Tz. 105

Stand: EL 121 – ET: 04/2021

Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind:

  • der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Kantine, Vereinsgaststätte) vorhanden ist. Dies gilt aber auch dann, wenn derartige Vorrichtungen nicht vorhanden sind und der Verkauf von Speisen und Getränken an Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Preisrichter, Sanitäter etc. erfolgt. S. AEAO zu § 67a AO TZ 6, Anhang 2;
  • die Werbung, die in eigener Regie für Wirtschaftsunternehmen in

    • Sportstätten (Bandenwerbung),
    • Vereinszeitschriften,
    • Programmheften,
    • Festzeitschriften,

    sowie

    • auf der Sportkleidung (Trainingsanzügen, Trikots, Helmen usw.) und auf Sportgeräten erfolgt.

    Die Werbung auf der Sportkleidung ist stets ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, auch dann, wenn das Recht der Werbung auf einen Dritten übertragen wird, s. AEAO zu § 67a AO TZ 6 und 9, Anhang 2;

  • der Betrieb einer in eigener Regie geführten Vereinsgaststätte, wenn das Betreiben wiederholt, planmäßig, also nachhaltig geschieht (s. AEAO zu § 67a AO TZ 10, Anhang 2);
  • Erholungsreisen von Sportlern, weil hier die Voraussetzungen für Sportreisen nicht mehr gegeben sind, auch dann, wenn anlässlich der Reise Sport getrieben wird. Es handelt sich hierbei um Touristikreisen, s. AEAO zu § 67a AO TZ 4, Anhang 2;
  • Massenveranstaltungen, die den Zuschnitt gewerblicher Veranstaltungen haben;
  • Pensionsreitställe (Boxenvermietungen), die von Reit- und Fahrvereinen unterhalten werden;
  • die stundenweise Überlassung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen ohne Erteilung von Sportunterricht an Nichtmitglieder gegen Entgelt, s. AEAO zu § 67a AO TZ 12, Anhang 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge