Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskosten

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Rn 6 Betriebskosten sind nur solche Kosten, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache anfallen. Hieran fehlt es zB bei den Kosten für Parkflächen, deren Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet ist. Nicht erforderlich ist, dass der Gebrauch durch die Mieter selbst erfolgt oder sich als rechtmäßige Inanspruchnahme der Mietsache darstellt (BGH VIII ZR 117/21 Rz 26; ZMR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kostentragungspflicht des Mieters.

Rn 5 Der Mieter muss bereits bislang die Betriebskosten für Wärme und/oder Warmwasser tragen. Dies ist grds stets und auch ohne Umlegungsvereinbarung der Fall (§ 556 Rn 34). Anders ist es nur in den Fällen der §§ 2, 11 HeizkostenV – bei denen eine Inklusivmiete vorstellbar ist, welche die Betriebskosten für Wärme und/oder Warmwasser umfasst. Liegt es so, bedarf es einer Umle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Isoliert oder im Verbund.

Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll allerdings auch möglich sein, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Wohnungseigentum.

Rn 28 Der Vermieter eines Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigentums muss beachten, dass nicht alle Positionen einer WEG-Abrechnung nach § 28 II 2 WEG auf einen Mieter umgelegt werden können. Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören va die Verwaltungskosten und dem Grunde nach auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 II Nr. 1 und Nr. 2 BetrKV; s.a. Rn 8). Ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erhöhungsbetrag.

Rn 8 Erhöhungsbetrag ist die Differenz zwischen den Betriebskosten zum Vergleichszeitpunkt (Rn 5) und zum Zeitpunkt der Abgabe der Erhöhungserklärung (AG Waiblingen WuM 88, 129). Bei einer zu niedrig angesetzten Pauschale kann also nicht auf den vollen an sich umlegungsfähigen Betrag erhöht werden. Der Vorteil eines zu geringen Ansatzes bleibt dem Mieter erhalten, führt aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen der Voraussetzungen.

Rn 16 Fehlen die Voraussetzungen, kann der Vermieter die fiktiv zu berechnenden bisherigen Betriebskosten gem §§ 7 II, 8 III HeizkostenV verlangen, nicht aber sonstige Kosten des Energielieferanten (Pfeifer MietRB 13, 94, 102; Horst MDR 13, 189, 193). Bezugspunkt der Berechnung ist nach dem Willen des Gesetzgebers die neue Heizungsanlage. Denn der Mieter kann nach § 5 WärmeL...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. I ist mWv 1.1.07 durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.06 (BGBl I 2098) neu gefasst, IIIa ist mWv 1.12.21 durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v 23.6.21 (BGBl I 1858) in das Gesetz eingefügt worden. § 556 I 1 weist darauf hin, dass die Vertragsparteien e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 20 Eine nicht zu rechtfertigende Härte liegt vor, wenn dem Mieter nach Abzug der Miete einschließlich Nebenkosten (LG Berlin WuM 10, 88) kein Betrag zur Verfügung steht, der ausreicht, damit er an seinem bisherigen Lebenszuschnitt im Wesentlichen festhalten kann (KG GE 07, 907; LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10; IMR 14, 104; WuM 10, 88 [LG Berlin 19.01.2010 - 65 S 285/09]), vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 140 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht (§ 535 Rn 54; BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36; 15, 132 Rz 11), bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der nach einer Umlegungsvereinbarung vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen und den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnungseigentum.

Rn 8 Der vermietende WEigtümer als Sondereigentümer oder der Vermieter des gemE können mit einem Mieter vereinbaren, dass dieser die Betriebskosten zu tragen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Haben die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart (§ 556 Rn 13), so ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart.

Rn 23 Die Mietvertragsparteien müssen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart haben (dazu § 556 Rn 12 und Rn 20 ff). Dies gilt auch für Betriebskosten, die auf einer Öffnungsklausel (§ 556 Rn 31) oder einer Mehrbelastungsklausel (§ 556 Rn 31) beruhen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 2 Sind Räume/Wohnungen/Flächen nicht vermietet, muss der Vermieter – da er das Vermietungsrisiko trägt (BGH NJW 10, 3645 [BGH 06.10.2010 - VIII ZR 183/09] Rz 23; 06, 2771 Rz 13) – die auf diese Räume/Wohnungen/Flächen entfallenden Betriebskosten tragen – egal, um welchen Umlageschlüssel es geht (BGH NJW 06, 2771 [BGH 31.05.2006 - VIII ZR 159/05] Rz 13; 03, 2902 unter 2 b).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zweck.

Rn 13 Eine Pauschale erspart dem Vermieter die genaue Abrechnung der Betriebskosten und entlastet ihn damit von dem ansonsten jährlich anfallenden Arbeitsaufwand (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 27 Voraussetzung ist, 1. dass die Mietvertragsparteien einen Umlageschlüssel vereinbart haben (Rn 5 ff) und 2. eine Möglichkeit besteht, Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung zu erfassen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen erfüllt.

Rn 15 Liegen alle Voraussetzungen des § 556c I vor (Rn 5 ff) und ist das vorgeschriebene Verfahren eingehalten (Rn 14), hat der Mieter vGw die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen. Sie treten an die Stelle der bis dahin umgelegten Kosten. Änderungsvereinbarungen und zusätzliche Erklärungen sind nicht erforderlich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumung.

Rn 55 vgl Rn 9, 20; vergleichsweise Einbeziehung eines Umzugskostenzuschusses im Räumungsrechtsstreit soll keinen Mehrwert mit sich bringen, wohl aber eine Einigung über die Mietminderung (Karlsr WuM 08, 617 = JurBüro 08, 651); auch Betriebskosten bleiben außer Ansatz (BGH NJW-RR 16, 1235).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Größe eines Miteigentumsanteils.

Rn 17 Die Mietvertragsparteien können nach hM als Umlageschlüssel die Größe eines Miteigentumsanteils vereinbaren (BGH GE 05, 360 unter II 3; s.a. NJW 09, 283 Rz 28 und ZMR 04, 662 unter II 2 d) – auch in einem Formularmietvertrag (AG Düsseldorf DWW 91, 373; Blank WuM 04, 446). Dieser Umlageschlüssel ist – wenigstens in Ausnahmefällen – allerdings fragwürdig und kann den Mie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mitteilung.

Rn 3 Die Mitteilung (AG Bremen ZMR 13, 808) ist bloße Rechtshandlung. Trotzdem finden auf sie analog die Vorschriften über Willenserklärungen Anwendung. Eine besondere Form ist für die Mitteilung nicht vorgesehen. Absender der Mitteilung muss der Vermieter sein. Die Mitteilung eines Dritten genügt, sofern dieser vom Vermieter bevollmächtigt war. Eine durch den Erwerber erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Zum Anwendungsbereich s Vor § 557 Rn 3. § 560 gilt mithin insgesamt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum (s.a. BGH ZMR 14, 530 Rz 24). Nach § 549 II und III gilt er allerdings nicht für die dort genannten Mietverhältnisse. Ferner gilt § 560 nicht für preisgebundenen Wohnraum. Inklusivmieten können wegen gestiegener Betriebskosten im Anwendungsbereich des § 560 nicht g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 22 § 560 IV will auf einfache Weise Änderungen der Betriebskosten (§ 556 Rn 3), die im Laufe des Mietvertrags zB hinsichtlich der Anzahl der Bewohner, der Verbrauchsgewohnheiten oder durch Kostensteigerungen/-senkungen eintreten, ermöglichen (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 9; s.a. Bentrop WuM 22, 505 [506]). Er gewährt dazu das Recht, durch einseiti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Öffentliche Lasten.

Rn 2 Hierunter fallen nur Lasten, die an die Sache anknüpfen, wie deren Größe, Wert oder Ertrag, nicht aber an die Person des Abgabepflichtigen. Die sog Betriebskosten, die aus der Tätigkeit des Nießbrauchers entstehen, zB Gewerbesteuer, trägt er ohnehin selbst. Rn 3 Auf den Nießbraucher entfallen: Grundsteuer, Kommunalabgaben (Schippers MittRhNotK 96, 197) und Schornsteinfeg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme.

Rn 31 Für den Fall, dass der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, zB den Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. § 555a Rn 20), ist str, ob der Vermieter grds berechtigt ist, die neu entstehenden Betriebskosten ohne eine vertragliche Grundlage auf den Mieter umzulegen. Richtigerweise ist eine Umlage auch dann nur möglich, wenn man die ursprüngliche Klausel so auslegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 27 Jeder WEigtümer muss nach (§ 14 I Nr 2 Fall 1) das Betreten/Benutzen des SonderE dulden, soweit dies vereinbart und/oder beschlossen ist. Die Verpflichtung berührt Art 13 GG, der bei Auslegung und Anwendung zu beachten ist (BGH ZWE 15, 337 Rz 9; Zweibr NJW-RR 01, 730 [OLG Zweibrücken 24.11.2000 - 3 W 184/00]; BayObLGZ 96, 146). Bsp: Tatsächliche Erhaltung des gemE, sow...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 27 Das Vermieterpfandrecht besteht nach § 562 I 1 für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Ddorf ZMR 00, 518, 520 f). Dies sind gem der einschränkenden Auslegung des BGH nur die Forderungen, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben (BGHZ 60, 22). Für künftige Mietforderungen ist die Ausnahmeregelung des § 56...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Rechtsnatur.

Rn 1 Ein dingliches Recht zum Wohnen kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit durch Wohnungsrecht gem § 1093, bei dem ein bestimmtes Gebäude oder ein Gebäudeteil unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung genutzt werden darf, als Wohnungsnutzungsrecht nach den §§ 1090–1092, bei einer Mitbenutzung ohne Ausschluss des Eigentümers, als vererbliches und veräußerliches so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag.

Rn 5 Die Mietvertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften iRd §§ 305 ff – ausdrücklich oder schlüssig – in den Grenzen der §§ 134, 138, 242 vertraglich bestimmen, nach welchem Umlageschlüssel die jeweiligen Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) umgelegt werden. Die Mietvertragsparteien können dem Vermieter oder Mieter auch ein iSv § 315 einseitiges Leistungsbest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilabrechnung (§ 556 III 4).

Rn 86 Nach § 556 III 4 muss der Vermieter keine Teilabrechnung erstellen – weder für einzelne Betriebskosten noch bei einem Mieterwechsel (Rn 40); etwas anderes kann vereinbart werden (BGH NZM 08, 520 [BGH 30.04.2008 - VIII ZR 240/07] Rz 18). Rn 87 Eine Teilabrechnung idS ist eine Abrechnung lediglich für einen Teil des Abrechnungszeitraums (BGH NJW 10, 3228 Rz 18). Rechnet d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anzahl der Bewohner/Eigentümer/Nutzer- bzw Personen/Personenmonate.

Rn 8 Die Mietvertragsparteien können die Anzahl der Bewohner/Eigentümer/Nutzer- bzw Personen als Umlageschlüssel vereinbaren (BGH NJW 15, 51 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 97/14] Rz 14; NJW 10, 3570 [BGH 15.09.2010 - VIII ZR 181/09] Rz 10). Bei diesem Umlageschlüssel bestimmt sich der Anteil eines Mieters an den Betriebskosten nach dem Verhältnis der in seiner Wohnung lebenden Pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 15 Die Betriebskosten (§ 556 Rn 3) müssen sich in ihrer Gesamtheit ermäßigt haben (AG Berlin-Charlottenburg GE 90, 105). Die Ermäßigung einzelner Kostenpositionen kann durch eine Steigerung anderer Betriebskostenarten ausgeglichen sein (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 11). Für den Vergleichszeitraum gilt dasselbe wie bei Erhöhungen (Rn 5). Rn 16 § 560 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachvollziehbar- und Prüffähigkeit.

Rn 53 Ob der Vermieter mit einem Abrechenwerk seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSd § 362 erfüllt hat, richtet sich ua danach, ob der Mieter anhand des Abrechenwerks in der Lage ist, 1. die zur Umlage anstehenden Betriebskosten (Rn 3) zu erkennen und 2. anhand der ihm mitgeteilten Umlageschlüssel (§ 556a Rn 5 ff) den auf ihn entfallenden Kostenanteil nachzuprüfen (stRspr, etw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsverwalter.

Rn 85 Vermieter kann im Laufe des Mietvertrags nach § 152 II ZVG ein Zwangsverwalter werden – oder es von Anfang an sein. Der Zwangsverwalter ist in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter zu behandeln (BGH ZMR 19, 3333 Rz 16); dies gilt auch im Hinblick auf die Kautionsvereinbarung und selbst dann, wenn der Verwalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erheblicher Zahlungsverzug (§ 569 III Nr 1).

Rn 17 Kündigt der Vermieter wegen Zahlungsverzugs gem § 543 II 1 Nr 3a, ist der rückständige Teil erheblich, wenn er die vereinbarte Miete inkl aller vom Mieter zu leistenden Vorauszahlungen auf Neben- und Betriebskosten für einen Monat übersteigt (Miete + Nebenleistungen + 0,01 EUR). Maßgeblich ist die Gesamthöhe (BGH ZMR 22, 191 Rz 16). Für eine darüber hinausgehende geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Zum Anwendungsbereich und Grenzen s zunächst Vor § 557 Rn 3. Eine Erhöhung nach § 558 ist bei einer Staffel- oder Indexmiete gem §§ 557a II 2, 557b II 3 unzulässig; Erhöhungen nach §§ 559 (Rn 26) und 560 sind möglich. Die Erhöhung einer Teilinklusivmiete (§ 535 Rn 176) wegen gestiegener Betriebskosten ist nur nach § 558 möglich (BGH ZMR 04, 341). Eine Mieterhöhung ist u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen.

Rn 29 Liegen die in Rn 27–28 genannten Voraussetzungen vor, kann der Vermieter einseitig durch Erklärung in Textform (§ 126) bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 20 § 10 II bezweckt es, unbillige Härten zu beseitigen (BGH ZMR 18, 242 Rz 11; ZMR 16, 713 Rz 11). Nach § 10 II kann verlangt werden: eine vom Gesetz abweichende schuldrechtliche Vereinbarung oder die Anpassung einer bestehenden schuldrechtlichen Vereinbarung (BGH ZMR 12, 793 Rz 8), als Ultima Ratio auch die Änderung oder Aufhebung eines SNRs (BGH ZMR 19, 518 Rz 11; 18, 6...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Prozessuales.

Rn 165 Der Vermieter trägt im Nachforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter (BGH NJW 18, 1599 Rz 12; 08, 1801 Rz 29); sie umfasst auch die Höhe eines von ihm vorgenommenen Abzugs nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Glasfaser (§ 555b Nr 4a).

Rn 16a § 555 Nr 4a ist mWv 1.12.21 durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in das BGB eingefügt worden. Er soll klarstellen, dass der erstmalige Anschluss der Mietsache durch Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität iSd § 3 Nr 33 TKG eine Modernisierungsmaßnahme darstellt (BTDrs 19/28865, 413). Sofern der Vermieter also selbst den Ausbau vornimmt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 §§ 557–561 gelten für bestehende befristete und unbefristete Mietverträge über Wohnraum (§ 535 Rn 12). Für Mischmietverhältnisse ist zu fragen, wo der Schwerpunkt liegt (iE § 535 Rn 14, § 549 Rn 2). Auf Mietverhältnisse über die in § 549 II, III genannten Wohnungen sind §§ 557–561 nicht anwendbar. Der Vermieter im preisgebundenen Wohnraum kann die Miete nach §§ 557 ff e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Angemessen.

Rn 28 Die Betriebskostenvorauszahlungen müssen auf eine angemessene Höhe festgesetzt werden. Der Begriff korrespondiert mit § 556 II 2 (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 10); die Ausführungen zu § 556 Rn 22 und Rn 23 gelten entspr. Die neue Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen hat sich an der Höhe der zu erwartenden Betriebskosten auszurichten (BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Die Mietvertragsparteien müssen bestimmen, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Die Verwendung des Wortes ›pauschal‹ und das Fehlen von Regelungen über die Abrechnung sprechen für eine Pauschale (Ddorf IMR 08, 239). Ist eine Vorauszahlung gewollt, diese Vereinbarung aber nicht wirksam, ist die Vorauszahlung in eine Pauschale um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhöhungen nach §§ 559, 560.

Rn 6 Die Jahressperrfrist wird nicht durch Mieterhöhungen nach einer Modernisierung (§ 559) oder wegen Veränderungen von Betriebskosten (§ 560) ausgelöst. Dies gilt auch dann, wenn eine Mieterhöhung auf den in § 559 genannten Gründen beruht, jedoch einvernehmlich vereinbart worden ist (BGH NJW 08, 2031 [BGH 09.04.2008 - VIII ZR 287/06] Rz 10; NJW 07, 3122 [BGH 18.07.2007 - V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme (§ 556a III 2).

Rn 40 Die Betriebskosten sind für eine oder mehrere Kostenpositionen nach § 556a I 1 (Rn 20 ff) umzulegen, wenn der Umlageschlüssel, der im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung gilt, im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht oder nicht mehr billigem Ermessen widerspricht. Rn 41 Ob es so liegt, ist anhand der Int...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Umrechnung.

Rn 19 Für eine Vergleichbarkeit muss die Brutto- in eine Nettomiete oder aber die im Mietspiegel aufgeführte Netto- in eine Bruttomiete umgerechnet werden. Die Vergleichbarkeit ist dadurch herzustellen, dass ein Zuschlag in Höhe der derzeit (= Abgabe des Mieterhöhungsverlangens) auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Nett...mehr