Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.4 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf

Rz. 37 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf (Einspruch) verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Antrag auf schlichte Änderung ermöglicht nur die punktuelle Änderung des Steuerbescheids, soweit der Antrag reicht (vgl. Rz. 33), er ermöglicht keine Verböserung. Ein Rechtsbehelf verhindert, unabhängig von den Gründen, aus denen heraus er eingelegt wurde, den Eintritt der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Begriff des Ereignisses

Rz. 59 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht die Anpassung der Steuerfestsetzung, wenn ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit eintritt (steuerliche Rückwirkung).Der Begriff des Ereignisses ist nicht ganz eindeutig; an sich ist dieser Begriff denkbar weit und würde jedes Vorkommnis erfassen, d. h. auch eine rückwirkende Gesetzesänderung. Es wird jedoch an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Schätzung

Rz. 69 Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist lediglich eine Schlussfolgerung. Eine neue Schätzung rechtfertigt daher nicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 AO. Es handelt sich um eine neue Schlussfolgerung, nicht um eine neue Tatsache. Auch eine Schätzung kann nur geändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Begriff des Beweismittels

Rz. 89 Auch ein neu bekannt werdendes Beweismittel rechtfertigt eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung. Beweismittel ist jedes Erkenntnismittel, das geeignet ist, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen zu beweisen, z. B. Urkunden, Karteien, Verträge, Zeugenaussagen, eidesstattliche Versicherungen, Gutachten, ärztliches Attest.[1] Für die Bewertung eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Rechtsfolgen

Rz. 60 Als Rechtsfolge bestimmt § 174 Abs. 1 AO, dass der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern ist. Der rechtmäßige Bescheid kann nicht geändert werden, auch wenn der unrichtige Bescheid wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr geändert werden kann. In diesem Fall kann die widerstreitende Steuerfestsetzung nicht beseitigt werden.[1] Fehlerhaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.3 Abwägung der beiderseitigen Pflichtverletzungen

Rz. 159 Liegt eine Pflichtverletzung sowohl der Finanzbehörde als auch des Stpfl. vor, hat eine Abwägung der gegenseitigen Pflichtverletzungen zu erfolgen.[1] Eine Pflichtverletzung durch den Stpfl. wiegt bei gleichem Maß des Verschuldens grundsätzlich schwerer als eine solche der Finanzbehörde. Aufgrund der Steuererklärungspflicht ist es primäre Aufgabe des Stpfl., der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 172 AO ist die Grundnorm für die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden. Die Bedeutung der Vorschrift liegt in erster Linie darin, dass ein Steuerbescheid[1] nur bei Vorliegen der in § 172 AO genannten Tatbestände aufgehoben oder geändert werden darf. Die Vorschrift verdrängt damit die allgemeine Regelung über die Änderung von rechtswidrigen Verwaltungsakten, i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.4 Erkennbarkeit der Annahme

Rz. 111 In allen Fällen ist die Änderung nur zulässig, wenn die Finanzbehörde bei der ersten, unrichtigen Steuerfestsetzung unzweideutig zu erkennen gegeben hat, dass der fragliche Sachverhalt bei einer anderen, zweiten Steuerfestsetzung (oder bei einer anderen, früheren Steuerfestsetzung; vgl. Rz. 101) hätte berücksichtigt werden müssen. Es muss also ausgeschlossen sein, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 7 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Die Abrechnung von Sonderumlagen zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen darf nicht gesondert neben der in § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vorgesehenen Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen.[1] Änderung der Sanierungsmaßnahme Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Sanierungsarbeiten die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dies...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 6.1 Isolierte Anfechtung der Sonderumlage

Die Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage ist in aller Regel Bestandteil des Beschlusses, zu dessen Zweck sie erhoben wird. Die isolierte Anfechtung des Beschlussteils, der die Sonderumlage regelt, kann problematisch sein. Grundsätzlich kann die isolierte Anfechtung der Sonderumlage-Beschlussfassung infrage kommen, wenn die Finanzierung gänzlich nicht durch S...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.2 Erhaltungsmaßnahmen

Die Maßnahmen der laufenden Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, werden in aller Regel aus den laufenden Hausgeldern gemäß Wirtschaftsplan finanziert und in einer entsprechenden Kostenposition berücksichtigt. Grundsätzlich ist bei Erhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten, dass lediglich die Beschlussfassung über die entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.4 Hausgeldausfälle

Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage Die Erhebung von Sonderumlagen wird stets bei Liquiditätsengpässen infolge von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer erforderlich (sog. "Ausfalldeckungssonderumlage"). Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage verbietet sich ohne entsprechende Ermächtigung der Wohnungseigentümer. Er ist auch lediglich für einen kurzen Zeitraum in b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 1.2 Stets Finanzierung regeln

Bezüglich kostenverursachender und somit die Wohnungseigentümer kostenbelastender Maßnahmen muss begleitend auch die Art der Finanzierung der zu beschließenden Maßnahme geregelt werden, ansonsten widerspricht der Maßnahmenbeschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage erfolgt also im Rahmen der Beschlussfassung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 6 Anlage der Erhaltungsrücklage

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 9 Gerichtliche Erzwingung: Wirtschaftsplan und Vorschuss

Aufgrund des dualen Systems aus Wirtschaftsplan und der auf seiner Grundlage zu beschließenden Vorschüsse ist zu beachten, dass lediglich eine Leistungsklage gegen die GdWE, gerichtet auf die Erstellung eines Wirtschaftsplans, noch nicht die erforderliche Beschlussfassung über die auf seiner Grundlage festzusetzenden Hausgeldvorschüsse zur Folge hat. Da die Festsetzung von Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind solche, bei denen der Eingang gefährdet erscheint. Ein solches Ausfallrisiko ist z. B. anzunehmen, wenn mehrfache Mahnungen unbeachtet blieben oder Mahnbescheide erlassen wurden, ohne dass bereits von der Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden muss. Es handelt sich um Forderungen, bei denen ein Verlust droht, dieser aber noch nicht realisiert is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 9 Darstellung in der Jahresabrechnung und im Vermögensbericht

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 stellte die "Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage" einen zwingenden Bestandteil der Jahresabrechnung dar.[1] Wie die Bestimmung des § 28 Abs. 4 WEG verdeutlicht, hat der Verwalter nunmehr im Rahmen des Vermögensberichts den Stand der gebildeten Rücklagen mitzuteilen. Das Thema "Erhaltungsrücklage" ist also zu einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 6.1 Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse

Über die auf Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans sowie der entsprechenden Einzelwirtschaftspläne festzusetzenden Vorschüsse beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 WEG mit einfacher Mehrheit. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des §...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 1.3 Erstellungs-/Vorlagefrist

Hauptzweck des Wirtschaftsplans ist es, die Hausgeldvorschüsse für das laufende Kalenderjahr oder die konkrete anderweitig vereinbarte Wirtschaftsperiode festzulegen. Aus diesem Grund hat der Verwalter den Wirtschaftsplan vor oder jedenfalls zu Beginn der betreffenden Wirtschaftsperiode zu erstellen.[1] Da die Kosten der Vorwirtschaftsperiode aufschlussreich für den Planungszei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 1 Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

Für nicht-öffentliche Stellen gilt das BDSG für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Der Steuerberater bzw. die Steuerberatungsgesellschaft (alle Rechtsformen) gehört zu d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.1 Allgemeine Pflichten für jeden Steuerberater

Der Steuerberater muss alle Personen (v. a. seine Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter i. S. v. § 62 StBerG), die eine tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichten und schulen, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zugang berechtigt sind (oder ob sie tatsächlich Zugriff nehmen, Art. 32 Abs. 4 DSGVO: s. auch § 5 Abs. 3 BOStB).[...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 8 Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses

Im Hinblick auf die Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses der gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans festgesetzen Vorschüsse, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass der Wirtschaftsplan das elementare Instrument der (Geld-)Mittelbeschaffung der Wohnungseigentümergemeinschaft darstellt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseige...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Kindertagese... / 1.2 Ausführende Bauvorschriften

Weil Kindertageseinrichtungen mit einem eher geringen Risiko der weitaus häufigere Fall sind, existiert keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift für diesen Bereich. Es gibt auch nur in einigen wenigen Bundesländern rechtsverbindliche landesweit gültige Brandschutzrichtlinien für Kindertageseinrichtungen (Tab. 1). Im Wesentlichen werden Brandschutzmaßnahmen immer im Einze...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist gem. seiner Berufsordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er erhält von Berufs wegen zwangsläufig sehr viele personenbezogene Daten (nicht nur die seiner Mandanten) und verarbeitet sie in automatisierter Form. Grundsätzlich ist jede Steuerberatungskanzlei zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, es sei denn, i. d. R. sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 4 Prüfung durch den Verwaltungsbeirat

Gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Wirtschaftsplan im Vorfeld der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG vom Verwaltungsbeirat geprüft werden. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung des Wirtschaftsplans durch den Verwaltungsbeirat allein nicht die Anfecht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 1.2 Maßgebliche Wirtschaftsperiode

Das Gesetz sieht in § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG als Wirtschaftsperiode das Kalenderjahr vor. Die Wohnungseigentümer können durch Vereinbarung auch eine hiervon abweichende Wirtschaftsperiode festlegen. Ein entsprechender Mehrheitsbeschluss wäre jedoch wegen Überschreitens der Beschlusskompetenz als gesetzesändernd nichtig, wenn er generell und auf Dauer die Wirtschaftsperiode in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4.5 Erweiterte Grundstückskürzung: Betriebsvorrichtungen

Eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen führt regelmäßig zur Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (keine ausschließliche Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes). Beim sog. Treuhandmodell, das auch dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg zugrunde lag, überträgt die grundbesitzende Gesellschaft das zivilrechtliche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG), der seither sukzessive angehoben wird. Mindestlohn in Deutschland (flächendeckend bundesweit)mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.19 Home-Office

Mitarbeiter haben arbeitsrechtlich keinen Anspruch auf Home-Office. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich aber auf die Tätigkeit im Home-Office verständigen. Wenn dies der Fall ist, gilt u. a. das Arbeitszeitgesetz (s. Tz. 2.10.). Arbeitgeber müssen für die erforderliche Technik und den notwendigen Arbeitsschutz sorgen. Im Home-Office müssen die datenschutzrechtlichen Reg...mehr