Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)

Der Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze (für 2024: Beitragsbemessungsgrenze 9.300 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 2024 sind die Altersvorsorgebeiträge somit insgesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 [Öffnungsklausel → Zeilen 10–12]

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden Beiträge nur bis zu einer Beitrags(bemessungs)grenze berechnet. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, höhere Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, um einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Wurden bis zum Jahr 2004 in bzw. für mindestens zehn Jahre Beiträge über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Eignungsuntersuchung / 4 Normative Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen in Deutschland

Die rechtlichen Grundlagen von Eignungsuntersuchungen berühren wesentliche Aspekte verfassungsmäßiger Grundrechte, wie etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie bei Entnahme von Körperflüssigkeiten und -proben das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sozialversicherungswerte: S... / Beitragsbemessungsgrenze 2025: Krankenversicherung

Die voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im Jahr 2025 bei 5.512,50 EUR monatlich (66.150 EUR jährlich) liegen. Für die soziale Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sozialversicherungswerte: So hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Zusammenfassung Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr stehen fest. Hintergrund Mit der Verordnung werden die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen durch Verordnung festgelegt. Ab 1.1.2025 ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sozialversicherungswerte: S... / Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025

Die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung soll auf 8.050 EUR monatlich festgesetzt werden, jährlich sind dies 96.600 EUR. In der knappschaftlichen Rentenversiche-rung soll sie 118.800 EUR jährlich bzw. 9.900 EUR monatlich betragen. Ab dem 1.1.2025 wird die Rechtskreistrennung in "Ost" und "West" entfallen. Dann gelten für die gesamte Bu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitslosenversicherung: B... / Hintergrund

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 2,6 %. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben. Zum 1.1.2025 ändert sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die schrittweise Angleichung der Rechengrößen innerhalb der letzten Jahre gibt es ab dem 1.1.2025 nur noch eine einheitliche BBG für die Recht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebliche Altersvorsorge... / Höhere Einkommensgrenzen

Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bisher unter 2.575 EUR im Monat profitieren von einer zusätzlichen staatlichen Förderung, wenn ihnen ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Diese Einkommensgrenze soll ab 2025 auf 2.718 EUR monatlich erhöht (unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, sodass Bes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sozialversicherungswerte: S... / Hintergrund

Mit der Verordnung werden die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen durch Verordnung festgelegt. Ab 1.1.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 2.3 Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost)/Bezugsgröße (Ost)

Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) wurden ebenfalls in 7 Schritten an die Höhe der jeweiligen Westwerte angeglichen, beginnend ab dem Jahr 2019. Systematisch betrachtet, erhöhen sich diese Werte durch die Abschmelzung des Hochwertungsfaktors. Durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) steigt die Beitragsbelastung der Versicherten und der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 1 Ausgangslage (Rentenüberleitung 1992)

Zum 1.1.1992 wurde das westdeutsche Rentenversicherungssystem auf das Beitrittsgebiet übergeleitet und damit die Alterssicherung der ehemaligen DDR in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland einbezogen. Beitrittsgebiet ist das in Art. 3 EV genannte Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4.3 Sonderzahlungen in der Elternzeit

Wird während der Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. gezahlt, ist die Unterbrechungsmeldung zu stornieren und eine neue, korrigierte Meldung abzugeben. Das in der Unterbrechungsmeldung angegebene Arbeitsentgelt erhöht sich um die Höhe des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.1 Voraussetzungen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG

Nach der genannten Vorschrift kann dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgebildet wird, auch ohne seine Zustimmung eine seinem bisherigen Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern. Privatrechtlich organisie...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermittelt aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen und dem Wert der Anl. 10 zum SGB VI für dasselbe Jahr – nicht höher ist als die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze für die "alten" Bundesländer (vgl. zu den Gesetzesmotiven BT-Drs. 12/405...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.8 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 107 Die Tabellenwerte sind ggf. auf 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Anl. 2 zum SGB VI) zu kürzen. Das kommt allerdings nur ausnahmsweise infrage, weil die Arbeitsverdienste regelmäßig nicht höher sind als diese Grenzbeträge.mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitragsbemessungsgrenzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländis...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4 Arbeitseinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vor Juli 1990 – sog. Überentgelte (Abs. 3)

2.4.1 Überblick (Satz 1) Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.2 Beitragszeiten im Saarland

Rz. 14 § 260 Satz 2 bezieht sich weiter auf sog. Saarbeiträge, für die in der Zeit vom 20.11.1947 bis zum 31.8.1957 eine geringere Beitragsbemessungsgrenze als im Bundesgebiet galt (vgl. § 248 Abs. 3, § 258). Die Beitragsentrichtung erfolgte bis zum 5.7.1959 noch in Franken. Die im Bundesgebiet maßgebende Beitragsbemessungsgrenze galt im Saarland erst vom 1.9.1957 an (vgl. i...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2 Beitrittsgebiet und Saarland (Satz 2)

Rz. 10 Satz 2 regelt, dass für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland die allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen im Bundesgebiet gelten. 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermitte...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 3 Rechtsprechung

Rz. 19 Zur Funktion und Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze: BSG, Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 46/01 R; BSG, Urteil v. 30.1.2003, B 4 RA 47/02 R; BSG, Urteil v. 10.4.2003, B 4 RA 41/02 R. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 260) ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG und Art. 14 GG: BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1)

Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Rz. 8 In den dem Deutschen Reich vorübergehend eingegliederten Gebi...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländische Beitragszeiten"...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.3 Arbeitsausfalltage vor 1984 (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 252a Abs. 2 werden anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft Pauschalanrechnungszeiten für Ausfalltage ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Sie werden dem Ende der für das jeweilige Kalenderjahr bescheinigten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 18 Die gemäß § 260 Satz 2 im Bundesgebiet (West) geltenden Bemessungsgrenzen sind bereits für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet anwendbar. Diese allgemeine Beitragsbemessungsgrenze ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum kann darin – wenn es überhaupt anwendbar ist – schon deshalb nicht liegen, weil...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.4 Entgelte gemäß §§ 5 ff. AAÜG

Rz. 17 Über die vom Zusatzversorgungsträger oder einem Sonderversorgungsträger nach § 8 AAÜG gemeldeten Zeiten hat ausschließlich der Rentenversicherungsträger zu entscheiden, soweit es um die Begrenzung der tatsächlichen Arbeitsentgelte auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze/West (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 31.7.1997, 4 RA 35/97, und v. 9.11.1999, B 4 RA 2/99 R; mit Blic...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten si...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Korrespondierende Regelung ist § 70, zu dem § 260 eine Sondervorschrift darstellt.mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1) Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russl...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 260 erfassen. Die GRA der DRV zu § 260 hat den Stand 1.6.2015 (i. d. F. des Rü-ErgG v. 24.6.1993, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Die Vorgängervorschrift für zurückgelegte Zeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten findet sich in Art. 2 § 11 Abs. 3 AnVNG (der Gesetzgeber hat mit der Schaffung von § 260 ausdrücklich das Ziel verfolgt, dass die neue Regelung der alten Rechtslage entspricht; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 – hier noch geregelt in § 255). Für die saarländischen Beitragsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.8 Teilmonat

Rz. 26 Soweit Arbeitnehmerpflichtbeiträge nur für einen Teilmonat, z. B. wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, vorliegen, gilt die auf den Kalendertag bezogene Beitragsbemessungsgrenze (vgl. auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.5). Rz. 27 Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.3 Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA)

Rz. 13 Besondere Bedeutung für einen etwaigen Nachweis diverser in § 256a angesprochener Tatsachen ist der Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA). Einen solchen Ausweis erhielt jeder DDR-Bürger zu Beginn seines 1. Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Ausbildung oder des Studiums. Aussteller des SVA war i. d. R. die Institution, der der DDR-Bürger angehörte; also i. d. R. d...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 17 Abs. 1 stellt die zentrale Ermittlungsregelung auf, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 und vor dem 1.1.2025 ermittelt werden. Rz. 18 Der Geltungszeitraum der in Abs. 1 Satz 1 angeordneten Hochwertung ist dabei begrenzt. Erfasst werden nur die Zeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945; es erfolgt eine zeitliche Begr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.3 Nur Glaubhaftmachung der Arbeitsverdienste und Einkünfte (Sätze 3 bis 5)

Rz. 70 Gelingt der Nachweis – die volle Beweisführung – über die Höhe des die Beitragsbemessungsgrenze überschreitenden Entgelts nicht, lässt Abs. 3 Satz 3 auch die Glaubhaftmachung zu (vgl. hierzu §§ 21, 23 Abs. 1 SGB X sowie § 4 FRG). Rz. 71 Wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 FRG und § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ergibt, ist eine Tatsache glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach d...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.4 Fünf-Sechstel-Regel – Berechnung der Entgeltpunkte (HS 2)

Rz. 89 Satz 1 HS 2 sieht die Begrenzung der Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten durch die Fünf-Sechstel-Regel vor. Für lediglich glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten werden nur höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze bei der Bewertung berücksichtigt. Rz. 90 Die Bewertung nur glaubhaft gemachter Zeiten ist ein ...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3 Höheres Arbeitsentgelt (Abs. 3 und 4)

Rz. 15 Die im Saarland geltende Beitragspflichtgrenze (Plafond) lag unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes. Sinn der Regelungen der Abs. 3 und 4 liegt daher in ihrer Ausgleichsfunktion (vgl. zu der im Saarland geltenden Beitragspflichtgrenze die Tabelle in GRA der DRV zu § 258 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Abschn. 4.1). Ab 1.9.1957 galt im Bundesgebiet...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2.1.2 Beitragsbemessungsgrundlage – Ermittlungsgrundsätze (Satz 2)

Rz. 8 Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt das Fünffache der gezahlten Beiträge (20 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts). in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.3.1946 uneingeschränkt – Nr. 1, weil das Arbeitsentgelt unbegrenzt beitragspflichtig (vgl. auch GRA der DRV zu § 257 SGB VI, Stand: 9.10.2015, Abschn. 2.1) war, in der Zeit vom 1.4.1946 bis zum 31.12.1950 ggf. begre...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 98 Hochrechnungsgebot ist absolut: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 25.1.2024, L 1 R 61/19; Anschluss an BSG v. 12.12.2011, B 13 R 29/11 R. Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfass...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.2 Nachweis der höheren Arbeitsverdienste und Einkünfte (Satz 2)

Rz. 62 In den Sozialversicherungsnachweisen sind regelmäßig nur die Arbeitsverdienste und Einkünfte bestätigt, für die auch Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und ab 1.3.1971 zur FZR gezahlt wurden. Rz. 63 Höhere Entgeltpunkte nach Abs. 3 können nur berücksichtigt werden, wenn das tatsächliche – über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende – Arbeitseinkommen nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.3 Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn oder Post (Satz 2 und 3)

Rz. 43 Für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und Deutschen Post kommen Entgeltpunkte auch für Arbeitsverdienste oberhalb der im Beitrittsgebiet geltenden Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Rz. 15) – unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen aus § 260 – in Betracht, für die keine FZR-Beiträge gezahlt worden sind (Abs. 2 Satz 2 und 3, vgl. Rz. 1). Rz. 44 "Für de...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2 Entgeltpunkte aus dem Verdienst nach dem AAÜG

Rz. 10 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG werden bei der Rente grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitseinkünfte bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) berücksichtigt. Das ergibt sich aus der Anwendung der Anl. 3 zum AAÜG. Die dort genannten Beträge entsprechen durch Umrechnung mit den Werten der Anl. 10 zum SGB VI der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der alte...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.4 Anwendungsausschluss (Abs. 4)

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn für Zeiten vor dem 1.7.1990 im Beitrittsgebiet beitragspflichtige Arbeitsverdienste und Einkünfte glaubhaft gemacht werden, für die wegen der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen oder wegen in einem Sonderversorgungssystem erworbener Anwartschaften Pflichtbeiträge oder Beiträge zur Freiwilligen Zus...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.1 Überblick (Satz 1)

Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und FZR ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.13 Arbeitsentgelt bei Eintritt der Erwerbsminderung

Rz. 31 Arbeitsentgelt für den Monat des Eintritts von Erwerbsminderung ist in jedem Fall voll bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.7).mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.4 Lohnabzugsverfahren

Rz. 21 Abs. 1 der Vorschrift gilt für Arbeitnehmerpflichtbeiträge im sog. Lohnabzugsverfahren (ab 1.7.1942 in der Angestelltenversicherung, ab 29.6.1942 in der Arbeiterrentenversicherung; seit 1.1.2005 einheitliche Bezeichnung: allgemeine Rentenversicherung) sowie für Pflichtbeiträge von Selbständigen und freiwillige Beiträge, die ab 1977 auf bargeldlose Weise zunächst nach ...mehr