Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.25 Windenergie [Nummer 27]

Zur Nutzung Windenergie zählen ausschließlich Windenergieanlagen, die durch Windkraft Energie erzeugen und deren Standortflächen von Flächen umgeben sind, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dienen. Die abgrenzbaren Standortfläche wird bestimmt durch Standfläche des Turms, Fläche der Betriebsvorrichtungen (Transformatorenhaus), befestigte Betriebsflächen einschließl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.2 Ertragsmesszahl (Zu Spalte 3)

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung (BodSchätzG) für landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Ackerzahl bzw. der Grünlandzahl mit der Fläche in Ar. Die Ertragsmesszahlen werden im Flächennachweis der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausgewiesen. Sie sollen auch über die länderspezifischen Medien bereitgestel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen und deren Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken

Rz. 413 [Autor/Stand] Der Wert eines Betriebsgrundstücks umfasst den Grund und Boden, das Gebäude, die sonstigen Bestandteile, das Zubehör und die Außenanlagen. Betriebsvorrichtungen werden dagegen bei der Bewertung des Grundstücks ausgeschieden und sind somit nicht im Grundstückswert enthalten. Ertragsteuerlich rechnen die Betriebsvorrichtungen zu den beweglichen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 51 [Autor/Stand] Gesetzlich, insb. auch nach dem BewG, ist keine Definition des Begriffs Gebäude vorgesehen. Ein Gebäude ist nach der Finanzrechtsprechung gegeben, wenn das Bauwerk Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 246 BewG wurde durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt. Die Gesetzesbegründung für diese Vorschrift lautet wie folgt:[3] § 246 Absatz 1 Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke und die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken in Absatz 1 folgt im Wesentlichen der Regelung in § 72 BewG. Danach liegt ein unbebautes Grundstück vor, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 516 [Autor/Stand] Zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören insb. die Bodenschätze, Maschinen und maschinellen Anlagen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie das übrige Inventar, die Fahrzeuge, Einbauten auf fremden Grundstücken, die Betriebsvorrichtungen und die abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgüter. Rz. 517 [Autor/Stand] Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuschläge bei Windenergieanlagen (Abs. 2)

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung war die Erfassung der Flächen für Windkraftanlagen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen immer problematisch. In der Regel wurde die entsprechende Fläche als Grundvermögen bewertet und häufig mehrere wirtschaftliche Einheiten gebildet. Besonders schwierig war dabei auch die Bewertung der Zuwegungen, die ja einerseits der ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.2.1 Außenanlage als Betriebsvorrichtung

Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen.[1] Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke oder Teile davon angesehen werden, mit denen das Gewerbe unmittelbar betrieben wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 4.3 Bewegliches Wirtschaftsgut (Betriebsvorrichtung)

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft wurden, können nach § 7 Abs. 2 EStG anstatt linear in gleichen Jahresbeträgen auch alternativ in fallenden Jahresbeträgen (degressiv) abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle gilt entsprechend. § 7 Abs. 2 EStG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung ist letztmali...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 1 Abgrenzung Betriebsvermögen/Privatvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Außenanlagen kommt es zunächst wesentlich darauf an, ob sie zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören. Im Betriebsvermögen können Außenanlagen auch Betriebsvorrichtungen sein. Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.3.3 Einfriedungen und Bodenbefestigungen

Im Unterschied zum Privatvermögen gilt eine Umzäunung des Betriebsgrundtücks als selbstständiges Wirtschaftsgut, da sie i. d. R. nicht dem Betriebsgebäude, sondern dem gesamten Betriebsgelände und der Sicherung des Betriebsablaufs dient.[1] Einfriedungen stehen grundsätzlich in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb. Sie gehören desh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.3.5 Uferbefestigungen

Bei den Uferbefestigungen der Hafengrundstücke ist zu unterscheiden zwischen Kaimauern und den anderen Uferbefestigungen. Kaimauern sind Ufermauern, die hauptsächlich dem ­Hafenbetrieb dienen (Beladung und Entladung von Schiffen). Sie sind Betriebsvorrichtungen. Die anderen Uferbefestigungen (Böschungen, Ufereinfassungen), die ausschließlich zur Stützung des Erdreichs und zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / Zusammenfassung

Begriff Außenanlagen sind bauliche Anlagen und Einrichtungen auf oder in einem Grundstück. Der Begriff "Außenanlage" stammt aus dem Bewertungsrecht.[1] Hierunter versteht man die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und auch bewertungsrechtlich zum Grundstück gehören, aber weder Gebäude noch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.3.4 Gleisanlagen und Brücken

Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das Gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dgl.) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.3.1 Beleuchtungsanlage

Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung

Aufwendungen für die Erstellung von Außenanlagen stellen aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar. Eigene Außenanlagen sind daher auf der Aktivseite beim Anlagevermögen zu bilanzieren. Auch der Mieter oder Pächter eines Grundstücks, der eine Außenanlage auf eigene Kosten errichtet, hat diese wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den Herstellungskosten zu aktivieren.[1] A...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des Rohertrags

Rz. 245 Ausgangsgröße für den Rohertrag ist grundsätzlich die jährlich vereinbarte Miete ohne Berücksichtigung von Umlagen zur Deckung von Betriebskosten (§ 186 Abs. 1 BewG). Sofern keine Miete vereinbart wurde, d.h. insbesondere bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Grundstücken, wird die übliche Miete angesetzt. Der Ansatz der üblichen Miete kommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Betriebsaufspaltung / b) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 17 Als wesentliche Betriebsgrundlage kommt nach den dargestellten Grundsätzen zunächst ein bebautes Grundstück in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihm ermöglicht, sein Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zu Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Brennerei

Leitsatz Die Überlassung der Brenntechnik, der Brennrechte und der Zahlungsansprüche/Prämienrechte aus dem EU-Agrarfonds sind eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Sachverhalt Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit eigenen sowie weiteren gepachteten Ackerflächen und einer Verschlussbrennerei als Nebenbetrieb. Den gesamten Betrieb hat er an ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter‐)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann je...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreie Wohnraumvermietung: Lieferung des (selbsterzeugten) Stroms vom Vermieter an den Mieter umsatzsteuerpflichtig?

Leitsatz Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen. Sachverhalt Der Kläger hatte ein Mehrfamilienhaus und ein Doppelhaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet worden sind (Nr. 6)

Rz. 416 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen werden auch Wirtschaftsgüter gerechnet, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet sind, soweit sie nicht bereits unter § 121 Nrn. 1, 2 oder 5 BewG fallen (§ 121 Nr. 6 BewG). Erfasst werden durch diese Vorschrift vor allem Wirtschaftsgüter beschränkt steuerpflichtiger Gewerbetreibender...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bestandteile und Zubehör bei ausländischem Grundbesitz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BewG sind bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz ausdrücklich auch Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen, d.h. diese sind stets in die Bewertung des ausländischen Grundbesitzes einzubeziehen. Unter Rückgriff auf § 19 Abs. 1 BewG lässt sich das Tatbestandsmerkmal Grundbesitz als Oberbegriff für das land- und forstw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inländisches Grundvermögen (Nr. 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 121 Nr. 2 BewG ist als Rechtsgrundverweisung aufzufassen, die in Bezug auf den Begriff des Grundvermögens auf § 176 BewG verweist. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht na...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer kommunalen Mehrzweckhalle mit Parkplatz

Leitsatz Die jeweils kurzfristige Vermietung einer kommunalen Mehrzweckhalle mit öffentlichem Parkplatz durch eine Gemeinde ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Wird auf die Steuerbefreiung teilweise verzichtet, ist ein Vorsteuerabzug teilweise möglich. Sachverhalt Die Klägerin hatte als Gemeinde eine Halle errichtet und diese sowohl für Sport- und Übungsz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2020, Die Haftung de... / III. Abgrenzung zu Fällen, in denen es zu Schäden durch Selbstentzündung des Fahrzeugs kam

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunsteisbahn

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Ein Verein, der eine öffentliche Kunsteisbahn betreibt, kann steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, Förderung des Sports, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Als Gebäude sind nur solche Bauwerke anzusehen, die den Gebäudebegriff erfüllen. Demnach handelt es sich um ein Gebäude, wenn das Bauwerk durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Einbauten oder Umbauten bei gemieteten Grundstücken

Rz. 115 [Autor/Stand] Kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden i.S. des § 94 BewG liegt vor, wenn der Mieter oder Pächter eines Gebäudes Einbauten oder Umbauten an dem gemieteten (gepachteten) Gebäude vornimmt. Denn die Anwendung des § 94 BewG setzt voraussetzt, dass ein Dritter ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet hat bzw. einem Dritten ein solches Gebäude bewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zurechnung der Außenanlagen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen, auf die sich das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude erstreckt, sind gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden einzubeziehen. Diese Voraussetzung ist bei Außenanlagen, die der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes geschaffen hat, in der Regel gegeben. Rz. 40 [Autor/Stand] Hat der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt[2] oder dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung gegenüber dem Eige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Kurzfristige Vermietungsleistungen liegen z. B. vor bei der Überlassung von Sportstätten (Tennishallen, -plätzen, Kegelbahnen, Bahnengolfanlagen, Squash-Anlagen, Schießständen, Bootsstegen im Bereich des Wassersports, Schwimmbädern, Skiheimen und -hütten und dgl.). Die Vermietung von Sportstätten ist aber keine sportliche Veranstaltung i. S. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Beispiele

Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beispiel 1: Der Verein "A" vermietet seine Sportanlagen einschließlich der Betriebsvorrichtungen langfristig an Mitglieder und Nichtmitglieder. Ergebnis 1: Die langfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder und Nichtmitglieder ist dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen. Die hieraus erzielten Einkünfte sind ertragsteuerfre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten/-einrichtungen und Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke vermietet, ist aus ertragsteuerlichen Gründen zwischen der langfristigen und der kurzfristigen Vermietung (stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt werden) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Ertragsteuern

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen bzw. andere Anlagen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder bzw. Gastmitglieder überlassen, sind diese Entgelte im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen (s. §§ 14, 64 AO, Anhang 1b). Mit dieser Art der Überlassung tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften partizipieren im Bereich der Vermögensverwaltung an den Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen. Die Entgelte, die für eine langfristige Vermietung von der Körperschaft vereinnahmt werden, sind für Zwecke der Umsatzsteuer, soweit keine Steuerbefreiungsvorschrift in Betracht kommt (s. § 4 U...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Vermietung von Sportstätten gegenüber Mitgliedern steuerbegünstigter Körperschaften ist, wie bereits ausgeführt, eine wirtschaftliche Betätigung eigener Art. Es handelt sich nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) bei dieser Vermietungsart um einen Zweckbetrieb eigener Art i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) . Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Umsatzsteuer

Tz. 18 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für Zwecke der Umsatzsteuer sind die Entgelte, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus der Überlassung von Sportanlagen einschließlich Betriebsvorrichtungen bzw. anderen Anlagen gegenüber Nichtmitgliedern/Gastmitgliedern erzielt, mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5), weil keine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im AEAO zu § 67a AO TZ 11 (Anhang 2) wird lediglich die Unterscheidung zwischen der lang- und kurzfristigen Vermietung getroffen. Eine Spezifizierung auf bestimmte Zeiträume erfolgt nicht. Längere Dauer in diesem Sinn liegt vor, wenn das Mietobjekt während der gesamten Dauer der Mietzeit für den ausschließlichen Gebrauch durch einen Mieter zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Da sowohl die langfristige als auch die kurzfristige Vermietung von Sportanlagen an Mitglieder und Nichtmitglieder als einheitliche Leistung zu beurteilen sind (s. A 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wird, können auch die mit der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen werden. Voraussetz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesamtwert

Rz. 26 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Einheitswerts für das Erbbaurecht und des Einheitswerts für das belastete Grundstück ist von einem Gesamtwert auszugehen. Dieser Gesamtwert ist für das belastete Grundstück, dh. für den Grund und Boden, die darauf errichteten Gebäude und die Außenanlagen so zu ermitteln, als ob die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde (§ 92 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 98 bis 103)

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.[1] Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück jedoch nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen, so liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ...mehr