Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Dienst- und Werkleistungsgenossenschaften

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Geschäfte iSd § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst b KStG liegen vor, wenn eine Gen unmittelbar Dienst- oder Werkleistungen für die Produktion der l + f Erzeugnisse ihrer Mitglieder erbringt. Hierzu kann zB das Abernten von Feldern oder das Füttern von Tieren gehören. Unter die Tätigkeiten iSd Buchst b der Vorschrift fallen auch die Betriebshilfsdienst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Begünstigte Geschäftsbetriebe iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 St-befreit nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG sind Erwerbs- und Wirtschaftsgen sowie Vereine, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb beschränkt auf die gemeinschaftliche Benutzung l + f Betriebseinrichtungen oder Betriebsgegenstände (s § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 Buchst a KStG) – Nutzungsgen; s Tz 17; Leistungen iRv Dienst- oder Werkverträgen für die Produktion l ...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.3 Die Regelungen im Detail

Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

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Wegfall der Unternehmensidentität: abgekürzter Erhebungszeitraum, Identität von "bisherigem" und "neuem" Betrieb

Leitsatz 1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. 2. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei...mehr

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Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (2): Abgrenzung zum unschädlichen Nebengeschäft

Leitsatz 1. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. 2. Für die Frage, ob ein Nebengeschäft im Hinblick auf die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.2 Nicht zum Grund und Boden gehörende Wirtschaftsgüter und Nutzungsbefugnisse (§ 55 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 27 Geltung hat § 55 EStG nur für den nackten Grund und Boden. Dies ergibt sich aus § 55 Abs. 1 S. 2 EStG, wonach dem Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG nicht die mit ihm in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter und Nutzungsbefugnisse zuzurechnen sind. Von daher gehören z. B. nicht zum Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG Forstrechte[1], Ackerquoten oder Umbruchrechte. Gl...mehr

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Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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Erweiterte Kürzung trotz erhaltener Ablösungszahlung

Leitsatz Die gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung kann trotz einer Ersatzzahlung des Mieters für die vorzeitige Vertragsbeendigung gewährt werden. Nur eine Betriebsvorrichtung eines ausgeübten Betriebs steht der Kürzung entgegen. Sachverhalt Das Finanzamt versagte einer GmbH & Co. KG die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Begründet ...mehr

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Besteuerung eines Blockheiz... / 4.2 Anschaffung ist eine Werklieferung

BHKW als Gebäudeteil Wird ein BHKW angeschafft, so handelt es sich hierbei um eine Werklieferung. Für die Lieferung eines BHKW bedeutet dies, dass es sich um eine Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG (vgl. A 13b 2. Abs. 5 Nr. 2 UStAE) handelt. Bis ins Jahr 2016 galt es als strittig, ob es sich bei einem BHKW um eine Betriebsvorrichtung handelt oder diese dem Ge...mehr

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Besteuerung eines Blockheiz... / 2.1 Abschreibung oder Erhaltungsaufwand

Blockheizkraftwerk als Gebäudebestandteil Wer mit Betreibern älterer BHKW spricht, die seit Längerem betrieben werden, wird sicher davon gehört haben, dass die Anlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben sind. Eine Abschreibung über diesen Zeitraum ist nicht mehr vorgesehen. Damals ging man davon aus, dass es sich bei dem BHKW um eine Betriebsvorrichtung und somit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 35 [Autor/Stand] Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so gilt der Grundsatz, dass jeder in einem besonderen Bauabschnitt errichtete Teil des Gebäudes, der benutzbar ist, als bezugsfertiges Gebäude anzusehen ist. Rz. 36 [Autor/Stand] Es ist deshalb auch in diesen Fällen ein Einheitswert für den Grund und Boden einschließlich des schon benutzbaren Teils festzustell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Entgelt nur für die Grundstücksnutzung

Rz. 81 [Autor/Stand] Zum Gesamtentgelt rechnet alles das, was der Mieter oder Pächter für die Grundstücksnutzung aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags zu zahlen hat. Den Begriff des "Gesamtentgelts" verwendet der Gesetzgeber auch in § 79 Abs. 1 Satz 1 BewG als Umschreibung der Jahresrohmiete. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich in beiden Fällen um das Entgelt fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Frage, was zu der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks gehört, wird nicht in § 146 BewG beantwortet, sondern in § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG. Dort wird Bezug genommen auf § 70 BewG. Danach ist jedes Grundstück eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Der Begriff des Grundstücks bestimmt sich nicht nach dem Zivilrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berechnungsschema

Rz. 133 [Autor/Stand] Sowohl die Ermittlung der Jahresmiete als Gesamtentgelt als auch deren Bereinigung um die umlagefähigen Betriebskosten macht es erforderlich, die hier für notwendigen Daten in einem Berechnungsschema festzuhalten. Ausgangsgröße für die Berechnung der Jahresmiete für das jeweilige Jahr des dreijährigen Mietermittlungszeitraums ist das, was im Mietvertrag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bestandteile der Jahresmiete

Rz. 107 [Autor/Stand] Nicht in die Jahresmiete einzubeziehen sind Zahlungen des Mieters für Leistungen des Vermieters, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen, sowie Leistungen, die der Vermieter von dritter Seite erhält. Dazu gehören[2]: Einnahmen für die Überlassung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Einnahmen für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, Dienstl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsüberlassung zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken

Rz. 137 [Autor/Stand] Obwohl der Gesetzgeber die Umschreibung der Jahresmiete, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Betriebskosten, weitestgehend auf Wohngrundstücke zugeschnitten hat, gilt § 146 Abs. 2 BewG für alle Grundstücke und Grundstücksteile, die vermietet sind, also auch bei einer Vermietung zu gewerb lichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jahresmiete bei Betriebsaufspaltung

Rz. 149 [Autor/Stand] Im Fall der Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen i.d.R. nicht nur Grundstücke, sondern auch das übrige Anlagevermögen einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter sowie zum Teil das Umlaufvermögen an eine Betriebsgesellschaft. Die Pachtzahlungen der Betriebsgesellschaft betreffen daher nicht nur die Grundstücksnutzung, sondern auch die ...mehr

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Steuern / 4.9 Vermietung oder Verpachtung eines Betriebs mit Betriebsvorrichtung

Rz. 37 Die Vermietung oder Verpachtung eines Betriebs mit Betriebsvorrichtung (z. B. Betrieb eines Parkhauses) ist ebenfalls für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung schädlich.mehr

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Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Normenkette § 9 Nr. 1 Sätze 1 und 2 GewStG, § 68 ...mehr

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Steuern / 4.4 Breitbandkabelnetz

Rz. 32 Die Überlassung von Gebäuden an Betreiber zur Durchleitung eines Breitbandkabelnetzes des Betreibers oder eines Dritten ist unschädlich. Befindet sich das Kabelnetz im Eigentum der Genossenschaft und wird es an den Betreiber verpachtet, liegt eine als schädlich zu beurteilende Verpachtung einer Betriebsvorrichtung vor. Im Falle einer geringfügigen Betätigung wäre alle...mehr

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Steuern / 2.2.1 Vermietung und Verpachtung

Rz. 7 Befreit ist die Vermietung von Grundstücken mit Gebäude und Gebäudeteile als wesentliche Bestandteile (§ 94 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Erbbaurechte, das Wohnungseigentum und das Teileigentum. Nicht begünstigt werden Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Scheinbestandteile und Betriebsvorrichtungen). Scheinbestandteile sind ...mehr

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§ 33 Anhang / 7.3 Herstellungskosten

Rz. 237 Werden VG nicht fremdbeschafft sondern selbsterstellt, treten anstelle der AK die HK als Basiswert, der nicht überschritten werden darf. Als Herstellungsvorgang sind der Herstellung eines neuen VG auch Erweiterungen oder wesentliche Verbesserungen eines vorhandenen VG gleichgestellt (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung kann sowohl AV (zum Beispiel Maschinen, Softwa...mehr

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Steuern / 2.2 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)

Rz. 6 Für Wohnungsgenossenschaften ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 UStG von besonderer Bedeutung. Nach dieser Vorschrift sind die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (§ 4 Nr. 12 Satz 1 a UStG), die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Ver...mehr

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Steuern / 2.2.5 Vermietung von Dachflächen für Mobilfunkantennen oder Photovoltaikanlagen

Rz. 14 Telefongesellschaften schließen häufig mit Wohnungsgenossenschaften als Grundstückeigentümer sog. Standortmietverträge über Funkfeststationen ab, in denen der Telefongesellschaft für eine bestimmte Zeit das Recht ein geräumt wird, auf der angemieteten Grundstücks- bzw. Gebäudefläche eine Funkfeststation zu errichten und zu betreiben. Die Funkfeststation ist vom Mieter...mehr

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Steuern / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 4 Nr. 9a UStG)

Rz. 5 Unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen die in § 1 Abs. 1 GrEStG aufgeführten Rechtsvorgänge. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entweder den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes (mit seinen wesentlichen Bestandteilen) begründen oder den Übergang des Eigentums beinhalten, z. B. der Grundstückskauf, der Grundstückstausch und die Auflassung. Den Grundstüc...mehr

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Steuern / 5.4.2 Berichtigungszeitraum

Rz. 36 Gemäß § 15a Abs. 1 UStG wird der Berichtigungszeitraum auf 5 Jahre festgelegt. Bei Grundstücken einschließlich der wesentlichen Bestandteile (Einbauten, Betriebsvorrichtungen), bei grundstückgleichen Rechten und bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden beträgt der Berichtigungszeitraum 10 Jahre. Unterschreitet die betriebsgewöhnliche oder tatsächliche Nutzungsdauer de...mehr

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§ 33 Anhang / 7.1 Vorbemerkungen

Rz. 190 Die in den §§ 252–256a HGB geltenden Bewertungsregeln für alle Kaufleute gelten für eG uneingeschränkt, die besonderen Bewertungsregeln für Kapitalgesellschaften §§ 279–281 HGB a. F. sind mit dem BilMoG 2009 entfallen. Damit ist das Bewertungsrecht des HGB spürbar vereinfacht und entrümpelt worden. Für Nichtkapitalgesellschaften ergaben sich deshalb gravierende Änder...mehr

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§ 33 Anhang / 9.6.2 Aktiva

Rz. 427 A. Anlagevermögen Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind als Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (zur Diskussion der zeitlichen und funktionalen Dimension bezüglich der Dauerhaftigkeit vgl. z. B. Wehrheim, BB 2003, S. 2508 f. m. w. N.). Diese Definition ist gleichzeitig die Negativabgrenzung für einen Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellung des Grundbesitzwerts für einen "Badepark"

Rz. 265 [Autor/Stand] Die praktische Auswirkung der Maßgeblichkeit des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung des Bodenwerts und des ertragsteuerlichen Werts für die Gebäude sowie die Entscheidung, in welchem Umfang Bauwerke als Betriebsvorrichtung zu behandeln und daher nicht in den Grundbesitzwert einzubeziehen sind, zeigt sich in dem BFH-Urt. v. 5.12.2007.[2] Mit diesem Urtei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beispielhafte gesetzliche Vorgaben

Rz. 125 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber umschreibt die bebauten Grundstücke, die bei fehlender üblicher Miete unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten sind, beispielhaft in § 147 Abs. 1 Satz 2 BewG. Dort werden Grundstücke mit Gebäuden aufgeführt, die zur Durchführung bestimmter Fertigungsverfahren, zu Spezialnutzungen oder zur Aufnahme bestimmter technischer Einricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Definition der Grundstückstypen

Rz. 146 [Autor/Stand] Unter Berücksichtigung der Ausführungen von Christoffel [2] lassen sich die einzelnen Gebäudetypen in Anlehnung an die gleich lautenden Erlasse für die neuen Bundesländer[3] und der Rechtsprechung zur Einheitsbewertung 1964 wie folgt umschreiben: Rz. 147 [Autor/Stand] Unter Badehäuser sind Gebäude mit Einrichtungen zu verstehen, die der Körperhygiene bzw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem Verfall preisgegebene Gebäude

Rz. 30 [Autor/Stand] Ein Grundstück mit einem Gebäude, das dem Verfall preisgegeben ist und auf dem sich somit kein auf Dauer benutzbarer Raum befindet, gilt ebenfalls als unbebaut (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG). Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass das Gebäude nach objektiven Verhältnissen auf Dauer nicht mehr benutzt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks

Rz. 14 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich im Bewertungsstichtag keine benutzbaren Gebäude befinden (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hierbei kann es sich um Grundstücke handeln, auf denen keine Gebäude stehen, aber auch um Grundstücke, auf denen zwar Gebäude errichtet sind, die allerdings nicht benutzbar sind. Rz. 15 [Autor/Stand] Als Gebäude sind ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Geringfügigkeitsgrenze bei einer Bewertung nach § 147 BewG

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei Grundstücken mit Gebäuden, die nicht vermietet sind und für die sich auch keine übliche Miete ermitteln lässt, wäre die Bewertung nach § 147 BewG unter Ansatz des Bodenrichtwerts für den Grund und Boden und des ertragsteuerlichen Werts für das Gebäude durchzuführen. Hier liegt keine für den Wertabgleich nach § 145 Abs. 2 Satz 1 BewG erforderliche Jah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zweckbetrieb infolge Einnahmegrenze

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kraft § 67 a Abs. 1 Satz 1 AO werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins grundsätzlich als Zweckbetrieb behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (s. AEAO zu § 67a, Nr. 17 ff.) im Jahr insgesamt 45 000 Euro nicht übersteigen (bis 2012 35 000 Euro). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begünstigung bezieht si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Unternehmerische Nutzung der Geschäftseinrichtung oder Anlage

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine feste Geschäftseinrichtung dient der Tätigkeit eines Unternehmens, wenn der Unternehmer sie für eine gewisse Dauer zu unternehmerischen Zwecken benutzt (BFH v. 30.10.1996, II R 12/92, BStBl II 1997, 12 m. w. N.). Unternehmerische Tätigkeit ist selbstständig ausgeübte Tätigkeit, d. h. ohne persönliche Abhängigkeit im Hinblick auf Ort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz Ein mit besonderer Tragfähigkeit ausgestatteter Hallenboden eines Logistikbetriebes stellt keine Betriebsvorrichtung dar, sondern ist als Teil des Gebäudes bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag Grundstücke. Die Höhe des endgültigen Kaufpreises war dabei von verschiedenen Modalitäten abh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerschuldnerschaft bei der Montage von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Leitsatz Der Einbau von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen "in" ein Gebäude und damit "in" ein Bauwerk ist in den Streitjahren 2008 bis 2010 weder eine Werklieferung noch eine Leistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 2008, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. Sachverhalt Der Kläger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 129 Grundvermögen

Erlasse: Gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der neuen Bundesländer Betreff die Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab 1.1.1991 vom 17.12.2008;[1] Oberste Finanzbehörden der neuen Länder: gleichlautender Erlass betreffs Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen vom 15.3.2006;[2] Oberste Finanzbehörden der neuen Länder: gleichlaut...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Verpachtung an Pauschallandwirt

Leitsatz Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE). Normenkette § 9 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 UStG, Art. 13 Teil C Buchst. a 6. EG-RL (= EWGR...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Einheitlichkeit der Leistung, Steuerermäßigung, Besichtigungstour in einem Fußballstadion

Sachverhalt Bei dem niederländischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Anwendung des ermäßigten oder des Normalsteuersatzes auf Rundgänge aus einer Führung durch ein Fußballstadion und den Besuch des Stadionmuseums. Das Vorlagegericht wollte wissen, ob bei einer einheitlichen Leistung, die aus zwei oder mehreren konkreten und spezifischen Bestandteilen besteht, für d...mehr