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Soziale Wohnraumförderung: Bremen / 3.5 Förderstelle

Jörg Wilde
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Die Antragsstellung für die Mietwohnraumförderung erfolgt in Bremen zentral über die zuständige Förderstelle, das Bremer Aufbau- und Investitionsförderungsinstitut (BAB). Dort werden die Anträge entgegengenommen, geprüft und die Förderentscheidungen vorbereitet.

 
Praxis-Tipp

Kostenlose Beratung vorab möglich

Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung, die kostenfrei angeboten wird. In diesem Gespräch können Eigentümerinnen und Eigentümer oder Investoren prüfen lassen, ob ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und welche Fördervariante – Neubau oder Modernisierung – am besten passt. Auch die Frage, ob zusätzliche Zuschüsse durch erhöhte energetische Standards oder durch eine verlängerte Bindungsfrist möglich sind, wird hier geklärt.

Wichtige Unterlagen

Der Antrag selbst muss alle relevanten Unterlagen enthalten. Dazu gehören insbesondere Nachweise über das Eigentum oder ein Erbbaurecht am Grundstück, die Bau- oder Modernisierungspläne, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie Berechnungen zu den energetischen Standards. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, mit der die Antragstellerseite die Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindungen anerkennt.

 
Achtung

Kein Maßnahmenbeginn vor der Förderentscheidung

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach eingehender Prüfung der Unterlagen. Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach schriftlicher Förderzusage begonnen werden, da andernfalls der Anspruch auf Förderung entfällt. Bewilligte Förderungen werden durch Verträge zwischen der Antragstellerseite und der Förderstelle gesichert und über Eintragungen im Grundbuch rechtlich verankert.

Prüfung

Nach Abschluss der Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen muss eine Abschlussabrechnung vorgelegt werden. In diesem Rahmen...

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