Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / III. Wunsch nach "Gerechtigkeit"

Rz. 58 Der häufig anzutreffende Wunsch von Eltern, ihre Kinder stets gleich zu behandeln, wird aus der Perspektive der erbenden Kinder gerade durch eine Erbeinsetzung zu gleichen Teilen oftmals nicht als Gleichbehandlung wahrgenommen. Die beraterische Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Eltern davon überzeugt ist, ihre Kinder während ihres Lebens stets gleich beha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren und Rechtsmittel.

Rn 4 Die geschlossene Verhandlung muss nicht ausdrücklich wiedereröffnet werden. Es genügt, wenn das Gericht im vorgesehenen Verkündungstermin etwa in den Fällen des Abs 2 Nr 1 die unterlassenen Hinweise oder Aufklärung in einem Beschl erteilt. Das Gericht entscheidet über die Wiedereröffnung in der Besetzung der geschlossenen mündlichen Verhandlung. Im arbeitsgerichtlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / 7. Materielle Wirksamkeit der Rechtswahl

Rz. 65 Die materielle Wirksamkeit der Rechtswahl unterliegt gem. Art. 22 Abs. 3 EuErbVO dem nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten Recht. Dazu gehören vor allem Regeln über die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, so z.B. über die Willensbildung und Willensmängel, aber auch zur Auslegung. Rz. 66 Demgegenüber ergibt sich die Frage der Zulässigkeit der Rechtswahl unmittelbar aus Art...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / II. Keine Pflicht zur Belehrung über den Inhalt ausländischen Rechts

Rz. 241 Gem. § 17 Abs. 3 S. 2 BeurkG ist der Notar zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen nicht verpflichtet. Rz. 242 Soll nach dem Willen des Erblassers das Recht eines ausländischen Staates zur Anwendung gelangen, weil in diesem der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers liegt, oder wird dieses Recht gewählt, sollte der Rechtsanwalt oder Notar auch darau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 92 Damit hat Abs 8 S 1 am Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Präsidiumssitzung (VGH Baden-Württemberg NJW 06, 2424, 2426; aA Schorn/Stanicki S 171 f) abw vom ursprünglichen Gesetzesentwurf (BTDrs 14/997, 4 f) festgehalten. Rn 92a Die Teilnehmer der Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (s Rn 84). Bereits aus dem Wortlaut von A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. BGH Entscheidungen

Rz. 225 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen nunmehr deutlich dazu Stellung genommen, dass die anwaltliche Tätigkeit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen unterliegen kann, wenn der Rechtsanwalt einen Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also Telefon, E-Mail, Fax oder anderen Medien abschließt. Dabei spricht allein das Bereithalten von Fernkom...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richter.

Rn 2 Richter (§ 1 DRiG), also berufsmäßige und ehrenamtliche Richter der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, unterliegen hinsichtlich der Beratung und Abstimmung gem §§ 43, 45 DRiG einer unaufhebbaren Verschwiegenheitsverpflichtung, die Berufsrichter darüber hinaus gem § 46 DRiG einer beamtenrechtsähnlichen Verschwiegenheitspflicht über weitere dienstliche Belange.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Reguläres Verfahren, Abs. 2.

Rn 8 Legen die Eltern keine befürwortende Stellungnahme iSv § 1361e Abs 4 und 5 vor oder reicht dem Gericht die Stellungnahme der Kommission nicht aus, etwa, weil die Stellungnahme widersprüchlich oder lückenhaft ist oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht hinreichend abgewogen ist, soll das Gericht iR seiner Amtsermittlungspflicht die Sache mit den Beteiligten in eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Durchsetzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 73 Der Mietrechtsschutz gehört zum Standardrepertoire jeder Rechtsschutzversicherung. Zur Beratung gehören hier Informationen zur Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung, zum Umfang der Kostenübernahme und zu den Modalitäten der Deckungsanfrage und der Abrechnung. 1. Versicherungsumfang Rz. 74 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. 3Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich der Eignung des Ortes für die Parteien zu berücksichtigen. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche Anforderungen ieS.

Rn 2 Positiv verlangt das Gesetz zunächst, dass der Handelsrichter Deutscher ist (vgl auch § 9 Nr 1 DRiG). Hier steht die rechtspolitische Forderung einer Öffnung zumindest im Rahmen der EU im Raum (für die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dombrowski BB 16, 3129). Eine Erweiterung der Kompetenz und Akzeptanz angesichts der zunehmenden Verflechtungen im H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / A. Einleitung

Rz. 1 Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über Grundlagen, Möglichkeiten und Problematiken bei der Abrechnung des Auftrags zur Gestaltung eines Testamentsentwurfs bzw. der Mitwirkung bei der Errichtung eines Testaments nach der Neustrukturierung der Anwaltsvergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geben. Auch die Grundzüge der Notarkosten bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 33 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird,[67] mithin der Testierende sich kein klares, von krankhaften Einflüssen ungestörtes Urteil bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Zu prüfen ist, ob die Fremdeinflüsse das Gewicht einer pathologi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / E. Grundlagen der Besteuerung von Stiftungen

Rz. 83 Dieses Kapitel bietet eine erste Übersicht über einige steuerliche Grundlagen im Zusammenhang mit Stiftungen. Für die Beratung ersetzt es keine weitergehende Literatur, die in der Fallbearbeitung herangezogen werden sollte. I. Gemeinnützige Stiftung 1. Errichtung Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindschaftssachen, Abs 2 S 2 Nr 3, Abs 3.

Rn 6 Gem Abs 2 S 2 Nr 3 kann das Gericht eine Kindschaftsfolgesache aus dem Verbund abtrennen, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht gehalten wird oder wenn in der Kindschaftssache das Verfahren ausgesetzt ist. Die Vorschrift enthält eine ggü dem früheren Recht völlig neue Regelung, die die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten gem § 623 II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 192 GVG – [Mitwirkende Richter].

Gesetzestext (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben. (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden. Rn 1 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / IV. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 70 Gleichsam das Gegenmodell zur Einheitslösung stellt die Trennungslösung dar, die konstruktiv über eine Vor- und Nacherbschaft umgesetzt wird. Bei ihr wird der überlebende Ehegatte lediglich (in der Regel befreiter) Vorerbe. Die Abkömmlinge der Ehegatten, in selteneren Fällen auch Dritte, werden als Nacherben eingesetzt. Die Vermögensmassen des überlebenden und des ers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erweiterte Anhörung (Abs 2).

Rn 11 Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Mit dieser Anhörungspflicht nimmt der Gesetzgeber die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Ehegatten in den Blick, die unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / C. Gestaltungsmöglichkeiten nach Eintritt des Vorerbfalls

Rz. 110 Bereits mehrfach erwähnt wurde, dass die Beschränkungen, denen der Vorerbe unterliegen wird, und der nicht unerhebliche Aufwand an Dokumentation und rechtlicher Beratung vor der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft genau bedacht werden sollten. Selbiges gilt für die genaue Ausgestaltung. Nachfolgend steht hingegen der Vorerbe im Mittelpunkt. Typische Fragen, Problems...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Schadensersatz... / 1 Aus den Gründen:

1. Das LG ist zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kl. gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen einer Quasideckung für Versicherungslücken infolge einer Nichterhöhung der Versicherungssumme der Hausratversicherung hat. Insbesondere ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus § 6 Abs. 5 S. 1 VVG oder aus § 280 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 242 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / B. Anwaltliche Aufklärungspflicht über Gebühren

Rz. 2 Einen Rechtsanwalt trifft im Grundsatz keine Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über das Entstehen der gesetzlichen Gebühren und insbesondere deren voraussichtliche Höhe aufzuklären.[1] Eine Belehrung über die Vergütungspflicht ist nicht stets zwingend. Dass der Rechtsanwalt die vertraglich geschuldete Dienstleistung nur gegen Vergütung erbringt, kann nicht anders ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Herrschende Meinung in der Rspr.

Rz. 966 [Autor/Stand] Nach überwiegender Rspr. und Teilen der Literatur sind die dem Steuerberater überlassenen Geschäfts- und Buchführungsunterlagen grds. beschlagnahmefähig [2]. Rz. 967 [Autor/Stand] Dieser Auffassung zufolge handelt es sich bei den Buchführungsunterlagen nicht um Gegenstände i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO . Die Begründungen hierfür sind unterschiedlich. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / 2. Inhalt

Rz. 39 Bei der inhaltlichen Konzeption besteht ein breiter Gestaltungsspielraum. So sind z.B. folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 40 Grundsätzlich unzulässig soll die Vereinbarung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 79 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schadensersatzklagen wegen Verwendung falscher oder irreführender öffentlicher Kapitalmarktinformationen oder wegen unterlassener Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist (§ 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 2 KapMuG).

Rn 3 Die im Rahmen der am 1.11.12 in Kraft getretenen Fassung neu geschaffene Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 2 führte zu einer ›moderaten‹ Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 32b auf Klagen gg Anlageberater und -vermittler, die auf vorvertragliche (§§ 241 II, 311 II, III BGB) oder etwa vertragliche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Verwendung falsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / II. Nachteile

Rz. 79 Der größte Nachteil der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft liegt in ihrer Komplexität. So stellt es schon einen hohen Beratungsaufwand dar, dem Erblasser diese so eingehend zu vermitteln, dass man seine Entscheidung dafür auch als eine solche ansehen darf. Aber auch der Aufwand für die Nachlassabwicklung wird durch die Vor- und Nacherbschaft erheblich erhöht. Der Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / II. Konfliktsensibilisierung

Rz. 56 Eine gute Beratung zeichnet sich auch dadurch aus, dass der Berater sich nicht davor scheut, die Mandanten mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass im Erbfall eine Auseinandersetzung zwischen den Bedachten eintreten könnte. Diese Vorstellung widerspricht der in Familien oft anzutreffenden Annahme, dass sich die Erben schon einigen werden ("Harmoniemythos").[54] Die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Mehrvertretungszuschlag, Nr. 1008 VV RVG

Rz. 67 Vertritt ein Rechtsanwalt in ein und derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so kann er den durch die Unterrichtung und Beratung mit mehreren Parteien entstandenen Mehraufwand im Rahmen des Mehrvertretungszuschlages nach Nr. 1008 VV RVG geltend machen. In diesen Fällen darf der Rechtsanwalt diese Angelegenheiten nur als eine Angelegenheit abrechnen. Die Mandante...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Für die Vorlage des Insolvenzplans ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Natur geboten. Die Beiordnung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat. Für die Erhebung des Widerspruchs ist ein Rechtsanwalt nur b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Mediation

Rz. 59 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung zur Erstellung einer letztwilligen Verfügung kann es in bestimmten Fällen erforderlich oder ratsam sein, den Beteiligten die Durchführung eines Mediationsverfahrens zu empfehlen. Eine Mediation bietet die Möglichkeit, familiäre Spannungen und potenzielle Konflikte, die im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge stehen, offen anzuspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Verbraucherverbände und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. (2) 1Ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wird auf seinen Antrag in die Liste einget...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Drittfinanzierung (Abs 2).

Rn 2 Aus Abs 2 lässt sich zunächst entnehmen, dass eine Drittfinanzierung von Verbandsklagen im Grundsatz zulässig ist. Ob es passende Finanzierungsmodelle gibt, bleibt abzuwarten. Da der Verband aus der Verbandsklage nichts erhält, kann er dem Finanzierer auch nichts versprechen. Denkbar wäre eine Beschränkung der Klage auf solche Verbraucher, die selbst einen Vertrag mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Schadensersatz... / Leitsatz

1. Den VR trifft dem VN gegenüber eine lediglich einmal zu erfüllende vorvertragliche Verpflichtung zu einer anlassorientierten Beratung, deren Erfüllung weder eingehende Ermittlungs- und Nachforschungstätigkeiten verlangt noch erfordert, dass er von sich aus eine allgemeine Risikoanalyse durchführt. 2. Die Pflicht des VR, den VN während der Dauer des Vertrages zu beraten, ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsklauseln in let... / I. Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 81 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die herrschende Meinung als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[109] Die Grenze bildet die schiedsrichterliche Unabhängigkeit. Rz. 82 Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 1. Haftpflichtversicherung

Rz. 17 Gem. § 51 BRAO ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten können die finanziellen Auswirkungen von Fehlern oder Versäumnissen erheblich sein. Ein fehlerhaft gestaltetes Testament kann etwa zu einer ungewollten Erbfolge oder zu steuerlichen Nachteilen für die Erben führen. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i. V. m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Inhalt der Erörterung.

Rn 12 Das Gesetz legt den Inhalt eines Erörterungsgesprächs insoweit fest, als mit den Beteiligten besprochen werden soll, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insb durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme solcher Hilfen haben kann. Die Ausgestaltung im Einzelnen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Prütting/Helms/Hamm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Verfahren im Vermittlungstermin (Abs 3, 4).

Rn 12 Nach Abs 3 S 1 hat das Gericht mit den persönlich erschienenen Eltern im Termin zu erörtern, welche Folgen der nicht stattfindende Umgang für das Kind hat. In diesem Zusammenhang weist es nach Abs 3 S 2 erneut auf die Rechtsfolgen hin, die sich gem Abs 5 S 2 aus der Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs ergeben können (MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 13 mwN: Das Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Abrechnung der Beratungshilfe

Rz. 124 Die Abrechnung der Beratungshilfe erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen, gegenüber dem Gericht, welches den Beratungshilfeschein erteilt hat. Die Formulare sind häufig dem Beratungshilfeschein beigefügt. Der originale Beratungshilfeschein ist der Abrechnung beizufügen. Dabei ist es theoretisch möglich, dass ein Beratungshilfeschein bewilligt wird und mehrere A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 11 EuGFVO – Hilfestellung für die Parteien.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass es den Parteien möglich ist, sowohl praktische Hilfestellung beim Ausfüllen der Formblätter als auch allgemeine Informationen über den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen sowie allgemeine Informationen darüber zu erhalten, welche Gerichte in dem betreffenden Mitgliedstaat dafür z...mehr