Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzantragspflichtige Gesellschaften

aa) Zahlungsverbote gem. § 15b Abs. 1 InsO (1) Grundsatz Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten,...mehr

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§ 48 Vereine / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Aus einer Thekenmannschaft, die einmal pro Woche Fußball spielte, hat sich eine feste Gemeinschaft entwickelt. Nun haben sich die Mitglieder entschlossen, einen Verein zu gründen, um am offiziellen Spielbetrieb ihres Fußballkreises teilnehmen zu können. Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt und bitten diesen um Beratung und Beistand bei Entwurf der Satzung, der Gründun...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 99 Der Geschäftsführer eines Unternehmens wünscht eine Beratung, inwiefern sein Unternehmen von den Informationspflichten der DSGVO betroffen ist und wie er insbesondere Bewerber oder Kunden nach der DSGVO zu informieren hat.mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 27 Der Geschäftsführer des Unternehmens wünscht eine Beratung, ob für sein Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist und wie diese Ernennung zu erfolgen hat.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 295 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich das Gericht zur Ber...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzantrag

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 79 Hinweis Die Beschwerde kann sich nur gegen die Anordnung an sich richten, nicht gegen ihre Ausgestaltung, z.B. gegen die Auswahl eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – ____________...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Registratur Antitrust B-1049 Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfra...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Übersch...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Eignungsbegriff

Rz. 210 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrec...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 50 Mandant M ist Geschäftsführer des Lieferantenbetriebes, der die Firma A-GmbH seit Jahren mit Ersatzteilen beliefert. Da die Lieferungen seit Monaten zunächst schleppend und nunmehr gar nicht bezahlt werden, möchte M wissen, welche Möglichkeiten er hat, um nicht länger durch den Geschäftsführer der A-GmbH vertröstet zu werden. Gerichtliche Hilfe wurde noch nicht in Ans...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erledigungserklärung des Antragstellers

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.8: Erledigungserklärung des Antragstellers An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des _________________________ erkläre ich namens und in Vollmacht des Antragstellers den Insolvenzantrag in der...mehr

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§ 35 Reiserecht / f) Sonderwünsche

Rz. 31 Soweit der Reisende spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Reise wünscht, werden diese "Sonderwunsch" genannt. Hierbei ist zu unterscheiden:mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Aufwendungsersatz

Rz. 72 Der Spediteur kann von seinem Auftraggeber nach den §§ 675, 670 BGB sowie Ziff. 17.1 ADSp 2017 Aufwendungsersatz verlangen, wenn er dieses den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[91] Danach kommt es nicht darauf an, ob sie objektiv erforderlich waren, sondern ob sie ein sorgfältiger Spediteur in der konkreten Situation für erforderlich halten durfte. Hat de...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragsrücknahme nach Zahlung oder Stehenlassen des Insolvenzantrags, § 14 InsO

Rz. 52 Wird der zulässige Antrag des Gläubigers nach Zahlung durch den Schuldner mangels Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung als unbegründet abgewiesen, hat der Schuldner gem. § 14 Abs. 3 InsO die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Alternativ kann der Gläubiger den Antrag zurücknehmen oder für erledigt erklären. Die Kostenfolge dazu richtet sich hierzu grundsätzlich n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (5) Zahlungen an Gesellschafter

Rz. 33 Verboten und entsprechend ersatzpflichtig sind Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen müssen, es sei denn, dies war auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht erkennbar, § 15b Abs. 5 InsO. Die rechtsformübergreifende Regelung entspricht den bisherigen Kodifizierungen im Gesellschaftsrecht (§ 64...mehr

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlungmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Natürliche Personen und Einzelkaufmann

Rz. 24 Ist der Schuldner eine natürliche Person, besteht für ihn grundsätzlich keine Antragspflicht. Allerdings kann ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein bloß hilfsweise gestellter Eigenantrag ist nicht zulässig. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht allerdings die Möglichkeit der Antragsrücknahme (siehe Rdn 20). Kommt es zu ei...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Zwingendes Überwachungsorgan

Rz. 89 Die AG hat zwingend einen Aufsichtsrat (zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats in der Errichtungsurkunde bei AG-Gründung vgl. oben Rdn 29, 38), dem die Überwachung des Vorstands obliegt, § 111 Abs. 1 AktG. Die Überwachung beinhaltet eine vergangenheitsbezogene Kontrolle der Vorstandstätigkeit[109] und eine zukunftsorientierte Beratung mit dem Vorstand über die zukünf...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger –...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIX. Pflichten des Notars

Rz. 43 Das Formerfordernis des § 311b Abs. 1 BGB, das den Beurkundungszwang für Grundstücksübertragungen und Belastungen begründet, hat den Zweck, die Parteien der Geschäfte vor übereilten Verpflichtungen zu schützen, den Beweis der getroffenen Vereinbarungen zu sichern und die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes zu gewährleisten. Gleichzeitig soll eine sachgerechte Beratung der...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregiste...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gem. § 305 InsO

Rz. 200 Die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt zwingend mit der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans. Ist eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern möglich, so erübrigt sich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Kommt ein solcher außergerichtlicher Vergleich jedoch nich...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 126 ff., 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemach...mehr

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§ 35 Reiserecht / E. Flugverkehr

Rz. 196 Der typische Berührungspunkt in der Beratung von Mandanten ist die Fluggastrechte-VO.[217] Daher beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf diesen Punkt. Im Rahmen der Fluggastrechte-VO sind wiederum in der Praxis des nicht spezialisierten Anwalts allein die finanziellen Ausgleichsansprüche bei sog. großen Verspätungen, bei Nichtbeförderung und bei Annullier...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Inhalt des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rz. 202 Inhaltlich sind einer außergerichtlichen Einigung wegen des Grundsatzes der Privatautonomie kaum Grenzen gesetzt, sofern der Einigungsversuch als ernstlich betrachtet werden kann.[132] Eine Gesamtkonzeption für alle Gläubiger muss erkennbar sein, so dass einzelne Gespräche mit ausgewählten Gläubigern nicht ausreichen. In Betracht kommen Vereinbarungen über Einmal- un...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 195 Typischerweise wird nicht der Reisevermittler bei Pflichtverletzungen aus § 651v BGB in Anspruch genommen, sondern, wenn möglich, der Reiseveranstalter. Der Reisevermittler haftet lediglich auf Schadensersatz, § 280 BGB. Der hier ansonsten im Raum stehende Schadensersatz wegen des immateriellen Schadens (§ 651n Abs. 2 BGB) kann nicht vom Reisevermittler verlangt werd...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 246 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 3 StVG geregelt. Nach § 3 Abs. 1 StVG ist demjenigen die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, der sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das Gesetz differenziert mithin nach der Eignung und der Befähigung. Die fehlende Befähigung ist ein eigenständiger Entziehungsgru...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 51 Für den Fall des Gründungsprotokolls eignet sich das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Gesellschaftsvertrag § 1 Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. § 2 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet: Taxelex GmbH. § 3 Gegenstand Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung und der Vertrieb branchenspezi...mehr

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Corporate Volunteering / 2.1 Beispiele für Engagements des Arbeitgebers

Social Days Soziale Tage oder auch Aktionstage werden zumeist als Veranstaltung durch einen Arbeitgeber organisiert und können neben dem CSR-Aspekt zum Teambuilding oder interdisziplinären Austausch beitragen. Praxis-Beispiel Social Days Bau eines Zauns, Anstreichen einer Mauer oder die Essensausgabe an Bedürftige in einer Ausgabestelle der Tafel. Social Days können durch den Ar...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 204 Nach dem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit den Anträgen des Schuldners auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und auf Erteilung der Restschuldbefreiung eingeleitet. Das mit dem Eröffnungsantrag eingeleitete Insolvenz(eröffnungs)verfahren ruht während dieses Zeitraums (§ 306 Abs. 1 ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 206 Das Restschuldbefreiungsverfahren ist für Verbraucher und Nichtverbraucher einheitlich geregelt und steht allen natürlichen Personen offen, die einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben. Mit dem Restschuldbefreiungsverfahren schließt sich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die sog. Wohlverhaltensphase an. Diese wird beendet mit Erte...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO

Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäftszeichen: _________________________ Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbe...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Softwareentwicklungsvertrag

Rz. 6 Im ersten Mandantengespräch sind insb. die folgenden Informationen einzuholen:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (4) Haftung von GmbH-Organmitgliedern mit Bezug zum Gründungsstadium

Rz. 38 Weitere Ansprüche können auf Organmitglieder einer GmbH wegen einer verdeckten Sacheinlage bzw. einer Umgehungsabrede, § 19 Abs. 4 GmbHG, aus dem Gesichtspunkt des Hin- und Herzahlens der Stammeinlage ggf. auch wegen Voreinzahlungen auf das Stammkapital sowie aus nicht ordnungsgemäßen Kapitalerhöhungen zukommen. Zu den diesbezüglichen Pflichten und der Haftung in der ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Muster: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

Rz. 208 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäftszeichen: _________________________ Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuld...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. SanInsFoG

Rz. 3 Bedeutende Änderungen hat das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht zuletzt durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG[1] erfahren. Kernstück der Reform ist das am 1.1.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz – StaRUG,[2] welches Unternehmen insolvenzabwendende Sanierungen auf der Grundlage ein...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Wirkung der Restschuldbefreiung

Rz. 212 Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass alle Gläubiger – auch solche, die in dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen nicht angemeldet haben, § 301 InsO – ihre unbefriedigt gebliebenen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht mehr durchsetzen können. Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind die sog, Neuverbind...mehr

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§ 15 Familienrecht / F. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 742 In allen denjenigen Fällen, in denen Partner einer Lebenspartnerschaft nicht gem. § 20a LPartG die Umwandlung in eine Ehe vornehmen, bleibt es bei den Regeln des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Hinweis Für die anwaltliche Beratung ist von großer Bedeutung, ob gleichgeschlechtliche Partner die Umwandlung der eingetragenen Lebensgemeinschaft in eine ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 255 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr