Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Duldung der Besichtigung/des Zutritts durch Vermieter

Rz. 120a Im Rahmen der Pflicht, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§§ 555a Abs. 1,555d Abs. 1), hat der Mieter erforderlichenfalls dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen das Betreten der Mieträume zu gestatten (LG Berlin II, Urteil v. 22.10.2024, 65 S 139/24, GE 2025,591; AG Berlin-Spandau Urteil v. 17.10.2022 – 6 C 217/21, GE 2023,301). Ein Zutr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.3 Vermieter als Verpflichteter

Rz. 189 Der Vermieter hat (wie umgekehrt auch der Mieter) die Verpflichtung, auch im laufenden Mietverhältnis je nach Notwendigkeit Schönheitsreparaturen auszuführen, denn von der Ausführung nach Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter nichts mehr (vgl. LG Berlin, GE 2002, 196 unter Hinweis auf LG Berlin, Urteil v. 8.1.2001, 62 S 346/00). Der Mieter hat also gegen den Vermi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.4 Einhaltung von DIN-Vorschriften

Rz. 128 Geschuldet wird der vertragsgemäße Zustand der Mietsache. Dabei kommt es auf den Zustand an, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand. Allerdings können technische oder wissenschaftliche Entwicklungen zu der Erkenntnis führen, dass bestimmte Einrichtungen der Mietsache nicht mehr geeignet sind, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten, z. B. den Auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2 Mietzuschläge

Rz. 111 Neben der Miete, sei es Bruttokalt- oder Nettokaltmiete, können bestimmte Zuschläge zur Miete vereinbart werden. Hier sind insbesondere der Untermiet- und Gewerbemietzuschlag zu nennen. Es handelt sich dabei um echte Zuschläge, die auch bezüglich Wegfall oder Erhöhung unabhängig von der eigentlichen Miete ein eigenes rechtliches Schicksal haben – es sei denn, es ist ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 Pflichten und Rechte

Rz. 51 Parabolantenne, Mietereinzelanschluss Hat der Mieter eine mietvertraglich genehmigte Parabolantenne aufgestellt bzw. angebracht, ändert sich durch die Einführung des digital-terrestrischen Fernsehens nichts, können sich nur Probleme ergeben, wenn der Vermieter die Empfangsmöglichkeiten für Fernsehen und andere Dienste modernisieren möchte, z. B. ein rückkanalfähiges Br...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.3 Grenzen des Anspruchs

Rz. 127 § 536b Satz 1 bezieht sich nicht auf den Herstellungsanspruch nach § 535. Daraus folgt, dass der Mieter diesen Anspruch auch dann hat, wenn er Mängel der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrags kennt und keinen Vorbehalt macht (vgl. u.a LG Berlin, Urteil v. 12.5.2022, 67 S 30/22, GE 2022, 693 – allgemeine Meinung). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.2 Begriff der Schönheitsreparaturen

Rz. 142 Was allgemein unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, definiert § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV wie folgt: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." Wie angeführt, gilt § 28 II. BV dire...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.2 Rechtzeitigkeitsklausel

Rz. 106 Gemäß § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4 ist grundsätzlich der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners/Mieters. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es daher darauf an, wann der Mieter das zur Übermittlung der Miete seinerseits Erforderliche getan hat. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr genügt es, dass der Mieter – bei ausreichend gedeck...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.1 Höhe der Zuschläge

Rz. 112 Der Vermieter kann nur eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Für freifinanzierten Wohnraum wird teilweise ein Zuschlag von 20 % der Hauptmiete für angemessen gehalten (LG Berlin, Beschluss v. 7.7.2016, 18 T 65/16, GE 2016, 1093; AG Hamburg, Urteil v. 13.9.2007, 49 C 95/07, ZMR 2008, 213; a. A. LG Berlin, Urteil v. 19.12.2018, 66 S 29/18, a. a. O.). Ein pausc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.3 Duldungspflicht des Vermieters bei Mietermodernisierung

Rz. 68 Gemäß § 555d hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; dabei handelt es sich um die in § 555b im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen; insofern wird auf die Kommentierung zu § 555b verwiesen. Dagegen besteht im Grundsatz kein Anspruch des Mieters, dass der Vermieter modernisiert oder er selbst modernisieren darf. Dies ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.8 Lärmverursachung – insbesondere Musikausübung

Rz. 75 Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung bringt naturgemäß eine gewisse Lärmentwicklung mit sich – Umherlaufen in der Wohnung, Betrieb von Haushaltsgeräten, Rundfunk- und Fernsehempfang, Unterhaltungen, Feiern, Pflege von Hausmusik und dgl. Das alles gehört zum Wohnen und beeinträchtigt die Räume als solche nicht. Daher wird das Maß der durch den vertragsgemäßen Gebrau...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 5.5 Verhältnismäßigkeit und ultima ratio

Bei der Wahl der arbeitsrechtlichen Sanktion hat der Arbeitgeber stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Kündigung ist das letzte Mittel (ultima ratio) und nur zulässig, wenn mildere Maßnahmen – insbesondere eine Abmahnung – nicht ausreichen oder offensichtlich ungeeignet sind. Praxis-Beispiel Unverhältnismäßigkeit einer Kündigung Die praktische Anwendung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.2 Schönheitsreparaturen – Geschmack des Vermieters/Mieters

Rz. 167 Hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, stellt sich die Geschmacksfrage nicht. Er ist der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte und kann die Wohnung so herrichten, wie er es möchte. Es kommt nur darauf an, ob einem Nachmieter die Ausführung gefällt und er die Wohnung mietet. Für einen verpflichteten Mieter, dem in wirksamer Weise die Schönheitsreparat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.2 Art, Güte, farbliche Gestaltung

Rz. 188 Die zur Ausführung von Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses entwickelten Grundsätze gelten nicht mit derselben Konsequenz für das laufende Mietverhältnis. Denn während des Mietverhältnisses ist es grundsätzlich Sache des Mieters, mit welchem Zustand er sich zufrieden gibt (LG Berlin, Beschluss v. 23.5.2017, 67 S 416/16, juris; SchmidtFutterer/Eisensc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.4 Modernisierung – Mieterhöhung

Rz. 55 Rechtliche Grundlagen Für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen benötigt der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Der Mieter muss nur unter bestimmten Voraussetzungen diese Maßnahmen dulden (§ 555b). Ist der Mieter nicht einverstanden, muss der Vermieter seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen, der dann nach Rechtskraft des Urteils auch vollstreckt werden kann. Ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.1 Ausgangspunkt

Das Ende einer Liebesbeziehung zwischen Beschäftigten ist für den Arbeitgeber kein Anlass für unmittelbares arbeitsrechtliches Handeln. Die Trennung oder Scheidung als solche berechtigt den Arbeitgeber im Regelfall nicht zur Kündigung eines oder gar beider Arbeitsverhältnisse.[1] Gleichwohl ist die Trennungssituation erfahrungsgemäß das größte Risikopotenzial für den Betrieb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.2 Mietausfall

Rz. 215 Nach § 252 umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn, wobei als entgangen der Gewinn gilt, der nach gewöhnlichem Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. In der Vergangenheit war es recht selbstverständlich, dass der Mieter auch für den Mietausfall in dem Zeitraum verantwortlich ist, in dem die Schönheitsreparaturen durchgefüh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 123 § 535 Abs. 1 Satz 2 enthält die bisherige Regelung des § 536. Die Vorschrift normiert die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters für die Mietsache. Das Mietobjekt ist in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt (BGH, Ur...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.11 Abgrenzung zur allgemeinen Pflichtverletzung/Vertragsverletzung

Rz. 224 Von dem Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist der Schadensersatzanspruch wegen Schäden zu unterscheiden, der sich aus dem gesetzlichen geregelten Tatbestand der positiven Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1) ergibt. Derartige – unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtende – Substanzschäden könnten auch Bohrlöcher a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.9 Aufnahme von weiteren Personen

Rz. 79 Das Recht des Mieters, andere Personen in die gemieteten Räume aufzunehmen, stellt sich nur bei der Wohnraummiete. Bei der Geschäftsraummiete geht es jeweils um die Frage der Untermiete nach § 540, wenn weitere Personen die gemieteten Räume mitnutzen oder einen Teil allein nutzen sollen. Treten weitere Personen in die Firma des Mieters ein, geht es nicht um die Aufnah...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.3 Wohnungsübergabeprotokolle/-abnahmeprotokolle

Rz. 196 Das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug des Mieters zum Mietbeginn gefertigt. Zum Mietende wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll gefertigt. Es handelt sich im Prinzip zunächst nur um Zustandsbeschreibungen. Die rechtliche Bedeutung, die sich daraus ergeben kann, ist unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch – weder des Vermieters noch des Mieters – auf Erstell...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.3 Entfallen des Zuschlags

Rz. 114 Aus der rechtlichen Einordnung als Zuschlag zur eigentlichen Miete folgt, dass der Zuschlag entfällt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Darüber besteht beim Untermietzuschlag ersichtlich in Literatur und Rechtsprechung kein Streit (vgl. Sternel, Mietrecht, II Rn. 260). Bei der teilgewerblichen Nutzung ist zu differenzieren. Handelt es sich um ein sog. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.4 Nachträglicher Wohnungsumbau – Geldausgleich

Rz. 218 Häufig will der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses und Auszug des Mieters die Wohnräume umgestalten oder modernisieren, sodass Schönheitsreparaturen des ausziehenden Mieters ins Leere gehen bzw. durch den Umbau sogleich wieder zerstört würden. Hier ergibt sich die Frage, ob der Mieter sich darauf berufen kann, wegen Umbauarbeiten des Vermieters von der Durchfü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Gebrauchspflicht

Rz. 117 Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemieteten Räume zu nutzen. Dies gilt auch für Geschäftsräume, es sei denn, dass sich eine Verpflichtung aus den Umständen des Einzelfalles ergibt (wobei selbst die Vereinbarung einer am Umsatz orientierten Miete allein nicht als ausreichend angesehen wird, vgl. Bub/Treier/Kraemer, III A Rn. 937; vgl. ferner OLG Kö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.5 Nachrüstungspflicht bei Gesundheitsgefährdungen

Rz. 129 Unabhängig von der Einhaltung von DIN-Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes besteht eine Nachrüstungspflicht in Anwendung des § 535 jedenfalls dann, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihrer Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob bereits ein Schaden eingetreten ist oder unm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.5 Vorleistungspflicht des Vermieters

Rz. 178 Die Durchführung von Schönheitsreparaturen erfordert jeweils die entsprechende Vorbehandlung des Untergrundes. Ist diese Vorbehandlung nur schönheitsreparaturbedingt notwendig, sind die erforderlichen Arbeiten auch durch den Mieter durchzuführen, dem die Schönheitsreparaturen vertraglich vereinbart überbürdet worden sind. Dieser ist jedoch für Vorschäden der Mietsach...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5 Dauer der Indexmiete

Rz. 14 Die Indexmiete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Für die Dauer der Indexklausel können Mieterhöhungen nur wegen Betriebskostensteigerungen erfolgen oder wegen derjenigen baulichen Maßnahmen, auf gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen beruhen und der Vermieter nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung, dass der Vermieter die Karenzfrist von einem Jahr ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht

Rz. 45 Aus der Gesetzesformulierung des § 535 Satz 1 "durch den Mietvertrag" ergibt sich, dass sich der inhaltliche Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien richtet. Dazu gibt es üblicherweise in den Formularmietverträgen Einzelvereinbarungen, aber auch die Hausordnung, die entweder sich im Formularvertrag selbst befindet oder ...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.4.1 Wahlrecht des Vermieters

Der Vermieter kann wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis grundsätzlich entweder den Mieter oder den Bürgen in Anspruch nehmen. Der Vermieter ist weder verpflichtet, den Bürgen über die Höhe der Rückstände des Mieters zu informieren noch ist er im Fall eines Mietrückstands gehalten, das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Er muss aber natürlich dem Bür...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.2 Erhöhung der Zuschläge

Rz. 113 Die Erhöhung eines Zuschlags bedarf – abgesehen vom Untermietzuschlag gemäß § 553 Abs. 2 – der Vereinbarung zwischen den Parteien, es sei denn, der Vermieter hat sich im Vertrag eine Erhöhung vorbehalten. Diese Erhöhung unterliegt nicht den Regeln des BGB , sondern vollzieht sich nach § 315 (vgl. BayObLG, RE v. 25.3.1986, RE-Miet 4/85; Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.8 Schadensersatzansprüche

Rz. 203 Sind Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses geschuldet, weil der Zustand der Wohnung diese erfordert, hat der Vermieter den entsprechenden Erfüllungsanspruch. Diesen könnte er auch klageweise geltend machen und dann den Anspruch in einer Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durchsetzen. Der Vermieter könnte dann durch das Prozess...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsatz

Rz. 44a Nach § 535 Satz1 ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch zu überlassen. Dazu gehört die Besitzüberlassung. Der mietvertragliche Überlassungsanspruch verjährt während der Mietzeit nicht Wenn der vormalige Eigentümer "die zu erstellenden Mieträume (...) vermietet" und im Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter dem Mieter das Einreichen eines Bauant...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 39. Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten Richtungspfeilen auf einem mehrspurigen Straßenring

Rz. 486 BGH, Urt. v. 11.2.2014 – VI ZR 161/13, VersR 2014, 518 Zitat StVO §§ 7 Abs. 5 S. 1, 41 Abs. 1, Anl. 2 (Zeichen 297); StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1 Bei den auf dem Falkenseer Platz in Berlin zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeilen handelt es sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um (verbindliche) Fahrtrichtungsgebote. a) Der Fall Rz. 487 Die Kläger...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.1 Fälligkeit – Fristen

Rz. 159 Der Fristenplan laut Mustermietvertrag 1976 konnte bisher aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH als gefestigt angesehen werden (BGH, Urteil v. 23.6.2004, VIII ZR 361/03, GE 2004, 1023; BGH, Urteil v. 14.7.2004, VIII ZR 339/03, GE 2004, 1093). Selbst wenn im Mietvertrag kein Fristenplan ausdrücklich vereinbart ist, konnten diese Fristen als Erfahrungsfristen ents...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.4 Inklusivmiete

Rz. 103 Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen. Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.4 Wettbewerbsverbot

Rz. 122 Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zulasten des Geschäftsraummieters stellt quasi das Gegenteil zur Konkurrenzschutzverpflichtung des Vermieters (s. o. Rn. 52) dar. Fraglich kann hier nur die zeitliche Dauer sein. Nach einer Entscheidung des LG Berlin, Urteil v. 22.9.2009 (65 S 52/09, GE 2009, 1437) soll die Vereinbarung eines nachvertraglich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Mietvertrag als sog. besonderes Schuldverhältnis des BGB ist eine Rechtsbeziehung zwischen Personen, die den Gläubiger zum Fordern einer Leistung vom Schuldner berechtigt (§ 241). Ein Mietvertrag unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des BGB in seinem Allgemeinen Teil, dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts sowie den Vorschriften nach §§ 535 ff. Es herrscht grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besucher / 3 Hausrecht gegenüber Besuchern

Dieses steht demjenigen zu, der zum Besitz der Räume berechtigt ist und die tatsächliche Sachherrschaft über diese ausübt, also in der Regel nur dem Mieter und nicht dem Vermieter. Das gilt sowohl für das Einlassen als auch das Entfernen aus der Wohnung. Bei einer Wohngemeinschaft kann das Hausrecht aufgespalten sein. Nach einem – überzeugenden – Urteil des OLG Hamm[1] ist zu...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 487 Die Klägerin begehrte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 30.4.2011 in Berlin-Spandau auf dem Falkenseer Platz ereignete. Dieser besteht aus einer kreisförmigen Grünanlage, um die ein mehrspuriger, ausschließlich gegen den Uhrzeigersinn zu befahrender Straßenring führt, in den von außen vier mehrspurige Straßen einmünden: im Nordwesten der Falkensee...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Anlagen des Mieters

Rz. 46 Der Mieter darf nach inzwischen allgemeiner Meinung Haushaltsgeräte in der Wohnung aufstellen und betreiben. Dazu gehören Waschmaschinen (LG Freiburg /Breisgau, Urteil v. 10.12.2013, 9 S 60/13, GE 2014, 804), Trockenautomaten ((LG Freiburg/Breisgau, Urteil v. 10.12.2013, 9 S 60/13, a. a. O.; AG Düsseldorf, Beschluss v. 31.3.2008 , 53 C 1736/08; LG Düsseldorf , Beschlu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.3 Art und Weise der Ausführung von Schönheitsreparaturen

Rz. 174 § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV beschreibt zwar, was Schönheitsreparaturen sind, bringt jedoch keine Regelung, auf welche Art und Weise und mit welcher Qualität diese auszuführen sind. Diese Frage ist daher nach allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen zu beantworten. § 243 bestimmt, dass derjenige, der eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, nach mittlerer Art...mehr