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Der Beratungsbedarf in Pflichtteilsangelegenheiten liegt nach Eintritt des Erbfalls in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Vor dem Eintritt des Erbfalls geht es dem Mandanten in der Regel um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Beide Beratungssituationen verlangen vom Anwalt eine genaue Kenntnis der pflichtteilsrechtlichen Grundlagen und des aktuellen Standes der Rechtsprechung. Nach jedem Beratungsgespräch bietet es sich an, dem Mandanten die besprochene Rechtslage in einem Beratungsschreiben zusammenzufassen.

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