Gewerbeausübung lediglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer. Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobjekt der Grundsteuer erfasst dasjenige Steuergut, das der Gesetzgebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 75 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer sind neben den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 2 GrStG Grundstücke. Das Grundsteuergesetz nimmt keine eigene Begriffsabgrenzung vor, sondern verweist auf die Regelungen der §§ 68 und 70 BewG, die erstens das Grundvermögen gegenüber anderem Vermögen abgrenzen und zweitens den Grundstücksbegriff festleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2020, Die Haftung de... / III. Abgrenzung zu Fällen, in denen es zu Schäden durch Selbstentzündung des Fahrzeugs kam

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunsteisbahn

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Ein Verein, der eine öffentliche Kunsteisbahn betreibt, kann steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, Förderung des Sports, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Als Gebäude sind nur solche Bauwerke anzusehen, die den Gebäudebegriff erfüllen. Demnach handelt es sich um ein Gebäude, wenn das Bauwerk durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Einbauten oder Umbauten bei gemieteten Grundstücken

Rz. 115 [Autor/Stand] Kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden i.S. des § 94 BewG liegt vor, wenn der Mieter oder Pächter eines Gebäudes Einbauten oder Umbauten an dem gemieteten (gepachteten) Gebäude vornimmt. Denn die Anwendung des § 94 BewG setzt voraussetzt, dass ein Dritter ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet hat bzw. einem Dritten ein solches Gebäude bewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zurechnung der Außenanlagen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen, auf die sich das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude erstreckt, sind gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden einzubeziehen. Diese Voraussetzung ist bei Außenanlagen, die der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes geschaffen hat, in der Regel gegeben. Rz. 40 [Autor/Stand] Hat der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt[2] oder dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung gegenüber dem Eige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Kurzfristige Vermietungsleistungen liegen z. B. vor bei der Überlassung von Sportstätten (Tennishallen, -plätzen, Kegelbahnen, Bahnengolfanlagen, Squash-Anlagen, Schießständen, Bootsstegen im Bereich des Wassersports, Schwimmbädern, Skiheimen und -hütten und dgl.). Die Vermietung von Sportstätten ist aber keine sportliche Veranstaltung i. S. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Beispiele

Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beispiel 1: Der Verein "A" vermietet seine Sportanlagen einschließlich der Betriebsvorrichtungen langfristig an Mitglieder und Nichtmitglieder. Ergebnis 1: Die langfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder und Nichtmitglieder ist dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen. Die hieraus erzielten Einkünfte sind ertragsteuerfre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten/-einrichtungen und Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke vermietet, ist aus ertragsteuerlichen Gründen zwischen der langfristigen und der kurzfristigen Vermietung (stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt werden) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Ertragsteuern

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen bzw. andere Anlagen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder bzw. Gastmitglieder überlassen, sind diese Entgelte im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen (s. §§ 14, 64 AO, Anhang 1b). Mit dieser Art der Überlassung tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften partizipieren im Bereich der Vermögensverwaltung an den Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen. Die Entgelte, die für eine langfristige Vermietung von der Körperschaft vereinnahmt werden, sind für Zwecke der Umsatzsteuer, soweit keine Steuerbefreiungsvorschrift in Betracht kommt (s. § 4 U...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Vermietung von Sportstätten gegenüber Mitgliedern steuerbegünstigter Körperschaften ist, wie bereits ausgeführt, eine wirtschaftliche Betätigung eigener Art. Es handelt sich nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) bei dieser Vermietungsart um einen Zweckbetrieb eigener Art i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) . Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Umsatzsteuer

Tz. 18 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für Zwecke der Umsatzsteuer sind die Entgelte, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus der Überlassung von Sportanlagen einschließlich Betriebsvorrichtungen bzw. anderen Anlagen gegenüber Nichtmitgliedern/Gastmitgliedern erzielt, mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5), weil keine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im AEAO zu § 67a AO TZ 11 (Anhang 2) wird lediglich die Unterscheidung zwischen der lang- und kurzfristigen Vermietung getroffen. Eine Spezifizierung auf bestimmte Zeiträume erfolgt nicht. Längere Dauer in diesem Sinn liegt vor, wenn das Mietobjekt während der gesamten Dauer der Mietzeit für den ausschließlichen Gebrauch durch einen Mieter zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Da sowohl die langfristige als auch die kurzfristige Vermietung von Sportanlagen an Mitglieder und Nichtmitglieder als einheitliche Leistung zu beurteilen sind (s. A 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wird, können auch die mit der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen werden. Voraussetz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesamtwert

Rz. 26 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Einheitswerts für das Erbbaurecht und des Einheitswerts für das belastete Grundstück ist von einem Gesamtwert auszugehen. Dieser Gesamtwert ist für das belastete Grundstück, dh. für den Grund und Boden, die darauf errichteten Gebäude und die Außenanlagen so zu ermitteln, als ob die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde (§ 92 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen sind in folgenden Vorschriften enthalten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 98 bis 103)

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.[1] Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück jedoch nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen, so liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Ertragsbedingungen (Abs. 2)

Rz. 19 [Autor/Stand] Nach § 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind die nicht in Nr. 1 Buchst. b dieser Vorschrift genannten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen mit den in der Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnissen anzusetzen (vgl. dazu die Kommentierung zu § 38 BewG). Auch die ertragsteigernden Anlagen im Gartenbau gehören an sich zu diesen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 30 [Autor/Stand] Zu der wirtschaftlichen Einheit "Gebäude im Zustand der Bebauung" rechnen wie bei einem bereits vor Beginn der Baumaßnahme bebauten Grundstück der Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteile, die im Besteuerungszeitpunkt bereits bezugsfertig sind, Gebäude und Gebäudeteile, die noch nicht bezugsfertig sind, die Außenanlagen, die sonstigen wesentlichen Bestandtei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Dienst- und Werkleistungsgenossenschaften

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Geschäfte iSd § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst b KStG liegen vor, wenn eine Gen unmittelbar Dienst- oder Werkleistungen für die Produktion der l + f Erzeugnisse ihrer Mitglieder erbringt. Hierzu kann zB das Abernten von Feldern oder das Füttern von Tieren gehören. Unter die Tätigkeiten iSd Buchst b der Vorschrift fallen auch die Betriebshilfsdienst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Begünstigte Geschäftsbetriebe iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 St-befreit nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG sind Erwerbs- und Wirtschaftsgen sowie Vereine, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb beschränkt auf die gemeinschaftliche Benutzung l + f Betriebseinrichtungen oder Betriebsgegenstände (s § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 Buchst a KStG) – Nutzungsgen; s Tz 17; Leistungen iRv Dienst- oder Werkverträgen für die Produktion l ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.3 Die Regelungen im Detail

Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall der Unternehmensidentität: abgekürzter Erhebungszeitraum, Identität von "bisherigem" und "neuem" Betrieb

Leitsatz 1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. 2. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr