Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thies, Spaltung eines international tätigen, börsennotierten Konzerns und die "Schädliche Veräußerung" iSv § 15 Abs 3, 2–5 UmwStG, DB 1999, 2179; Blumers, Demerger – Die Spaltung börsennotierter Gesellschaften (national und international), DB 2000, 589; Haarmann, Der Begriff des Teilbetriebs im dt StR, in FS Widmann 2000, 375; Rödder/Wochinger, Konzentration auf Kerngeschäftsfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Fremdvergleich

Rz. 1451 [Autor/Stand] Soweit der BFH eine vGA bereits dann annimmt, wenn es im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus geschlossenen Vereinbarung fehlt[2] (s. Rz. 1421), kann aus dem bloßen Nichterfüllen formeller Nachweispflichten kein strafrechtlich relevantes Verhalten gefolgert werden[3]. Dagegen hat de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2 Allgemeine Gestaltungsüberlegungen anlässlich der erbschaftsteuerrechtlichen Dogmatik der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 26 Die dogmatische Behandlung der Besteuerung der Vorerbschaft stößt unter zwei Aspekten auf Aufmerksamkeit und Kritik (vgl. Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, 104 ff.; Crezelius in Bork/Hoeren/Pohlmann, FS Kohlhosser, 65 ff.; Gerken, ZErb 2003, 72; Gottschalk in T/G/J/G, § 36 Rn. 12 f.; Löcherbach in V/S/W, § 6 Rn. 8 f.; a. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), DStZ 2014, 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.4 Besonderheiten beim Ehegattentestament

Rz. 134 Hierzu allgemein Slabon, Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament, ErbBstg 2024, 114 sowie Brüggemann, Die Jastrow‘sche Klausel in der Praxis, ErbBstg 2024, 120. Zu dieser Fallgruppe gehören auch der Ausgleich und die Anrechnung von vorausgegangenen Zuwendungen, die von §§ 2050 ff. BGB bei gesetzlicher Erbfolge, aber auch bei Schenkungen ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleingartenvereine/Kleingärtnervereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleingärtnerei gehört zu den sog. Freizeitzwecken, die in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) zusammengefasst sind. Wie generell gilt auch hier, dass die Förderung der allgemeinen Freizeitgestaltung der Menschen (auch durch Kleingartentum) keinen gemeinnützigen Zweck darstellt. Die gesetzliche Aufnahme dieser Zwecke stellt aber eine grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Sozialrecht

Das Sozialamt und der Testamentsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung schützt den sozialleistungsberechtigten Erben gem. § 2211 BGB effektiv vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.[1] Eine Anrechnung des Erbes als Vermögen scheidet aus, da der Erbe bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung nicht über das Vermögen verfügen kann und es ihm nicht zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 12: Beistellarbeiten

Rz. 207 [Autor/Stand] Fall 12: Die ausländische Tochtergesellschaft vermittelt Interessenten an die deutsche Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaftmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rechtsfolge steuerrechtlich

Rz. 1716 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 153 AO ist das Vorliegen einer Anzeige- und einer Berichtigungspflicht. Der Stpfl. (oder sein Rechtsnachfolger) hat (steuerrechtlich) unverzüglich anzuzeigen (1. Stufe), dass eine unrichtige Erklärung abgegeben worden ist. Unverzüglich[2] bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) alsbald nach Erkennen des Mangels. Die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei Vermögensverschiebungen

Rz. 538 Mit der Rechtsprechung des BFH vom 02.03.1994 und der damit verbundenen Erfassung von ehebedingten unbenannten Zuwendungen als freigebige Zuwendung unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist im Rahmen der Gestaltungsberatung nach Nischen gesucht worden, die unbeachtet der BFH-Rechtsprechung eine steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten ermöglichen. Ins Blickfeld ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.1 Einkünfte mit unbeschränkter Befugnis

Einkünfte, bei denen eine unbeschränkte Beratungsbefugnis besteht, sind lt. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchst. a StBerG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit [1] sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen [2] Einkünfte aus Unterhaltsleistungen [3] und Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG, im Wesentlichen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus Direktversicherungen,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.2 Zuschauer-, Hörer- Lesertelefon

Die Teilnahme an von Rundfunkanstalten, Fernsehsendern und Tageszeitungen veranstalteten telefonischen Sprechstunden ("Zuschauer-, Hörer-, Lesertelefon") ist möglich, es dürfen allerdings nur allgemeine Auskünfte erteilt werden und keine Beratungen im Einzelfall erfolgen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Das AStG [2] bildet den Art. 1 des AStRefG.[3] § 8 darf in gewissem Sinne als die zentrale Vorschrift der §§ 7—14 angesehen werden, weil sie die der Hinzurechnung unterliegenden Einkünfte im Detail umschreibt und damit die Spreu vom Weizen trennt. Im 1. RefE war der heutige § 8 auf § 8 und § 9 aufgeteilt. Dennoch wurde die Gesamtkonzeption des § 8 von Anfa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Dehmer, Einmal erben, mehrfach zahlen – Gestaltungsansätze zur Vermeidung doppelter Erbschaftsteuerbelastung, IStR 2009, 454; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenkungen, ErbBstg. 2022, 19; Hamdan, Verfassungs- und europarechtliche Probleme der Anrechnungsmethode des § 21 ErbStG, ZEV 2007, 401; Heil/Fre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 StBerG). Sie verstehen sich als die berufenen Vertreter der Arbeitnehmer in deren einkommensteuerlichen Fragen. In den 61 Jahren ihres Bestehens haben sie sich zum Spezialanbieter für die Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer entwick...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.3.2 Weiteres Verschonungsvermögen

Rz. 65 Die begünstigende Verschonung sowie die Begünstigungsausnahme gelten gleichermaßen für die Land- und Forstwirtschaft (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) sowie für Anteile an Kapitalgesellschaften, an deren Nennkapital der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Im Laufe der Beratungen sind gewerbliche Wohnungsunternehmen bei Einhaltun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Überblick und Grundaussage des § 13b Abs. 4 Satz 1 ErbStG

Rz. 110 Ab Mitte der 1990er-Jahre, d. h. mit dem Inkrafttreten der alten Begünstigungsregelung für Produktivvermögen (vgl. § 13a ErbStG a. F.), wurde im Rahmen der Nachfolgegestaltung immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (nicht betriebsnotwendiges) Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsoption zu sog. gewillkürtem Betriebsvermögen umzugestalten. Immer schon bes...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.4 Rück- und Weiterverweisung

Rz. 46 Der Kommissionsentwurf zur EU-ErbVO von 2009 wollte die bislang komplizierte Thematik des Renvoi generell ausschließen. Im Zuge der Beratungen zur EU-ErbVO wurde mit Art. 34 EU-ErbVO dann aber doch eine Norm geschaffen, welche Rück- und Weiterverweisungen in bestimmten Fällen zulässt. Rz. 47 Art. 34 Abs. 1 Buchst. a EU-ErbVO nennt als erste Möglichkeit einer Rück- oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.1 Angaben zum Verein

Der Werbende muss seine Identität preisgeben. Das bedeutet, er muss den Namen des Lohnsteuerhilfevereins nennen und dabei die Verpflichtung des § 18 StBerG beachten, wonach jeder Lohnsteuerhilfeverein die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" in seinen Vereinsnamen mitaufnehmen muss. Zulässig sind insbesondere folgende Angaben: Kommunikationsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Ma...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Rechtsentwicklung

Tz. 4a Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mit dem BilKoG wurde ein zweistufig ausgestaltetes Enforcement-System eingeführt. Die erste Stufe verkörperte die privatrechtlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR eV (DPR) bzw. deren Vereinsorgan "Prüfstelle", die zweite Stufe die staatliche Behörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die DPR wurde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Übernehmende Gesellschaft keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person

Tz. 74 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand der sperrfristverletzenden Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG wird nicht davon abhängig gemacht, ob die übernehmende Gesellschaft eine inl oder ausl Gesellschaft ist und, ob der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile bei der Übernehmerin im Inl gar nicht besteuert wird oder einer Besteuerung gem § 8b Abs 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

Rz. 358 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Nr. 10 ist durch das SEStEG v. 12.12.2006[2] in den Katalog aktiver Tätigkeit in § 8 Abs. 1 eingefügt worden. Die Vorschrift war in der Kabinettsfassung des SEStEG noch nicht enthalten. Sie wurde erst während der Beratungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingefügt. Man wird die Einfügung wohl als Reaktion des Gesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.2.7 Widerstreit mit dienstlichen Pflichten

Im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber ein anerkennenswertes Interesse daran, dass die Nebentätigkeit eines Beschäftigten diesen nicht in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringt.[1] Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können dann beeinträchtigt sein, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.9 Berichtspflicht der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 23 Angesichts der Vorbildfunktion aller Arbeitgeber der öffentlichen Hand bei der Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen ist eine Übersicht über die Beschäftigungsquote aller öffentlichen Arbeitgeber von besonderem Interesse. Deshalb war die Bundesagentur für Arbeit im ehemaligen Abs. 9 verpflichtet, jährlich eine entsprechende Übersich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.2 Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei Berufsorientierung und -beratung

Rz. 11a Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Aufgabenspektrum der Integrationsfachdienste in Abs. 2 erweitert worden. Seitdem gehört es auch zu den ausdrücklichen Aufgaben der Integrationsfachdienste, die Bundesagentur für Arbeit (hier wohl die örtlichen Agenturen für Arbeit) bei ihren Maßnahmen zur Berufsorientie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderstelle

Die Antragsstellung für die Mietwohnraumförderung erfolgt in Bremen zentral über die zuständige Förderstelle, das Bremer Aufbau- und Investitionsförderungsinstitut (BAB). Dort werden die Anträge entgegengenommen, geprüft und die Förderentscheidungen vorbereitet. Praxis-Tipp Kostenlose Beratung vorab möglich Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 4 Chancen und Verantwortung

Ein ergonomischer Arbeitsplatz reduziert Ausfallzeiten, steigert die Motivation und fördert das Wohlbefinden. Für Unternehmen zahlt sich die Investition in ergonomische Maßnahmen nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Langfristiger Erfolg im Arbeits- und Gesundheitsschutz gelingt jedoch nur in guter Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 So erfolgt die Antragstellung

Wohnraumförderungsstelle Die Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Wohnraumförderungsstelle des jeweiligen Landkreises oder der Stadt. Zunächst muss der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen, wie Bauplänen, Finanzierungsnachweisen und Nachweisen zur Energieeffizienz, eingereicht werden. Die Wohnraumförderungsstelle prüft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 10): Abzu... / 1. Zur Abzugsfähigkeit von Beraterkosten

Allgemein sind Aufwendungen für steuerliche Beratung dann als WK abzugsfähig, wenn sie durch die Einkünfteermittlung unmittelbar veranlasst sind (objektives Nettoprinzip).[8] Zwar sollen Kosten für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung – also die Übertragung der Besteuerungsgrundlagen und das Ausfüllen der Erklärung – nicht abzugsfähig sein.[9]mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / 4 Umsetzung im Betrieb am Beispiel Arbeitsmittel

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Stand der Technik bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dies betrifft das Bereitstellen von Arbeitsmitteln sowie die Verwendung vorhandener Arbeitsmittel. Für neue Arbeitsmittel legen die Rechtsverordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) den Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit fest. Gebrauchte bzw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.5 Finanzierung der Administrationskosten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ist ebenfalls durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. Der angefügte Absatz stellt sicher, dass abweichend von § 160 Abs. 5 Satz 2, wonach aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe persönliche und sächliche Kosten der Verwaltung und Kosten des Verfahrens nicht bestritten werden dürf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.2 Pflichten des Integrationsamtes

Rz. 5 Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung und von ihm ausgehend, von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen der schwerbehinderten Menschen und seines Arbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 2.3 Anhörung von Beteiligten

Rz. 6 Die Vorschrift verpflichtet die Widerspruchsausschüsse zur Anhörung der Beteiligten. Da ausdrücklich der Begriff "Widerspruchsführer" genannt ist, geht es um die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts, also die Verpflichtung zur Anhörung nach § 24 SGB X vor Erlass eines Verwaltungsaktes, hier einer Widerspruchsentscheidung nach § 73 der Verwaltungsgericht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.5 Kosten der Tätigkeit der Werkstatträte

Rz. 14 Kosten, die durch die Tätigkeit der Werkstatträte entstehen, tragen die Werkstätten für behinderte Menschen. Dies ist seit dem Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahre 2001 in § 39 Abs. 1 WMVO geregelt. Es handelt sich hier um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Werkstätten und der an die gerichteten fachlichen Anf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6 Die Durchführung der Beratung

6.1 Die Beratungsstelle Der Lohnsteuerhilfeverein muss nach § 23 Abs. 2 Satz 1 StBerG in dem Bezirk der Aufsichtsbehörde, in dem er seinen Sitz hat – nicht notwendig am Sitzort oder am Ort der Geschäftsleitung –, mindestens eine Beratungsstelle haben. Die Beratungsstelle ist demnach eine rechtlich unselbstständige Untereinheit des Lohnsteuerhilfevereins. Sie entspricht der be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7 Die Rechtsverhältnisse bei der Beratung

Obwohl für die meisten Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins der Kontakt zum Verein im Wesentlichen über die Beratungsstellen stattfindet, besteht zwischen dem Beratungsstellenleiter und dem Mitglied kein unmittelbares vertragliches Verhältnis.[1] Rechte und Pflichten des Mitglieds bestehen vielmehr ausschließlich gegenüber dem Verein und können auch nur diesem gegenüber d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.1 Zuordnung von Mitarbeitern zu einer Beratungsstelle

Hingegen müssen Personen, die für den Verein Hilfe in Steuersachen leisten, einer Beratungsstelle zugeordnet werden.[1] Damit geschieht die Hilfeleistung unter der Aufsicht des Beratungsstellenleiters, der allein die gesetzlichen Qualifikationserfordernisse erfüllen muss.[2] Allerdings bestimmt das Gesetz nicht, dass alle Beratungsmaßnahmen in der Beratungsstelle ausgeführt ...mehr