Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 7 Mit Abschluss des Veräußerungsakts (Eintragung in das Grundbuch) tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Vermieters, unabhängig von der Kenntnis des Mieters und des neuen Vermieters. Er tritt auch in das Abwicklungsverhältnis nach Kündigung bis zur Rückgabe nach § 546 ein (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1164). Achtung Kein weitergehendes Recht des Erwerbers Hat der frühe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558a sind erfüllt, wenn im Mietanpassungsschreiben die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung erbeten wird (LG Berlin II, Urteil v. 30.9.2025, 65 S 116/25, WuM 2025,612). An den Zustellungsbeweis für eine Mieterhöhung sind hohe Anforderu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.1 Beschaffenheit

Rz. 35 Mängel der Mietsache nach § 536 beziehen sich jeweils auf die konkrete Wohnung. Daraus folgt, dass die zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Mietniveau nach § 558b Abs. 2 nicht berücksichtigt werden können, mögliche Ansprüche des Mieters nur über §§ 536 ff. zu regulieren sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nach BGB tatsächlich Mietminderung verlangt werden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.3 Regelbedarfsstufe 1 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 211 Die Regelbedarfsstufe 1 gilt für alleinstehende Personen, alleinerziehende Personen und Personen mit minderjährigem Partner. Aus der Historie heraus werden auch noch die Begriffe "Eckregelsatz", "voller Regelsatz" und aktuell "voller Regelbedarf" verwendet. Rz. 212 Die volle Leistung für den Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 1 i. S. v. Abs. 2 Satz 1 können nur Allein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ermittlung des allgemeinen Mietenniveaus – Durchschnittswert

Rz. 14 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit stellt sich der Gesetzgeber einen anhand der Kriterien des § 558 Abs. 2 ermittelten Wohnungs-/Mietpreispools vor, an dem die konkrete Wohnung zu messen ist. Das wäre allerdings nur durch entsprechende Erhebungen in der Gemeinde feststellbar, so wie es für Mietspiegel durchgeführt wird. Wie jedoch § 558a Abs. 4 zeigt, kann die Vergl...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.2 Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen und bei Kindertagespflege (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2)

Rz. 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Aufwendungen für Schulausflüge als Bedarf für die Bildung von Schülern und Abs. 2 Satz 2 für Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. bei Kindertagespflege. Im Rahmen des Abs. 2 Satz 2 gilt der Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht. Bei den Ausflügen handelt es sich regelmäßig um eintägige Ausflüge. Darin liegt auch die Untersche...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Geförderter Wohnraum

Rz. 48 Nach § 558 Abs. 2 Satz 2 ist bei der Vergleichsmietenbetrachtung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt für Sozialwohnungen gemäß §§ 1 ff. WoBindG, also Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges sowie mit Wohnungsfürsorgemitteln oder mit Aufwendungshilfen gef...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.4 Anwendung der §§ 14, 15 Abs. 1, 16 und 17

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 stellt sicher, dass die Integrationsämter wie die Rehabilitationsträger nach §§ 14, 15 Abs. 1, 16 und 17 verfahren (vgl. BR-Drs. 428/16). Mit der Neufassung des Teils 1 zum 1.1.2018 sind die bislang in § 14 gesetzten Fristen in nunmehr 4 Vorschriften verteilt aufgeführt. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 stellt sicher, dass eine teilweise Weiterleitung für d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 558 Abs. 6

Rz. 77 Die Regelung stimmt mit der bisherigen Rechtslage überein, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die dem Vermieter Erleichterungen von den materiellen Voraussetzungen des § 558 einräumen. Die Vereinbarung, dass die Jahresfrist bereits mit Vertragsschluss beginnt ist ebenso unwirksam, wie die Vere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558a Abs. 5

Rz. 18 Die Vorschrift enthält in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht eine Unabdingbarkeitsklausel. Unzulässig sind insbesondere Zuschläge dafür, dass infolge der Unwirksamkeit der formularmäßigen Überwälzung der Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich (vgl. dazu BGH, Urteil v. 22.8.2018...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – Ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gemäß § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.2 Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 24a Die aktuelle Rechtslage zum Fragerecht richtet sich in diesen Fällen nach den Vorschriften des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des AGG. Nach dem seit 1.9.2009 geltenden § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entsch...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.2 Mehrbedarf für werdende Mütter (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 regelt zusätzliche Leistungen für Schwangere. Damit soll der Entstehung besonderer Kosten, die durch die Schwangerschaft verursacht werden, Rechnung getragen werden. Zur grundlegenden Neuregelung des Mehrbedarfes im Jahr 1992 vgl. BT-Drs. 12/2605 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). In diesem Zusammenhang werden Ernährung, Wäsche, Körperpflege sowie erhöhte Kosten für...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Spanneneinordnung/Veralteter Mietspiegel – Abs. 4

Rz. 16 Die Regelung gilt nur für die Mietspannen in einem Mietspiegel, nicht für Altersmerkmale. Die Spannen müssen exakt angegeben werden (LG Berlin, Urteil v. 15.9.2017, 63 S 55/17, GE 2017, 1558). Der Vermieter muss, die seiner Meinung nach einschlägigen Einordnungskriterien benennen (LG Stuttgart, Urteil v. 10.12.2014, 13 S 114/14, WuM 2016, 361), also die entsprechenden...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Hinweis Definition Textform Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erk...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Mindestdauer der Staffel

Rz. 16 Die Miete muss – gleichgültig ob Staffelmiete oder davor geltende Miete – mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 Satz 1). Das bedeutet, dass zwischen den einzelnen Erhöhungsstufen mindestens jeweils ein Jahr liegen muss. Ist irrtümlich in einem Mietvertrag die erste Erhöhung schon nach weniger als einem Jahr vorgesehen, ist die gesamte Staffelmietverein...mehr