Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt

Rz. 23 Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB besteht zwingend gegenüber jedem Arbeitnehmer und ist dementsprechend unabhängig von der Betriebsgröße. Unterrichtungspflichtig sind sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs. Nach der Gesetzesbegründung[52] sollen sich Betriebsveräußerer und Betriebserwerber untereinander verständigen, in welcher Weis...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Beratung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu beraten, ob und auf welche Weise Kündigungen vermieden oder eingeschränkt und ihre Folgen verhindert werden können.[72] Die Verpflichtung der Beteiligten zur Beratung korrespondiert mit den Pflichten aus §§ 92, 111 BetrVG. Die Pflicht zur Beratung i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG geht über eine bloß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Wahlrechtsübergang bei Erwerb eines verpachteten Betriebs

Rn. 146 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Rein begrifflich folgt aus der These der Betriebsfortführung bei Betriebsverpachtung, dass der Verpächter zur Wahlrechtsausübung auf Fortführung des BV zuvor den Betrieb selbst geführt haben muss. Diese Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn nach Liquidation einer PersGes ein Gesellschafter sein die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Fehlerhafte Unterrichtung

Rz. 33 Gesetzlich ungeregelt ist ferner die Frage, welche Rechtsfolgen bei einer unterbliebenen und/oder fehlerhaften Unterrichtung eintreten. Erfolgt keine Unterrichtung oder nur eine Unterrichtung, die den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht entspricht, kann auch die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB nicht ausgelöst werden.[62] Das Rec...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 19 Von dem Beschäftigungsanspruch ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. nach fristloser Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist) zu unterscheiden (siehe § 13 Rdn 31 ff.). Er bezieht sich auf ein in seinem Bestand umstrittenes Arbeitsverhältnis. Rz. 20 Auf der Grundlage der Entscheidung des GS des ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / C. Anschlussberufung

Rz. 113 Die Anschlussberufung ist im Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit unter denselben Voraussetzungen möglich wie im allgemeinen Zivilprozess. Eigenständige Bedeutung hat nur die unselbstständige Anschlussberufung. Eine Anschlussberufung ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine vom Gerich...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

Rz. 161 Dem Personalrat steht bei der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers ein Mitbestimmungsrecht zu (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 88 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG). Dies gilt auch dann, wenn mit einem Arbeitnehmer nach Antritt der Elternzeit eine aushilfsweise befristete Teilzeitbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz vereinbart wird.[376] Auch die V...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Anzeigen und Zeugenaussagen/Erklärungen gegenüber der Presse

Rz. 219 Strafanzeigen oder Anzeigen bei Verwaltungsbehörden gegen den Arbeitgeber können diesen zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigten, wenn diese Anzeigen ohne sachlichen Grund erfolgen. Dies gilt insb. für die wahrheitswidrige Behauptung gegenüber Ermittlungsbehörden.[547] Die kündigungsrechtlich erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann sich i...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 1. Form der Kündigung

Rz. 45 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 45 Eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfordert ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der Gekündigte muss objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Fahrlässigkeit reicht aus.[117] Umstritten ist, ob bei einem besonders schwerwiegenden Fall einer schuldlosen Vertragspflichtverletzung ausnah...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Kündigungsschutz greift nur bei positiver Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft bei Abgabe der Kündigungserklärung ein. Die Mitteilung einer vermuteten oder möglichen Schwangerschaft ist bereits ausreichend, um den Sonderkündigungsschutz auszulösen.[24] Weder treffen den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang besondere Nachforschungspflichten noch fällt ihm...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung und der Abrechnung von Provisionen

Rz. 145 In Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Schuldner einen titulierten Anspruch auf abschließende Berechnung seiner Vergütung und Erteilung einer entsprechenden Lohnabrechnung und auch die Erteilung einer elektronischen Steuerbescheinigung[128] haben. Rz. 146 Auch hier gilt für die Unterscheidung, ob eine vertretbare oder eine unvertretbare H...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Freier Arbeitsplatz

Rz. 95 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus.[212] Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind.[213] Ausreichend ist es auch, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb der Kündigungsfrist frei wird und der Arbeitgeber dies bei Ausspruch der Kündigung mi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Außerbetriebliches Verhalten

Rz. 222 Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem außerdienstlichen Verhalten unmittelbare Einwirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben, wenn also das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird.[565] Bei Lehrern und Erziehern kann eine Verurteilung wegen vorsätzlicher ...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / 6. Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 19 Unproblematisch zulässig sind Bedingungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart werden (z.B. bis zur Zuweisung eines Studienplatzes). Auch die Verknüpfung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses mit dem Ergebnis einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung ist grundsätzlich zulässig (Formulierungsbeispiel siehe § 17 Rdn 131).[30] In diesen Zusammenhang ist auch der...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 16 Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Die Sperre des Kündigungsrechts erfasst grundsätzlich jede Kündigung, also auch eine außerordentliche Kündigung bei einer besonders schweren arbeitsvertraglichen Verletzung, eine Änderungskünd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 6. Wann wird die Erledigung des Verfahrens durch verspätetes Vorbringen verzögert?

Rz. 96 Die herrschende Meinung in Rspr. und Literatur folgt zu Recht der sog. absoluten Theorie: Diese besagt, dass die Erledigung des Rechtsstreits immer dann verzögert wird, wenn das Verfahren bei Zulassung des Vorbringens länger dauert als bei seiner Zurückweisung.[111] Das BVerfG hat die absolute Theorie nicht beanstandet, hält die Zurückweisung eines Vorbringens als ver...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Klageänderung und Klageerweiterung

Rz. 103 Die Voraussetzungen für eine Klageänderung in der Berufungsinstanz sind § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. §§ 533, 263, 264 ZPO zu entnehmen. Für das Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit gelten insoweit keine Besonderheiten. Eine Klageänderung ist nur zulässig, wenn erstens der Gegner in die Klageänderung einwilligt oder das Gericht die Klageänderung als sachdienlich ansieht...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbezug

Rz. 131 Die soziale Auswahl ist betriebsbezogen ausgestaltet[310] (vgl. zum Betriebsbegriff Rdn 25 ff.). Arbeitnehmer, die in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder gar in einem anderen Konzernunternehmen beschäftigt sind, werden bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt. Der Auswahlkreis ist innerhalb eines Betriebes nicht auf die betroffene Betriebsabteilung beschrän...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Abfindungsklausel

Rz. 8 Die Abfindungsklausel findet sich in nahezu jedem Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag. Hinsichtlich der Höhe der Abfindung hat sich bereits vor der Einführung des § 1a KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Verhandlungsbasis eingebürgert. Insbesondere bei kürzeren Beschäftigungszeiten wird hiervon in der Praxis nach oben abgewichen. Enthält die A...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Wichtiger Grund

Rz. 108 Gem. § 626 Abs. 1 BGB ist eine Kündigung zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die widerstreitenden Interessen abzuwägen sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist die Kündigungsfrist zugrunde zu legen, die ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Die steuerlich Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Jachmann, Die Einkommensbesteuerung aus LuF und ihre Zukunft, Agrarrecht 1999, 1; Geckle, § 13a EStG – Erwartungen und Wirklichkeit, HLBS-Report 2004, 81; Wiegand, Vorschläge der FinVerw zur Neustrukturierung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, HLBS-Report 2014, 112...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Beendigungs- und die Änderungskündigung

Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet. Rz. 6 Das Rechtsinstitut der Änderungskündigung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber einerseits nicht einseitig die Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags ändern und d...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / I. Gerichtskosten in 1. Instanz

Rz. 4 In der 1. Instanz entsteht regelmäßig eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 8210 KV; diese Verfahrensgebühr kann je nach Fall zwischen einem Gebührensatz von 0,4 und 2,0 liegen. Der Gebührensatz ist gegenüber der Verfahrensgebühr in ordentlichen zivilgerichtlichen Verfahren, in denen die Verfahrensgebühr 3,0 beträgt,[10] reduziert. Fälle des Kündigungssc...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 7. Nr. 7 – Haushaltsrechtliche Gründe

Rz. 145 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Rz. 146 Durch die Regelung des § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG ist es zu einer Lockerung der Anforderungen an den Sachgrund bei einer haushaltsr...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

Rz. 129 Die Möglichkeiten, den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sind durch § 68 ArbGG gegenüber § 538 ZPO erheblich eingeschränkt. Nach § 68 ArbGG ist nämlich eine Zurückverweisung wegen "eines Mangels im Verfahren" unzulässig. Das soll auch für schwerste Verfahrensmängel gelten,[148] insbesondere auch, wenn ein sog. "Urteil ohne Gründe" (siehe...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Herausgabe von Arbeitspapieren

Rz. 115 Auf Seiten des Arbeitnehmers kommt zunächst die Vollstreckung des Anspruches auf Herausgabe der Arbeitspapiere in Betracht. Zur Vermeidung von Vollstreckungsnachteilen ist dabei schon im Erkenntnisverfahren darauf zu achten, dass die Arbeitspapiere im Einzelnen so bestimmt bezeichnet werden, dass das Vollstreckungsorgan, der Gerichtsvollzieher, diese ohne Weiteres id...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37. Deren...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendreligion

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Begriff "Jugendreligion" entstand in den 1970er-Jahren, als eine Vielzahl zumeist von asiatischen Religionsformen geprägten Glaubenseinrichtungen sich speziell an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alte von 15 bis 25 Jahren wendete. Als typische Jugendreligionen galten damals u. a.: Ananda Marga, die Divine Light Mission, die Bhagwan-Bewegung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.1 Berücksichtigung der Fünftelregelung

Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit – also für Zeiträume, die zu mehreren Kalenderjahren gehören, – gezahlt wird, ist ebenfalls begünstigt.[1] Mehrjährigkeit bedeutet regelmäßig, dass die Tätigkeit zumindest in 2 Kalenderjahren ausgeübt werden muss. Die Dauer muss einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist für d...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.2.2 Kostentragung

Haftung Dafür wiederum hat der Vorerbe die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen (§ 2124 Abs. 1 BGB), ebenso die normalen Lasten wie etwa die Grundsteuern, gemeindlichen Gebühren, Zinsen usw. § 2124 Abs. 1 BGB betrifft nur das Innenverhältnis zwischen dem Vor- und dem Nacherben und schränkt die Haftung des Nachlasses für Schulden aus § 1967 BGB nicht ein.[1] Abgrenzung Andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 1.3 Rechtliche Wirkungen

Staffelung der Erben Im Fall der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft ist Erbe im Todesfall zunächst der Vorerbe. Mit dem Nacherbfall, d. h. mit einem bestimmten vom Erblasser letztwillig vorgesehenen Ereignis (z. B. Tod oder Wiederverheiratung des Vorerben, Volljährigkeit des Nacherben), geht dann die Erbschaft automatisch auf den Nacherben über; auf das Wissen und Wollen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 4.3 Einzelfälle

Rz. 6 Daneben gibt es in einzelnen Bundesländern folgende gesetzliche Feiertage: 6. Januar (Heilige Drei Könige): in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt, 8. März (Internationaler Frauentag): in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Fronleichnam: in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, in Thüringen in Gemeinden mit überwie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitsloseng...mehr