Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeit

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.5 Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn der Chef in der Firma wegen Berufsunfähigkeit ausfällt, birgt dies ein elementares Risiko. Das Bestehen des Betriebs ist gefährdet. Und privat kann die Familie vor dem Nichts stehen. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig. Normalerweise wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn der Versicherte länger als sechs Monate durch Krankheit oder U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2 Welche Versicherung brauche ich als Existenzgründer und selbstständiger (Bilanz-)Buchhalter?

Mit Ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit stehen Sie auch vor der Frage, wie Sie in Zukunft Ihre Kranken-, Alters-, Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung regeln. Wenn Sie bisher als Angestellter oder Arbeiter tätig waren, haben Sie sich um einige Aspekte der sozialen Absicherung weniger Gedanken machen müssen. Eine gewisse Grundversorgung war Ihnen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.2 Riskofeld Berufsunfähigkeit

Beim Vergleich der verschiedenen Varianten ist offensichtlich, dass die Zusage von Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit die bilanzielle Belastung des Unternehmens über die Last aus der eigentlichen Altersversorgung hinaus deutlich erhöht. Die Schlussfolgerung ist, dass auch das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine Rückdeckung abgesichert werden muss. Das arbeitgebende ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.3 Rückdeckungsversicherung

Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung kann sich der Arbeitgeber gegen das Risiko, das sich aus einer Versorgungszusage ergibt, absichern und sich die entsprechenden Mittel für den Versorgungsfall verschaffen (R 40b.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben oder die Erwerbs-/Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers ab. Nur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.4.3 Rückdeckungsversicherung

Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung kann sich der Arbeitgeber gegen das Risiko, das sich aus einer Versorgungszusage ergibt, absichern und sich die entsprechenden Mittel für den Versorgungsfall verschaffen (R 40b.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben oder die Erwerbs-/Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers ab. Nur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.3 Zeiten des Rentenbezugs vor dem 55. Lebensjahr

Zeiten des Rentenbezugs vor dem 55. Lebensjahr, und zwar von Invalidenrente, Bergmannsinvalidenrente, Versorgung wegen voller Berufsunfähigkeit oder Teilberufsunfähigkeit aus einem Zusatzversorgungssystem, Invalidenvoll- oder Invalidenteilrente und Dienstbeschädigtenvoll- oder Dienstbeschädigtenteilrente aus einem Sonderversorgungssystem, Unfallrente aufgrund eines Körperschadens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.1 Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

Versicherte erhalten Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten gutgeschrieben, wenn sie bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Die Meldung muss bei der für den Versicherten örtlich zuständigen Arbeitsagentur erfolgt sein. Dort "angesiedelte" Fachvermittlungseinrichtungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsagenturen anzusehe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen

Rz. 64 Festzustellen ist auch die Höhe der Steuerermäßigungen für die Beteiligten, die ihren Grund im Betrieb der Mitunternehmerschaft haben. In die Feststellung aufzunehmen sind danach die Höhe des begünstigten Gewinnanteils und dessen Zurechnung für den Freibetrag nach § 14a EStG; soweit der Freibetrag an persönliche Merkmale des Stpfl. anknüpft (Einkünfte, Grund der Aufgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 98 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 1.1.5 Endstadium

Burnout-Erkrankte leiden an Erschöpfungszuständen (Tab. 1). Lange Zeit sind sie geistig hyperaktiv. Im Endstadium lässt dieser Zustand nach und Leere und Verzweiflung nehmen überhand (Abb. 1). Burnout kann bis zur Berufsunfähigkeit gehen, manche sehen keinen Ausweg mehr und nehmen sich das Leben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Pfändungsschutz

Rz. 24 Bei den Geldforderungen, die der Mehrheit der Bevölkerung zustehen, handelt es sich weit überwiegend um Forderungen auf Lohn, Gehalt, Ruhegehalt, Rente oder Sozialleistungen. Wären diese Geldforderungen unbeschränkt pfändbar, hätte dies erhebliche Folgen: Den Schuldnern würden die Mittel zur angemessenen Lebensführung oft fehlen, die Gemeinschaft der Steuerzahler oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Vertragliche Altersrenten

Rz. 967 Mangels gesetzlicher Versorgungsansprüche schließen viele Selbstständige freiwillig einen Lebensversicherungs- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag ab. Zusätzlich kann auch aus anderen Vorsorgemöglichkeiten (z.B. Fondsparpläne) ein für die Altersvorsorge angespartes Kapital vorhanden sein. Je nach der vertraglichen Vereinbarung besteht hieraus auch ein Rück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 346 Im Wege der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner als Kläger nur Einwendungen des materiellen Rechts erheben, die den im Vollstreckungstitel verbrieften Anspruch zu Fall bringen. Rechtshindernde Einwendungen scheiden damit aus,[331] sodass der Kläger rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen erheben muss. Die Einwendungen dürfen dabei nicht nach § 767...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.4 Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Abs. 2 Nr. 3c)

Rz. 27 Die Witwe bzw. der Witwer muss erwerbsunfähig nach Maßgabe von § 44 Abs. 2 SGB VI in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung, oder berufsunfähig nach Maßgabe von § 43 Abs. 2 in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung sein und dieser Zustand muss vor dem 31.21.2000 eingetreten sein. Ferner erhält die Witwe bzw. der Witwer die erhöhte Rente, bei dem ab 1.1.2001 volle ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 4. Beendigung gemäß § 15 Abs. 1 MB/KT durch Versicherer

Rz. 336 Spätestens nach drei Jahren ist eine ordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen. Sinn und Zweck der Krankentagegeldversicherung ist jedoch nur die Abdeckung eines vorübergehenden Verdienstausfalles. Um dem Versicherer ein Instrumentarium an die Hand zu geben, sich von der Leistungsverpflichtung unter gewissen Voraussetzungen dennoch lösen zu können, enthält...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr

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zfs 12/2024, Leistungseinst... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. kann weiterhin Leistung aus der beim Bekl. bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen. Die Leistungspflicht des Bekl. ergibt sich aus § 1 Abs. 1a) B-SBU i.V.m. dem Anerkenntnis vom 22.4.2016. Der Bekl. konnte sich nicht wirksam von seinem Anerkenntnis lösen, § 14 Abs. 1, 4 B-SBU. a) Insofern kann zunächst dahinstehen, ob die Einstellungsmitteilung des Bek...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 669 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.89: Klage Berufsunfähigkeitsversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Anschrift des Klägers) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, _________________________, – Beklagt...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Versichertes Ereignis (Leistungsfall)

Rz. 600 Versichertes Ereignis, der Leistungsfall, ist die Berufsunfähigkeit des Versicherten. Was unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, definieren mangels entsprechender gesetzlicher Regelung die konkret vereinbarten Bedingungen. § 172 VVG ist abdingbar und besitzt lediglich eine Leitbildfunktion. Weit überwiegend dürfte die Definition derjenigen des § 2 Abs. 1 Muster-BU...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 635 In Personenversicherungen ist die Mitwirkung von VN und Versichertem unerlässlich. Daher sind manche Mitwirkungshandlungen als Obliegenheit ausgestaltet, die bei Nichtbeachtung zu einer eigenständigen Sanktion führen können. Vorrangig ist aber zu beachten, dass bei fehlender Mitwirkung der Leistungsanspruch vielfach gar nicht erst entsteht bzw. fällig wird. Rz. 636 H...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Klageerwiderung

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.90: Klageerwiderung Berufsunfähigkeitsversicherung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ Versicherungs AG Az. _________________________ werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt v...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beratungsbedarf bei Bestehen von Rentenversicherungen

Rz. 317 Soweit erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger bestehen wird, sollte umgehend abgeklärt werden, ob neben der Krankentagegeldversicherung auch eine Rentenabsicherung (gesetzlich oder privat) besteht. Rz. 318 Sehen die Versicherungsbedingungen, wie inzwischen meistens, die Beendigung des Krankentagegeldvertrages bei Bezug von Berufsunfähigkeits...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 596 Für die Berufsunfähigkeit gibt es keine Legaldefinition. Genaue Regelungen finden sich im vereinbarten Bedingungswerk. Dort sind auch die Vereinbarungen zu finden, ab welchem Grad der Beeinträchtigung eine Leistung fällig wird, ob und unter welchen Voraussetzungen eine andere Tätigkeit durch den Versicherten bei der Leistung zu berücksichtigen sind und ob (ausnahmswe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 647 Für das Vorgehen im Mandat ist die genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich. Unterlagen, die der Mandant nicht direkt vorlegt, sollten nachgereicht oder beim VR angefordert werden. Rz. 648 Hinweis Checkliste: Vertragliche Vereinbarungenmehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Widerrechtliche Handlungen des VN an der VP, § 5 d

Rz. 618 Der Ausschluss nach § 5 d Muster-BU ist vom Grundgedanken her der Selbstschädigung des Versicherten ähnlich. Er schließt eine Leistung aus, wenn der VN durch seine widerrechtliche Handlung vorsätzlich die Berufsunfähigkeit des Versicherten herbeiführt. Mitursächlichkeit reicht aus. Der VR ist für die Voraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet, die Widerrechtlichk...mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Konkreter Leistungsumfang

Rz. 626 Grundsätzlich gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Entweder besteht eine Berufsunfähigkeit, dann bezahlt der VR die vereinbarten Leistungen, oder er bezahlt Nichts. Rz. 627 Die Höhe der monatlichen Rente ist vertraglich festgeschrieben. Teilweise wird zum Ausgleich der Inflation auch eine Dynamik vereinbart. Dann steigt der monatli...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auflösende Bedingung

Rz. 576 Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (auflösende Bedingung). Rz. 577 § 21 TzBfG regelt auflösend bedingte Arbeitsverträge in Konkretisierung von § 158 Abs. 2 BGB. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet dadurch, dass ein unsicheres zukünftiges Ereignis eintritt.[1308] Die Abgrenzung zw...mehr

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§ 6 Personenversicherung / hh) Weitere Ausschlüsse außerhalb der Musterbedingungen

Rz. 624 In manchen Verträgen wird das Luftfahrtrisiko ausgeschlossen. Teilweise nur ist der Ausschluss begrenzt auf ein berufliches Risiko, wenn also die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall als Luftfahrzeugführer oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit oder bei der Benutzung eines Raumfahrze...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 649 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei der Anspruchsprüfung sind die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen. Hinweis Checkliste: Berufsunfähigkeitsversicherungmehr

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§ 6 Personenversicherung / g) Nachprüfungsverfahren

Rz. 630 Die Berufsunfähigkeit ist kein Versicherungsfall, dessen Eintritt erwiesenermaßen von endgültiger Dauer ist. Die mögliche Änderung des Gesundheitszustandes rechtfertigt, dass § 174 VVG dem VR eine Nachprüfung erlaubt, ob die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht entfallen sind. Ist sie entfallen bzw. ist der Grad unter den vereinbarten Schwellenwert gesunken, so da...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben sich ausschließlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedi...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Einordnung und Hinweise

Rz. 667 Der Fall stellt auf eine Klage um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente sowie um die Beitragsbefreiung ab. Erforderlich sind hier die entsprechenden Klageanträge sowohl auf Zahlung der in der Vergangenheit nicht erbrachten Zahlungen, als auch Anträge für die zukünftigen Zahlungen und Beitragsfreistellungen. Grundsätzlich zu beachten ist, dass die konkrete Tätigkei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 598 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, die mit der die wirtschaftlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden, welche durch eine Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen entstehen. Bezugspunkt ist nicht der Verlust des individuellen bisherigen Berufs oder des innegehabten Arbeitsplatzes, sondern die gesundheitsbedin...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ee) Strahlen infolge Kernenergie, § 5 e

Rz. 620 § 5 e Muster-BU schließt eine Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde, vom Versicherungsschutz aus. Durch die Voraussetzung, dass eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Be...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.6: Deckungsschutz für Klage aus einer Lebensversicherung Klage an das Landgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, v...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Prozessuales

Rz. 321 Es steht der Gerichtsstand des Wohnortes der/s Mandantin/en über § 215 Abs. 1 VVG oder des Sitzes der Versicherung zur Auswahl. Rz. 322 Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung gehört, dass der Versicherungsnehmer unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vorgetragen hat, seit wann er den z...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 68 Der Versicherungsnehmer hat am _________________________ eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen und Leistungsansprüche aus dieser Zusatzversicherung am _________________________ geltend gemacht. Der Versicherer hat die Leistung mit der Begründung abgelehnt, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages f...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigungmehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Teilnahme an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter, § 5 b

Rz. 614 § 5 b Muster-BU schließt Berufsunfähigkeiten vom Versicherungsschutz aus, die aus einer Teilnahme des Versicherten an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter resultieren. Solche Handlungen sind regelmäßig bereits über den Ausschluss von Straftaten nach § 5 a Muster-BU erfasst. Streiks und Demonstrationen sind grundsätzlich keine inneren Unruhen, selbst dann, wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / ff) Durch Kriegsereignisse, § 5 f

Rz. 621 Berufsunfähigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz, § 5 f Muster-BU. Rz. 622 Der Ausschluss greift nicht, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen er während eines Aufenthalt...mehr