Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[9] II 1. Noch zutreffend ist das BG davon ausgegangen, dass die Regelung über die Befristung des Anerkenntnisses für bis zu zwölf Monate in Ziff. 2.5.3 BUV wirksam ist. Anders als die Revision meint, schränkt die Klausel nicht wesentliche Rechte des VNs in einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Weise ein (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB); dies gilt auch unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Unzulässigkeit... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei der Bekl. seit 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der BUV zugrunde liegen. Sie lauten auszugsweise: 1.2.1 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, 6 Monate ununterbrochen außerstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Aufzählung der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Auskunftsansprüche / a) Auskunft zum Einkommen

Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Haftung eines ... / Aus den Gründen

Der Kl. nimmt den Bekl., einen Versicherungsvertreter, wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Auflösung eines alten und Neuabschluss eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch. Der Kl. unterhielt bei der W einen solchen, vor einer Berufstätigkeit als Dachdecker abgeschlossenen Vertrag. Mit einem mit dem Namen des Kl. unterzeichneten Schreiben v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen: …

I. Der Kl. steht aus dem Vertrag über den vorläufigen Versicherungsschutz i.V.m. § 1 der AVB ein Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.000,00 EUR, gedeckelt auf einen Betrag von 12.000,00 EUR pro Jahr einschließlich Überschussbeteiligung, seit Eintritt des Versicherungsfalls ab dem 1.2.2017 zu. 1. Die Parteien haben einen eigenständigen Versiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Versicherungss... / Sachverhalt

Die VN unterhielt seit Dezember 2015 bei dem VR einen Vertrag über eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Rentenversprechen von 1.000 EUR monatlich. Im September 2016 beantragte sie einen weiteren Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der ihm höhere Leistungen, nämlich 1.700 EUR monatlich, versprechen sollte. Der bestehende Vertrag aus dem J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

II. … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. … 1. Der Senat nimmt zur Begründung Bezug auf seinen Hinweisbeschluss vom 10.9.2021. In diesem hat er ausgeführt: Dem Kl. steht der geltend gemachte Deckungsanspruch nicht zu. Mit Recht hat die Bekl. die vom Kl. nachgesuchte Deckungszusage mit der Begründung verweigert, dass die beabsichtigte Interessenwahrnehmung dem Ausschluss ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.4 Kosten und Nutzen

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Investition in die Gesundheit der Beschäftigten und den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Ausfälle durch berufsbedingte Erkrankungen, vorzeitiger Austritt wegen Berufsunfähigkeit oder gar Todesfälle können vermieden werden. Berücksichtigt man, dass die Berufsgenossenschaften ihre Ausgaben über die Beiträge ihrer M...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 6. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 65 EStG

Rz. 53 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die sich aus § 3 Nr. 65 Satz 2 bis 4 EStG ergebenden Rechtsfolgen treten auch dann ein, wenn die Auszahlungen unmittelbar vom Träger der Insolvenzsicherung an den Versorgungsberechtigten oder seine Hinterbliebenen vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Träger der Insolvenzsicherung Dritter im Sinne des § 3 Nr. 65 Satz 4 EStG und daher zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 150 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, sind, wenn es sich um eine lebenslange Rente, eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder um eine Hinterbliebenenrente handelt, als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i. V. m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem Ertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Repetitive Strain Injury (RSI) / 4 Berufskrankheit RSI?

Obwohl die durch jahrelange Bildschirmarbeit verursachte Schmerzkrankheit (Repetitive Strain Injury) seit Jahren diskutiert wird und in vielen Ländern längst als Berufskrankheit anerkannt ist, wird sie hierzulande i. d. R. kaum als solche akzeptiert. Für die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit müssen in Deutschland die folgenden 2 Bedingungen zwingend erfüllt wer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Toner – nur Staub oder auch... / 7 Kauf von Druckern, Toner und Papier

Gütesiegel und Sicherheitszeichen bieten beim Kauf eine Orientierung. Die ausgewiesenen Produkte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, um Sicherheits- und Unweltschutzmerkmale zu erfüllen. Vor allem bei Billigprodukten, die nicht getestet sind, weiß man nicht, wie stark sie die Raumluft belasten. Beim Drucken ist es wichtig, dass die 3 Komponenten Gerät, Toner und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Berufsunfähigkeit eines an psychisch vermittelten Ganzkörperschmerzen leidenden IT-Systemadministrators

VVG § 172, BUZBB § 1 § 2 Leitsatz 1. Ein Systemadministrator, der jederzeit auf Abruf für Störungsbeseitigungen zur Verfügung stehen muss und an psychisch vermittelten permanenten Ganzkörperschmerzen leider, ist berufsunfähig. 2. Die Ausübung gelegentlicher sportlicher Aktivitäten steht der Annahme von Berufsunfähigkeit nicht entgegen. 3. Eine leidensbedingte Veränderung seiner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Berufsunfähigk... / Leitsatz

1. Ein Systemadministrator, der jederzeit auf Abruf für Störungsbeseitigungen zur Verfügung stehen muss und an psychisch vermittelten permanenten Ganzkörperschmerzen leider, ist berufsunfähig. 2. Die Ausübung gelegentlicher sportlicher Aktivitäten steht der Annahme von Berufsunfähigkeit nicht entgegen. 3. Eine leidensbedingte Veränderung seiner Tätigkeit ändert an dem Maßstab ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Berufsunfähigk... / 2 Aus den Gründen:

… Nach dem Ergebnis der im Berufungsrechtszug ergänzten Beweisaufnahme steht mit der erforderlichen Gewissheit fest, dass der Kl. seit dem 10.1.2012 bedingungsgemäß zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig ist, weil er an diesem Tag voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mehr als 50 Prozent außerstande war, seinen zuletzt ausgeübten Beruf als IT-Systemadministrato...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Berufsunfähigk... / Sachverhalt

Der VN, der bei der Bkl seit 2002 einen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag unterhielt, war bis Juli 2011 bei der Fa. K als IT-Systemadministrator beschäftigt. Seine Arbeitszeit betrug 40 Stunden wöchentlich. Seine Tätigkeit bestand i.W. darin, eine Vielzahl von Usern bei der PC-Arbeit auf telefonischen Kontakt hin vor allem auch vor Ort zu unterstützen. Ab April 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Alvermann, Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen, FR 2009, 1132; Beiser, Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus ertragsteuerlicher Sicht, DB 2009, 2237. Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (Einf AVmG) vor Rn 1 (Mühlenharz). Rn. 570 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ob für Versicherungen geleistete Prämien als BA abziehbar sind, richtet si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 664 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Freibetrag wird auf jeden Fall unabhängig davon gewährt, ob das gesamte der selbstständigen Arbeit dienende Vermögen, ein selbstständiger Teil hiervon oder nur ein Mitunternehmeranteil veräußert bzw aufgegeben wird. Rn. 665 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Erhöhung des Freibetrages wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahren

Rn. 666 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Über Art und Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wird grds iRd ESt-Veranlagung entschieden. Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird jedoch durchgeführt, wenn Wohnsitz (§ 19 AO) und Ort der Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 AO) in den räumlichen Zuständigkeitsbereich verschiedener FA fallen (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG

Ob eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gem. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG vorliegt, hat das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung festzustellen (entgegen R 16 Abs. 14 S. 1 und 2 EStR). Im Streitfall konnte der Steuerpflichtige keinen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vorlegen, in welchem ausdrücklich die dauernde Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3 Berufsunfähigkeit (Abs. 2)

Rz. 53 Die Definition dieses Begriffs enthält Abs. 2 Satz 1; sie schafft indes kaum Klarheit. Durch die Rechtsprechung des BSG hat der Begriff der Berufsunfähigkeit eine (zum Teil) vom Wortlaut losgelöste, (auch) kasuistisch geprägte Ausgestaltung erfahren. 4.2.3.1 Bisheriger Beruf Rz. 54 Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter berufsunfähig ist, bilde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.4 Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 86 Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat (Abs. 1 Nr. 2). Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich (in die Vergangenheit) um die in Abs. 3 genannten Zeiten. Das Erfordernis der so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 43 wurde durch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 24 Abs. 1) als zentrale Anspruchsgrundlage für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in das SGB VI eingefügt. § 43 in seiner ab 1.1.2001 geltenden Fassung ersetzt damit die §§ 43, 44 in ihren bis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4 Weitergeltung des § 43 a. F. nach § 302b Abs. 1

Rz. 47a § 43 Rente wegen Berufsunfähigkeit (1) Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn sie berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wart...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.5 Ausnahmen vom Erfordernis der Dreifünftelbelegung (Abs. 4)

Rz. 88/89 Ausnahmsweise ist eine Dreifünftelbelegung nicht erforderlich, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (vgl. § 53). Das gleiche gilt, wenn die Berufsunfähigkeit bereits vor dem 1.1.1984 eingetreten ist (§ 240 Abs. 2 letzter HS), der Versicherte vor dem 1.1.1984 die al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 5 § 43 bildet das Ergebnis seit Jahren bestehender, durch die Verabschiedung des RRG 1999 erstmals konkret umgesetzter, jedoch durch das Gesetz zur Korrektur in der Sozialversicherung und Versicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz) v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) zunächst ausgesetzter Bestrebungen zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wesen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.2 Krankheit oder Behinderung

Rz. 59 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung seines bisherigen Berufs muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen. Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat. Eine Behinderung stellt ein solcher Zustand dar, der bereits zu einer (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.4 Qualitative Wertigkeit der verschiedenen Berufe

Rz. 61 Zur Bestimmung des Kreises der einem Versicherten zumutbaren Tätigkeiten ("Verweisungsberufe") hat das BSG in ständiger Rechtsprechung die Berufe nach ihrer qualitativen Wertigkeit in verschiedene Gruppen unterteilt. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, die derselben Gruppe wie der bisherige Beruf angehört oder die der nächstniedrigeren Gruppe zuzuordnen ist. Einen gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.7 Vollschichtig einsatzfähige Versicherte (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 79 Durch diese Vorschrift wird klargestellt, dass vollschichtig einsatzfähige Versicherte grundsätzlich ohne Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht berufsunfähig sind. Eine Änderung der sich aus der Rechtsprechung des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts ergebenden Rechtslage folgt hieraus aber nicht. Ausnahmsweise ist danach bei vollschichtig einsatzfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.3 Gesetzliche Lohnhälfte

Rz. 60 Die auf Krankheit oder Behinderung beruhende Unfähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf auszuüben, bewirkt für sich allein nicht den Eintritt von Berufsunfähigkeit; dies ist erst dann der Fall, wenn auch einer anderen zumutbaren Tätigkeit nicht mehr nachgegangen werden kann, die zumindest das Erzielen der Hälfte des Lohnes eines vergleichbaren gesunden Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.7 Allgemeine Wartezeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 95 Vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein (Abs. 1 Nr. 3). Sie beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1). Auf sie werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (§ 51 Abs. 1) sowie Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4 i. V. m. § 250) angerechnet. Zur Begriffsdefinition der Beitragszeit vgl. § 55. Kindererziehungszeiten gelten nach § 56 Abs. 1 als sog. fiktiv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.3 Literatur

Rz. 97 Kamprad, Reform der Erwerbsminderungsrenten, SGb 1997 S. 403. Knispel, Zur Bedeutung des 2. SGB VI-ÄndG für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, NZA 1996 S. 513. May, Beurteilung der Berufsunfähigkeit, SGb 1994 S. 359. Ruland, EU, BU, Frühverrentung, DRV 1996 S. 163. von Wulffen, Die neuere Rechtsprechung des BSG zum Rentenversicherungsrecht, DRV 1996 S. 391.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.1 Bisheriger Beruf

Rz. 54 Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter berufsunfähig ist, bildet die Bestimmung des bisherigen Berufs. Bisheriger Beruf ist grundsätzlich die vom Versicherten zuletzt nicht nur vorübergehend versicherungspflichtig ausgeübte Beschäftigung, der dieser mit der Absicht nachgegangen ist, sie bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze oder bis zum Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.5 Verweisungsberufe

Rz. 73 Auf der Grundlage des qualitativen Werts der bisherigen Berufstätigkeit – der Einordnung des Berufs des Versicherten in eine der Berufsgruppen des Mehrstufenschemas – bestimmt sich der Kreis der Tätigkeiten, auf die der Versicherte zumutbar verwiesen werden kann. Diese Frage stellt sich allerdings erst dann, wenn feststeht, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1 Allgemeines

Rz. 48 § 43 ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vollständig neu gefasst worden. Der nachfolgenden Kommentierung liegt § 43 i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes v. 19.12.2000 (BGBl. I S. 1815), also § 43 a. F. zugrunde. Ein A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1.2 Regelungszweck

Rz. 50 Die Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente) wie auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) dienen der Absicherung gegenüber dem Invaliditätsrisiko. Nach der gesetzgeberischen Intention soll allerdings nur die EU-Rente einen vollen Ersatz für das infolge von Krankheit entgangene Arbeitseinkommen bieten. Dagegen beruht die Konzeption der BU-Rente auf der Prämisse, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.1 Überblick

Rz. 51 Anspruch auf Bewilligung einer BU-Rente hat der Versicherte, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, berufsunfähig ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Den Beginn der Rente regelt § 99. Unter den Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.6 Bedeutung des Arbeitsmarkts

Rz. 77 Soweit der Versicherte noch vollschichtig einsatzfähig ist, ist die (konkrete) Arbeitsmarktsituation grundsätzlich ohne Bedeutung, d. h. es kommt nicht darauf an, ob dem Versicherten ein Arbeitsplatz mit einer zumutbaren Verweisungstätigkeit tatsächlich angeboten werden kann. Ist indes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.8 Hinzuverdienstgrenzen (Abs. 5)

Rz. 96 Bezugsvorschriften sind §§ 96a, 313, die die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen regelt. Nach der Übergangsvorschrift des § 302b findet eine Einkommensanrechnung für Renten, die vor dem 1.1.1996 begonnen haben, bis zum 31.12.2000 nicht statt. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die BU-Rente in voller Höhe, i. H. v. zwei Dritteln oder nur einem Drittel geleistet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 49 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ersetzte die § 1246 RVO, § 23 AVG, § 46 RKG ohne wesentliche inhaltliche Änderungen. Die zu den früheren Vorschriften ergangene Rechtsprechung besitzt deshalb weitestgehende Gültigkeit. § 43 wurde wie folgt geändert: Durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) wurden Abs. 1 Nr. 2 neu gefasst und Abs. 1 Satz 2 angefügt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.7 Erwerbsminderung und Berufsschutz

Rz. 36 Die Feststellung der Erwerbsminderung orientiert sich wie bei dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit nach § 44 (in seiner bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung) am Restleistungsvermögen des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d. h. an jeder nur denkbaren Tätigkeit, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf, BT-Drs. 14/4230 z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.6 Ursachen der Erwerbsminderung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 33 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen (wegen Krankheit und Behinderung). Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat (BSG, Beschluss v. 31.10.2012, B 13 R 10...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.8 Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Selbständigkeit

Rz. 37 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht schloss die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit den Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit generell aus: Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 a. F. war nicht erwerbsunfähig, wer eine selbständige Tätigkeit ausübte. Dies galt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn der Selbständige faktisch erwerbsunfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.6 Verlängerungstatbestände (Abs. 3)

Rz. 90 Soweit der Versicherte die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 3 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die hier aufgeführten Zeiten führen ebenso wie die in der Übergangsvorschrift des § 240 Abs. 1 erwähnten Ersatzzeiten und Zeiten des Bezugs einer Knapps...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.3 Eingeschränkte Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen/Zahl der Arbeitsplätze

Rz. 23 Über die vorgenannten (Katalog-)Fälle (Rz. 18 ff. und 21 f.) hinaus ist nach der Rechtsprechung des BSG von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und damit vom Eintritt des Versicherungsfalls der vollen Erwerbsminderung auch dann auszugehen, wenn Versicherte nur noch Arbeiten auf Arbeitsplätzen ausüben können, die ihnen nicht zugängig (arbeitsmarktgängig) sind, wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3 Keine Erwerbsminderung (Abs. 3)/Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts

Rz. 17 Da der Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung voraussetzt, dass der Versicherte wegen seiner Krankheiten oder Behinderungen (vgl. hierzu Rz 33) nicht mehr in der Lage ist, auch nur 6 Stunden täglich zu arbeiten, stellt § 43 Abs. 3 konsequenterweise klar, dass nicht erwerbsgemindert ist, wer mindestens noch 6 Stunden täglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr