Gütesiegel und Sicherheitszeichen bieten beim Kauf eine Orientierung. Die ausgewiesenen Produkte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, um Sicherheits- und Unweltschutzmerkmale zu erfüllen. Vor allem bei Billigprodukten, die nicht getestet sind, weiß man nicht, wie stark sie die Raumluft belasten.

Beim Drucken ist es wichtig, dass die 3 Komponenten Gerät, Toner und Papier aufeinander abgestimmt sind. Dann ist das Ergebnis optimal und die Emission fällt verhältnismäßig gering aus.

 
Praxis-Tipp

Geprüfte Materialien

  • Kopier- und Druckerpapier der Norm DIN EN 12281 reduziert die Staubbelastung.
  • Der Toner sollte das BG-PRÜFZERT-Zeichen oder das Umweltzeichen RAL-UZ 55 haben. Dann ist das Tonermodul wiederaufbereitet, was Ressourcen schont.
  • Für Recyclingpapier ist das Umweltzeichen RAL-UZ 14 wichtig, nicht die Papierfarbe. Es gibt auch weißes Recyclingpapier.
 
Wichtig

Gütezeichen

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) untersucht und prüft Gefahrstoffemissionen u. a. aus Laserdruckern. Als eine von 5 Stellen in Deutschland überprüft das Institut u. a. Laserdrucker für den Blauen Engel. Eigene Untersuchungen und wissenschaftliche Erkenntnisse aus anderen Quellen fließen in die Bewertungen ein.

Zu den Anforderungen an den Toner bei Druckern für die Vergabe des "Blauen Engels"[1] gehören u. a. folgende Kriterien:

  • Tonermodule und -behälter müssen so verschlossen sein, dass bei der Lagerung und dem Transport kein Tonerstaub austreten kann.
  • Der Toner darf keine Stoffe enthalten, die laut Gefahrstoffverordnung zu den gefährlichen Stoffen und Zubereitungen gehören.
  • Stoffe mit der Kennzeichnung "Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich" dürfen nicht enthalten sein.
  • Tonern dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die Quecksilber-, Cadmium-, Blei-, Nickel- oder Chrom-VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Allerdings gibt es Ausnahmen beim Farbmittel sowie bei herstellungsbedingten Verunreinigungen.
  • Für den "Blauen Engel" werden die flüchtigen organischen Verbindungen als Summenparameter TVOC (Total Volatile Organic Compounds) bestimmt und darüber hinaus Benzol, Styrol, Ozon und Staub.
  • Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei Geräten mit dem Blauen Engel bei 350 Mrd. Partikel je 10 Minuten Druckzeit. Die Inhaltsstoffe werden dabei nicht bewertet.

Als weitere Gütezeichen gibt es DGUV Test sowie das Siegel der LGA Landesgewerbeanstalt Bayern.

 
Wichtig

Grenzwerte zu hoch und zu ungenau

Kritiker werfen dem Gütesiegel "Blauer Engel" vor, dass der Grenzwert für die Partikel zu hoch sei. Zudem würde nicht berücksichtigt, wie viele giftige Schwermetalle in einem Produkt enthalten seien. Sie behaupten zudem, dass das dafür zuständige Umweltbundesamt interessengesteuert handle, u. a. im Sinne der Druckerhersteller bzw. der Versicherung der Berufsgenossenschaften, die Betroffenen ggf. Schadensersatz zahlen oder eine Berufsunfähigkeit bestätigen müssten.

Für alle Gütezeichen gilt, dass Emissionen ultrafeiner Stäube nicht berücksichtigt werden!

[1] Eine Liste mit Blauen-Engel-Bürogeräten sowie die kompletten Vergabegrundlagen sind zu finden unter: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/elektrogeraete/drucker-und-multifunktionsgeraete/printer.

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