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Jahresabrechnung / 2.2 Jahreseinzelabrechnungen

Alexander C. Blankenstein
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Aus der Jahresgesamtabrechnung leitet sich als notwendiger Bestandteil die Einzelabrechnung ab, indem das Ergebnis auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt wird. Die Einzelabrechnungen sind insoweit von maßgeblicher Bedeutung für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch Beschluss festzusetzenden Nachschüsse bzw. Beitragsanpassungen.

 

Genehmigungsbeschluss ist Anspruchsgrundlage

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die auf Grundlage der Jahresgesamt- und der Einzelabrechnungen festgesetzten Nachschüsse ist jedenfalls Voraussetzung für die Geltendmachung von Nachschüssen auf Grundlage der Jahresabrechnung.[1]

Betreffen Ausgaben der GdWE unstreitig nur einen Wohnungseigentümer, können sie in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt werden.[2]

Die Einzelabrechnung wird aus der Gesamtabrechnung abgeleitet, indem durch Anwendung des jeweils einschlägigen Verteilungsschlüssels der Kostenbetrag pro Wohnungs-/Teileigentum ermittelt wird. Das Wohnungseigentumsgesetz setzt in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach wie vor das Verhältnis der Miteigentumsanteile als Kostenverteilungsmaßstab fest.

[1] OLG Oldenburg, Beschluss v. 6.4.2005, 5 W 204/04, ZMR 2005, 734.
[2] LG Hamburg, Urteil v. 13.9.2017, 318 S 66/16, ZMR 2018, 66; KG Berlin, Beschluss v. 26.3.2003, 24 W 189/02, ZMR 2003, 874.

2.2.1 Einzelbelastung von Wohnungseigentümern

Häufig wird Verwaltungsaufwand von einzelnen Wohnungseigentümern verursacht, sei es in Form von Mahnungen, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren oder dem Erfordernis einer vereinbarten Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG. Auf Grundlage der Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer eine verursacherbezogene Kostenbelastung beschließen. Insoweit können sie grundsätzlich besch...

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Kurzbeschreibung Betreffen Ausgaben der Gemeinschaft nur einen Wohnungseigentümer, können sie in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt werden. Dieses Muster enthält ...

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