Rz. 1
Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 und 2024 insgesamt 3,1 Bill. EUR.[3] Ein Grund, das Thema der Vermögensnachfolge verstärkt ins Gespräch zu bringen. Gerade im Hinblick auf die genannten Zahlen und die dahinterstehenden Vermögenswerte sollte sich jeder, der etwas zu vererben hat, mit der Nachfolgeproblematik beschäftigen. Denn der unvorhergesehene Todesfall bringt neben dem persönlichen Verlust eine Reihe schwieriger, insbesondere rechtlicher und steuerlicher Probleme mit sich. Hierfür sollte eine hinreichende erbrechtliche Vorsorgeregelung vorhanden sein, insbesondere auch dann, wenn sich im Vermögen ein Unternehmen befindet. In den meisten Fällen entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen der Parteien. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ehegatten zur Erbfolge gelangen. Der Anwalt tut gut daran, seinen Mandanten in diesem Bereich regelmäßig und umfassend zu informieren und zu beraten.
Rz. 2
Was in den USA seit Jahren unter dem Stichwort "Estate Planning" als ein alltäglicher Beratungsvorgang im Hinblick auf die vermögensmäßige Nachfolge gilt, wird hierzulande sowohl seitens der Berater als auch seitens der Mandanten eher stiefmütterlich gehandhabt. "Estate Planning", zu Deutsch Nachlassplanung, beinhaltet die Beratung und Regelung der Vermögensnachfolge im Hinblick auf den Todesfall.[4] Hierdurch soll der Vermögenstransfer – zumeist in die nächste Generation – geregelt und abgesichert werden. Zur Absicherung der lebzeitigen Vermögensnachfolge dient insbesondere die Verfügung von Todes wegen, mit der sich das nachfolgende Kapitel beschäftigt.
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