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§ 6 Beratungshilfe, PKH und Rechtsschutzversicherung / 4. Formular

Martina Kober, Ivana Bugarin
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Rz. 25

Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden.

 

Rz. 26

 

Praxistipp:

Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen:

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

 

Rz. 27

Bevor die verschiedenen Möglichkeiten der Antragstellung erläutert werden, soll das nachstehende Fallbeispiel behandelt werden.

 

Beispiel:

Der Rentner M aus Berlin, der über eine sehr geringe Rente verfügt, ist Mitglied in einem Mieterschutzverein. Anlässlich einer gem. § 555c BGB vom Vermieter übermittelten Modernisierungsankündigung, die eine Erhöhung der Miete zur Folge hat, möchte Herr M anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Von einem Bekannten hat Herr M erfahren, dass er aufgrund seines geringen Einkommens einen Anspruch auf Beratungshilfe hat.

Herr M möchte sich nun von einem Fachanwalt für Mietrecht, den er für kompetenter als die Berater bei dem Mieterschutzbund hält, "kostenlos" beraten lassen, schließlich zahlt ja das Gericht die anfallenden Kosten der anwaltlichen Beratung. Herr M ruft in Ihrer Kanzlei an, schildert kurz seinen Fall und weist Sie in dem Telefonat darauf hin, dass er Anspruch auf Beratungshilfe hat, da er nur eine geringe Rente bezieht und nicht in der Lage ist, einen RA zu bezahlen.

 

Rz. 28

Zunächst erfüllt Herr M die Voraussetzung gem. § 1 Abs. 2 BerHG nicht, da er eine andere zumutbare Möglichkeit hat, seine Rechte wahrzunehmen, bevor er Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann (s. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe, s. Rdn 8).

Da Herr M Mitglied in einem Mieterschutzbund ist, muss er zunächst diesen Weg wählen. Erst dann, wenn keine andere Möglichkeit besteht, seine Rechte in ...

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