Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Beratung des Mandanten in Pflichtteilsangelegenheiten

Rz. 1 Der Beratungsbedarf in Pflichtteilsangelegenheiten liegt nach Eintritt des Erbfalls in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Vor dem Eintritt des Erbfalls geht es dem Mandanten in der Regel um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Beide Beratungssituationen verlangen vom Anwalt eine genaue Kenntnis der pflichtteilsrechtlichen Grundlagen und des...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / III. Fachliche Beratung ist zwingend

Rz. 15 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Das verdeutlicht nicht zuletzt die ausufernde Regelungsdichte nach der letzten Stiftungsrechtsreform (siehe Rdn 17 ff.). Selbst unter Juristen und Steuerberatern findet man nur selten Stiftungsspezialisten, so dass auch von dies...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Beratung des Erben

Rz. 290 Vor Beantragung der Nachlassverwaltung ist der Erbe auf folgende Punkte hinzuweisen:mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Steigerung der Beratungshilfe-Mandate – Hürde für die mutwillige Inanspruchnahme steigt

Bereits seit Beginn an wurden im Rahmen der Beratungshilfe sog. Schutzmechanismen etabliert, die die Wertigkeit der anwaltlichen Inanspruchnahme heben und eine mutwillige Inanspruchnahme ausschließen sollten. Hier ist z.B. der sog. Eigenbetrag, die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV zu nennen. Gem. § 44 S. 2 RVG steht der Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden, dem sie Berat...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / F. Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 216 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend, wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen, tätig ist,[239] findet nur wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale)

Rz. 4 Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale) Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale) An Rechtsschutzversicherung _________________________ Ihr Versicherungsnehmer _________________________ Versicherungsnummer _________________________ Wir haben die E...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit

Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist somit vorzugswürdig. Als Argument hierfür ist der höhere...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 1. Grundsatz

Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates. Jeder Bürger soll sich seiner Rechte bewusst sein und diese – wo notwendig – verfolgen können. Dabei gewährt Beratungshilfe von seinem Sinn und Zweck her eine "erste" Beratung, ohne Vollvertretung zu sein. Beratungshilfe verspricht auch keinen Erfolg, sondern eben nur eine "erste Einschätzung" und wo not...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 3 Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Unterform der Personenversicherung, die es grundsätzlich in drei Erscheinungsformen gibt:mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 288 In der anwaltlichen Praxis wird die Beratung des Erben hinsichtlich der Einleitung der Nachlassverwaltung in Zukunft einen größeren Stellenwert erlangen, da aufgrund mangelnden Kontakts zwischen Erblasser und Erben die Vermögenssituation des Erblassers oft unbekannt ist. Die Angaben zum Erblasservermögen seitens dritter Personen sind häufig ungenau, wenn nicht sogar ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Handlungen vor Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 291 Will der Erbe in der Zwischenzeit nach Annahme und vor Anordnung der Nachlassverwaltung Nachlassverbindlichkeiten erfüllen, so müssen die Nachlassgläubiger diese Tilgung als für Rechnung des Nachlasses gegen sich gelten lassen, wenn der Erbe nach den Umständen ohne Fahrlässigkeit annehmen konnte, dass der Nachlass für alle Gläubiger ausreichen werde, § 1979 BGB. Hier...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV

Auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV kann im Strafbefehlsverfahren entstehen. Nach § 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO ist nämlich auch im Strafbefehlsverfahren die Anordnung einer Einziehung möglich. Beispiel 18 Gegen den Beschuldigten wird ein Strafbefehl erlassen, in dem eine Wertersatzeinziehung angeordnet war. Der Verteidiger des Beschuldigten hat gegen den Strafbefehl Einspruch ...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV

Nach Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV erhält der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr, wenn er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt. Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist, dass der Rechtsanwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt zurücknimmt und damit das Verfahren vollständig erledigt ist. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Teileins...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Testamentsgestaltung als Teil des "Estate-Planning"

Rz. 1 Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / aa) Versicherungsschein

Rz. 20 Der vorzulegende Versicherungsschein ist mehr als nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gemäß § 8 Abs. 2 ALB 2021[9] handelt es sich um ein Legitimationspapier gem. § 4 Abs. 1 VVG, § 808 BGB, das den Versicherer zur befreienden Leistung an den Inhaber berechtigt. Rz. 21 Hinweis Im Rahmen der vorsorgenden Beratung ist der Mandant unter Hinweis auf...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Erbengemeinschaft

Rz. 185 Zu einer Erbengemeinschaft kann es grundsätzlich kraft gesetzlicher Erbfolge oder durch letztwillige Verfügung kommen, wenn der Erblasser mehrere Erben bestimmt. Im Rahmen einer Beratung über die Errichtung einer letztwilligen Verfügung sollte der Anwalt den Mandanten über die Schwierigkeiten und Risiken einer Erbengemeinschaft hinreichend aufklären. Es sollten dem M...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 7. Wünsche des Erblassers

Rz. 62 Bei der Vermögensnachfolgeplanung sind sodann die Wünsche des Erblassers zu ermitteln. Der Wille des Mandanten ist maßgeblich für die spätere Gestaltung – sowohl bei einer Vermögensübergabe unter Lebenden als auch bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. In der Regel stehen bei einer Verfügung von Todes wegen zum einen die Familienbindung im Vordergrund und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Folgen des Versicherungsfalls können neben den persönlichen Beeinträchtigungen direkte Auswirkung auf den Arbeitsplatz haben. Deshalb sind in diesem Bereich folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen.[1] Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Ei...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / J. Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 63 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[52] Rz. 64 Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen oder in Fällen, bei denen speziell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hinweisgeberschutz im öffen... / 1 Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSch-RL – auch „Whistleblower – RL“) in deutsches Recht hätte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen; im Hinblick auf diesen Verstoß ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Ein Entwurf der ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Pflicht zum Handeln!

So lässt sich der Ruf aus der Praxis in den Beiträgen von Mau, Zerb 2023, 1 ff. und Sander, Zerb 2023, 121 zusammenfassen. Es ist dabei ein deutlicher Ruf aus der Praxis, der einen nachdenklich werden lässt, wenn z.B. die Verfasserin Mau aus ihrer täglichen Praxis der Ermittlungsbehörde berichtet und dabei das Fazit aufstellt: Zitat "Vorsorgevollmachten sind nie sicher. Ein mö...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / I. Berufsgeheimnisträger

Der Notar ist Berufsgeheimnisträger und unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht, die nicht bloß standesrechtlich besteht, sondern gesetzlich in § 18 BNotO [2] als eine Kardinalspflicht des Notaramts normiert ist.[3] Die Verschwiegenheitspflicht besteht gem. § 18 Abs. 1, 4 BNotO während und nach der Amtszeit; was gleichermaßen für dessen Mitarbeiter (§ 26 BNotO) gilt. Verstö...mehr

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zfs 07/2023, Reichweite ein... / 2 Aus den Gründen:

2. Zu Recht hat das LG festgestellt, dass die bei der Bekl. zuletzt unter der Vers.-Nr. … unterhaltene Vorversicherung nach dem mit Schreiben vom 3.6.2019 erklärten, jetzt als wirksam anzusehenden Rücktritt der Bekl. unverändert fortbesteht. Denn dieser Rücktritt hat bei sachgerechter Auslegung der von den Parteien getroffenen Vereinbarungen auch die – formal freilich im Weg...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 84 Soweit der Bezugsberechtigte bekannt ist und von seiner Begünstigung noch nichts weiß, kann der Erbe ihm gegenüber ohne Angabe von Gründen die Schenkungsofferte widerrufen. Da Deckungs- und Valutaverhältnis auseinander fallen, ist dies sogar grundsätzlich auch bei unwiderruflicher Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Erblasser möglich.[84] Rz. 85 Hinweis Die Mög...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Übernahme von Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 101 [Autor/Stand] Unternehmen stehen in der jüngsten Vergangenheit in zunehmendem Maße vor der Frage, ob sie Geldstrafen/Bußgelder (sog. Strafgelder), die gegen Mitarbeiter verhängt wurden, sowie die damit verbundenen Verteidigungskosten übernehmen können. Dabei sind sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Aspekte (§§ 258, 266 StGB) zu berücksichtigen. Rz. 102 [Autor/...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testamentsvollstreckung bzw. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bildet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit, die dem Erblasser auch nach seinem Tod noch die Möglichkeit bietet, auf die Verwaltung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluss zu nehmen bzw. die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben zu st...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung

Rz. 248 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch n...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Verjährung bei Erbfällen vor dem 1.1.2010

Rz. 65 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren (§ 2332 Abs. 1 BGB a.F.). Diese dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Ausgleichsanspruch nach § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilser...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten

Rz. 88 Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte P...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Nach § 408b StPO beigeordneter Rechtsanwalt

Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls nach § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet, entsteht nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV.[7] Vielmehr rechnet nach h.M. auch der Rechtsanwalt nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab mit der Folge, dass Grundgebühr, Verfahrensgebühr und ggf. auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Haftung bzw. Strafbarkeit des Steuerberaters

Rz. 442 [Autor/Stand] Das Feld der Tax Compliance eröffnet neben den Chancen des Betätigungsfeldes "Compliance" für den steuerlichen Berater auch mögliche (Haftungs-)Risiken und Strafbarkeitsrisiken (Beihilfeproblematik), die im Einzelnen noch zu erörtern sind bzw. sich hierzu Erkenntnisse erst aus der Praxis ergeben werden. Hierunter fallen u.a. die Frage zur Haftung, falls...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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zfs 07/2023, Verfahrens- od... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Koblenz liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BGH und ist m.E. jedenfalls im Ergebnis richtig. Allerdings überzeugt die Urteilsbegründung nicht in allen Punkten. Erstaunlich ist auch, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Voraus...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 21 Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht geschäftsfähig sein.[27] Geschäftsfähigkeit erfordert die Einsichtsfähigkeit sowie die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, mithin die grundsätzliche Bedeutung des Erklärten verstanden und bewertet werden kann;[28] sie ist nicht mit einem freien Willen gleichzusetzen.[29] Die Frage, ob der Vollmac...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ...mehr

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AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch

Rz. 247 Sofern die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt abgefasst wird, in der der Verfügende kein spezifisches Krankheitsbild aufweist, empfiehlt sich folgende Formulierung:[330] Muster 2.11: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch Muster 2.11: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch Patientenverfügung Ich, _________________________, geb. am ______...mehr