Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Gewerbesteuer – Erweiterte Kürzung

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Anhang 7). Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufteilung

Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Erhebt ein Verein einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag, der sowohl den allgemeinen Interessen der Mitglieder (echter Mitgliedsbeitrag) als auch der besonderen Förderung einzelner Mitglieder (unechter Mitgliedsbeitrag) dient, müssen die Mitgliedsbeiträge in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden (BFH vom 16.11.1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zweckgebundene Spenden

Tz. 10a Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei zweckgebundenen Spenden handelt es sich um Zuwendungen, bei denen der Spender der empfangenden Körperschaft die Zuwendung mit einer Verwendungsauflage verknüpft, wie die erhaltenen Mittel einzusetzen sind. Damit eine zweckgebundene Spende steuerlich als Zuwendung nach § 10b EStG (Anhang 10) anerkannt werden kann, ist besonders sorgfälti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensausstattung einer Stiftung

Tz. 157 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Am 02.03.2021 wird die rechtsfähige steuerbegünstigte Kunst- und Kulturstiftung in Köln anerkannt. Der Stifter, Albrecht Dürer, stattet die Stiftung am 04.03.2021 mit einem Gründungskapital von 1 Mio. EUR aus. Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO am 04.05.2021. Die Sti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Voraussetzungen

Tz. 60 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ab dem VZ 2020 können Vereine/Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden soll, nicht mehr als 200 000 EUR beträgt (§ 7b Abs. 1 Satz 2 EStG). Bis einschließlich dem VZ 2019 konnten Vereine/Unternehmen einen Investitionsabzugsbetra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Ergebnis aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann zusammengerechnet werden (s. § 64 Abs. 2 AO). Es gilt hier das Saldierungsgebot aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Ist das Ergebnis positiv, besteht keine Gefahr für die Aberkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Endgültige wirtschaftliche Belastung

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) sind alle Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders zur Förderung des begünstigten Zwecks abfließen und bei dem Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Eine Ausgabe ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufbewahrungspflichten

Tz. 111 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Steuerbegünstigte Vereine haben die Vereinnahmung von Zuwendungen (Spenden, Beiträge usw.) und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Auch müssen sie ein Doppel der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen aufbewahren (§ 50 Abs. 4 EStDV, Anhang 11). Bei Sachzuwendungen und Verzicht auf Erstattungsansprüche müssen sich a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

Es wird nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften (zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18, 23, 24 beziehungsweise 25 Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz), die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (zum Beispiel Obdachlose) bereits Anwendung fin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Investitionsjahr

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das begünstigte Wirtschaftsgut, für das ein Abzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch genommen wurde, planmäßig angeschafft oder hergestellt, können bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend zugerechnet werden; max. jedoch in Höhe des abgezogenen Investitionsabzugs. Daneben kann von den Anschaffungs-/Herst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Vereinen

Tz. 73 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auch die steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen – wie alle anderen Steuerpflichtige auch – verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Führt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der Steuerbefreiung?

Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. März 2022 (BStBl I 2022, 345) und 11. November 2022 (BStBl I 2022, 1528) bleiben bei Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Vermietungsgenossenschaft beziehungsweise des Vermietungsvereins sind, aus B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)

Tz. 54.7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei neuen Elektronutzfahrzeugen sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG eine Sonderabschreibung i. H. v. 50 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7c EStG). Zu den begünstigten Elektronutzfahrzeugen zählen die Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewinne (Überschüsse)

Tz. 55 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der Gewinn (Überschuss) aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben darf nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) – die Endversteuerung ist zunächst durchzuführen – nur für die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke der Körperschaft verwendet werden (s. BMF vom 01.10.1976, BStBl I 1976, 576). Die nachhaltige Erzielung hoher Gewinne wird ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwands- bzw. Vergütungsspenden

Tz. 20 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter dem Begriff der Aufwandsspende werden regelmäßig zwei unterschiedliche Sachverhalte gefasst. Zum einen gibt es den Verzicht auf einen Aufwandsersatzanspruch (§ 10b Abs. 3 Satz 5 EStG, Anhang 10). Zum anderen den Verzicht auf einen Vergütungsanspruch ("Vergütungsspende"). Die Vergütungsspende fällt dem Grunde nach nicht unter § 10b Abs. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die steuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge an einen Verein unterscheidet sich danach, ob es sich um "echte" oder "unechte" Mitgliedsbeiträge handelt. Auch kann sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge von der ertragsteuerlichen Beurteilung unterscheiden. Unter dem Begriff "Mitgliedsbeitrag" fallen alle die von einem ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die gemeinnützigen Einrichtungen schalten im Regelfall für die Organisation dieser Betätigungsfelder ein (gewerbliches) Kongressbüro ein. Dieses wird für den wissenschaftlichen Bereich etc. im fremden Namen und für fremde Rechnung der Einrichtungen tätig, das heißt diese Kongressbüros sind nur Geschäftsbesorger und Veranstalter der Kongresse ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sachzuwendungen/-spenden

Tz. 42 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Neben Geldzuwendungen ist auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern nach § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG (Anhang 10) begünstigt. Bei der Zuwendung von Wirtschaftsgütern ist beim Wertansatz zwischen Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen zu unterscheiden. So bemisst sich der Wert der Zuwendung eines Wirtschaftsguts aus dem ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 10 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, können diese Betätigungen sowohl ertragsteuerlich als auch umsatz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein echter Mitgliedsbeitrag wird dadurch gekennzeichnet, dass das Mitglied für seine Beitragszahlung keine konkrete Gegenleistung erhält. Voraussetzung für die Annahme echter Mitgliedsbeiträge ist, dass die Beiträge gleich hoch sind oder nach einem für alle Mitglieder verbindlichen Bemessungsmaßstab gleichmäßig errechnet werden. So dürfen die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer

Tz. 124 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der körperschaftsteuerliche Spendenabzug ist bis auf kleine Abweichungen inhaltsgleich zu § 10b EStG in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 KStG (Anhang 3) geregelt. So tritt bei der Berechnung des Abzugshöchstbetrags an Stelle des Gesamtbetrages der Einkünfte das Einkommen (§ 8 KStG, Anhang 3). Als Einkommen i. S. dieser Vorschrift gilt das Eink...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Anschaffungsnaher Aufwand

Tz. 19 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Nicht hi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmebegriff

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wie bereits ausgeführt, bestimmt sich der Einnahmebegriff nach der Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird der Gewinn nicht nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (s. Anhang 10) ermittelt, gilt das Zuflussprinzip. Die umsatzsteuerliche Behandlung, ob eine Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten erfolgt, ist aber ohne Bedeutung. D...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Ende der AfA

Tz. 26 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die AfA endet, wenn das Wirtschaftsgut im Laufe eines Wirtschaftsjahrs veräußert wird oder auf Dauer nicht mehr zur Erzielung von Einnahmen dient. Die AfA ist im Jahr der Veräußerung oder der Nutzungsänderung grundsätzlich nur zeitanteilig vorzunehmen. D.h., die Bemessungsgrundlage ist zeitanteilig auf den gesamten Abschreibungszeitraum zu v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Abzugsjahr

Tz. 64 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Technisch erfolgt der Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nicht durch eine Rücklagenbildung in der Bilanz, sondern durch eine außerbilanzielle Gewinnminderung. Tz. 65 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Anschaffung oder Herstellung muss nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags grundsätzlich in den drei Folgejahren (= Investitionsfrist) durchge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / c) Sonderfälle

Tz. 75 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 In den Fällen des § 64 Abs. 5 und 6 AO (s. Anhang 1b) – Altmaterial, Werbung, Totalisatorbetriebe, zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste – sind für die Prüfung, ob die Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) i. H. v. 45 000 EUR überschritten wird, die tatsächlichen Einnahmen anzusetzen (s. AEAO zu § 64 Abs. 3 AO...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Entgelte aus sonstigen Leistungen, die von den Gesellschaften/Einrichtungen erbracht werden, können nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) umsatzsteuerfrei sein, soweit diese Entgelte für die Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von den Teilnehmern vereinnahmen. Bedingung für die Steuerfrei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Kongressteil

Tz. 2 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Einrichtungen veranstalten jährlich wiederkehrende Kongresse oder Tagungen mit wissenschaftlichen oder belehrenden Schwerpunkten. Außerdem werden Symposien abgehalten, Expertenworkshops angeboten, Fortbildungskurse usw. durchgeführt. Die Veranstalter werden im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung auf den jeweiligen Gebieten der Medizi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen die vom Ukraine-Krieg Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Wohnungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aus Billigkeitsgründen bleiben in den Jahren 2022–2023 die Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, bei der Berechnung der Schädlichkeitsgrenze von 10 % für steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften/-Vermietungsvereine nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Anhang 3) unberü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Tz. 27 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines abnutzbaren, beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsguts können in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (bis einschl. 2017: 410 EUR) netto (d. h. ohne Umsatzsteuer) nic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Gebäude)

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die beweglichen und unbeweglichen WG des Anlagevermögens (ohne Gebäude) sind folgende AfA-Methoden zulässig (gewesen):mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Tätigkeit

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss durch ihre Tätigkeit am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist aber nicht zwingend erforderlich. Tätigkeit ist jedes aktive Tun (Handeln), Dulden oder Unterlassen. Bei d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Aufwandsspenden

Tz. 155 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Rudi Roller ist als Übungsleiter und Trainer bei dem steuerbegünstigtem Sportverein TSV Blau Gelb e. V. für einige Jugendmannschaften verantwortlich. Der Sportverein wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.03.2021 für die Jahre 2017–2019 wegen Förderung des Sports als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Am 26.10.2021 reicht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Leistungs-AfA

Tz. 39 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Anders als bei der linearen AfA wird bei der Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG, Anhang 10) die AfA nach Maßgabe der Leistung des WG vorgenommen. Diese Form der AfA ist nur für die beweglichen WG des Anlagevermögens zulässig. Die Leistungs-AfA muss wirtschaftlich begründet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Leistung eines WG erhebli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeit-raums rückwirkend weg?

Im Einzelfall ist die vorübergehende unentgeltliche beziehungsweise gegen Erstattung von Nebenkosten erfolgende Aufnahme von Geflüchteten aus Billigkeitsgründen nicht schädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), wenn der Steuerpflichtige in diesen Fällen die Wohnung teilweise we...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.09.2018 für die Jahre 2015–2017 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen j...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss mit ihrem Betätigungsfeld auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt nur dann vor, wenn Leistungen gegen Entgelt gegeben sind und sich das Angebot...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Normalerweise ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ("privates Veräußerungsgeschäft"), wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst in der Immobilie gewohnt hat (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auslagerung von Festivitäten

Tz. 112 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Festivitäten wie gesellige Veranstaltungen, Jubiläumsfeste und dgl. sollten nach Möglichkeit ausgelagert werden, damit die Besteuerungsfreigrenze von brutto 45 000 EUR für andere Aktivitäten zur Verfügung steht. Tz. 113 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das Recht zur Durchführung einer Festivität an einen Dritten abgegeben, sind die Einnahmen aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Lineare AfA für Gebäude

Tz. 48 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei der linearen Gebäude-AfA werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Gebäudes mit einem gleichbleibenden Prozentsatz abgeschrieben. Die lineare Gebäude-Afa nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) unterscheidet bei der Abschreibung wie folgt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. AfA für Baudenkmäler (§ 7i EStG)

Tz. 57 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei einem im Inland belegenem Gebäude, das als Baudenkmal anerkannt ist, kann ein Steuerpflichtiger abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG (Anhang 10) im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erh...mehr