Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeit

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beeinträchtigung der Berufsausübung

Rz. 45 Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss weiter kausal zu einer voraussichtlich dauerhaften Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung der konkreten Berufstätigkeit führen. Dies muss vom Versicherungsnehmer dargelegt werden.[104] Die Erfordernis der Kausalität ergibt sich aus der Begrifflichkeit "infolge".[105] Rz. 46 Ist ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einer tatsäch...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (1) Ausgestaltung der Versicherungsfähigkeit im Tarif

Rz. 651 Das Versicherungsverhältnis endet bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der in § 15 Abs. 1 a MB/K/ immer noch vorgesehen automatischen Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird auf die Ausführungen zu den Beendigungsfolgen (Rd...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 187 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung von Ausbildung und Erfahrung bzw. Kenntnissen und Fähigkeiten ist immer der Versicherungsfall und zwar selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer wegen verspäteter Antragstellung Leistungen nicht schon seit Eintritt der Berufsunfähigkeit verlangen kann.[465] Maßgeblich als Vergleichsmaßstab der Verweisung ist grundsätzlich die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vertragliche Regelungen zur Nachprüfung

Rz. 327 In wohl allen Bedingungswerken haben sich die Versicherer das Recht vorbehalten, nach Anerkennung oder Feststellung ihrer Leistungspflicht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad oder die Pflegestufe nachzuprüfen (vgl. § 9 MB BUV 22 sowie § 6 MB BUZ 22). Nach einem Anerkenntnis oder der gerichtlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit kann künftigen Ges...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Absichtliche Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung

Rz. 151 In § 5c MB BUV 22 und § 3c MB BUZ 22 ist geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Berufsunfähigkeit von der versicherten Person verursacht wurde durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder eine versuchte Selbsttötung. Anders als bei § 81 VVG für die Schadensversicherung, verlangt diese Klausel ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Grundsätzliches

Rz. 30 Gemäß § 172 Abs. 2 VVG sowie § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 und den meisten auf dem deutschen Markt befindlichen Bedingungswerken muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, ganz oder teilweise den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um einen Leistungsanspruch b...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Nachprüfung bei Selbstständigen

Rz. 353 Bei Selbstständigen stellt sich die Frage, ob diese im Nachprüfungsverfahren auf eine betriebliche Umorganisation oder eine abhängige Beschäftigung verwiesen werden können.[852] Hier gelten vom Ausgangspunkt her dieselben Regeln wie bei der Ursprungsprüfung; entscheidend ist nämlich die Frage, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit andauert. Allerdings kommt es da...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung von Gutachten

Rz. 376 Ärztliche Gutachten, auf die der Versicherer sich stützt, muss er dem Versicherungsnehmer unverkürzt zugänglich machen, soweit dieser sie nicht schon besitzt.[903] Der Änderungsmitteilung müssen die zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten oder Arztberichte in vollständigem Wortlaut beigefügt werden.[904] Rz. 377 Wird in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versiche...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Erwerbsunfähigkeitsklausel

Rz. 124 Bei besonders risikoreichen Berufen oder auch bei schwer bestimmbaren beruflichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit teilweise sog. Erwerbsunfähigkeitsklauseln vereinbart.[303] Diese lautet beispielsweise: Zitat "Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird durch folgende Vereinbarung ersetzt: Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreih...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 82 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[195] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Ärztlicher Nachweis

Rz. 69 Die Bedingungen sehen regelmäßig vor, dass die Berufsunfähigkeit ärztlich nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Der ärztliche Nachweis ist aber nicht Voraussetzung für eine Beweiserhebung durch das Gericht, sondern nur für die begehrte Leistung.[167] Der Versicherte hat regelmäßig Arztberichte nicht in der Hand, so dass er sie auch nicht einreichen kann.[168] Ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Anzeige gesundheitlicher oder beruflicher Änderungen

Rz. 358 Eine Minderung oder einen Wegfall der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit hat der Versicherungsnehmer ebenso wie die Wiederaufnahme bzw. eine Änderung der beruflichen Tätigkeit dem Versicherer gemäß § 9 Abs. 3 MB BUV 22 bzw. § 6 Abs. 3 MB BUZ 22 und vielen Bedingungswerken der Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Nach dem Wortlaut der Bedingungen ist jede...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kulanzentscheidung und Vereinbarungen über die Leistungspflicht

Rz. 274 Eine befristete Leistungszusage, die für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich eine Kulanzentscheidung darstellt, stellt kein Anerkenntnis dar, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus binden würde.[685] Sofern der Charakter als Kulanzentscheidung für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend ersichtlich ist, ist im Zweifel von einem An...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheit

Rz. 32 Krankheit ist vom Grundsatz her ein regelwidriger physischer oder psychischer Zustand der versicherten Person bzw. eine Störung der Lebensvorgänge im Organismus, die geeignet ist, die Ausübung eines Berufs funktionell zu beeinträchtigen.[73] Auf eine Behandlungsbedürftigkeit kommt es allerdings nicht an.[74] Der Krankheitsbegriff ist schwer zu fassen, weil selbst in d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Prozess

Rz. 313 Wird im Prozess eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes der versicherten Person geltend gemacht, so ist fraglich, ob dies eine zulässige Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO darstellt. Generell liegt keine statthafte Klageänderung vor, wenn neuer Prozessstoff, für den das bisherige Ergebnis der Prozessführung keine ausreichend geeignete Grundlage bildet, ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Medizinisches Sachverständigengutachten

a) Gerichtsgutachten Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Anspruchsberechtigung

Rz. 288 Inhaber des Anspruches auf die Versicherungsleistungen ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer, unerheblich, ob die Leistung bei Berufsunfähigkeit einer anderen Person erfolgen soll. Allerdings sind Fälle der Drittbeteiligung am Versicherungsverhältnis möglich, die zu einer anderen Beurteilung führen können.[721] 1. Versicherung für fremde Rechnung Rz. 289 Zunächst i...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 169 Es gilt im Bereich der Verweisung eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Ist eine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart, muss der Versicherungsnehmer für die Schlüssigkeit seiner Klage nicht nur darlegen, dass er seinen Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung nicht mehr ausüben kann. Er muss vielmehr zusätzlich vortragen, dass er auch keine anderen Tätigkeite...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Versicherungsfähigkeit, § 11 MB/KT

Rz. 617 Versicherungsfähigkeit bedeutet die Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten zu der nach dem jeweiligen Tarif versicherbaren Personengruppe. Auch in § 15 Abs. 1 a MB/KT wird auf die Versicherungsfähigkeit Bezug genommen und der Wegfall mit Rechtsfolgen verbunden. Hinweis Zur Beurteilung der Rechtsfolgen ist danach zu unterscheiden, ob die Versicherungsf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 198 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unter das Niveau...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens

Rz. 323 Es handelt sich bei Berufsunfähigkeit nicht um einen Versicherungsfall, der trotz der zu stellenden Prognose stets und immer auf Dauer besteht. Daher geht es im Kern bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[788] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn er feststellt, dass die Voraussetzungen der ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben.[10] Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[11] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Gesundheitsbeeinträchtigung

a) Grundsätzliches Rz. 30 Gemäß § 172 Abs. 2 VVG sowie § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 und den meisten auf dem deutschen Markt befindlichen Bedingungswerken muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, ganz oder teilweise den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um einen L...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Versicherungsbedingungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 518 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Kräfteverfall

Rz. 38 Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte bzw. die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus (vgl. Definition in § 172 VVG).[93] Es geht also – wie bei der Erkrankung – um eine regelwidrige gesundheitliche Entwicklung.[94] Abzustellen ist zum Vergleich auf den Zustand der Gesamtheit der Altersgruppe des Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Geänderte Umstände

Rz. 337 Die Berufsfähigkeit des Versicherungsnehmers ist wieder hergestellt, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen des Versicherungsfalls nachträglich entfallen sind, also entweder eine bedingungsrelevante Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherten oder der Eintritt geänderter Umstände es dem Versicherer ermöglichen, einen geeigneten Vergleichsberuf oder ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Fortschreibung des Einkommens

Rz. 212 Das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen ist bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleichs grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben.[539] Ausgangspunkt ist, dass es beim Einkommensvergleich entscheidend auf die Sicherstellung der individuell...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 9. Atomare, biologische, chemische Waffen oder Stoffe

Rz. 158 Ausgeschlossen ist nach § 5g MB BUV 22 und § 3g MB BUZ 22 die Leistungspflicht, wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Frei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Schnellfahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen

Rz. 148 In § 5d MB BUV 13 sowie § 3d MB BUZ 13 war Berufsunfähigkeit ausgeschlossen, die durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Auch dieser Ausschluss ist in den Musterbedingungen 2016 nicht mehr enthalten. Es kommt nicht auf die tat...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Rz. 3 Zunächst gab es die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit also nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),[6] die abhängig ist vom Bestand der Hauptversicherung. Erst seit den 1970er Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aufgekommen.[7] Für die BUZ kommt im Lichte der Vertragsfreiheit eine Kombination mit jeglichen (in der Regel jedoc...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 239 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Ablehnung der Leistungspflicht

Rz. 286 Als Ablehnung genügt jede Erklärung des Versicherers, die erkennen lässt, dass er zur bedingungsgemäßen Leistung nicht bereit ist. Richtiger Empfänger der Ablehnung ist nicht immer der Versicherungsnehmer, sondern ggf. auch der gesetzliche Vertreter[715] oder der Versicherte (zum Eintritt der Fälligkeit durch Ablehnung vgl. Rdn 256).[716] Rz. 287 Die Ablehnung musste ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 162 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 22 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 517 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 45307 Sorgenvoll – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gründlich und Partner g...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Privatgutachten

Rz. 80 Ein von einer Partei vorgelegtes Privatgutachten ist kein Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 402 ff. ZPO, weil es nicht vom Gericht angeordnet worden ist. Es darf allenfalls mit Zustimmung beider Parteien als Beweismittel verwertet werden.[189] Ein Privatgutachten ist gleichwohl als substantiierter, also qualifizierter, urkundlich belegter Parteivortrag zu werten[190...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Änderung der Pflegebedürftigkeit

Rz. 345 Bei der Pflegebedürftigkeit können sowohl gesundheitliche Änderungen in positiver, als auch in negativer Hinsicht eine Rolle spielen. Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ist nach vielen Bedingungswerken eine Leistungseinstellung gerechtfertigt, wenn der Umfang der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person unter eine bestimmte Punktzahl sinkt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Formanforderungen

Rz. 362 In § 9 Abs. 4 MB BUV 22/§ 6 Abs. 4 BUZ, wie auch in § 174 Abs. 1 VVG ist geregelt, dass die Leistungspflicht des Versicherers nachträglich nur entfallen kann, sofern er eine rechtwirksame schriftliche Änderungsmitteilung abgibt. Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzv...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Luftfahrtrisiko

Rz. 146 Vormals war nach § 5c MB BUV 13 sowie § 3c MB BUZ 13 eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen der versicherten Person ausgeschlossen, die sie als Luftfahrzeugführer oder Lufttransportgeräteführer sowie als sonstiges Besatzungsmitglied des Luftfahrzeuges erleidet, oder die Folge der beruflichen Tätigkeit mit Hilfe eines Luftfahrzeuges sind. In den Musterbedingunge...mehr