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Erhaltung des Gemeinschaftseigentums / 4.2.6.2.2 Ersatzanspruch

Alexander C. Blankenstein
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Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung auf sein Sondereigentum zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen. Erleidet der Wohnungseigentümer im Zuge der Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme also einen Schaden, so ist er diesem zu ersetzen – unabhängig davon, ob der Schaden an seinem Sondereigentum entstanden ist oder im Bereich eines ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teils des Gemeinschaftseigentums.[1] Insoweit handelt es sich nicht um einen klassischen Schadensersatzanspruch, sondern um einen verschuldensunabhängigen Aufopferungsanspruch. Zum Ersatz etwaiger Schäden ist die GdWE verpflichtet.[2] Der geschädigte Wohnungseigentümer muss sich also seinen Anteil entsprechend des geltenden Kostenverteilungsschlüssels anrechnen lassen.[3]

 

Vorsicht: Kein Ausgleich ohne Beschluss!

Der Verwalter ist nicht befugt ohne Eigentümerbeschluss (vermeintliche) Ersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer zu erfüllen.[4]

 

Musterbeschluss: Kostenersatz für geschädigten Sondereigentümer im Rahmen einer Erhaltungsmaßnahme

TOP XX Kostenersatz für Wohnungseigentümer ________

In Ausführung des auf der Wohnungseigentümerversammlung vom _______ zu TOP XX gefassten Beschlusses über die Instandsetzung des rückwärtigen Fassadenteils, musste im Bereich des zugunsten des Wohnungseigentümers ________ begründeten Sondernutzungsrechts am hinteren Gartenteil ein Baugerüst aufgebaut werden. Hierdurch wurden das auf dieser Fläche angelegte Rosenbeet sowie eine Felsenbirne zerstört. Die Kosten für die Wiederbeschaffung vergleichbarer Pflanzen sowie der Pflanzung betragen laut Angebot der Gärtnerei ______ ______ EUR.

Die Wohnungseigentümer beschließen entsprechenden Kostenersatz zugunsten des Wohnungseigentümers ________. Der Verwalter wird angew...

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Erhaltungsmaßnahme: Kostenersatz für geschädigten Sondereigentümer im Rahmen der Maßnahme (Beschluss)
Erhaltungsmaßnahme: Kostenersatz für geschädigten Sondereigentümer im Rahmen der Maßnahme (Beschluss)

Kurzbeschreibung Im Rahmen einer Erhaltungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum wurde das Sondereigentum bzw. Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers beschädigt. Die Wohnungseigentümer beschließen Kostenersatz für den geschädigten Miteigentümer. ...

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