Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 2 Ansprüche nach §§ 268 III, 426 II, 774 I, 1143 I, 1150, 1249, 1607 II 2, 1608 3; § 326 II InsO, § 86 VVG, § 116 SGB X (hier soll der Geschädigte zur Einziehung ermächtigt bleiben, BGHZ 131, 274, 283f), § 94 I SGB XII, § 87a BBG, § 6 EFZG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 24 AGG – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend fürmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Fortzahlung des Entgelts.

Rn 13 Solange das Entgelt fortgezahlt wird (§§ 1 EFZG, 63 HGB, 87a BBG, 52 BRRG), entsteht streng genommen kein Verdienstausfall. Doch wird bei den Vorschriften über die Fortzahlung jeweils ein Anspruchsübergang auf den Fortzahlenden ausgesprochen. Damit wird kraft gesetzlicher Wertung ein Schaden des Entgeltsberechtigten fingiert (normativer Schaden), der vom Fortzahlenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 20 Gesetzliche Schranken der Aufrechnung oder einen Aufrechnungsausschluss enthalten ua: §§ 390–395, 556b II, 566d 2; § 66 I 2, § 114 II 2 Hs 2 AktG; § 19 II 2 GmbHG; §§ 22 V (RGZ 148, 225, 235), 105 GenG; § 59 II BNotO, § 43 RVG; § 26 VAG, § 23 III NAV (noch zu § 31 AVBEltV Schlesw MDR 99, 469); § 84 II BBG. Einen Ausschluss bewirkt ferner das Verstreichen der Beschwerde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachlich.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf die Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen, zu denen die typischen ehelichen Pflichten in Bezug auf den Unterhalt, den ehelichen Beistand (§ 1353 I 2) ggf einschl einer daraus ableitbaren Pflicht zur Mitarbeit, die Haushaltsführung (§ 1356) und Geschäfte zur Bedarfsdeckung (§ 1357) sowie d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis.

Rn 3 Die Haftungsverschärfung gem § 819 I tritt ein, sobald der Bereicherungsschuldner positive Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grundes erlangt hat. Erforderlich ist qualifizierte Kenntnis, die sich nicht nur auf die Tatsachen beschränken darf, welche die Rechtsgrundlosigkeit begründen (so aber Hamm NJW 77, 1824), sondern mit Rücksicht auf den Schutzzweck der Norm (s Rn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs.

Rn 13 Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs (insb soziale Sicherungssysteme) werden mitunter als zusätzliche Spur des Haftungsrechts betrachtet (s insb Marschall v Bieberstein VersR 68, 509 ff); va bei Unfallschäden ist häufig sogar von ›Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz‹ die Rede (s nur Fleming/Hellner/v Hippel Haftungsersetzung durch Versic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Altersbedingte Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit.

Rn 8 Der Begriff ›Alter‹ ist gesetzlich nicht festgelegt. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 99, 708; 95, 1416). Richtschnur (BGH FamRZ 06, 683) ist das Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl § 35 SGB VI; § 48 I 1 DriG; § 51 I 2 BBG), da ab diesem Zeitpunkt allg eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann (BGH FamRZ 14, 1183; 13, 191). Solange die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 852 BGB – Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung.

Gesetzestext 1Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. 2Dieser Anspruch verjährt in z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 12.2.2 Höchstbeitrag

Für die Prüfung, ob Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags gezahlt wurden, ist prinzipiell der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der An­gestellten und Arbeiter (West) im Jahr der Zahlung ­heranzuziehen. Höchstbeitrag ist die Summe des Arbeitgeberanteils und des Arbeitnehmeranteils zur jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für die Frage, ob ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.4 Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer berechtigt ist.[1] Der Arbeitgeber erbringt die Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, das in der Versorgungsphase die Leistungen an den Arbeitnehmer auszahlt. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind aktueller Lohn mit d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 12.1 Grundsätze

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben Regeln wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sie werden seit 2005 nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nachgelagert besteuert. Das BMF[1] hat eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die Leistungen erbringen, die denen der gesetzlichen Rent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 12.2.1 Allgemeines

Die nachgelagerte Besteuerung kann im Einzelfall bei Selbstständigen, die in der Vergangenheit hohe Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, zu einer ungerechten Überbesteuerung führen. Deshalb kann auf Antrag ein Teil der Leibrente der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen werden, sog. Öffnungsklausel.[1] Eine einheitliche Rente wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Entgeltunterlagen)

Begriff Der Arbeitgeber hat Angaben zum Beginn und Ende der Altersteilzeit sowie die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in den Entgeltunterlagen festzuhalten. Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind in der Arbeitsphase die Zugänge aufgrund der Vorarbeit oder freiwilliger besonderer Zahlungen und in der Freistellungsphase die Abgänge des Wertguthabens aufzuführen. Bei eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.2 Arten der Beschäftigung

Rz. 7 Ein Arbeitsplatz i. S. d. § 156 liegt nur dann vor, wenn mit den damit verbundenen Aufgaben eine Person beschäftigt wird, die in einem echten Arbeitsverhältnis steht, mithin als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bzw. nach Maßgabe des § 611a Abs. 1 BGB zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.2.1994, 5 C 44/92; Knittel/Schaumbu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.10 Entwicklungshelfer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 17 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. e AVG. Entwicklungshelfer i. S. d. § 1 des Entwicklungshelfergesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, unterliegen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 auf Antrag der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ihre beitragspflichtigen Einnahmen sind entweder das tatsächlich er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.3 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Rz. 6 Wenn der unständig Beschäftigte lediglich bei einem Arbeitgeber tätig gewesen ist, führt dieser die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab. Ist bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet worden und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze, so sind nach Abs. 1 Satz 3 die einzelnen unständigen Beschäftigungen nur anteilig zu berücks...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 5 Während bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern die Beitragsbemessungsgrenze lediglich für die Zeit der tatsächlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen anzusetzen ist, ist bei unständig Beschäftigten unabhängig von der Zahl der Tage in Beschäftigung das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.3 Personen, die Übergangsgebührnisse beziehen (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 3e Abs. 1 Nr. 1c wurde zum 1.1.2021 eingeführt. Hierdurch wird festgelegt, dass die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gewährten Übergangsgebührnisse die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Personenkreis bilden (vgl. BT-Drs. 19/9491 S. 157). Durch die Definition der Übergangsgebührnisse im SVG ist auch ein eventuell gezahlter Bildungszuschuss als beitragspflic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.3 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Abs. 1 Nr. 1/§ 20 SGB IV)

Rz. 7 Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, erhalten lediglich freie Kost, Unterkunft und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld (bis zu 6 % der Beitragsbemessungsgrenze, §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.5 Mehrfachversicherung

Rz. 148 Die Versicherungspflicht nach § 2 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die zu beurteilende Tätigkeit neben anderen selbstständigen Tätigkeiten ausgeführt wird, die ihrerseits zu einer Versicherungspflicht nach § 2 führen; dies führt zu einer sog. Mehrfachversicherung (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Abschn. 15; hierauf hatte auch der Gesetzgeber ausdr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.4 Berechnung und Tragung der Nachversicherungsbeiträge

Rz. 49 Die zu zahlenden Nachversicherungsbeiträge ergeben sich aus § 181. Die Beiträge werden gemäß § 181 Abs. 5 allein vom Arbeitgeber getragen. Danach erfolgt die Berechnung der Beiträge nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigte gelten. Nach § 228a Abs. 1 Nr. 2 ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.11 Im Ausland für einen begrenzten Zeitraum beschäftigte Personen (Nr. 4a)

Rz. 20 Bis zum 31.12.2011 erfasste Nr. 4 auch "andere im Ausland beschäftigten Deutsche". Durch Art. 4 des 4. SGBIVuaÄndG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde dieser nun in § 4 Abs. 1 Nr. 2 angesprochene Personenkreis der für einen begrenzten Zeitraum im Ausland beschäftigten und freiwillig Versicherten aus Nr. 4 genommen. Zunächst wurde eine besondere Regelung mit Nr. 4a g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.3 Normzweck

Rz. 3 Neben der Pflichtversicherung (§§ 1 bis 3), der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 4), der Nachversicherung und der Versicherung aufgrund Versorgungsausgleichs und/oder Rentensplittings (§ 8) besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Deren Zweck liegt darin begründet, jedem – unabhängig von einer sozialen Schutzbedürf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, zuletzt bis zum 31.12.2022, seit dem 1.12023 aufgrund unbefristeter Regelung, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.4 Weiterversicherung nach Beschäftigungsende

Sollte eine Person aus einer Beschäftigung bei einer EU-Institution ausscheiden, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt sowohl eine freiwillige Versicherung als auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht. Achtung Beitritt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Scheidet eine Person aus einer EU-Inst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 1 Dauer des Anspruchs bei Unkenntnis des Insolvenzereignisses

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist zum 5.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. Im August des Jahres zahlt der Arbeitgeber nur noch 50 % des Monatsentgelts aus. Auch die Oktober- und die Novembervergütung sind jeweils nur zur Hälfte bezahlt worden. Nur für September zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.6 Weiterversicherung nach Beschäftigungsende

Sollte eine Person aus einer Beschäftigung bei einer Internationalen Organisation ausscheiden, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt sowohl eine freiwillige Versicherung als auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht. Achtung Beitritt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Scheidet eine Person aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 5 Dauer des Anspruchs

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist zum 5.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. Für die Zeit vom 1.9. bis zur Insolvenzeröffnung haben die Mitarbeiter kein Entgelt bekommen, das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld steht auch noch offen. Die Mitarbeiter verlangen nun das Septemberen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 2 Ausgeschiedene Mitarbeiter

Sachverhalt Über ein Unternehmen wird am 3.11. eines Jahres die Insolvenz eröffnet. Der Arbeitgeber hat seit April die monatliche Arbeitsvergütung an die Arbeitnehmer nur zu 30 % auszahlen können, das im Juni fällige zusätzliche Urlaubsgeld hat er auch nicht gezahlt. Einer der Mitarbeiter ist aufgrund Eigenkündigung zuvor schon zum 31.8. des Jahres aus dem Unternehmen ausgesc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 5 Sonderfälle: Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer in Bremen und im Saarland

Zur Arbeitnehmerkammer in Bremen sind alle in Bremen beschäftigten Arbeitnehmer beitragspflichtig. Voraussetzung ist nur, dass sie einen Monatslohn von mindestens 450 EUR beziehen. Das Gleiche gilt für Auszubildende, die einen Monatslohn von ebenfalls 450 EUR beziehen. Nicht der Beitragspflicht unterliegen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafter-Gesc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d. h. mitbestimmungszuständig ist der bei de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr