Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.4 Haftung

Der Verein kann die Haftung für das Verschulden seiner Organe und seiner Angestellten bei der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber den Mitgliedern nicht ausschließen.[1] § 31 BGB sieht hier ebenfalls eine allgemeine Haftung des Vereins für Schäden vor, die durch Vereinsorgane verursacht wurden. Diese Regelung wird durch die §§ 31a und b BGB im Falle einer unentgeltlichen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.1.2.3 Entscheidung der Beschwerdekommission (Verfahren)

Einwendungen gegen die Entscheidung über das Aussetzen eines Stufenaufstiegs werden zunächst an den Arbeitgeber gerichtet. Dieser gibt die Beschwerde, sofern sie schriftlich eingereicht und begründet wurde, an die – ggf. ad hoc zu bildende – Beschwerdekommission zur Beratung. Im Ergebnis der Beratung über eine schriftlich begründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Stufe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.2 Rechtsverhältnisse zwischen Verein und Beratungsstellenleitern bzw. Mitarbeitern

Beratungsstellenleiter sind entweder durch Arbeitsvertrag (als Angestellte) oder durch Geschäftsbesorgungsvertrag (als freie Mitarbeiter) verpflichtet, die Beratungsleistungen gegenüber den Mitgliedern zu erbringen. Es handelt sich insoweit um einen Vertrag zugunsten Dritter. In diesem Vertrag muss der Beratungsstellenleiter zur Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßige...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.4 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern sind nach § 58 Nr. 1 BGB Sollvorschriften, doch empfiehlt es sich für Lohnsteuerhilfevereine, in der Satzung die Bedingungen festzulegen, da die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Beratungsbefugnis ist. Grundsätzlich ist es allerdings nicht erforderlich, dass Beratungsstellenleiter und andere Mitarbeiter in den Beratung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.3 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Die Bestellung und Abberufung der Beratungsstellenleiter sind der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.4 Beachtung der Regelungen über die Werbung

Bei werberechtlichen Maßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Regeln beachtet werden, damit die Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins erlaubt ist.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.2 Auftrag

Aus der Mitgliedschaft allein erwächst für den Verein weder die Pflicht noch das Recht, für das Mitglied steuerlich tätig zu werden. Der Verein ist vielmehr erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn ihm hierfür ein konkreter Auftrag erteilt wird. Einen Anspruch auf Erfüllung dieses Auftrags erlangt das Mitglied aus der Mitgliedschaft. Unabhängig von der Erteilung des Auftra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1 Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und Verein

7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.5 Andere wirtschaftliche Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 StBerG, die es untersagt, in Verbindung mit der Hilfe in Steuersachen anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, wird oft mit dem Verbot anderer wirtschaftlicher Zwecksetzung des Vereins in Verbindung gebracht. Das Verbot des § 26 Abs. 2 StBerG ist jedoch weiter als die Einschränkung des Vereinszwecks, da sie nicht nur den Verein, sonder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.6 Verletzung der Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Verletzung der Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen kann nach § 28 Abs. 5 StBerG ebenfalls zur Schließung der Beratungsstelle führen. Vor der Schließung der Beratungsstelle ist der Lohnsteuerhilfeverein und der Beratungsstellenleiter zu hören und ihnen ist innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Behebung der Mängel zu geben.[1] Eine solche Maßna...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 7 Rechtliche Bedeutung der Zertifizierung

Die Zertifizierung nach DIN 77700 ersetzt nicht die Anforderungen des Steuerberatungsgesetzes. Das gilt jedenfalls, solange der Gesetzgeber keine entsprechende Regelung trifft.[1] DIN 77700 beschreibt detailliert die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beratung und trägt zur Vermeidung von Vermögensschäden und Schadensersatzforderungen bei. Die Einhaltung der Norm kann au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.5 Mögliche Entgeltanreize, § 18a Abs. 2

Die Tarifvertragsparteien haben in Absatz 2 die Verwendung des zur Verfügung stehenden Budgets auf Maßnahmen beschränkt, die zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden. In Betracht kommen nach dem Klammerzusatz Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.2 Qualitätssicherung

Als "anerkannt überragendes Gemeinschaftsgut", das auch Einschränkungen der Berufszulassung nach sich ziehen kann, wird die Sicherung des gesetzmäßigen Steueraufkommens und der Steuermoral[1] sowie die Hilfeleistung in Steuersachen[2] angesehen. Daraus werden insbesondere Mindestanforderungen an die Vorkehrungen zur Beratung der Mitglieder[3] sowie an die Sachkunde der berat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.4 Mündliche Verhandlung

Zur mündlichen Verhandlung sind der Kläger und die beklagte Behörde (ggf. auch die Beigeladenen) mit einer Ladungsfrist von mindestens 2 Wochen zu laden.[1] Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und entschieden werden.[2] Ein Beteiligter kann auch die Verlegung des Termins aus wichtigem Grund beantragen. Nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung trägt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.1 Der Zweckbetrieb

Der vom Gesetzgeber für den Lohnsteuerhilfeverein vorgegebene Zweck, qualifizierte Hilfeleistung in Steuersachen für Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, hat keine wirtschaftliche Natur. Zur Erfüllung des Zwecks sind wirtschaftliche Betätigungsformen aber unvermeidlich, da die Vorgaben für Lohnsteuerhilfevereine eine qualifizierte Beratung nur durch angemessen bezahltes Fa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.3 Vollmacht

Um gegenüber Finanzbehörden und Gerichten tätig werden zu können, benötigt der Verein eine Vollmacht des Mitglieds[1], die schriftlich zu erteilen ist. Die Vollmacht ist dem Verein zu erteilen, da dieser die Mitglieder vertritt, nicht dem Beratungsstellenleiter. Das BMF hat ein amtliches Vollmachtsmuster zusammen mit einem Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster veröff...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3 Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Hilfeleistung ist gem. § 26 Abs. 1 StBerG sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung auszuüben. Zudem ist dem Verein in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen eine andere wirtschaftliche Betätigung untersagt.[1] Verstöße gegen diese Pflichten können Haftungsansprüche der beratenen Mitglieder, aber auch die Schließung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 3.1 Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Beraters

Unter Beratern versteht die Norm natürliche Personen, derer sich der Lohnsteuerhilfeverein gesetzmäßig zur Durchführung der Hilfe in Steuersachen für seine Mitglieder (Beratung) bedient. Beratungsstellenleiter sind Berater, die vom Verein als Leiter einer Beratungsstelle bestellt und von der zuständigen Behörde als solche im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 1.1 Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"

Lohnsteuerhilfevereine sind verpflichtet, die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" im Vereinsnamen zu führen[1], und zwar in ausgeschriebener Form. Unter dieser Bezeichnung tritt der Lohnsteuerhilfeverein auch gegenüber anderen (Mitgliedern, Behörden oder Gerichten) im Geschäftsverkehr auf. Geplant ist, die Möglichkeit der Abkürzung "LStHV" zu schaffen.[2] Die Bezeichnung "Loh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 1.3 Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Beratungsbefugnis

Das Steuerberatungsgesetz verwendet für die steuerberatende Tätigkeit durchweg den Begriff "Hilfeleistung in Steuersachen".[1] Neben der Un­terstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen ­(Deklarationsberatung) und der Einlegung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen (Rechtsdurchsetzungsberatung) umfasst die Hilfeleistung in Steuersachen auch die Berat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1 Die Beratungsstelle

Der Lohnsteuerhilfeverein muss nach § 23 Abs. 2 Satz 1 StBerG in dem Bezirk der Aufsichtsbehörde, in dem er seinen Sitz hat – nicht notwendig am Sitzort oder am Ort der Geschäftsleitung –, mindestens eine Beratungsstelle haben. Die Beratungsstelle ist demnach eine rechtlich unselbstständige Untereinheit des Lohnsteuerhilfevereins. Sie entspricht der beruflichen Niederlassung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.2 Eröffnung, Umzug und Schließung

Die Eröffnung, der Umzug bzw. Sitzverlegung und die Schließung einer Beratungsstelle sind der für den Sitz der Beratungsstelle zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Liegt die Beratungsstelle außerhalb des Bezirks der Aufsichtsbehörde, in dem der Verein seinen Sitz hat, ist dieser ebenfalls eine Mitteilung zu übersenden.[2] Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.2 Persönliche Zuverlässigkeit

Gegen die persönliche Zuverlässigkeit eines Beratungsstellenleiters, der die Qualifikationsanforderungen erfüllt, sprechen folgende Gründe: Der Bewerber ist aufgrund körperlicher und geistiger Gebrechen nicht in der Lage, den Beruf auszuüben. Dem Bewerber ist aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung die Ausübung einer entsprechenden Berufstätigkeit untersagt. Der Bewerber ist w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.4 Darstellung gegenüber Ratsuchenden

Wesentliches Unterschiedsmerkmal einer Bürogemeinschaft gegenüber der Sozietät ist, dass die Ratsuchenden ein Beratungsverhältnis mit jeweils einem bestimmten Partner der Bürogemeinschaft eingehen und nicht mit der Gemeinschaft als solche.[1] Bei Bürogemeinschaften von Steuerberatern mit Lohnsteuerhilfevereinen, ist es daher dringend erforderlich zu ­dokumentieren, mit wem d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.3 Weitere Mitarbeiter in den Beratungsstellen

Andere Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins müssen einer Beratungsstelle zugeordnet werden, wenn sie Hilfe in Steuersachen leisten.[1] Das gilt nicht für Mitarbeiter, die lediglich Hilfsdienste (Schreibarbeiten, Aktenablage) durchführen oder für zentrale Dienste (Schulung, EDV-Fragen, Dokumentation) eingesetzt werden und sich nicht unmittelbar mit Einzelfällen beschäftigen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.1 Sachgemäße Hilfeleistung

Was sachgemäß ist, richtet sich in erster Linie danach, gegenüber wem gehandelt wird. Gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten sind die für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen vollständig und zutreffend vorzubringen. Gegenüber dem beratenen Mitglied sind aber umfassende Kenntnisse des die Beratungsbefugnis umfassenden Steuerrechts unerlässlich, damit entsprechend den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.3 Verschwiegenheit

Die Einkommensteuer als Personensteuer erfordert Angaben, die weit in den familiären und persönlichen Bereich hineingehen, etwa über die Familienverhältnisse, über soziale Bindungen und über Krankheiten. Daher besteht ein erhebliches Interesse an vertraulicher Behandlung dieser Daten. Die im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen bekannt gewordenen Daten sind daher gegenüb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.5 Haftpflichtversicherung

Der Lohnsteuerhilfeverein muss sich angemessen gegen Haftpflichtschäden versichern.[1] Die Versicherung ist während der Dauer der Anerkennung aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt für den einzelnen Versicherungsfall 50.000 EUR, wobei eine Selbstbeteiligung von 300 EUR zulässig ist. Eine ggf. vereinbarte Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2 Der Beratungsstellenleiter

Ebenso wenig wie die Beratungsstelle ist die Funktion des Beratungsstellenleiters gesetzlich definiert. Sie lässt sich nur aus dem verwendeten Begriff selbst erschließen und bezeichnet denjenigen, der für die von einer Beratungsstelle ausgeübte Hilfeleistung verantwortlich ist. Das Gesetz lässt offen, in welchem Rechtsverhältnis der Beratungsstellenleiter zum Verein steht.[1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis

Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das einzelne Mitglied unbeschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.2 Gewissenhafte Ausübung

Gewissenhafte Ausübung erfordert insbesondere eine vollständige Auswertung der von den Mitgliedern erhaltenen Informationen nach steuerlichen Kriterien und eine hinreichend vollständige Dokumentation des Arbeitsergebnisses. Deshalb besteht die Pflicht, Handakten zu führen.[1] Dies erfolgt auch im eigenen Interesse des Vereins, um sich gegen zivil-, straf- und aufsichtsrechtl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / Zusammenfassung

Überblick Ein Beratungsunternehmen und eine auf die Bedürfnisse einer Gruppe von Menschen zugeschnittene Bürgerbewegung. Professionelle Dienstleistungen in einem deutschen Verein, der eher auf amateurhafte Betätigung abgestellt ist. Irgendwie passt das nicht zueinander. Warum nicht? Die modern anmutenden Strukturen wurden schon vor etwa 60 Jahren entwickelt. Lohnsteuerhilfev...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.2 Zivilrechtliche Formen der Bürogemeinschaft

Die so nach dem tatsächlichen Erscheinungsbild bestimmte Bürogemeinschaft kann aus sehr unterschiedlichen Rechtsbeziehungen der in einer solchen Gemeinschaft vereinigten Personen herrühren. Mit der bürgerlich-rechtlichen Gemeinschaft[1] verbindet sie nur, dass die faktischen Verhältnisse, nicht ein Rechtsgeschäft zur Entstehung erforderlich sind. Aber die Voraussetzung, dass...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 2 Bedeutung der DIN 77700 aus der Sicht des DIN

Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Geb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erster Bußgeldbescheid in Berlin wegen Mietwucher

Berlin sucht seit dem gescheiterten Mietendeckel nach neuen Regulierungen. Seit März gibt es eine Prüfstelle gegen Mietwucher. Jetzt wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg muss insgesamt knapp 50.000 EUR zahlen. Der Mietendeckel ist Geschichte, die Preisbremse zieht nicht, das Wohnungsbündnis strauchelt und Geld fehlt auch in der Kasse. U...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.7 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen

Unterweisungen sind teilweise auch durch allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen zu ergänzen. Auch diese allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte sind hauptsächlich die Erläuterung möglicher gesundheitlicher Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung. Dazu gehören auch Sofortmaßnahmen, insbesondere die Darstellung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Tätigkeit als Hebamme

Rz. 102 Hebamme i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, wer Geburtshilfe aufgrund einer Erlaubnis nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (HebG) unter der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger leisten darf. Die Hebamme betreut und berät Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettverlaufs. Sie überwacht den Geburtsv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.3 Berufsfindung und Arbeitserprobung

Rz. 19 Sollte nach eingehender Beratung einschließlich ärztlicher und berufspsychologischer Begutachtung durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, die Auswahl der notwendigen Teilhabeförderung noch nicht möglich sein, kann eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Eignung und/oder zur Arbeitserprobung erforderlich werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2). Diese Maßnahmen werden erst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.7 Widerstreit mit dienstlichen Pflichten

Im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber ein anerkennenswertes Interesse daran, dass die Nebentätigkeit eines Angestellten diesen nicht in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringt.[1] Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können dann beeinträchtigt sein, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öff...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Optionsmöglichkeit/Vorsteuerabzug

Rz. 262 Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Weil dort der Bezug auf § 4 Nr. 14 UStG fehlt, kann der Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG bei Umsätzen nach § 4 Nr. 14 UStG nicht zur Steuerpflicht optieren. Rz. 263 Ein teilweiser Vorsteuerabzug kann in Betracht kommen, wenn ein in § 4 Nr. 14 UStG genannter Unternehmer von der Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Infektionshygienische Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. e UStG)

Rz. 254 Mit Urteil v. 18.8.2011[1] hat der BFH entschieden, dass infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, eine Anordnung für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt "Besondere Leistungen" zu erlassen. Hiervon sind die §§ 117 bis 128 erfasst. Die Anordnungsermächtigung erfasst nicht die allgemeinen Leistungen nach §§ 115 bis 116. Die Anordnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Originäre begünstigte Umsätze/Einrichtungen

Rz. 188 Leistungen der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG werden in Krankenhäusern erbracht. Dies sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht. Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des ö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr