Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 5.2 Zeitraum und Inhalt der Krankenkassenmeldung

Der Arbeitgeber erhält zu jeder für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung abgegebenen GKV-Monatsmeldung von der Einzugsstelle eine Information, ob das erzielte Gesamtentgelt die Beitragsbemessungsgrenze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen überschritten hat. Bei einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze erhalten die beteiligten Arbeitgeber zusätzlich das mona...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4.2 Bemessung

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten[1]: Grundsätzlich wird für die Bemessung des Arbeitslosengeldes auch bei Berücksichtigung der ausländischen Beschäftigungs-/Versicherungszeiten nur das zuletzt in Deutschland (d. h. das in der Zwischenbeschäftigung) erzielte Entgelt berücksichtigt. Bei Grenzgängern wird auch das im Ausland erzie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1 Beitragsberechnung

Die Beitragserhebung aus Entgeltersatzleistungen unterliegt in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedlichen Regularien. Allerdings ist allen Sozialversicherungszweigen gemeinsam, dass die Beitragsbemessungsgrundlage auf die im jeweiligen Versicherungszweig maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze beschränkt ist. 2.1.1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Die aus En...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 5.2 Beitragszuschuss für einen Teilmonat für Privatversicherte

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird die private Krankenversicherung nicht berührt. Die Beiträge sind vom Arbeitnehmer uneingeschränkt weiter zu entrichten. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung entfällt jedoch der Anspruch auf den Beitragszuschuss gegen den Arbeitgeber.[1] Der Beitragszuschuss für einen Teilmonat beträgt die Hälfte des Betrags, der sich unter Anwendung des a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 3.1 Höchstzuschuss/Sonderregelung für Sachsen

Bei einem Beitragssatz von 3,6 % (2024: 3,4 %) beträgt der höchstmögliche Beitragszuschuss ab 1.1.2025 87,98 EUR (2024: 87,98 EUR). In Sachsen haben die Arbeitnehmer den Beitrag zur Pflegeversicherung i. H. v. 1 % allein zu tragen. Nur der Erhöhungsbetrag von 2,6 % ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. Deshalb hat in Sachsen der Arbeitgeber als Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Tz. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, soweit keine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen in Betracht kommt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 (so auch 2025) 2,6 %, somit 0,2 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Beitragssatz für die Arbeitslos...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2025

Tz. 103 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für 2025 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2025 = 3.864 EUR jährlich bzw. 322 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 2 Hochrechnung auf das Bruttoarbeitsentgelt

Im Fall einer Nettolohnvereinbarung ist für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der maßgebende Bruttolohn zu ermitteln. Die Hochrechnung von einem Nettolohn auf ein Bruttoarbeitsentgelt wird im sog. Abtastverfahren vorgenommen. Änderungen bei den Steuersätzen, auch des Solidaritätszuschlags, aber auch Änderungen der Beitragssätze in der Sozialversicherung und ggf....mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Zahlung einer Netto-Sonderzuwendung neben Bruttoarbeitsentgelt

Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts bei Zahlung von Netto-Sonderzuwendungen zunächst – unter Zugrundelegung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der beitragspflichtige Rahmen der Sonderzuwendung festzustellen. Danach ist die auf die Nettozuwendung entfallende Steuer zu...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 3 Privat Pflegeversicherter

Arbeitnehmer, die sich gegen das Risiko der Pflege privat versichert haben, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen zur privaten Pflegeversicherung.[1] Allerdings wird der Zuschuss nur gezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen die Pflegeversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt, sich verpflichtet, den überwiegenden Teil der Übersc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Keine anderweitige Berücksichtigung sozialversicherungspflichtiger Beitragsbemessungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 14 § 2f Abs. 3 BEEG stellt klar, dass § 2f Abs. 2 BEEG die Festsetzung der beitragsrechtlichen Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben abschließend regelt und keinen weiteren Ausnahmeregelungen zugänglich ist. Maßgaben zur Bestimmung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrundlagen, wie bspw. Beitragsbemessungsgrenzen ode...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.1 Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt

Zum insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelt gehören alle Geld- und Sachleistungen, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis als Gegenwert für die geleistete Arbeit zu beanspruchen hat. Laufendes Arbeitsentgelt sowie Einmalzahlungen, die sich eindeutig der Arbeitsleistung bestimmter Kalendertage im Insolvenzgeldzeitraum zuordnen lassen, sind in voller Höhe (maximal bis zur B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Erstattung der Jahresmeldung

Tz. 135 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung des Folgejahres, müssen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten erstmals den Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – melden. Ab dem 01.01.2017 e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Privat Versicherte

Rz. 72 Privat Krankenversicherte erhalten jeweils eine Beitragszuschuss der Arbeitgeber (berechnet aus dem Arbeitsentgelt) sowie der DRV (berechnet aus der Rente). Weil gesetzliche Mitteilungs- und Erstattungsansprüche für diese Fallkonstellationen erst geschaffen werden müssten (und weil Aufwand, Prüfaufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stünden), dürfen privat Krankenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 3 Berechnung

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt 80 % des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird bis zur Höhe der jeweils geltenden Leistungsbemessungsgrenze berücksichtigt. Leistungsbemessungsgrenze ist der 360. Teil der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.[1] Die Leistungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag i. H. v. derz...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente und Krankengeldbezug

Rz. 43 Krankengeldbezieher sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI. Die Krankenkasse führt die entsprechenden Beiträge in die Rentenkasse ab, § 176 Abs. 1 SGB VI. Getragen werden die Beiträge vom Versicherten und von der Krankenkasse je hälftig, § 170 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus 80 % des Arbeitsentge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / c. Kranken- und Pflegeversicherung SGB V, SGB XI

Rz. 89 In der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen beitragsrechtlich keine Besonderheiten, auch für Rentner ist das Arbeitsentgelt zu verbeitragen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das Leistungsrecht (s.u. Rdn 92) bestimmt in § 50 SGB V einen Ausschluss des Krankengeldes ab Bezug einer Vollrente, es gilt für Vollrentenbezieher der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, § 243...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.7.1 Ermittlungsweg für den Beitragszuschuss

Der Beitragszuschuss wird mit folgendem Berechnungsweg ermittelt: Zunächst ist die Begrenzung entsprechend § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V auf den möglichen Höchstzuschuss vorzunehmen. Erst im Anschluss daran erfolgt die Prüfung der weiteren Begrenzung auf den halben tatsächlichen PKV-Beitrag und den halben Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – gemessen an der Beitrag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die aus Entgeltersatzleistungen von einem Sozialleistungsträger abzuführenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) sind aus 80 % des Regelentgelts zu bemessen, das der Berechnung der Entgeltersatzleistung zugrunde gelegen hat; maximal aus 80 % der Beitragsbemessungsgrenze KV/PV.[1] Für die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld gelten 80...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.7 Höhe des Beitragszuschusses

Der Zuschuss wird in Höhe des Betrags gezahlt, der sich bei Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes[1] zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern und der bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung) als Beitrag ergibt.[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft – Umlage U2

Tz. 88 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 In das gesetzliche Ausgleichsverfahren der Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren) sind, anders als bei der Umlage U1, alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einbezogen, auch Arbeitgeber mit ausschließlich männlichen Beschäftigten. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens werden durch eine Umlage au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Beiträge – Geldkonto

Rz. 22 Zum "Geldkonto" gilt ein vereinfachter, aber verständlich formulierter Grundsatz: Was man an Beitrag einbezahlt hat, bekommt man nicht heraus. Gleichwohl haben die eingezahlten Beiträge eine besondere Bedeutung für die spätere Rentenhöhe. Die Alters-Rentenhöhe bestimmt sich vereinfacht nach der Formel Altersrente = Summe aller Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert ▪ Entge...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4 Höhe des Insolvenzgeldes

Das Insolvenzgeld ist in der Höhe des Netto-Arbeitsentgelts zu zahlen, das der Arbeitnehmer für den Insolvenzgeldzeitraum von seinem Arbeitgeber noch beanspruchen kann.[1] Dieses Arbeitsentgelt darf im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verjährt oder aufgrund von abgelaufenen (tariflichen oder vertraglich vereinbarten) Ausschlussfristen verfallen sein. Das Insolvenzgeld ...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegeversicherung / 2 Finanzierung

Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen. Für Familienversicherte werden keine Beiträge erhoben.[1] Der Beitrag ist abhängig vom Einkommen und wird aus den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz liegt seit 1.1.2025 bei 3,6 %, für Kinderlose bei 4,2 % ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindergeld / 2 Begünstigte Kinder

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Kindergeld für volljährige Kinder Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Abschluss einer erstmaligen berufsqualifizierenden Ausbildungsmaßnahme ohne weitere Voraussetzungen berücksichtigt. Der Besuch allgemei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.2 Vorsorgepauschale (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 regelt, unter welchen Maßgaben die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen ist. Die Vorschrift enthält mit ihren 2 Alternativen eine Rechtsfolgenverweisung: Elterngeldrechtlich wird lediglich festgelegt, bei welchen Personengruppen welche einzelnen Teil...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Pflegeversicherung

Tz. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 1995 wurde die Pflegeversicherung als Fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gründe waren die steigenden Pflegeaufwendungen, die nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden konnten. Zunächst wurden lediglich Aufwendungen, die durch eine häusliche Pflege anfallen, abgedeckt, seit 01.07.1996 auch die Pfleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell, Progression und Gesamtsteuerlast

Rz. 62 Im Einkommensteuerrecht gilt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb findet ein progressiver Steuersatz Anwendung. Dessen Auswirkungen in EUR dargestellt ist augenfälliger als die Darstellung der Prozentsätze. Das zeigt die nachfolgende Tabelle Steuerprogression- Werte gerundet, ohne Gewähr, Werte 2024, Quelle: BayLfSt, www.lfst....mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. In 10 Sekunden zur Rentenhöhe

Rz. 27 Um exakt berechnen zu können, wie hoch künftige Renten sein werden, müssten nach der oben erläuterten Rentenformel (Rdn 22) die Bruttoentgeltsummen der kommenden Jahre bekannt sein. Das aber wird erst nach Ablauf der kommenden Jahre bestimmbar sein. Wir sind daher für die künftige Rentenhöhe auf Prognosen und Schätzungen angewiesen, bei welchen von Hause aus Schwankun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist, als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben, die Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 2c BEEG) und der Gewinneinkünfte (§ 2d BEEG) maßgeblich, die die zum Elterngeldbezug berechtigte Person durchschnittlich monatlich hat. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität werden diese Einkünfte be...mehr

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Deutschland / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 219 Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht ist immer dann gegeben, wenn der Erblasser/Schenker [185] am Stichtag Inländer ist. Inländer sind grundsätzlich wie bei der Einkommensteuer – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – natürliche Personen, die einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Steuerpflichtig ist dann...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 159 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, dem Kläger stünden gegen die Beklagten aus gemäß § 98 S. 1 LBG Rheinland-Pfalz (nachfolgend: LBG RP) übergegangenem Recht des Beamten Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu. Allerdings hafteten die Beklagten nur in Höhe einer Quote von 80 %. 20 % seines Schadens müsse der Be...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht verpflichtet, der Bundesrepublik die dem Heimträger für die Unfallverletzte erstatteten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe der Haftungsquote von 55 % zu ersetzen, weil das klagende Land nicht hinreichend dargetan habe, dass es sich bei den erstatteten Rentenversicherungsbeiträgen um einen übergegangenen Sch...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 289 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 290 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2025 monatlich 8.050 EUR (+ 500 EUR). 2025 gilt erstmalig eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 1 HS 2)

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr