Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 385 Geltung von Verfahr ... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Dr. Brigitte Hilgers-Klautzsch
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Schrifttum:

Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstufung der Ergebnisse einer "Internal Investigation", NStZ 2016, 383; Lilie-Hutz/Ihwas, Ein Ausblick auf Internal Investigations nach den VW/Jones Day-Entscheidungen – zugleich Besprechung der BVerfG Entscheidungen 2 BvR 1405/17; 2 BvR 1780/17; 2 BvR 1287/17; 2 BvR 1583/17; 2 BvR 1562/17 –, NZWiSt 2018, 349; Mansdörfer, Internal Investigations: Das BVerfG inhaltsleer und provinziell? – das Jones Day-Debakel im Spiegel der Kommentatoren und im Lichte der Strafrechtspolitik, jm 2019, 123; Naber/Ahrens, Befragung von Mitarbeitern im Rahmen von Internal Investigations – Vorgehensweise und aktuelle Herausforderungen, CCZ 2020, 36; Oesterle, Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen, Diss. 2016; Oesterle, Kanzleidurchsuchungen und Sicherstellung von Ergebnissen aus Internal Investigations, Wij 2018, 148; Pelz, Die Beschlagnahmefähigkeit von Unterlagen aus Internal Investigations – zugleich eine Besprechung von BVerfG, Beschluss vom 27.6.2018, Az. 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17, CCZ 2018, 211; Pelz/Habbe, Internal Investigations nach dem Entwurf des Verbandssanktionengesetzes, ZWH 2020, 176; Petrasch, Interne Untersuchungen im geplanten Verbandssanktionengesetz, DRiZ 2020, 96; Rübenstahl, Zur Durchsuchung beim Unternehmensanwalt im Kontext von "Internal Investigations", ZWH 2018, 273; Uwer/van Ermingen-Marbach, Die Jones Day-Entscheidungen des BVerfG und ihre Bedeutung für alle Anwältinnen und Anwälte, AnwBl. 2018, 470; Wessing, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 27.6.2018, Az. 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 – Zur Anwendbarkeit des § 160a Abs. 1 S. 1 StPO im Bereich der Beschlagnahme und der dieser vorausgehenden Sicherstellung zur Durchsicht, EWiR 2018, 575; Wimmer, Ermittlungsmaßnahmen gegen Konzerne: Die Regelungen der StPO als adäquate Ermächtigung zum Eingriff in die Grundrechte juristischer Personen?, NZWiSt 2017, 252; Wimmer, Unternehmensinterne Untersuchungen nach den Entscheidungen des BVerfG zu Jones Day – eine kritische Analyse, StV 2019, 704; Winkler, BVerfG zu Jones Day – wie sicher sind die Ergebnisse einer internen Untersuchung?, StraFo 2018, 464; Wostry, Kritische Betrachtung ausgewählter Aspekte der Entscheidungen des BVerfG zur Beschlagnahme von Dokumenten aus Internal Investigations, NZWiSt 2018, 356; Xylander/Kiefner/Bahlinger, Durchsuchung und Beschlagnahme in der Sphäre des Unternehmensanwalts im Zuge von internen Ermittlungen – Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf des Gesetzgebers, BB 2018, 2953.

S. ferner das Schrifttum vor Rz. 1037.

 

Rz. 952

[Autor/Stand] Auch Kanzleiräume und damit die räumliche Sphäre der Berufsausübung unterfallen nach st. Rspr. des BVerfG dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden haben dabei die Grundrechte der Mandaten, das Interesse der Allgemeinheit an einem Vertrauensverhältnis zum Berufsgeheimnisträger und auch das Ausmaß der – mittelbaren – Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit der Betroffenen (Art. 12 GG) zu berücksichtigen[2].

 

Rz. 952.1

[Autor/Stand] Durchsuchung und Beschlagnahmen einer Anwaltskanzlei sind dann unverhältnismäßig, wenn sie durch Übergabe der gesuchten Belege abwendbar sind[4].

 

Rz. 952.2

[Autor/Stand] Durchsuchungs- oder Abhörbeschlüsse wegen Geldwäscheverdachts gegen den Verteidiger selbst[6] müssen konkrete Angaben zu der Vortat enthalten (s. Rz. 274 ff.; § 370 Rz. 1199.4 ff.)[7].

Zudem wird ein doppelter Anfangsverdacht vorausgesetzt, nicht nur für eine Geldwäschehandlung, sondern auch dafür, dass der Vermögensgegenstand aus einer bestimmten Katalogvortat i.S.v. § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB herrührt, ohne dass diese bereits in ihren Einzelheiten bekannt sein muss[8]. Für die Annahme eines strafprozessualen Anfangsverdachts der Geldwäsche reicht es nicht aus, wenn lediglich die – deutlich geringeren – Voraussetzungen einer Verdachtsmitteilung nach § 43 GwG erfüllt sind (s. auch Rz. 1116).

 

Rz. 953

[Autor/Stand] Bei einer Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme des elektronischen Datenbestandes einer Rechts- und Steuerberatungskanzlei wegen Verdachts der Steuerhinterziehung gegen einen der Berufsträger ist der Zugriff in Grenzen zu halten[10]. Bei schwerwiegenden, bewussten und willkürlichen Verstößen ist ein Beweisverwertungsverbot geboten (s. § 404 Rz. 145 ff.).

 

Rz. 954

[Autor/Stand] Zudem ist es mit Art. 13 GG nicht vereinbar, die Kanzleiräume ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Nachfolgeberatung: Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bild: Haufe Shop

Unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens und des Status quo der Mandant:innen zeigt die Autorin, wie Beratungsziele festgelegt, Gestaltungsoptionen erarbeitet, Maßnahmen zur Umsetzung definiert und die Rechtssicherheit der Nachfolgeregelungen regelmäßig überprüft werden.


Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren