Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ne bis in idem.

Rn 14 Auf der Grundlage der prozessualen Rechtskrafttheorie wirkt die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem späteren Prozess als eine negative Prozessvoraussetzung. Nach rkr Entscheidung ist damit nicht nur eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand, sondern bereits eine erneute Klage unzulässig und durch Prozessurteil abzuweisen (BGHZ 157, 47, 50...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorsitzführung.

Rn 78 Der Vorsitzende ist hinsichtlich seiner Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt, weil Verfahrensregelungen für das Präsidium im Wesentlichen fehlen. Er führt den Vorsitz im Präsidium, leitet also die Sitzung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der betroffenen bzw berührten Richter nach Abs 2, 3 S 2 und Abs 5, ferner des Präsidiums nach Abs 6 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Freiere Gestaltung der Beweisaufnahme.

Rn 21 Nach § 287 I 2 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und inwieweit es eine beantragte Beweisaufnahme anordnet. Dies bedeutet, dass es – anders als sonst – nicht verpflichtet ist, allen gestellten Beweisanträgen nachzugehen (BGH NJW 91, 1412, 1413; BGHZ 133, 110, 115 = NJW 96, 2501, 2502; vgl aber auch BVerfG NJW 03, 1655). Die Ablehnung von Beweisanträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. ›Lösungsorientiertes Gutachten‹ (Abs 2).

Rn 20 In Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen, kann das Gericht den Sachverständigen auch damit beauftragen, bei der Erstellung des Gutachtens auf die Erzielung eines Einvernehmens hinzuwirken und die Eltern damit zur Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs zu bewegen (BTDrs 16/6308, 242; ›lösungsor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Besonderheiten beim Vollstreckungsbescheid.

Rn 57 Die Schadensersatzklage nach § 826 BGB ist gg jeden rkr Titel und damit auch beim Vollstreckungsbescheid grds möglich (BGH NJW 05, 2991 [BGH 29.06.2005 - VIII ZR 299/04]). Da der auf den Mahnbescheid ergehende Vollstreckungsbescheid aufgrund des einseitigen Vortrags einer Partei und ohne eine Schlüssigkeitsprüfung erlassen wird (§ 699 I), hat man dem Vollstreckungsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw -verteidigung, fehlende Mutwilligkeit, Bedürftigkeit, Verfahren.

Rn 2 Gem I iVm §§ 114 f ZPO sind Voraussetzung für die Gewährung v VKH kumulativ die Erfolgsaussicht der nicht mutwilligen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung (s § 114 ZPO Rn 22 ff, 35 ff) sowie die verfahrenskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (s § 114 ZPO Rn 33 f u § 115 ZPO Rn 1 ff). Erforderlich ist die Betroffenheit in eigenen Rechten bzw die Durchsetzung eigener Rechtsp...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.2.3 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen (§ 11 MuSchG)

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie Gefahrstoffen, physikalischen Einwirkungen, einer belastenden Arbeitsumgebung, körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, oder mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 i. S. von § 3 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16, Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 16 VSBG – Unterrichtung der Parteien.

Gesetzestext (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle muss den Antragsteller unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und den Antragsgegner zugleich mit der Übersendung des Antrags über Folgendes unterrichten:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Vertretung des Antragsgegners, Nr. 3307 VV RVG (Widerspruchsgebühr)

Rz. 123 Die Gebühren des Rechtsanwaltes des Antragsgegners im Mahnverfahren richten sich nach Nr. 3307 VV RVG. Er kann für die Einlegung des Widerspruches eine Gebühr von 0,5 Gebühren abrechnen. Diese Gebühren sind auf das spätere Klageverfahren voll anzurechnen. Bei einem Teilwiderspruch richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem zunächst erteilten Auftrag. Wird der Auftrag z...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 197 Wegen § 49b BRAO i. V. m. § 4 RVG darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung für die gerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Ledig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (§ 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 1 KapMuG).

Rn 2 Das Merkmal der öffentlichen Kapitalmarktinformationen in § 32b I Nr 1 iVm § 1 I Nr 1 und 2 KapMuG ist in § 1 II KapMuG durch eine allgemeine Definition (§ 1 II 1 KapMuG: ›Kapitalmarktinformationen sind Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt sind und einen Emittenten von Wertp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Anwendbar sind Abs 1 und Abs 2 nur auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (dazu § 282 Rn 3, § 296 Rn 6, § 530 Rn 5). Erfasst werden alle von den Parteien zur Begründung des Sachantrags der Berufung bzw Anschlussberufung oder zur Verteidigung gg ihn vorgebrachten Tatsachen. Hierunter fallen insb das Behaupten (BGH NJW 80, 1794), Bestreiten (BGH JZ 77, 102; KG Berlin WM 18...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Schlussdokumentation

Rz. 29 Wird die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments gewünscht, ist sicherzustellen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen des § 2247 BGB entspricht.[9] Rz. 30 Praxistipp Es wird empfohlen, sich das fertiggestellte Testament vom Mandanten zumindest in Form eines Scans übermitteln zu lassen, um die Einhaltung der formellen Anforderungen des Testaments zu überpr...mehr

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AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 8. Testament durch Übergabe einer Schrift (§ 2232 BGB, § 30 BeurkG)

Rz. 48 In § 2232 S. 1 BGB wird materiell-rechtlich normiert, dass ein öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden kann, indem der Erblasser dem Notar entweder mündlich seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift übergibt, verbunden mit der Erklärung, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Bei der Übergabe einer Schrift sind eini...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit

Rz. 223 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.14: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt _________________________ – nachfolgend Rechtsanwalt – und _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – wird in der Beratungssache _________________________ die folgende Vergütungsvereinbarung getroffe...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Nachbereitung und weiterer Verlauf des Mandats

Rz. 36 Die Nachbereitung der Erstberatung sollte regelmäßig aus einem sog. Ausgangslageschreiben an den Mandanten bestehen, in dessen Rahmen die mitgeteilten Informationen zur Personen- und Vermögenssituation inklusive etwaig vorhandener früherer Verfügungen nebst den Besonderheiten des Sachverhalts und einer Auflistung der konkreten Wünsche des Mandanten noch einmal zusamme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung.

Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214) und kann auch noch nach mündlicher Vernehmung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Schadensersatz- und Versicherungsleistungen

Rn. 270 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Schadensersatzleistungen können entweder im steuerrechtlich irrelevanten Vermögensbereich anfallen oder den Bereich der Einkünfte betreffen und Einnahmen iSd § 8 EStG sein, vgl Krüger in Schmidt, § 8 EStG Rz 8 (44. Aufl 2025). Rn. 271 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Letzteres ist der Fall, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einkunf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht.

Rn 81 Die beweisrechtlichen Folgen einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Belehrungspflicht werden sehr uneinheitlich beurteilt. Ein Teil der Rspr nimmt eine Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen der Vertragsverletzung und dem eingetretenen Schaden an (grdl BGHZ 61, 118, 122 = NJW 73, 688; BGH NJW 01, 2163, 2165 – Verkauf von GmbH-Anteilen). Diese Rspr h...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / H. Pflichtteilsfragen

Rz. 157 Die gegenseitige Einsetzung der Ehegatten zu alleinigen und ausschließlichen Erben führt zwangsläufig dazu, dass gemeinsame Kinder und weitere Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Mag ihnen auch im Rahmen der Schlusserbfolge ein Erbteil zustehen, so ist im Rahmen des Pflichtteilsrechts jeder Erbfall für sich und damit gesondert zu betrachten. Kindern und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben. Mit dieser zweiten Alternative ist die konkludente Rechtswahl gemeint. Rz. 54 Umstritten ist, ob sich die Frage des Vorliegens einer konkludenten Rechtswahl nach dem in der Sache...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / I. Hofeigenschaft

Rz. 50 Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Höfeordnung, wenn sie im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Eheleuten stehen oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehören und eine gewisse Größe aufweise...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Änderung der Beiordnung.

Rn 28 Bis zur Beiordnung kann die Wahl des Anwalts – auch konkludent – jederzeit geändert werden (Saarbr MDR 13, 547). Hat der gewählte Anwalt mitgeteilt, dass er das Mandat niedergelegt habe, darf er nicht mehr beigeordnet werden (Stuttg FamRZ 06, 800). Nach der Beiordnung ist eine Änderung nur bei einer Mandatskündigung aus wichtigem Grund möglich oder wenn die erstrebte n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhinderung.

Rn 2 Bei Verhinderung des Präsidenten oder aufsichtführenden Richters ordnet Abs 1 S 1 die Vertretung durch den nach § 21h gesetzlich geregelten Vertreter im Präsidium an. Der Vertretungsfall des § 21h S 1 bezieht sich auf die dem Präsidenten durch das GVG zugewiesenen Geschäfte, die nicht durch das Präsidium zu verteilen sind. Dazu gehören nicht die Aufgaben seiner Rspr, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Der erfolglos gebliebene Vermittlungstermin (Abs 5).

Rn 15 Gem Abs 5 S 1 ist das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben, wenn weder eine Einigung über den Umgang noch über eine Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung zustande gekommen ist, oder wenn zumindest ein Elternteil nicht zum Vermittlungstermin erschienen ist und deshalb eine Einigung nicht zustande kommen konnte. Dies hat das Gericht durch Beschluss festzustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erlass einer einstweiligen Anordnung in Umgangsverfahren nach Abs 3 S 2.

Rn 43 Abs 3 S 2 wurde durch das Mediationsgesetz (v 21.7.12, BGBl I 2012, 1577) teilw ergänzt. In Umgangsverfahren soll das Gericht den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen, wenn es die Teilnahme an einer Beratung (Abs 1 S 4), die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder sonstige außergerichtliche Konfliktbeilegung (Abs 1...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / (2) Güterrechtliche Lösung

Rz. 120 Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen, ohne dass der überlebende Ehegatte testamentarischer oder gesetzlicher Erbe ist oder wenn er die Erbschaft ausgeschlagen hat, ist der Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB vorzunehmen. Dasselbe gilt auch dann, wenn der Güterstand unter Lebenden (Scheidung oder Ehevertrag) beendet wurde. Hierbei ist die Begünstigung...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Testament für Alleinstehende mit Verwandten

Rz. 36 Fallbeispiel Ein 30-jähriger Mann ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Seine Eltern leben beide noch, er hat außerdem einen Bruder und eine Schwester. Seine Schwester hat zwei kleine Kinder. Er hat von seinen Großeltern insgesamt 400.000 EUR geerbt, zudem hat er ein altes Auto sowie zwei wertvolle Rennräder. Insgesamt beläuft sich der Nachlass damit auf 440.000...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 96 Für die außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Voraussetzung ist, dass er für den Mandanten tätig werden soll oder bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit, sondern der erteilte Auftrag. Keine Außenwirkung en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Protokollurteil.

Rn 21 Nach § 540 I 2 können die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Begründung des Stuhlurteils (auch ohne Antrag oder Einwilligung, BGH NJW 07, 1314) ins Protokoll aufgenommen werden (sog ›Protokollurteil‹). Erforderlich ist, dass die Verkündung des Urteils in das Protokoll über die Verhandlung aufgenommen wird (§§ 159 I 1, 160 III Nr 7). Ein Protokollurteil kann i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Rentenversicherungsträger; Lohnsteuerhilfevereine; Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung; Bauernver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Niederlassung.

Rn 3 Eine Niederlassung iSd § 21 erfordert eine vom Bekl errichtete, auf seinen Namen und Rechnung betriebene Geschäftseinrichtung, deren Leitung das Recht hat, aus eigener Entscheidung ihr übertragene Geschäfte abzuschließen und die sich dadurch von einer Agentur zur Entgegennahme und Übermittlung von Vertragsofferten unterscheidet (BGH NJW 87, 3081, 3082 [BGH 13.07.1987 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnende Entscheidung.

Rn 6 Wird PKH abgelehnt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung (dies gilt auch, wenn die Partei Gegenvorstellung einlegt, vgl BGH VersR 80, 86) eine Zeit von 3 bis 4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH MDR 20, 1269 Rz 6; MDR 17, 482 [BGH 22.09.2016 - IX ZB 84/15]; 08, 99 [BGH 19.07.2007 - IX ZB 86/07]; N...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / V. Erbeinsetzung durch Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände

Rz. 52 Die Erbeinsetzung durch Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände – insbesondere, wenn diese womöglich das wesentliche Vermögen des Erblassers ausmachen – ist häufig in Laientestamenten zu finden (etwa: "Mein Grundstück und mein Vermögen bei der B-Bank gehen auf A über.") und sollte in der kautelarjuristischen Beratung wenn möglich vermieden werden. Nach dem Gesetz ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richteröffentlichkeit.

Rn 91 Die Richteröffentlichkeit gem Abs 8 S 1 kann das Präsidium durch Beschl sowohl für die Beratungen als auch für die Abstimmungen des Präsidiums und zeitweise oder für die gesamte Dauer zulassen. I. Grundsatz. Rn 92 Damit hat Abs 8 S 1 am Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Präsidiumssitzung (VGH Baden-Württemberg NJW 06, 2424, 2426; aA Schorn/Stanicki S 171 f) abw vom u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. 2Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. 3Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. 4Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören. (2) Vor der Geschäftsverteilu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertragliche und vorvertragliche Schuldverhältnisse (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Bereits mit der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch solche Klagen KapMuG-fähig sind, die sich auf ein vertragliches oder vorvertragliches (LG Frankfurt/M NZG 14, 507) Schuldverhältnis stützen, zB bei einem Anlageberatungsvertrag (dazu Wiewel VuR 13, 173) oder bei einer auf § 311 Abs 2 oder 3 BGB gestützten Prospekthaftung im weiteren Sinne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Härtefälle.

Rn 45 Die im Gesetzesentwurf in § 323 II und der Parallelvorschrift des § 238 II FamFG für Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehene Härteklausel, wonach auch Alttatsachen ausnw zur Begründung des Abänderungsantrags herangezogen werden können, wenn deren Nichtberücksichtigung zu einer groben Unbilligkeit führen würde, bsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verschwiegenheit.

Rn 84 Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für alle Präsidiumsmitglieder und auch für den nur beratend anwesenden Vizepräsidenten bzw weiteren aufsichtführenden Richter. Sie erstreckt sich auf den substanziellen Inhalt der Beratungen und das Abstimmungsverhalten der Präsidiumsmitglieder. Das folgt aus dem Gegenstand der Meinungsbildung in Gremien und der Erörterungen für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausbildungsziele.

Rn 2 Entspr den einschlägigen Landesgesetzen sollen die Referendare im Vorbereitungsdienst nicht nur mit den praktischen Aufgaben und Arbeitsweisen in der Rechtspflege vertraut gemacht werden, sondern sie sollen auch zu selbstständigem Arbeiten, Entschlussbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein herangebildet werden (vgl zB § 23 I und II JAG Saar). Der Erreichung dieser Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstzeiten.

Rn 29 Der Aspekt der persönlichen Unabhängigkeit umfasst nach st Rspr die Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung fester Dienststunden. Die Erfüllung richterlicher Aufgaben und ihre zeitliche Einteilung fallen unter die Unabhängigkeit. Soweit seine Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten wie Beratungen, Sitzungen oder Entscheidungen in Eilsachen...mehr